Hallo zusammen. Gestern kam ein Schreiben von ihrem Anwalt und hat Die Berechnung Für ihren trennungsunterhalt. Da hat es mich aus den Socken gehauen. Es waren 900 Euro mehr als mein Anwalt bei einem ersttermin ,über Die Scheidung was mich erwartet , ausgerechnet hat. Auf Der Berechnung von ihr waren viele Posten nicht aufgelistet Die mein Anwalt damals reingerechnet hat.
Ich will ihren Bescheid eigentlich nicht akzeptieren da er auch Die Grundlage für Die Haltung unserer Wohnung zunichte macht. Soll ich mich An meinen Anwalt wenden und Die Berechnung anfechten?
Moin,
Ich will ihren Bescheid eigentlich nicht akzeptieren da er auch Die Grundlage für Die Haltung unserer Wohnung zunichte macht. Soll ich mich An meinen Anwalt wenden und Die Berechnung anfechten?
Du unterliegst einen schweren Irrtum. Das Schreiben ist kein Bescheid, es ist ein Verhandlungsangebot.
Der Anwalt Deiner Ex arbeitet für die Ex, nicht für Dich. Er verscuht das Maximale herauszuschlagen, auch um den Streitwert und damit seine Vergütung hoch zu pushen. Also lässt er einige Sachen einfach weg.
Vermutlich wird es vor Gericht entschieden werden und dann wird nicht soviel dabei heraus kommen, aber versuchen tut er es.
Also mache eine Gegenrechnung auf, biete etwas realistisches an und dann überweise dies auch. Damit minimierst Du den Streitwert und vielleicht wird die Klage dann ja auch für den Anwalt uninteressant, da der Streitwert sinkt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Matzefn,
und wenn du neben den beiden Anwaltsmeinungen zum Thema außerdem auch noch die hiesige Forumsmeinung haben möchtest, dann stell' doch einfach mal die relevanten Daten hier ein 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Servus!
Ich möchte zu
die hiesige Forumsmeinung haben möchtest
hinzufügen: unparteiisch, daher objektiv und meist richtig! 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Damit minimierst Du den Streitwert und vielleicht wird die Klage dann ja auch für den Anwalt uninteressant, da der Streitwert sinkt.
Nicht unbedingt. Obwohl meine Ex in ihrer eV gelogen hat dass sich die Balken biegen und einen vollkommen idiotischen Betrag gefordert hat und obwohl ich schon fürstlich gezahlt hatte, wurde der Streitwert genommen, den die gegnerische Anwältin ermittelt hatte - so als hätte ich nichts gezahlt.
Aber nur, wenn noch nichts tituliert war!!
Ansonsten gibt es für solche Fälle das Rechtsmittel der Streitwertbeschwerde, die man auch bei Anwaltszwang selbst einlegen darf und der Gesetzgeber weiss wieso 😉
Hallo zusammen
Mein Anwalt hat neben den 5% berufsbedingten Aufwendungen, Die 4 % Alterasvorsorge Die ich auch wieder mache bzw weitermache. Auch noch meine Berufsunfähigkeitversicherung, meine Unfallversicherung und Die nicht umlegbaren Kosten (inkl Instandhaltungsrücklage) von unserer gemeinsamen Eigentumswohnung bei Der Berechnung des trennungsunterhalt mit reingekommen. Und so hat sich aus ihrer Forderung von 1700 Euro auf 800 Euro reduziert. Den kindesunterhalt ist auch schon drin. An dem hat sich nichts bei den Berechnungen geändert. Denkt ihr damit komme ich durch? Bzw meine ex müsste das akzeptieren?
Ihr habt eine gemeinsame Eigentumswohnung?
Wer zahlt den Kredit ab?
Ist bei der Berechnung berücksichtigt, das sie die Hälfte des Kredits zahlen müsste und du ihm Gegenzug ihr eine Nutzungsentschädigung für "ihre Hälfte" zahlen müsstest?
Ohne dein Einkommen zu kennen und die genauen Verhältnisse bzgl. der Wohnung hilft nur der Blick in eine Glaskugel, ob du mit 800 € KU und TU durchkommst
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
aus Deinen Angaben kann man sich nach wie vor kein Bild machen.
Die Pauschale von 5% für berufsbedingte Aufwendungen ist nur günstig, wenn Deine Aufwendungen nicht höher sind. Bei den berufsbedingten Aufwendungen zählen nämlich die tatsächlichen Aufwendungen.
