Mein heutiger Termi...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mein heutiger Termin (18.8.2008)vor dem AG.

Seite 1 / 3
 
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Hallo
Ich hatte mich lange nicht gemeldet...es war auch ruhe an der Front...aber meine ganzen Threads könnt Ihr ja einsehen die ich gepostet habe.

Eins vorweg--kein result - kein agreement--weder im TU noch EU Verfahren

Das neue Unterhaltsgesetz hat mir wenig geholfen!

Ausgangslage : HEx will 2000 € EU + 600 Altersvorsorge + 200 Krankenvorsorge berechnet nach 3/7 Methode
1  Kind 4 jahre im Kindergarten.

Immerhin hat der Richter direkt festgestellt, dass der Bedarf nach den vorehelichen Verhältnissen geregelt wird für den EU

Richter ging von einem Nettoeinkommen von 1450 € aus was sie nun erzielen könnte als Kauffrau.
Angerechnet werden Ihr aufgrund des Alters des Kindes von seiner seite nur ein Einkommen auf Minijobbasis...hiesse 360 €

Blieben 1150 übrig
Darauf Altersvorsorge von 330 + Krankenvorsorge von 205 € hiesse ein EU von 1685 € ca...
(selbst das kann ich nicht bezahlen)

Mein RA und ich haben uns zur Beratung zurückgezogen und der Gegenseite einen Vorschlag unterbreitet....

1.Jahr 1600 gesamt
2. 1400 gesamt
3. 1200 gesamt
4. 1000 gesamt
5. 800 gesamt

dazu könnte sie 700 euro dazu verdienen was wir ihr nicht anrechnen.

Was passiert???
Die Gegenseite lehnt ab...will 1600 € für die nächsten 5 Jahre.
Der Richter machte den Vorschlag
1. und 2.  1600
3. und 4.  1200
5. 800

Gegenseite lehnt ab mit der Begründung der betreuung des Kindes in 2 jahren nach Einschulung...man wisse nicht wie es sich entwickelt.
Kein Ton von gesteigerter Erwerbstätigkeit......mit Einschulung ...auch seitens des Richters nicht eine eindeutige Aussage was nach Einschulung passiert.

Richter hat nun einen Verkündungstermin anberaumt.....für mitte September .....heisst aber wohl nicht , dass es da zu einem Urteil kommen wird.

Mein Fazit

Das neue Unterhaltsrecht ist eine Farce!

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2008 18:58
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Folgendes möchte ich noch anmerken:

Die KM hat sich ausdrücklich geweigert das gemeinsame kind fremdbetreuen zu lassen...sprich Nachmittagsbetreung nach Einschulung.
Der Richter ist nicht einen Deut auf diese Aussage eingegangen.....nach dem neuen Gesetz hätte er dort direkt eingreifen müssen...und der KM
klarmachen müssen..dass sie fremdbetreuen lassen muss um halbtags arbeiten gehen zu können.

Nichts Nada.....

Mein Eindruck ganz klar....Kind ist da....KM hat weiter Narrenfreiheit.

Auch nicht ein Wort über Bewerbungen schreiben oder Nachweis über Stellenmangel...nichts......KM hat Narrenfreiheit!

Bin echt schockiert und down ;( ;( ;(

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2008 19:23
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Zahlemeister,

Kein Ton von gesteigerter Erwerbstätigkeit......

Wo haste denn nu wieder das her? Es gibt gegenüber KU / Kindern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Also Kohle ranschaffen um jeden Preis. Das hat aber nix mit deiner Ex zu tun.

Und daß du keinen Schnitt machst war doch wohl spätestens nach dem BGH-Urteil, daß selbst bei unehelichen Kindern "EU" ersteinmal unbegrenzt ansieht.

Mir fiel übrigens gerade auf, dass wir ein neues Wort finden müssen. Unehelicher Ehegattenunterhalt macht ja nicht wirklich Sinn. Die nehmen das auch immer aus dem 1615, also eigentlich BU, das passte in dem Fall ja irgendwie auch nicht... nennen wir es einfach Muttergeld, also MG?

