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Mehrbedarf Nachhilfe nicht mehr notwendig aber tituliert

 
(@ulli55)
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Hallo,

heute habe ich eine Frage bzw. suche Meinungen zum Unterhaltsrecht im Bereich Mehrbedarf.

Meine 16-jährige Tochter hat ihren erweiterten Realschulabschluss erreicht und besucht nun das Fachgymnasium. Im Unterhaltsstreit vor dem AG hat die Richterin damals (aus unerfindlichen Gründen), den Nachhilfeunterricht Mathe als Mehrbedarf angesehen und in die Entscheidung einfliessen lassen, obwohl meine Tochter keine einzige 5 und nur die eine vier in Mathe auf dem Zeugnis hatte, also nie versetzungsgefährdet war. Meine Anwältin war leider mehr als schwach. Das haben ich so hinnehmen müssen und brav meine 523 Euro nach Stufe 6 inkl. Mehrbedarf gezahlt. Im Abschlusszeugnis hat sie nun sogar eine 3 in Mathe und ich habe somit die Zahlung des Mehrbedarfs eingestellt (30 €). Die KM hat mir nun eine Bescheinigung der Nachhilfelehrerin geschickt, dass die Nachhilfe weiter erfolgt und die Weiterzahlung angemahnt, heute zum zweiten Mal inkl. einer Androhung der Zwangsvollstreckung. Hinzu kommt, dass ich sogar leicht vermute, dass die Bestätigung aus Gefälligkeit ausgestellt wurde - vor einigen Jahren hatte die Nachhilfelehrerin noch ein Nachbarskind in Klasse 10 abgelehnt, da sie hierfür nicht mehr das Fachwissen habe.

Leider bin ich vor einigen Monaten schon mit einer Abänderungsklage (neue Arbeitsstelle mit weniger Gehalt) gescheitert, da der Richter O-Ton "es nicht einsieht, dass wir jedes Mal vor Gericht gehen und Änderung nicht bilateral hinbekommen". Er wusste, dass die KM bei einem für die KM negativen Urteil weiter vor das OLG ziehen würde und wollte das wohl vermeiden. Grundsätzlich hat er ja Recht aber mit der KM ist einfach nicht mehr zu reden.

Meine Frage ist jetzt - kann die KM eine Zwangsvollstreckung des Mehrbedarfs durchsetzen? Welche Kosten kämen da auf mich zu? Ich bin kurz davor, es darauf ankommen zu lassen aber vermute, dass ich in den sauren Apfel beißen muss und die € 30 für weitere drei Jahre zahlen muss, wobei meine Tochter im September 2018 volljährig wird und sich dann ja ggf. Änderungen ergeben.

Habt ihr Meinungen / Tips? Besten Dank schonmal!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2017 00:27
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ist der Betrag inkl. Mehrbedarf tituliert? Bzw. war das damals ein Beschluss od. Vergleich?

Wenn es ein Titel ist, ist dieser auf den 18. Geb. begrenzt?

Wie sehr tun Dir die 30€/ Monat weh? Wie gut ist Dein verhältnis zur Tochter? Wie sieht diese den Nachhilfebedarf?

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2017 09:20
(@psoidonuem)
Registriert

Wie sehr tun Dir die 30€/ Monat weh?

"Unterhalt nach Stufe 6" , Toto. Kann nicht sehr weh tun.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2017 12:25
(@ulli55)
Schon was gesagt Registriert

Kann nicht sehr weh tun, ist eine komische Antwort ohne, dass Du meine Verhältnisse kennst und ich habe schon geschrieben, dass ich mittlerweile weniger verdiene.

Konkret - 2.800 netto inkl. Verpflegungsmehraufwand und davon gehen 1.000 BU und KU für meine Noch-Frau und kleine Tochter drauf, sowie die 523 für die Große. Also tut es schon weh und vorallem geht es ums Prinzip.

Es war ein Beschluss vom AG.

Leider hat sich die Große auch zurückgezogen, durch Beinflussung der KM (sie hat den kompletten Schriftwechsel im Rechtsstreit lesen dürfen) und ich habe mittlerweile keinen Kontakz mehr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2017 15:02
(@inselreif)
Moderator

Leider bin ich vor einigen Monaten schon mit einer Abänderungsklage (neue Arbeitsstelle mit weniger Gehalt) gescheitert, da der Richter O-Ton "es nicht einsieht, dass wir jedes Mal vor Gericht gehen und Änderung nicht bilateral hinbekommen". Er wusste, dass die KM bei einem für die KM negativen Urteil weiter vor das OLG ziehen würde und wollte das wohl vermeiden.

