Beim Jobcenter?
Als Tipp: Hausbanken nehmen für sowas sehr hohe Gebühren. Dafür gibt es Direktbanken.
Als Tipp: Hausbanken nehmen für sowas sehr hohe Gebühren. Dafür gibt es Direktbanken.
Und wenn man einfach ein günstiges Deport eröffnet?
Z.B. so etwas:
https://de.scalable.capital/trading-kosten
1 Sparplan kostenlos.
VG
falx
Hallo zusammen,
mittlerweile ist auch eine Antwort von Job-Center bei mir eingetrudelt.
Angerechnet wurden: berufsbedingte Aufwendungen (150€), Zahnzusatzversicherung, Rechtsschutz (Arbeitsrecht).
KFZ-Kredit wurde für die Berechnung nicht berücksichtigt. Genau so wenig wie ein anderes Privatkredit - mit der Begründung, diese "dürfen nicht dem Kindesunterhalt entgegengehalten werden".
Teure Zahnbehandlung und andere Arztrechnungen wurden auch nicht berücksichtigt.
Altersvorsorge erwähnt der Sachbearbeiter nicht mal.
Und dann kommt noch der Kracher "die Düsseldorfer Tabelle ist darauf zugeschnitten, dass der Unterhaltspflichtige gegenüber zwei Personen pflichtig ist. Ist die Zahl der Unterhaltspflichtigen kleiner, wird der Pflichtige höher gestuft …". Und stuft mich noch eine Stufe höher, als es nach Düsseldorfer seiner Berechnung nach der Fall wäre. Woher hat denn er denn das rausgekramt? Meine Frage ist, darf er das?
Ist es das, was mit
".. Sie (Düsseldorfer Tabelle) weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. " und
"Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein. Anmerkung 6 ist zu beachten" gemeint ist? Kann man das irgendwie anfechten?
Ich wurde bis jetzt bei Kindesunterhalt nicht höher gestuft, nur weil ich Kindesunterhalt für ein Kind zahle.
Zählt die Altersvorsorge für die Berechnung? Ich habe bei Recherche nichts eindeutiges gefunden, bei Ehegattenunterhalt ist das wohl schon so, für KU habe ich bis jetzt nichts eindeutiges gefunden.
Ein kleines Update, meine Ex verdient anscheinend mehr aus 400€, bleibt aber laut JC-Sachbearbeiter unter Selbstbehalt.
Hallo,
bei den <a href="https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf>Anmerkungen" zur DDT</a> steht:
"1. ... Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. .... Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein."
Das heißt wenn Du nur einer Person zu Unterhalt verpflichtet bist, also nur Deinem Kind, dann wirst Du in der DDT eine Stufe höher eingestuft.
Würdest Du zwei Kindern oder auch Deinem Kind und der KM zu Unterhalt verpflichet sein, dann würdest Du nicht höher gestuft. Wären es 3 Personen (Kinder oder Kinder + KM), dann würdest Du eine Stufe niedriger eingestuft, allerdings geht es nie unter Mindestunterhalt.
Eine Höherstufung bei nur einem Unterhaltsberechtigten ist Standard. Sie sollte nicht erfolgen, wenn der Bedarfskontrollbetrag (letzte Spalte DDT und Anm. Nr. 6) unterschritten wird.
Was anerkannt werden kann steht in den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG, dies sind eben die berufsbedingten Aufwendungen, nachgewiesene Altersvorsorge bis maximal 4% vom Brutto, aber eben nicht Konsumkredite oder Arztbehandlungen. Der KFZ-Kredit ist mit der Kilometerpauschale bei den berufsbedingten Aufwendungen abgedeckt.
Hast Du Deine berufsbedingten Aufwendungen aufgelistet oder hast Du die Pauschale genommen?
Welche Altersvorsorge hast Du denn geltend gemacht?
VG Susi
.. am schönsten finde ich den Satz über meine Ex "... liegt unter Selbstbehalt. Sie erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung." und das bei einer Volljährigen.
Moin,
ist die Tochter denn schon 18?
Ansonsten reicht der Satz „liegt unter dem Selbstbehalt“ nicht aus. Es müssen alle Einkommensbelege der KM mitgesandt werden, damit du eine eigene Überprüfung vornehmen kannst. Ich habe diesen Satz bereits zu oft unter Schreiben von Behörden gesehen, die sich als unwahr herausstellten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
selbst wenn sie 18 ist, steht die Frage ob sie noch privilegiert ist, also bei einem Elternteil wohnt, in der allgemeinen Schulausbildung ist, unverheiratet und unter 21. Dann ist sie einem minderjährigen Kind gleichgestellt und es gilt die gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
VG Susi
Hast Du Deine berufsbedingten Aufwendungen aufgelistet oder hast Du die Pauschale genommen?
Welche Altersvorsorge hast Du denn geltend gemacht?
Hallo Susi,
Danke für die rasche und detaillierte Antwort.