Anders ist das bei der Altersvorsorge, hier geht nur, was Du tatsächlich zahlst und maximal 4%.
Bei der Eigentumswohnung geht es zum einen um die Kosten (Zinsen, Tilgung, ... ) zum andern aber auch darum wer in der Wohnung wohnt = Wohnvorteil.
Normalerweise sind die Angebote der Anwälte Grundlage für eine Feilscherei, die reale und letzlich endgültige Größe dürfte alsi zwischen den Rechnungen der Anwälte liegen.
VG Susi
Hallo zusammen
Mein monatsnetto liegt bei 3400 da würden auch schon Das Urlaubsgeld eingerechnet.
Es ist unsere gemeinsame wohnung mit einer geamtbelastung von 900 Euro Die ich trage, Die 900 Euro wurden mir auch wieder abgezogen in Der Berechnung und ein wohnwert entgrgengerechnet. Über den wir auch streiten von mir 350 Euro und von ihr 550 Euro.
Auch abgezogen wurde Der Kredit Für das Auto 250 Euro
Meine berufsbedingten Aufwendungen sind nicht höher als bei den 5%. Die Alterasvorsorge spare ich auch an.
Bei den Kindern 0 und 4 Jahre sind beide Berechnungen auf ku identisch.
Es ist halt Die frage wegen Der Berufsunfähigkeitversicherung, Der Unfallversicherung und den nicht umlegbaren kosten auch abzugafähig sind.
Wenn das Thema Unterhalt bei meiner ex zur Sprache kommt ist sie sich sicher das von ihren 1700 Euro Unterhalt nix abgezogen werden darf.
Hallo Matze,
ein paar ergänzende Fragen:
- Wer wohnt denn nun in der gemeinsamen Wohnung?
- Bei den 900 Euro für den Immobilienkredit, wie viel von dieser Monatsrate ist Zins, und wie viel ist Tilgung?
- Bei deinem Monatsnetto, liegt da bereits Steuerklasse IV bzw. Steuerklasse I zugrunde, oder ist das noch die für dich nur scheinbar günstige Steuerklasse III?
- Da das jüngste Kind noch kein Jahr alt ist, gehe ich davon aus, dass deine Demnächst-Ex über kein Einkommen verfügt außer deinen Unterhaltszahlungen. Falls das nicht stimmt, dann sag' wegen der Berechnung des Trennungsunterhaltes bitte, was für eine Art von Einkommen sie hat, und wie hoch dieses Einkommen ist.
In puncto Altersvorsorge hast du jetzt übrigens das Problem, dass die Obergrenze von 4% deines Bruttos die Obergrenze für die Summe aller Aufwendungen ist, und das sind bei dir: Der Altersvorsorgevertrag, den du offenbar ansparst; der Tilgungsanteil deiner Monatsrate für die Immobilie; und üblicherweise rechnet man auch solche Dinge wie die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung dazu. Wenn ich dich richtig verstehe, dann schöpfst du die 4% bereits mit dem Altersvorsorgevertrag aus, und wenn der gegnerische Anwalt nicht gerade eine völlige Schnarchnase ist, dann fällt der Rest zu deinen Ungunsten einfach unter den Tisch, eben weil die 4%-Grenze erreicht ist und alles, was du darüber hinaus zahlst, sozusagen als dein Privatvergnügen gilt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Bei einem Netto von 3400€ kann niemals 1700€ Unterhalt rauskommen. Da muss man gar nichts rechnen. Zumal auch noch KU im Spiel ist von über 600€
Der maximale Betrag, selbst bei einem WohnVORTEIL von 550€ wäre, moment, überschlägig ca 1300€
Wir brauchen mehr Zahlen von Dir...
... in Ergänzung: Wohnvorteil hat man nur dann, wenn man im eigenen Haus/Eigentumswohnung auch wohnt.
Wenn Du also nicht in der Eigentumswohnung wohnst, dann hast Du auch keinen Wohnvorteil.
VG Susi
... aber Mieteinnahmen... auch nicht besser
Bei einem Netto von 3400€ kann niemals 1700€ Unterhalt rauskommen. Da muss man gar nichts rechnen.
Das Problem ist, dass die Leute oftmals nur die Gesamtsumme aller Unterhaltsforderungen nennen. 😉