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Mehrbedarf/Sonderbedarf Nachhilfe ?!?

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(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Nun, heute erreichte mich eine Email der KM, dass meine Kids unbedingt Nachhilfe benötigen. Seltsam war nur, dass sie auf alle anderen Emails nicht reagiert, aber wenn es ums Geld geht dann irgendwie doch Reaktioen zeigt. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Meine Kids haben sicherlich seit über 1 Jahr schulische Probleme, mal mehr und mal weniger. Das Angebot hier schulisch zu helfen, wie auch vor der Trennung praktiziert, hatte ich bereits vorgeschlagen, aber wurde abgeschmettert mit fadenscheinigen Argumenten. Vor ca. 1 Jahr hatte ich mich für 2 Monate (bis zu den Weihnachtsferien 2019) einmalig an Nachhilfekosten beteiligt.
Das die Kids schulische Probleme hatten/haben von denen die KM weiß ist nix neues. Nur aufgrund der Covid-19 Situation sind beide zum neuen Schuljahr 2020/21 nicht sitzen geblieben!

Stichwort Mehr-/Sonderbedarf: KM argumentiert hier mit 'Sonderbedarf', obwohl es klar ist das Kids schulische Probleme hatten. Ob sie dies immer noch haben, weil das Schuljahr hat ja erst angefangen hat, weiß man zu diesem Zeitpunkt nicht (hatten sehr an der Trennung zu knabbern und tun sie wohl immer noch). Demnach ist es doch eigentlich ein Mehrbedarf, den sie natürlich nicht vorab mit mir besprochen hat. Zudem weigert sie sich schulische Infos an mich weiterzugeben bspw. Noten in Arbeiten, sogenannte blaue Briefe, Zeugnisse, Stundenpläne, etc. Da stellt sie sich regelmäßig tot. Nur gut, dass ich immer einen guten kontakt zu den Lehrern meiner Kids pflege und mir alle Infos immer holen bzw. nachrennen muß.

Wie gesagt, nix abgesprochen, sondern nur gebeten, zum Wohle der Kinder, ihr jeden Monat 135€ zu überweisen (für beide Kinder) und das mir ja wohl auch was daran liegen sollte, dass die Kids gute Noten haben. Wie bitte?? Ich weise schon seit Monaten darauf hin, dass anscheinend alles andere als Schule eine Priorität ist für meine Kids d.h. Playstation, Handy, ... Die Nachhilfe Betreuung in der Schule wird wohl erst nach den Herbstferien wieder seine Pforten öffnen.

Habe auch einiges hier durchgelesen und habe oft den Satz gehört "Wer die Musik bestellet hat muß diese auch zahlen",aber so einfach scheint das nicht zu sein.
Ich zahle brav KU nach DU Tablle Stufe 7.  Wie seht ihr das?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2020 15:21
(@maxmustermann1234)
Registriert

Bei Stufe 7 sicher kein Mehrbedarf, sondern muss aus dem regulären Unterhalt bezahlt werden. Ist auch nicht unvermeidbar, wenn du Nachhilfe angeboten hast, die wäre ja kostenlos. Also Privatvergnügen der Mutter. Nebenbei halte ich von kommerziellen Angeboten nichts, hab da selbst ne lange Zeit gearbeitet. Das Geld kann man sich sparen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2020 15:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es ist mit Sicherheit kein Sonderbedarf, denn Nachhilfe findet regelmäßig statt. Als Mehrbedarf ist Nachhilfe aber schon anerkannt. Bei Sonderbedarf würde das Ansparargument zutreffen und damit die Bezahlung aus dem regulären Unterhalt, bei Mehrbedarf aber nicht.

"Der Mehrbedarf des Kindes ist ein während eines längeren Zeitraums regelmäßig anfallender Bedarf, der die üblichen Kosten übersteigt und deshalb in den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht erfasst ist (BGH, Urteil v. 26.11.2008, XII ZR 65/07)."
(siehe <a href="https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/was-gilt-beim-kindesunterhalt-sonderbedarf-was-als-mehrbedarf_220_412934.html>hier</a>," wo Nachhilfe auch direkt als Mehrbedarf erwähnt wird.)

