Hallo zusammen,
ich war seit meiner Scheidung (2013) nicht mehr in dem Forum, muss mich hier also wieder zurechtfinden. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass man hier viele interessante und hilfreiche Tipps bekommen hat und deswegen wende mich wieder an die Vatersein-Community.
Hier kurz meine Geschichte:
Ich war mal verheiratet, und habe von meiner damaligen Frau eine Tochter. Für sie zahle ich jetzt schon seit fast 13 Jahren KU.
Sie wird bald 18 Jahre alt. Sie geht auf ein Gymnasium und macht, hoffentlich, nächstes Jahr ihr Abitur.
Nun rückt damit auch die nächste Stufe der Düsseldorfer Tabelle immer näher. Meine Ex-Frau macht nur ein 400€-Job.
Das Angebot einer Vollzeitstelle seitens ihres Arbeitgebers hat sie abgelehnt (ich habe das zufällig von meiner Tochter erfahren). Sie bezieht also noch Wohngeld.
Meine Befürchtung ist, dass auch jetzt die komplette Unterhaltslast auf mich fällt.
Hallo Falx
So lange Deine Tochter zur Schule geht ist Sie einem Minderjährigem Kind gleichgestellt. Das gilt bis längstens zum 21 Lebensjahr. Normalerweise läuft das so das beide Eltern Einkommen zusammen gerechnet werden und dann in Tabelle geschaut was zu zahlen ist. Diese Summe wird dann normalerweise gequotelt nach Einkommen. Da Deine Ex aber nur einen 450 € Job hat wird nur Dein Einkommen herangezogen und ab dem 18 Lebensjahr das volle Kindergeld abgezogen.
LG der Frosch
Hallo,
die übliche erste Frage wäre ob ein Titel exisitert. Wenn ja, dann muss als erstes der Titel abgeändert werden.
Die andere wesentliche Sache ist die Höhe des Unterhalts. Mit Volljährigkeit Deiner Tochter ändert sich als erstes, dass sie für ihren Unterhalt verantwortlich ist und sie ihre Bedürftigkeit nachweisen, z.B. durch eine Schulbescheinigung. Außerdem müsste sie Dir ein Konto nennen auf das der Unterhalt überwiesen werden soll.
Weiterhin ist sie solange sie noch Abitur macht, sich also in der allgemeinen Schulausbildung befindet privilegiert und damit minderjährigen Kindern gleichgestellt.
Prinzipiell berechnet sich dar Unterhaltsbedarf Volljähriger aus dem addierten Einkommen der Eltern, dass dann gequotelt nach Einkommen zu bezahlen ist. Außerdem muss keiner mehr bezahlen als er alleine zahlen müsste.
Es bringt nicht viel darüber zu streiten ob nicht auch die KM doch wenigstens 1160/1400 Euro Einkommen (fiktiv) haben sollte, da sich dann auch der Unterhaltsbedarf erhöht
Die gute Nachricht für Dich ist, dass es zwar in der DDT eine Altersstufe hochgeht, aber das volle Kindergeld und nicht nur das halbe auf den Unterhaltsbedarf angerechnet wird. Das Kindergeld ist an das Kind weiter zuleiten.
Hieraus sollte sich eine leichte Verringerung des Unterhalts für Dich ergeben, auch wenn Du alleine zahlst.
Nach dem Abitur wird es für Dich noch günstiger, da Deine Tochter dann nicht mehr privilegiert ist. Sollte sie eine Lehre beginnen, dann ist das Ausbildungsgehalt voll auf den Unterhalt anzurechnen, studiert sie dann muss sie Bafög beantragen oder es wird fiktiv angerechnet und verringert den Unterhaltsbedarf ebenfalls.
Unterm Strich bedeutet es, dass Du Dich mit Deiner Tochter und deren Mutter in Verbindung setzen solltest und mit der Tochter über ihre Absichten für die Zukunft reden.
Wie gesagt, ist die volljährige Tochter allein für ihren Unterhalt verantwortlich, sie kann sie dabei vom JA beraten lassen. Das JA kann den Unterhalt aber nicht mehr "eintreiben."
Wenn ein Titel besteht, dann hängt es von Dir ab ob Du ihn jetzt angehen willst oder erst, wenn die Tochter nicht mehr privilegiert ist.
VG Susi
die übliche erste Frage wäre ob ein Titel exisitert. Wenn ja, dann muss als erstes der Titel abgeändert werden.
Die andere wesentliche Sache ist die Höhe des Unterhalts. Mit Volljährigkeit Deiner Tochter ändert sich als erstes, dass sie für ihren Unterhalt verantwortlich ist und sie ihre Bedürftigkeit nachweisen, z.B. durch eine Schulbescheinigung. Außerdem müsste sie Dir ein Konto nennen auf das der Unterhalt überwiesen werden soll.