Tut mir leid, dass du nicht bessere Aussichten hast....

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2008 19:38
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das neue Unterhaltsgesetz hat mir wenig geholfen!

Naja, also das mit dem  Bedarf nach den vorehelichen Verhältnissen heisst ja gleichzeitig, dass Aufstockungsunterhalt nach §1573 vom Tisch ist und die Geschichte definitiv endlich, eigentlich schon ein Grund, eine Flasche Sekt aufzumachen.

Angerechnet werden Ihr aufgrund des Alters des Kindes von seiner seite nur ein Einkommen auf Minijobbasis...hiesse 360 €

Nicht o.k., mit halbtags (und damit krankenversichert!) wäre eigentlich zu rechnen, aber dazu unten mehr.

Mein RA und ich haben uns zur Beratung zurückgezogen und der Gegenseite einen Vorschlag unterbreitet....

1.Jahr 1600 gesamt, 2. 1400 gesamt, 3. 1200 gesamt, 4. 1000 gesamt, 5. 800 gesamt

dazu könnte sie 700 euro dazu verdienen was wir ihr nicht anrechnen.

:gunman: Über Realsplitting kann man sich hier die Finger wund tippen... Das Finanzamt würde es aber Dir anrechnen!!! Willst Du wirklich eine Vereinbarung, bei der Du umso mehr zahlst, je mehr sie verdient?? In so eine Vereinbarung gehört rein, dass Anlage U unterschrieben wird und Nachteilsausgleich ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Was passiert??? Der Richter machte den Vorschlag: 1. und 2.  1600, 3. und 4.  1200, 5. 800

Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, wie Du hier die Jahre durchnummieriert hast. Ist das auch rückwirkend gemeint für den TU und Jahr 1. meint das dritte Lebensjahr?

Vergleich es mal mit Halbtags-Erwerbsobliegenheit. Da wäre der Netto-Ausfall ca 570€, plus private Altersvorsorge zum Ausgleich der Rentenlücke = ca 700€.  Aber Realsplitting fast im Eimer. 1150€ bei vollem Steuerabzug kosten Dich Netto auch nur 600€ und bisschen.

Soll heissen, die Zahlen sind hier alle nahe beieinander, der Schlüssel zur Einigung liegt in den Steuern.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2008 20:18
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Hallo Pappa

Die Summen betreffen nur den Nachscheidungsunterhalt......zum Trennungsunterhalt kam es schon nicht mehr, da 2 std. vergangen waren!

Nicht o.k., mit halbtags (und damit krankenversichert!) wäre eigentlich zu rechnen

Sehe ich auch so...aber wo steht entsprechendes Urteil, dass bei einem fast 5 jährigem Kind die Mutter halbtagserwerbspflichtig ist?

Zudem ist der Kleine in keinster Weise besonders zu betreuen , da alles in Ordnung ist.

Die KM argumentierte...kein Jobangebot derzeit....und in Ihrem Job fangen alle erst um 1000 uhr an zu arbeiten...da könnte man dann nicht arbeiten.

Der Richter gab Ihr noch recht und argumentierte, dass ein Arbeitgeber kaum Mütter mit den kleinen Kindern einstellen würde...auch halbtags nicht

Ich weiss nur eins....ich hab keinen Plan wo das enden wird....ich werde mich nicht damit zufrieden geben , dass Frau nun erst mal ne umschulung machen darf und 1600 € für 5 jahre bekommt...

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2008 21:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ZoE,

Die KM argumentierte...kein Jobangebot derzeit....und in Ihrem Job fangen alle erst um 1000 uhr an zu arbeiten...da könnte man dann nicht arbeiten.