Bei berufsbedingten Aufwendungen hat sich der Sachbearbeiter für die Pauschale - 150€ - entschieden, was noch zu meinem Vorteil sein kann.
Als Altersvorsorge habe ich ETF-Sparplan angegeben, wobei ich befürchte, dass ich den nicht ausreichend dokumentiert habe - da will ich noch etwas nachreichen.
Doch selbst so bin ich ca. 40€ über der Untergrenze der DDT Stufe, also eigentlich ziemlich knapp. Und dann werde ich auch noch hochgestuft. Übrigens, in DDT steht "
können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung
in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein", nicht "sind angemessen". Da gibt es wohl Spielraum, oder?
Gruß,
Falx
Ansonsten reicht der Satz „liegt unter dem Selbstbehalt“ nicht aus. Es müssen alle Einkommensbelege der KM mitgesandt werden, damit du eine eigene Überprüfung vornehmen kannst. Ich habe diesen Satz bereits zu oft unter Schreiben von Behörden gesehen, die sich als unwahr herausstellten.
Hallo Kasper,
ja, meine Tochter ist seit Juni 18.
Soll ich die Einkommensbelege der KM direkt von KM fordern oder über JC? Wie hast Du es gemacht bzw. würdest empfehlen es zu tun?
Gruß,
Falx
Du hast genauso ein Anrecht auf eine komplette Auskunft der Mutter, um die Auskunft zu prüfen. Die pauschale Auskunft reicht hier nicht aus. Also Einkommensbelege der letzten 12 Monate und eine Steuererklärung samt Bescheid fordern. Nach Wohneigentum fragen. Genauso eine Erklärung, dass es keine weiteren Einkünfte gibt, fordern.
Eigentlich sollte der ETF-Sparplan durchgehen, wenn er schon etwas länger betrieben wird.
Positiv für dich ist aber, dass die keinen Unterhalt für deine Ex wollen.
Positiv für dich ist aber, dass die keinen Unterhalt für deine Ex wollen.
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage...
ich war seit meiner Scheidung (2013) nicht mehr in dem Forum, muss mich hier also wieder zurechtfinden.
Die Scheidung ist 7 Jahre her, die Unterhaltskette ist gerissen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Wir hatten das schon mal in diesem Thread: die Unterhaltskette reißt nicht, nur weil kein Unterhalt gefordert wird, solange ein Grund durchgehend bestand.
Wir hatten das schon mal in diesem Thread: die Unterhaltskette reißt nicht, nur weil kein Unterhalt gefordert wird, solange ein Grund durchgehend bestand.
Das ist nicht wahr.
Wenn der Unterhaltsverpflichtende sich darauf einrichten konnte, dass kein Unterhalt mehr gefordert wird, in Verbindung dass nicht Lebenslang Unterhalt auf BU besteht ... da gibt es einige Urteile zu. Ich kann die nur jetzt gerade nicht raussuchen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
es geht um Aufstockungsunterhalt. Wenn die KM ewig aufgestockt hat und das Amt beim Ex nicht gefordert hat, bedeutet das nicht, dass es seine Meinung nicht ändern kann.
Aber lassen wir das, es wird ja offenbar nichts gefordert.
Hallo @falx,
Hallo zusammen,
[...]
..und habe von meiner damaligen Frau eine Tochter. Für sie zahle ich jetzt schon seit fast 13 Jahren KU.
Sie wird bald 18 Jahre alt. Sie geht auf ein Gymnasium und macht, hoffentlich, nächstes Jahr ihr Abitur.
Nun rückt damit auch die nächste Stufe der Düsseldorfer Tabelle immer näher. Meine Ex-Frau macht nur ein 400€-Job.
Das Angebot einer Vollzeitstelle seitens ihres Arbeitgebers hat sie abgelehnt (ich habe das zufällig von meiner Tochter erfahren). Sie bezieht also noch Wohngeld.
Meine Befürchtung ist, dass auch jetzt die komplette Unterhaltslast auf mich fällt.
Eigentlich hätte Deine Ex diesen 400,- € Job gar nicht ablehnen dürfen...
Deine (Eure) Tochter ist mittlerweile 18 und noch bis Ende ihrer Gymnasialzeit Schülerin.
Davon ausgehend, dass sie noch zu Hause wohnt ist sie (die Tochter) also noch privilegiert.
Mit Volljährigkeit sind zunächst beide ET ihrem Kind zu Barunterhalt verpflichtet. Bei Privilegierung des Kindes kommt - auf Beide ET - die gesteigerte Erwerbsobliegenheit hinzu.
Um hier die KM als Vollkraft rechnerisch (Quotenermittlung) ins Boot zu bekommen, kann man da eventell über die Anrechnung eines fiktiven Einkommen nachdenken oder aber über einen Ausgleichsanspruch gegenüber der KM (gesondertes Verfahren).
Oder hat da jemand eine andere Idee?
Edith: unter dem Aspekt der Ablehnung des (vom Arbeitgebers angebotenen) Vollzeitjobs wäre selbst Aufstockungsunterhalt zu verwehren.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)