Hallo Susi,
Erstmal vielen herzlichen Dank für ausführliche Antwort!
Was meinst Du mit der Abänderung des Titels. Inwiefern soll der Titel geändert werden.?
Wie funktioniert das?
Ich habe schon den KU auf das Konto meiner Ex überwiesen. Soll ich darauf bestehen, dass ein separates Konto für meine Tochter eröffnet wird?
Meine Ex-Frau hat mich kontaktiert und meinte, dass Job Center von mir eine schriftliche Bestätigung von mir braucht, dass ich Kindesunterhalt für meine Tochter zahle. So war das auch, als meine Tochter 12 wurde. Diese habe ich ihr auch zugeschickt.
Doch jetzt kommt der Job Center auf mich zu mit einer "Rechtswahrungsanzeige"
"Mitteilung gemäß § 33 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und Auskunftsersuchen zur Prüfung der Unterhaltsfähigkeit"
"Sie sind nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der genannten Person (meine Tochter)
dem Grunde nach zum Unterhalt verpflichtet. Das heißt, Ihnen gegenüber bestehen kraft
Gesetzes Unterhaltsansprüche, welche gem. $ 33 SGB ll bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf das Jobcenter … übergehen.
…
Da unsere Aufwendungen höher sind, müssen wir Ihre unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit
prüfen.
Wir bitten Sie deshalb, … anhand des anliegenden Fragebogens Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachzuweisen."
Im "Fragebogen für Unterhaltspflicht" steht UHB (Unterhaltsberechtigte?) meine Ex-Frau. Warum?
Und jetzt das eigentliche Problem. Ich habe in den letzten zwei Jahren deutlich mehr verdient, als sonst. Der Job ist allerdings befristet.
Den KU habe ich nun mal nicht angepasst. Ich gehe stark davon aus, dass ich nachzahlen muss. Kann Job Center von mir eine Nachzahlung verlangen?
Wenn ja, für wie viele zurückliegenden Monate?
Hallo,
Unterhalt ist nur ab Inverzugsetzung zu zahlen, d.h. mit dem Schreiben des JC musst Du Dein Einkommen offen legen und ab diesem Datum wird gerechnet. Das JC darf aber nicht mehr verlangen als es selber zahlt. Weitergehende Rückforderungen sind nicht zulässig.
Für das JC bilden Mutter und minderjährige Tochter eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn die Tochter volljährig wird, dann bleibt die Bedarfsgemeinschaft bestehen. Solange die Tochter minderjährig ist wird sie von der Mutter vertreten.
VG Susi
Zumindest solltest du deine Tochter bitten, dir schriftlich mitzuteilen, auf welches Konto du ab ihrer Volljährigkeit den Unterhalt überweisen sollst.
Und ab der Volljährigkeit wird der Unterhalt auf jeden Fall weniger, weil das gesamte Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet wird und nicht nur die Hälfte davon.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Kann es sein, dass das Jobcenter nachehelichen Unterhalt für deine ExFrau haben will? Wurde da was mit der Scheidung ausgeurteilt? Wie hat sie sich bis jetzt ohne Job-Center über Wasser gehalten?
Hi @falx & @all,
da die Frage nach dem Unterhaltstitel ja noch ultimativ beantwortet war (die Antwort also noch aussteht)...
Was passiert eigentlich mit einem bestehenden Unterhaltstitel in dem vorliegenden Fall der Abtretrung von Unterhaltsansprüchen an das Jobcenter?
Ich meine, der würde sich ja nicht in Wohlgefallen auflösen?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Trotz korrekturlesens hat sich ein Fehler eingeschlichen...
(deshalb ein "Selbstzitat")
der Satz muß richtig heißen:
Hi @falx & @all,
da die Frage nach dem Unterhaltstitel ja noch NICHT ultimativ beantwortet war (die Antwort also noch aussteht)...
[...]
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo zusammen,
Ich schaffe es nicht, die Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Wie formuliere ich eine Bitte um Fristverschiebung so, dass es juristisch korrekt ist. Das hat für mich mal ein guter Bekannter gemacht, leider habe ich keine Kopie von diesem Schreiben mehr. Ich brauche also so ein Art Musterschreiben.
Kann es sein, dass das Jobcenter nachehelichen Unterhalt für deine ExFrau haben will? Wurde da was mit der Scheidung ausgeurteilt? Wie hat sie sich bis jetzt ohne Job-Center über Wasser gehalten?
Hallo MaxMustermann1234,
meine Ex hat keinen Titel für nachehelichen Unterhalt.
Eine Anfrage von JC wegen Übernahme der Kosten für meine Ex-Frau gab es vor 7 Jahren. Damals habe ich belegen können, dass ich mein Einkommen minus Schulden für die Übernahme der Kosten für meine Ex nicht ausreicht.