Der Richter gab Ihr noch recht und argumentierte, dass ein Arbeitgeber kaum Mütter mit den kleinen Kindern einstellen würde...auch halbtags nicht

dem begegnest Du am besten, indem Du halbwegs passende Jobangebote sammelst, ihr freundlich zustellst und natürlich immer eine Kopie verwahrst. Kannst Du on- und offline über die Tageszeitungen Eurer Region tun; zusätzlich auch über Job-Portale wie die Jobbörse von www.arbeitsagentur.de oder auch über Seiten wie www.meinestadt.de. Unsinn wie "es gibt keine Jobs" oder "niemand stellt Mütter ein" begegnet man am besten mit einem Stapel Papier, der das Gegenteil beweist. Einmal wöchentlich oder auch öfter ausdrucken, eintüten, zuschicken. Dann soll Madame halt erklären, warum sie sich trotzdem nirgends beworben hat. (Und nein: Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, ausschliesslich im erlernten oder im Wunschberuf zu arbeiten.)

Könntest Du Dich arbeitsmässig stärker in die Kinderbetreuung einbringen, um Deine Ex zeitlich zu "entlasten"? Auch sowas kann man vortragen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2008 22:07
(@rick67)
Rege dabei Registriert

Hi kollege  😉 ,

mir gings heute beim Familiengericht auch nicht besser. die unterhaltrechtsreform ist das papier net wert:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-12533-start-msg143966.html#new

trotzdem bloss net aufgeben, fällt mir noch etwas schwer, ber da muss man(n) durch.

lg

rick

Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2008 22:27
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...aber wo steht entsprechendes Urteil, dass bei einem fast 5 jährigem Kind die Mutter halbtagserwerbspflichtig ist?

Wie wär's für'n Anfang mit dem aktuellen BGH-Urteil, das zumindest die Beweislast klärt:

( http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=44930&Blank=1.pdf )

"Damit hat der Gesetzgeber dem unterhaltsberechtigten Elternteil bei beiden Unterhaltstatbeständen die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die Dauer von drei Jahren hinaus auferlegt"
...
"Dabei ist allerdings stets zu beachten, dass die gesetzliche Regel, wonach der Betreuungsunterhalt grundsätzlich nur für drei Jahre geschuldet ist und eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ausdrücklich begründet werden muss, nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden darf"

Dass man im Revisionsverfahren diese Beweise im Sinne von konkreten Bemühungen um Jobs und Kinderbetreuung einfordern könnte ist doch zumindest ein Argument in den Vergleichsverhandlungen.

Und nochmal, auch wenn Du auf den steuerlichen  Aspekt nicht eingegangen bist (hast Du ihn verstanden?): Wenn Du mit der EU Zahlung unter den Realsplitting-Höchstbetrag von 1150€ pro Monat kommst, kann's Dir doch fast wurscht sein, ob das jetzt noch 2 oder 5 Jahre dauert. Netto sind das 650€, mal 5 Jahre sind 39k€, soviel geben Deinesgleichen für ein Auto aus. Verhandlungsziel sollte sein, 1150€ bei Realsplitting ohne Nachteilsausgleich,  und spätestens Ende Grundschule ist dann Schluss.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 00:49
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Hallo Zahlmeister,

ich bin über deinen Gerichtsverlauf erschrocken und fassungslos.

Gut das wir schon mit unserem Termin vor dir dran waren, sonst wäre
ich wieder voller Panik da rein gegangen.

Ich kann nur mit dem Kopf schütteln und verstehe das nicht.

Gruß,
coco

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 15:15
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr...
nach einem Tag Schlaf hat sich meine Wut natürlich nicht gelegt und ich habe mit meinem RA über die Vorgehensweise Rücksprache gehalten.

Wir werden uns nächste Woche zusammensetzen und unser Schreiben an den Richter fertigen....wiederum alles im Hinblick auf das neue Unterhaltsrecht.(wie bereits mehrfach geschehen).
Mein RA sagt klipp und klar aus...sobald sich der Richter selber bereits eine Meinung gemacht und Summen in seinem Kopf zurecht gelegt hat, gibt es kaum Chancen diesen anders zu stimmen.
Da kannst Du argumentieren wie Du möchtest mit kinderbetreuung,jobangeboten und was nicht alles....der Mann hat seine Robe an , ist unantastbar und ist das Gesetz.
Na ja trotzdem werden wir alles versuchen.
Auch sagt mein RA, dass immer mehr in seinem Kollegenkreis feststellen müssen, dass die Richter sich immer mehr zurück an das alte Modell herantasten würden.
Gerade das Urteil des BGH vom July gibt den Richtern freie Bahn der KM alles zuzugestehen was sie haben möchte......

