Moin moin zusammen,
ums ganz ehrlich zu sagen, ich steig bei allem, was mit dem Unterhaltsrecht zutun hat, eigentlich ned so recht durch.
Na jedenfalls, ist bei mir am letzten Wochenende so ein freundlicher Brief vom JA aus Lörrach, in diese Ecke ist meine Ex im Juli gezogen, weil ihr neuer Partner da wohnt und sie "angeblich" nen Job hatte, der sich dann auf einmal so in Luft aufgelöst hat............................jedenfalls, will das Jugendamt jetzt den Unterhalt neu berechnen und ich darf mal wieder Kopien anfertigen und dann hoffen, das es nicht sehr viel mehr wird, denn einiges ist ja dann doch an mir hängen geblieben, was ich ihr zu verdanken hab.......... :crash:
jedenfalls schreibt das JA jetzt nochwas von Mehrbedarf, wegen Kindergarten und ich frage mich grade, da sie doch grad keinen Job hat oder wenn das letzte was sie sagte, das sie "vielleicht" nen minijob bekommt, wozu bracht sie dann ne Ganztagsbetreuung, die dann ich zahlen soll, da diese ja nach den einkommen der Eltern geteilt wird und wenn sie keinen Job hat, dann zahl ich das dann komplett selber oder wie?????
Zum anderen, hätt ich noch die Frage, wie verhält es sich, wenn ich eine andere Frau kennen lerne, ab wann ist es eine Beziehung, die ich angeben muss und wie werden ihre finanzielle Situation angerechnet, sie hat ein HAus das sie zu zuahlen hat und drei Kinder, wovon eines in einer Betreuung lebt, weil leicht behindert und dioe mittlere ist jetzt in der Ausbildung und die kleine ist 11 Jahre, ist das dann überhaupt anzurechnen und wie gesagt, ab wann gilt das als neue Beziehung....................
ich muss dazu sagen, ich bin Fernfahrer und bei ihr nur ca alle 2 bis 3 Wochen am We und wir kennen uns auch erst gut drei Monate und naja, da kann man ja noch ned von Beziehung reden, in der Weise das es ne eheähnliche Beziehung ist......................
Wünsche allen ne angenehme Woche und danke für eventuelle Antworten.............
MfG Peter
Hi Peter
Da hat das Jugendamt leider nicht ganz unrecht ,du bist verpflichtet die hälfte der Kiga Kosten zu tragen wenn dein Selbstbehalt nicht unterschritten wird.
Deine neue Partnerin ist für KU oder Kigagebühr nicht relevant.
Gruß
Hi,
wann hast Du das letzte Mal Auskunft über Dein Einkommen erteilt?
neuezeit
So ist das Leben
Moin Peter,
da kann man ja noch ned von Beziehung reden
Das lass mal nicht Deine Freundin hören ... 😉
Grundsätzlich interessiert Eure Beziehung erst dann, wenn Ihr zusammenlebt und somit eine "Haushaltsersparnis" Deinen Selbstbehalt mindern könnte, wodurch Deine Leistungsfähigkeit erhöht würde.
Die Frage von Neuezeit bezieht sich darauf, dass auch das JA nur alle 2 Jahre Auskunft verlangen darf.
Kindergartenbeiträge sind zwar grundsätzlich Mehrbedarf (und wären somit bei fehlender Leistungsfähigkeit Deiner Ex in der Tat komplett von Dir zu tragen), die Übernahme der kompletten Kosten eines Ganztagskindergartens, wenn KM keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, wäre aber als zu hinterfragen anzusehen, da Mehrbedarf grundsätzlich einer Angemessenheitskontrolle standhalten muss.
War das Kind auch während Eurer Beziehung im Ganztagskindergarten ?
Gibt es besondere Umstände, die den Besuch eines solchen erforderlich machen ?
Besten Gruß
United
Moin moin zusammen,
also hab ich das richtig verstanden??? meine neue Partnerin, welche ebenso wie ich sagt,grins, das das ja noch alles im aufbau ist also noch nichts festes, denn in der phase findet man wohl schneller als einem lieb ist, etwas was einen davon laufen läßt.................also meine neue Partnerin würde erst dann ins Gewicht fallen, wenn ich zu ihr ziehe????
doch was ist denn mit ihren Kosten, für das Haus, welches noch laaaaange abzuzahlen ist und ihren Kindern, die würden doch dann sicher mit angerechnet und zu dem was ihr bleiben muss, dazu gerechnet oder????? ich steig bei dem ganzen eh ned durch...............
was meine letzte überprüfung betrifft, so war die vor fast zwei jahren, als endlich die scheidung durch war vor gericht................und nun ist meine holde ex ja im juli in die ecke von weil am rhein gezogen und war da gleich beim JA und naja, sie hat noch keinen job und die vollzeitweiterbildung wird wohl auch nix, denn sonst hätte sie den vorstellungstermin für nen minijob ned annehmen brauchen...............
meine kleine war die ersten drei jahre garnicht im KG und dann war sie auch nur vormittags, aber da war ich ja schon lange nicht mehr daheim, denn die trennung war schon kurz nach dem ersten geburtstag.......................
allen erstmal einen schönen abend von der autobahn, da ich ja fernfahrer bin und danke für die ersten antworten...........
