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Mehrbedarf -> Wie Berechnung?

 
(@althea)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

demnächst kommt die Tochter von meinem Partner in den Kindergarten und unsere Suche wie die Berechnungsgrundlage hierfür aussieht sind wir leider nicht richtig schlau geworden. Wir hoffen ihr könnt uns weiter helfen.

Darf hier bei der Berechnung auch zum Beispiel der ehebedingte Kredit abgezogen werden? Und werden die Zinseinnahmen dazu gerechnet? Oder wird "lediglich" das durchschnittliche Monatsgehalt - 5% berufsbedingte Aufwendungen - Unterhalt für die Quotelung herangezogen?

Was passiert, wenn beide unter 1.300€ sind? Wird dieser dann herabgesenkt?

Vielen Dank im Voraus
Althea + LeDa

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2015 18:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es wird das bereinigte Einkommen wie bei der Unterhaltsberechnung zu grunde gelegt (sollte deshalb bekannt sein), davon wird dann noch der Unterhalt abgezogen.
Bei der KM dürfte es Einkommen minus berufsbedinge Aufwendungen sein.
Wenn beide bereinigte Einkommen unterhalb des Selbstbehalts liegen, weiss ich nicht wie es weiter geht. Meine Vermutung wäre, dass dann der Kiga doch aus dem Unterhalt zu zahlen ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2015 19:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Althea,

Was passiert, wenn beide unter 1.300€ sind? Wird dieser dann herabgesenkt?

Dann wird in der Regel auf den Notwendigen Selbstbehalt abgestellt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2015 12:34