In einigen Fällen in den Amtsgerichten urteilen Richter bereits, dass die KM selbst ohne Betreuungs und Kinderproblemen erst ab dem 2-3 Grundschuljahr
halbtagserwerbstätig sein brauchen....da ist dann die Rede davon, dass alles über Minijobbasis überobligatorisch sei....weil mit Betreuungsende im Kindergarten die Betreuung weiter ginge!

RA sagt ganz klar aus........das Gesetz ist reine Augenwischerei und beinhaltet gerade durch das BGH-Urteil vom July weiter ganz klare Bevorteilung
der Mütter.

Es wird niemals Gerchtigkeit geben. ;( ;(

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2008 18:28




(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es wird niemals Gerchtigkeit geben

Naja, zumindest nicht mit RA's, die kein Konzept vorlegen, stattdessen Zahlen auf einen türkischen Basar (und sich dann wundern, dass der Richter das genauso macht), Unterhalt losgelöst von Steuern diskutieren, und dem Mandanten vermitteln, dass es ja eh keine Gerechtigkeit gibt.

Vielleicht auch ein Qualitätsproblem und Dein RA Teil vom Kasperle-Theater?

Ich werde mich hier nicht weiter äussern, solange Du nicht wenigstens ein Zeichen gibst, dass Du zumindest über Steuern nachdenkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 19:33
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Hallo Pappa

Ich denke über Steuern nach...ob ich dies richtig verstehe ist die andere Sache.
Mein Begehren und Verständnis
zB
Zahle ich 1600 pro Monat hat sie EU von 19200 im Jahr
Absetzen kann ich 13800 ca.
Auf die 19200 hat sie unter Berücksichtigung von Freibeträgen ect. Summe X an Steuer zu zahlen.
Diesen Nachteil muss ich ausgleichen (wenn nach Berücksichtigung dessen überhaupt noch Steuern fällig sind)
Verdient sie 700 dazu ....also 8400 so ist das zusätzliches Geld, dass sie auch selber zu versteuern hat....
Diesen Nachteil werde ich natürlich nicht ausgleichen.
Mein Vorteil.....ich habe netto 500 euro ca. mehr... zahle (wenn keine Steuer nachgezahlt werden muss) und zahle effektiv 1100 € an EU

Ihr Vorteil ...sie kann ein paar Kröten dazu verdienen ...obendrauf auf den Batzen Kohle den sie von mir erhält....

Mir passt das auch nicht...Ihr einen Vorteil zu verschaffen...aber wenn ich dadurch geschieden werde...haben wir endlich als Zweitfamilie die Möglichkeit
mit Zahlen zu rechnen und Gewissheit für die nächsten Jahre.
Der Richter liess ganz klar durchblicken, dass er Ihr keine HalbtagsErwerbsobliegenheit auferlegt auch im Grundschulalter nicht...auch anlehnend an das BGH Urteil vom July.

Was habe ich sonst für Möglichkeiten??...nicht viele...der Gang vors OLG??ß..wer gewinnt da??...rechne ich mir chancen gegen Gefahr des Verlust des Prozesses aus....überwiegt die Angst, dass das OLG sagt....
die KM braucht auch in der Grundschule keiner Halbtagstätigkeit nachgehen....

Ich weiss auch nicht weiter..... :puzz: :puzz:

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2008 21:42
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Eine zusätzliche Frage hätte ich

Angenommen es käme zu einem Vergleich über eine Befristung über 5 Jahre

a) Ist es möglich schon jetzt auszuklammern, dass sie nach den 5 Jahren weiter EU beziehen kann...sprich eine Klausel...die besagt auf weiteren Unterhalt zu verzichten?.....Oder könnte sie trotz der Klausel....dennoch EU einfordern??

b) Was passiert wenn bei einer 5 jährigen Befristung meine Lebensgefährtin schwanger wird?? Kann dieser Vergleich abgeändert werden weil sich
die Rangfolgen ändern .somit die Verteilmasse verschiebt und der EU für die EX weniger würde??