An der Definition sieht man auch, dass es nicht von der Unterhaltsstufe abhängt. Ob die Nachhilfe sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2020 16:54
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry, mein Fehler. Hat KM als Mehrbedarf  und nicht als Sonderbedarf 'angemeldet'. Wie definiert sich denn der Begriff 'Regelmäßigkeit der Nachhilfe'?
Denn, im letzten Jahr gab es das für 2 Monate und dann nicht mehr. KM hat leider inhaltlich keinerlei Ahnung was die Schulfächer angeht und erfährt durch Nachhilfe auch eine Erleichterung bzgl. Betreuung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2020 17:13
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

normalerweise wird Nachhilfe nicht für 2 Monate sondern wenigstens ein Schulhalbjahr oder Schuljahr abgeschlossen. 2 Monate reichen da nicht.
Sollte wieder eine Kurzzeit-Nachhilfe geplant sein, dann kann man sich schon fragen ob es Mehrbedarf ist, da diese Nachhilfe nicht regelmäßig anfällt. Sonderbedarf dürfte es dann auch nicht sein, da die Kosten nicht außergewöhnlich hoch sind.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2020 19:25
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke.
Es soll ein Vertrag mit der sogenannten 'Schülerhilfe' über 12 Monate abgeschlossen werden d.h. für mich 12 x 129eur ohne das ich irgendwie eingebunden wurde bzw. irgendwelche Schulinfos von ihr erhalte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2020 19:52
(@wasserfee)
Registriert

Mo

ich hab es jetzt nicht auf dem Schirm, ob die KM Leistungen wie KiZ oder Wohngeld bezieht?
Dann bekommt sie die Nachhilfe im Rahmen der Bildung und Teilhabe nämlich komplett für lau.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2020 21:47
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

ich hab es jetzt nicht auf dem Schirm, ob die KM Leistungen wie KiZ oder Wohngeld bezieht?

Nein, weder noch. Muß ich nun anstandslos zahlen? Das ist ja nix was plötzlich aus dem Nix kommt, sondern hätte doch auch als kleine Rücklage ihrerseits angespart werden können. Zahle doch schon reichlich

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2020 23:13
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Nachhilfe kann in seltenen Fällen Sonderbedarf sein, z.B. wenn das Kind plötzlich und kurzzeitig Nachhilfe braucht, weil es länger krank war. Auch wenn ein Kind aufgrund der Pandemie und Schulschließung abgerutscht ist, könnte ich mir das als Sonderbedarf vorstellen.

In deinem Fall war es vorhersehbar und wird regelmäßig für einen längeren Zeitraum notwendig sein. Von den Gerichten wird solche Nachhilfe meist als Mehrbedarf anerkannt. Man müsste ausrechnen, anhand des Einkommens der KM, wer welchen Anteil zahlen muss. Aber wahrscheinlich würdest du für den Mehrbedarf zur Kasse gebeten. Wenn du nicht gerade selbst Lehrer bist, wird man dir wahrscheinlich auch nicht ermöglichen, das selbst in die Hand zu nehmen.

Das hat leider auch nichts damit zu tun, ob du nun Infos über die Schule bekommst oder nicht. Da gibt es aber durchaus Möglichkeiten, da etwas zu erfahren, sogar wenn du kein Sorgerecht hast.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2020 23:18
(@inselreif)
Moderator

Selbst wenn grundsätzlich zu zahlen ist - wie viel verdient denn Deine Ex und muss sie sich ggf. an dem Mehrbedarf beteiligen? Erhält sie selbst Unterhalt von Dir, der aufgrund der neuen Einkommensbereinigung zu reduzieren wäre?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2020 23:35




(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Selbst wenn grundsätzlich zu zahlen ist - wie viel verdient denn Deine Ex und muss sie sich ggf. an dem Mehrbedarf beteiligen?

Ca. 2.000 - 2.100€ netto. Warum sollte sie sich nicht an dem Mehrbedarf beteiligen? Dann die Frage zu welchem Anteil. Das weiß ich nicht, deswegen auch mein Posting.