Was sollen wir da raten?
Der Richter wird Deinen Antrag aus dem selben Grund wieder ablehnen. Dass Du seine Entscheidung klaglos hinnehmen wirst, weiß er ja jetzt. Warum hast Du kein Rechtsmittel eingelegt?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2017 15:19
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

vorallem geht es ums Prinzip.

wobei meine Tochter im September 2018 volljährig wird und sich dann ja ggf. Änderungen ergeben.

Statt aus Prinzip und für 13x 30 EUR das große Rad anzuwerfen, würde ich anfangen alles vorzubereiten, dass Du pktl. zum 18. Geburtstag eine Abänderungsklage auf den Tisch legst. Denn das wirst Du vermutlich eh müssen. und spätestens in dem Verlauf wirst Du dann auch das Thema Mehrbedarf aufgreifen.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2017 15:36
(@ulli55)
Schon was gesagt Registriert

Was sollen wir da raten?
Der Richter wird Deinen Antrag aus dem selben Grund wieder ablehnen. Dass Du seine Entscheidung klaglos hinnehmen wirst, weiß er ja jetzt. Warum hast Du kein Rechtsmittel eingelegt?

Gruss von der Insel

Weil ich bereits zwei Jahre vorher Rechtsmittel gegen das erste Urteil vom AG vor dem OLG eingelegt habe (und damals auch erfolgreich war), es nun aber leid bin, mich über Jahre hinweg wöchentlich mit Anwaltsschreiben, Erwiderungen, Lügen, Behauptungen, Widerlegungen zu beschäftigen. Das schlimmste ist, dass ein AG teilweise willkürlich urteilt, ohne auf alle Anträge zu reagieren, Fakten außen vor lassen und scheinbar manchmal aus dem Bauch heraus entscheiden. Irgendwann hatte ich aufgegeben und mir selber gesagt, dass es zuviel Energie frisst und ich einfach meinen Frieden in der "Niederlage" finde.... Jetzt kam mein Unrechtsgefühl halt nochmal auf, da meine Tochter nun sogar eine 3 in Mathe hat, ich aber trotzdem noch zahlen muss und sie vielleicht sogar gar keine Nachhilfe erhält.

Ich werde halt zahlen und auch da eine Haken dran machen.

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Themenstarter Geschrieben : 01.09.2017 15:56
(@psoidonuem)
Registriert

Also ist das eigentliche Problem doch nicht die 30€ sondern dass Du obendrein auch noch zwei Stufen falsch eingestuft bist. Dann reden wir schon über 13 x 90€ und dann könnte man doch mal in Erwägung ziehen, was zu tun.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2017 16:09
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ulli55
Hat der Richter bei der Bereinigung Deines Einkommens die Verpflegungsmehraufwendungen kommplett angerechnet? Es darf nämlich maximal ein drittel nur angerechnet werden. Bei der Bereinigung sind auch die GEW. und der Arbeitsweg zu berechnen, weil diese Kosten und noch einige andere vom Nettoverdienst abgezogen werden müssen.

L.G. der Frosch

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Geschrieben : 01.09.2017 16:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Weil ich bereits zwei Jahre vorher Rechtsmittel gegen das erste Urteil vom AG vor dem OLG eingelegt habe (und damals auch erfolgreich war), es nun aber leid bin, ...

Interessante Begründung. Erfolgreich, aber müde. Soll man Dire jetzt eine Gute Nacht wünschen, oder was glaubst Du, soll jetzt passieren?  :knockout:

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2017 18:25




(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin
Interessante Begründung. Erfolgreich, aber müde. Soll man Dire jetzt eine Gute Nacht wünschen, oder was glaubst Du, soll jetzt passieren?  :knockout:

Gruss oldie

Ich kann es vollkommen nachvollziehen,  wenn jemand nach jahrelangem Streit und bei den deutschen Richtern bei den Amtsgerichten für sich die Entscheidung trifft, dass es genug ist. Es zehrt an den Nerven und die Gesundheit leidet.

Ich verzichte auf den Unterhalt von meiner Ex,  weil der Richter ihr alles glaubt und sie seit uber 2 Jahre  noch nicht Einen Cent bezahlt hat, obwohl leistungsfähig. Ich müsste vor das OLG gehen, das dann jedesmal, ist mir auch zuviel, meine Gesundheit und die des Kindes ist es mir Wert auf den Unterhalt zu verzichten.

Es geht doch nicht nur ums gewinnen und Recht haben, es gibt auch ein Leben nach Trennung und Scheidung, selbst wenn man sein Kind nicht mehr sehen kann. Das muss jeder für sich entscheiden,  aber immer diese Vorwürfe und Anspielungen hier .....

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2017 02:46
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hast du dann nicht Anspruch auf die REchnungen, damit du diesen Mehrbedarf auch von der Steuer absetzen kannst?
Die würde ich einfordern.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2017 17:46