Danke im voraus....

Gruss

ZOE

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2008 23:23
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Absetzen kann ich 13800 ca.
Auf die 19200 hat sie unter Berücksichtigung von Freibeträgen ect. Summe X an Steuer zu zahlen.

Nein, ihrem zu-versteuerndem Einkommen werden die 13805€ zugerechnet.

Verdient sie 700 dazu ....also 8400 so ist das zusätzliches Geld, dass sie auch selber zu versteuern hat....
Diesen Nachteil werde ich natürlich nicht ausgleichen.

Das muss aber genau so in einer Vereinbarung drinstehen!

Der Richter liess ganz klar durchblicken, dass er Ihr keine HalbtagsErwerbsobliegenheit auferlegt auch im Grundschulalter nicht...auch anlehnend an das BGH Urteil vom July.

Er ist ein AG-Richter, er kann blicken lassen was er will, ihr könnt blicken lassen dass ohne HalbtagsErwerbsobliegenheit die Revision unvermeidbar ist.

Was habe ich sonst für Möglichkeiten??...nicht viele...der Gang vors OLG??ß..wer gewinnt da??

Immer noch die Vergleichsverhandlungen. Schau mal: Richter sagt  1600+1600+1200+1200+800. Das ist dumm, weil der Steuerfreibetrag (1150€) erst über- und dann unterschöpft wird. Gleichzeitig soll in dem Betrag 300€ Altersvorsorge enthalten sein. Wann die geleistet wird, ist eigentlich unwichtig, hauptsache, sie wird geleistet, Die Streckung der Zahlung auf einen entsprechend längeren Zeitraum, über 1150€ pro Monat, dient Deinen Vermögensinteressen, die nicht einfach  missachtet werden können.

...überwiegt die Angst, dass das OLG sagt....

Du solltest ein AG-Urteil nur rechtskräftig werden lassen, wenn Du Dich gut dabei fühlst

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 23:36
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Immer noch die Vergleichsverhandlungen. Schau mal: Richter sagt  1600+1600+1200+1200+800. Das ist dumm, weil der Steuerfreibetrag (1150€) erst über- und dann unterschöpft wird. Gleichzeitig soll in dem Betrag 300€ Altersvorsorge enthalten sein. Wann die geleistet wird, ist eigentlich unwichtig, hauptsache, sie wird geleistet, Die Streckung der Zahlung auf einen entsprechend längeren Zeitraum, über 1150€ pro Monat, dient Deinen Vermögensinteressen, die nicht einfach  missachtet werden können

Das verstehe ich.....

Danke für deinen Tip....

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2008 23:51
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Guten nabend alle zusammen...

Gibt es eigentlich ein Urteil, wonach die Kindesmutter generell einen Anspruch darauf hat , dass sie wieder in Ihren alten Beruf zurück darf/muss?

Wenn Sie keine Halbtagstätigkeit in Ihrem alten Job findet....hätte sie theoretisch Anspruch auf Umschulung oder Weiterbildung?

Genug Berufserfahrung hat Sie...da sie fast durchgehend im Job gearbeitet...wenn auch z.T. auf Minijobbasis...

gruss
ZOE

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2008 22:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, der Job muss nur "zumutbar" sein.

Wenn sie vorher als Papst gearbeitet hätte, könnte zum Beispiel auch ein Job als Ayatollah zumutbar sein.

Ein Bekannter von mir war mal Geschäftsführer der Grünen in Kiel.
Nachdem er arbeitslos wurde, hätte ihm die Arge auch den Job als GF bei der NPD anbieten können.

