Mein Kind wird bald...
 
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Mein Kind wird bald 18 Jahren

 
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

Bin lange nicht mehr hier aber nun bin wieder mit ein kleines problem.

Geschickte:

Besteht nur 1 Unterhaltstitel (Gerichtlich erstellt) fuer alle 3 Kinder. Nicht bis 18 befristet.
Älteste Kind wohnt bei mir in Malta. Macht Uni, wird bald 21 Jahren, bekommt €350 monatlich vom Mutter Unterhalt - nicht tituliert.
2tes Kind war 18 Jahre letztes Jahr geworden. Befindet in Ausbildung. Bekommt Ausbildungverguetung. Wohnt allein.
3tes Kind wird 18 ende August. Wird auch bald (Sep) Ausbildung anfangen. Wohnt derzeit mit Mutter aber will er auch bald ausziehen.

Letzes Jahres bin arbeitslos geworden aber trotzdem weiter die volle Unterhalt bis heute bezahlt.

Nun 3tes Kind schon Unterhalt nach den 18 Jahren weiter verlangt.

a) Ich moechte Titelverzicht bzw. Titel herausgabe vom Mutter - Wie kann ich sowas tun? Bald ist die Mutter auch unterhaltspflichtig, meine sohn wird auch Ausbildungsgeld bekommen und will auch umziehen.
b) Ich werde kein unterlagen vom Mutter verlangen soweit Sohn nicht offizielle mir zur weitere Unterhaltszahlung zwingt.
c) Muss ich erste schreiben, schon jetzt and die Mutter schicken? Wann kann ich auf Abaenderung bzw. Verzicht auf vollstreckung anklagen und die Kosten dafuerh nicht tragen?

ich moechte alles ricthig machen. Ich will keine streit aber jetzt ist Reif nicht weiteres der Zahlkuh zu bleiben.

mfg

cicero

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2020 12:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Cicero!

3tes Kind wird 18 ende August. Wird auch bald (Sep) Ausbildung anfangen. Wohnt derzeit mit Mutter aber will er auch bald ausziehen.

Ich würde mich Kind3 in Verbindung setzen und alles klären (neue Kontoverbindung für KU, Herausgabe Titel bzw. Verzichtserklärung Pfändung, weitere Modalitäten Unterhalt. etc.); KM darf bei Volljährigkeit Kind3 aus dem Titel nicht vollstrecken, es sei denn, sie wird von Kind3 hierzu bevollmächtigt.
Mit Volljährigkeit Kind3 ist KM
a) nicht mehr "vertreter" des Kindes und
b) gegenüber Kind3 selbst unterhaltspflichtig mit allen Konsequenzen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2020 12:16
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo cicero,

3tes Kind wird 18 ende August. Wird auch bald (Sep) Ausbildung anfangen. Wohnt derzeit mit Mutter aber will er auch bald ausziehen. (...) Nun 3tes Kind schon Unterhalt nach den 18 Jahren weiter verlangt.

Ist dir bekannt, wie hoch die Ausbildungsvergütung für das dritte Kind sein wird? Eventuell erledigt sich die Frage nach dem Unterhalt ab Septembar damit ganz oder zumindest größtenteils von alleine.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2020 13:22
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Malachit

Um die €500/Monat plus das KG. Aber er wird umziehen.

mfg

cicero

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2020 14:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn das Kind volljährig mit eigenem Hausstand ist, dann beträgt der Unterhaltsbedarf pauschal 860 Euro minus volles KG ergibt 2020 860-204 = 656 Euro, 2021 860-219 = 641 Euro, wenn dann noch das Ausbildungsentgeld abgezogen wird, dann verbleiben ca. 150 Euro.
Wenn das Kind aber volljährig ist ergibt sich die Frage ob Du überhaupt leistungsfähig bist, da der Selbstbehalt in diesem Fall 1400 Euro beträgt und es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr gibt. Ist kein Geld vorhanden, dann war es das.

Es macht bei einem volljährigen Kind Sinn mit diesem zu reden/schreiben und eine einvernehmliche Regelung zu finden. Wenn im 2. Ausbildungsjahr die Ausbildungsvergütung weiter steigt, dann dürfte der Unterhaltsanspruch nur noch geringfügig sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2020 17:53
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo cicero,

wenn dann noch das Ausbildungsentgeld abgezogen wird, dann verbleiben ca. 150 Euro.

Nur 'ne kleine Anmerkung hierzu: Das Ausbildungsgehalt kann der Junior noch um eine Pauschale bereinigen, also werden's wohl eher ca. 250 Euro sein, die beim volljährigen Kind dann zwischen Vater und Mutter aufzuteilen sind.

Es sollte also auf alle Fälle deutlich günstiger für dich werden als bislang (und ja, wie Susi geschrieben hat - Selbstbehalt beachten, und eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gilt für dich dann übrigens auch nicht mehr, da es sich nicht um einen privilegierten Volljährigen handelt).

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2020 18:04