MfG Peter
Moin Peter,
ich sehe hier gerade zufällig noch ein paar offene Fragen:
also meine neue Partnerin würde erst dann ins Gewicht fallen, wenn ich zu ihr ziehe????
nein, die "fällt überhaupt nicht ins Gewicht". Nur Dein so genannter Selbstbehalt könnte beim Zusammenziehen geringer ausfallen, weil bei einer Unterhaltsklage argumentiert werden könnte, dass Deine Lebenshaltungskosten beim Zusammenleben geringer sind als wenn Du einen eigenen Hausstand für Dich allein unterhältst.
doch was ist denn mit ihren Kosten, für das Haus, welches noch laaaaange abzuzahlen ist und ihren Kindern, die würden doch dann sicher mit angerechnet und zu dem was ihr bleiben muss, dazu gerechnet oder?????
die Kosten und Verpflichtungen Deiner Partnerin haben mit Deinen Unterhaltsverpflichtungen nichts zu tun; die muss sie alleine stemmen. Und wenn sie ihr Haus davon nicht halten kann, muss sie es eben verkaufen oder vermieten. Auch für ihre Kinder bist Du nicht unterhaltspflichtig; da wird bei Dir nichts dazugerechnet oder abgezogen.
Grüssles
Martin
**+edit - PS: Noch eine Warnung: Bei Fernfahrern versuchen Gegenanwälte und Gerichte übrigens auch ganz gern den Zugriff auf's Spesenkonto; das wird dann einfach so betrachtet wie Zusatzeinkommen...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Moin,
danke Martin für die Hinweise, doch ist es doch echt paradox, das ihre Kosten nicht gerechnet werden, sondern nur das ich dann weniger Selbstbehalt hätte, weil es ja angeblich billiger wird für mich....................das trifft ja in den wenigsten Fällen zu denke ich..........in meinem Fall müßte ich dann zusätzlich den Job wechseln und würde dann sicher gut 200 bis sogar 400 euro weniger bekommen im Monat-------------------
ach und was die Spesen betrifft, so werden die doch nur zu einem Drittel angerechnet, ist jedenfalls bei mir bisher der Fall................mal schauen was das JA aus Lörrach jetzt tun wird....................
Ich muss aber echt sagen, ein Mann der zum Scheidungsvater wird, ist eigentlich absolut im Arsch, wenn er ned nen Job hat der ihm echt gutes Geld bringt oder ne reiche Freundin hat die eben um die Ecke wohnt.................lach
Ich frag mich echt, warum ein Mann nach der Trennung eigentlich kein Recht mehr auf ein halbwegs normales Privatleben hat, die Ex hingegen kann tun und machen was sie will, selbst wenn sie die Trennung aus den unmöglichsten Gründen herbei geführt hat.............
MfG Peter
Hallo Peter,
Trennung bedeutet nicht das "der Mann" immer die schlechteren Karten hat, auch wenn das oft so ist. Erstmal haben im Normalfall beide eine schlechtere finanzielle Position und dieses Konstrukt gibt es durchaus auch in anderer Form.
LG
Nadda
Hallo Peter,
wenn Deine Partnerin keine Sozialleistungen bezieht, kannst Du natürlich unterhaltsneutral zu ihr ins Haus ziehen. Dazu bedarf es eines Mietvertrages - fairerweise zu Gunsten Deiner Partnerin eines Untermietvertrages - der auch von Dir bedient wird und steuerlich auf der Seite Deiner Partnerin erscheint. Die Höhe der Miete sollte mindestens dem Mietanteil Deines Dir zugestandenen Wohnanteils gem. Unterhaltsrichtlinien entsprechen (Nebenkosten nicht vergessen). Wenn Ihr auch sonst Eure Konten offiziell separat führt, sehe ich keinen Raum für eine SB-Kürzung.
Moin Moin zusammen,
na mittlerweile hat sich ja so einiges geändert an der Sachlage, die neue Frau in meinem Leben, will ihr Haus verkaufen und eine Wohnung mieten, da die finanzielle Lage eben nicht so ist das sie das auf Dauer nicht mehr möchte....................zum anderen weiß ich nicht, wie es sich verhält, wenn ich in diese Gegend ziehe und dann dort einen Job im selben Tätigkeitsfeld annehme, bei dem ich aber weniger verdiene...............ich lese oft, das einem dann ein fikitives Einkommen unterstellt werden kann????
Ich habe immer mehr den Eindruck, das die Väter endlich mal etwas für ihre Lage tun sollten und eben nicht nur in Foren und Chats davon reden, denn ganz offen gesagt, ich geh arbeiten und das als Fernfahrer nicht wenig und so mancher Hartz IV Empfänger lacht sich eins über Väter wie mich und andere, die noch arbeiten gehen.
MfG
Peter