Aber Scherz beiseite, die Antwort ist genauso wischiwaschi wie das Wort "Zumutbar" eben ist.
Richterroulette eben.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2008 01:21
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen Beppo

Danke für Deine Einschätzung
Alles scheint Richterroulette zu sein...
Den Richter interessierte gar nichts....
Kind kann im Kindergarten ganztags betreut werden...KM sagt Ihm, sie möchte das nicht...kein Kommentar von Ihm
Kind ist völlig auf der Höhe,überhaupt nicht speziell betreuungsbedürftig........Kein Kommentar von Ihm
KM durchgängig erwerbstätig (teils Minijob).......sie will umschulen.......Kein Kommentar von Ihm
KM zieht in eine relativ grosse Stadt...in selbiger aber weit weg von guter Verkehrsanbindung......Kein Kommentar von Ihm
KM weiss um das neue unterhaltsgestz und höherer Erwerbsobliegenheit seit 1,5 Jahren.....Keine Bewerbungen bis dato vorgelegt....Kein kommentar von Ihm
KM nimmt für 2 Monate einen job an wo sie nachts um 0400 aufstehen muss,  sagt dem Richter dass könne sie dem Kind nicht zumuten.....Kein Kommentar von Ihm
Der KM wird weiter PKH in Höhe von 1700 € für den Prozess zugesagt......trotz reichem Freund und gezahlten Netto betrag in Höhe von 50000 € an TU innerhalb der letzten 20 Monate!!!
DER KM wird allein 1680 EU !!....von Ihm in Aussicht gestellt.....nicht ein Wort von zunehmender Erwerbsobliegenheit seitens der KM innerhalb der nächsten Jahre...nicht ein Wort über die Aufnahme einer Halbtagserwerbsobliegenheit innerhalb nächster Zeit....

Ich frage mich nach Gerechtigkeit und frage an wen man sich öffentlich wenden kann um dies publik zu machen!?

gruss
ZOE

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2008 11:45
(@svgund)
Schon was gesagt Registriert

Tja Zahlmeister,

recht muss ich Dir geben. Es ist reine willkür der Richter. Das neue Unterhaltsgesetz sagt eigentlich aus, das die KM beweisen muss, dass sie nicht in der Lage ist vollzeit erwerbstätig zu sein. Ich habe fürr meinen Sohn Betreuungsmöglichkeiten geschaffen und aufgezeigt vor Gericht, so das die KM arbeiten gehen kann. Und was hat es gebracht? Nichts. Intressiert den Richter nicht. Ohne nach den Bedürfnissen des Kindes zu fragen was besser ist wird einfach gesagt: Das Kind braucht die Betreuung der Mutter. Ich kann sogar nachweisen, dass ich die hälfte der Zeit unseren Sohn betreue. Intressiert nicht. Ich frage mich nun, da ich hälftig betreue ob mir nun auch eine Teilzeitarbeitsstelle zusteht? Ich bin nämlich Vollzeitbeschäftigt und könnte sogar meinen Sohn trotz der Arbeit auch alleine betruen. Aber es interessiert nicht. Mama bekommt Hartz IV und dann müsste ja der Staat aufkommen.

Ja, Publik machen sollte man es schon. Wie, weiß ich auch noch nicht. Oder alle Mitglieder von vatersein.de schmeißen 10,- Eur in den Topf. Dann wären da 70.000 Eur. Einen Anwalt beauftragen, der dann mal ein paar Musterprozesse im Sinne der Väter führt und die Justiz mal ordentlich einen vor den Bug schiesst. Das wäre mal was.

Gruß
Sven

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2008 13:10
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Dafür würde ich sogar 50 € locker machen.....
Von mir aus mit 20 mal 20 cm Artikel auf Seite 1 der Bildzeitung , Focus und Stern!

Könnte kot....en vor Wut....und die Ironie und Frechheit dabei....

KM sagt aus...sie hat kein Geld......

Der Kleine ist dieses Wochenende bei mir.....was liegt im Köfferchen.....

Ein Ralpf Lauren Poloshirt und eine Ralph Lauren Jeanshose  Grösse 134....über den Wert brauche ich nicht reden...

Das ist Deutschland......

Ich schäume vor Wut ....ich könnt mich vergessen....und Amok laufen.....

:crash: :crash: :crash: :crash: :crash: :crash:

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2008 14:08




Seite 1 / 3