Meine Ex hatte die ganze Zeit 450€ Job.
Im aktuellen von Schreiben von JC ist meine Tochter erwähnt.
"Sie sind nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der genannten Person (meine Tochter)
dem Grunde nach zum Unterhalt verpflichtet. "
Allerdings steht im "Fragebogen für Unterhaltspflicht" UHB (Unterhaltsberechtigte?) meine Ex-Frau. Warum ist das so?
Moin,
wenn du 7 Jahre keinen Unterhalt an Deine Ex gezahlt hast, dann ist die sog. Unterhalts Kette gerissen und du konntest Dich darauf einstellen, keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen.
Bei deiner Tochter sieht es es anders aus. Der bist du zum Unterhalt verpflichtet, musst aber nie mehr zahlen wie dein Einkommen nach DT hergibt. Da es sich um eine Bedarfs Gemeinschaft handelt, sind die natürlich daran interessiert, dass Maximum herauszuholen.
Um eine Fristverlängerung zu beantragen reicht ein normaler Satz aus. Z.B.
Sehr geehrte Xylofon,
ich bitte Sie hiermit um eine Fristverlängerung von x Wochen, da ich noch einige Zeit zur Zusammenstellung der benötigten Unterlagen brauche.
Mit freundlichen Grüßen
falx
Nicht mit irgendwelchen § herumwerfen, zumal die ist ein normaler Vorgang ist. Nicht jeder kann sofort alles zusammenstellen, vor allem in diesen Zeiten, in denen teilweise auch die Ämter nicht zu 100% arbeiten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
Das sehe ich anders. Der TO war ggf. 7 Jahre lang zu Aufstockungsunterhalt verpflichtet. Das er diesen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit nicht zahlen konnte, lässt die Unterhaltskette meiner Kenntnis nach nicht reißen. Das könnte die Anfrage des Jobcenters erklären.
Das Jobcenter fragt immer erst mal nach dem Prinzip Rundumschlag-Schrotschuss. Denken tun die sich zu diesem Zeitpunkt noch gar nichts dabei.
Das mag sein, aber was ist mit meinem Einwand: Leistungsunfähigkeit lässt die Unterhaltskette nicht reißen, solange der Unterhaltsgrund durchgängig da war.
Der Einwand ist völlig valide.
Ob ein Anspruch die ganze Zeit bestand, ist natürlich die Frage. Insbesondere weil die gute Frau die Möglichkeit gehabt hätte, in Vollzeit zu wechseln. Ob dann noch ehebedingte Nachteile bestanden hätten, können wir nur schwer beurteilen.
Auf jedem Fall würde ich das dem JC nicht unter die Nase reiben. Wenn sie wirklich über den KU hinaus etwas wollen, wäre meine Antwort ein kerniges "Unterhaltskette gerissen"
PS: weil das oben angerissen wurde- nachgezahlt wird nichts, erst ab Juli.
Gruss von der Insel
Ok,
mir ging es nur um das Argument an sich. Mir ist klar, dass ich das auch so abwehren würden, denn heutzutage ist der Einwand, dass man keinen Job findet, nun wirklich dämlich (es gibt genug Jobs, die halt nur nicht alle ein Traumjob sind). Aber an sich kann es sein, dass die Unterhaltskette noch nicht gerissen ist und man darauf vorbereitet sein sollte, dass man argumentieren muss, dass sich die Ex mutwillig weiter unterhaltsbedürftig macht.
Hallo zusammen,
welche Art der Altersvorsorge würde in einem solchen Fall in Frage kommen? Bis 4% von Netto wird das soviel ich weiß als relevanter Abzug berücksichtigt. Ich hatte im alten Job eine Betriebsrente abgeschlossen. Im neuen Betrieb wollten sie da nicht mitmachen. Also wurde diese auf mich übertragen. Wäre das sinnvoll, diese wieder "aufleben" zu lassen?
VG
falx
Sparplan mit kurzer Kündigungsfrist, ggf. sogar ETF-Sparpläne bei Direktbanken, die monatlich kündbar sind. Die haben die niedrigsten Gebühren und bringen langfristig auch eine gute Rendite.
Hallo MaxMustermann1234,
Sparplan mit kurzer Kündigungsfrist, ggf. sogar ETF-Sparpläne bei Direktbanken, die monatlich kündbar sind. Die haben die niedrigsten Gebühren und bringen langfristig auch eine gute Rendite.
danke für den Tipp. Das klingt richtig gut. Meine Hausbank hat mir das vor ein paar Monaten mal angeboten.
Die Frage ist nur, ob das bei JC als Altersvorsorge durchgeht?
Schon mal Erfahrungen damit gemacht?
VG
falx