Erhält sie selbst Unterhalt von Dir, der aufgrund der neuen Einkommensbereinigung zu reduzieren wäre?

Nein, TU gibt es schon seit über 1 Jahr nicht mehr von mir, da sie seitdem auch Vollzeit arbeitet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2020 09:41
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke.
Es soll ein Vertrag mit der sogenannten 'Schülerhilfe' über 12 Monate abgeschlossen werden d.h. für mich 12 x 129eur ohne das ich irgendwie eingebunden wurde bzw. irgendwelche Schulinfos von ihr erhalte.

Ich hatte aus aktuellem Anlass ein Gespräch mit meiner Anwältin darüber, was denn nun vom regelmäßigen Unterhalt zu zahlen sei, und was Mehrbedarf ist und was Sonderbedarf darstellt.

Basierend darauf kann ich mitteilen, dass die von Dir erwähnte Nachhilfe definitiv Mehrbedarf darstellt, denn grundsätzlich Du zahlen musst. Eine andere Frage wäre, ob und in welcher Höhe sich bei speziellen Konstellationen die KM daran beteiligen muss.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2020 10:16
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Eine andere Frage wäre, ob und in welcher Höhe sich bei speziellen Konstellationen die KM daran beteiligen muss.

Nun, Anmeldegebühren kommen auch noch hinzu von insgesamt ca. 110eur. Die 129eur sind übrigens 50% des Gesamtbetrages, den sie einfordert. Die gleiche Dame wollte übrigens die Anlage U  (obwohl ich alle Nachteile erdtattet hätte) nicht unterschreiben. Ok, hat jetzt nix mit diesem Mehrbedarf zu tun. Aber sowas veranlaßt mich dann nanchma schonl zu denken 'Verklag mich doch!'.

Mir schmeckt es nicht, dass ich hier vor vollendete Tatsachen gesetzt werde (Verträge wurde schon geschlossen mit der Schülerhilfe) und komplett außen vor bin, wenn ich nach Schulinfos bzgl. meiner Kids frage. Zudem zahle ich gemäß Stufe 7 und kann mir nur schwer vorstellen, dass man das hieraus nicht bezahlen kann.

Was mich auch stört warum man gleich einen 12 Monats Vertrag abschließt. Max. 6 Monate wäre ok und dann schauen wie es läuft bzw. ob das überhaupt fruchtet. In dem Alter (>12) muß man den Kids auch 'etwas' Eigenverantwortung bzgl. Schule zugestehen und nicht immer alles hinterhertragen.
Versteht mich nicht falsch, gönne meinen Kids jegliche Hilfe, aber nicht auf diese Art und Weise initiiert durch die KM.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2020 10:44
(@inselreif)
Moderator

Die 129eur sind übrigens 50% des Gesamtbetrages, den sie einfordert.

Nur mal ganz grob überschlagen - Dein bereinigtes Nettoeinkommen abzüglich gezahltem KU sind irgendwas 3.000+, die Exe hat bereinigt irgendwas 2.000-
Dann haben wir eine Quote 1.600 zu 600 also auf Dich entfallen 73% - da sind die 50% doch fair.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 24.09.2020 10:50
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo zusammen,

ich habe das Urteil gerade nicht präsent, aber da sollte Nachhilfe auch als Mehrbedarf eingeklagt werden, wurde aber vom Gericht abgewiesen. Begründung: Mehrbedarf ist es nur dann, wenn es nicht aus dem laufenden Unterhalt bezahlt werden kann. Der Vater zahlte aber bereits Stufe 6, also wurde der Mutter klar gemacht, dass die hohe Unterhaltsstufe ausreichen müsse, dass sie aus den Mitteln oberhalb des Mindestunterhalts die Nachhilfe aufbringt. Und eigentlich ist das auch plausibel, denn wozu sind die Stufen in der DDT sonst da? Kinder mit Mindestunterhalt können sich einfach keine Nachhilfe leisten, meistens lebt nämlich der Vater dann am Selbstbehalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2020 11:22
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Nur mal ganz grob überschlagen - Dein bereinigtes Nettoeinkommen abzüglich gezahltem KU sind irgendwas 3.000+, die Exe hat bereinigt irgendwas 2.000-
Dann haben wir eine Quote 1.600 zu 600 also auf Dich entfallen 73% - da sind die 50% doch fair.
Gruss von der Insel

Dagegen sage ich ja erstmal nix. Aber all die oben erwähnten Baustellen in diesem Zusammenhang.

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Themenstarter Geschrieben : 24.09.2020 11:50
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Vater zahlte aber bereits Stufe 6, also wurde der Mutter klar gemacht, dass die hohe Unterhaltsstufe ausreichen müsse, dass sie aus den Mitteln oberhalb des Mindestunterhalts die Nachhilfe aufbringt. Und eigentlich ist das auch plausibel, denn wozu sind die Stufen in der DDT sonst da?

Hast du das Urteil da? Genauso sehe ich das eigentlich auch als Laie.

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Themenstarter Geschrieben : 24.09.2020 11:52
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich denke, es ist dieses Urteil, oder? Wenn es ein neueres Urteil gibt, würde mich das interessieren. Bin bei familienrechtlichen Urteilen normalerweise up to date, aber mir ist nichts bekannt.

OLG Düsseldorf Az - II-3 UF 21/05 , 8.2.2005

Allerdings ist es nicht so, dass entschieden wurde, dass die Mutter die gesamte Nachhilfe zu tragen hat. Vielmehr soll ab Stufe 6 das Kind "angemessen beteiligt" werden, indem es von seinem Unterhalt zusteuert. Es muss im Einzelfall entschieden werden, was angemessen ist. Es heißt aber nicht pauschal, dass der Vater dann nichts zahlen muss.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2020 11:56
(@maxmustermann1234)
Registriert

Nein, das war ein aktuelleres Urteil. Ich suche mal, wen ich Zeit habe.

Mal abseits: er zahlt doch schon DDT 7 für zwei Kinder. Da muss es möglich sein Nachhilfe draus zu finanzieren. Der Leitsatz aus dem Urteil, dass professionelle Nachhilfe effizienter sei, ist einfach zu bestreiten. Die dämlichen Juristen, die da in ihrer Bubble leben, denken da an die kostenpflichtigen Repititorien für ihr Staatsexamen. Da mag das stimmen. Aber in der Schülerhilfe sitzt meistens ein Student, der 5 anderen Schülern Nachhilfe gibt. Meist haben alle Schüler unterschliedliche Alter und gehen nicht mal auf die gleiche Schule. Das ist nicht effizienter als sich mit einem Elternteil hinzusetzen, das nenne ich sinnbefreit. Wenn es wirklich helfen soll, dann sucht man einen engagierten Studenten, der das privat macht. Aber den kann man nicht als Mehrbedarf ansetzen, weil die das meistens am Finanzamt vorbei machen.
Und zweitens: Deine Kinder brauchen wohl keine Nachhilfe, sondern erstmal ne Familientherapie. Nachhilfe kann nur helfen, wenn der Wille des Kindes da ist, aber der Stoff länger oder anders erklärt werden muss. In meiner Zeit als Nachhilfelehrer hatte ich vielleicht eine Hand voll solcher Schüler. Alle anderen wurden von den Eltern dazu verdonnert. Da kannst du das Geld auch einfach verschenken, ist genauso gut investiert.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2020 12:35
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Und eigentlich ist das auch plausibel, denn wozu sind die Stufen in der DDT sonst da? i

Grundsätzlich gilt, dass sich der Lebensstandard eines Kindes an dem Lebensstandard der Eltern orientiert. Dem trägt die DDT Rechnung.

Überspitzt formuliert: Wenn Papa Porsche fährt, soll die Tochter das bitteschön auch. Diese "Logik" steckt da dahinter.

Unter pädagogischen Aspekten betrachtet ist das natürlich Quatsch. Aber so Leute wie ich, die nach Stufe 10 zahlen, müsse sich einfach mit diesem Mumpitz abfinden und am besten nicht weiter darüber nachdenken.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2020 13:35




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