ja hallo,
bin durch meine Ärzte 80%berufsunfähig geschrieben,verdiene durch selbständigkeit ca. 1300,00 eur(abzüglich RV/KV/ ca. alleine 500,00 EUR)usw.Miete Strom Lebensunterhalt muß auch noch abgezogen werden.Leiste freiwillig 100,00 EUR Unterhalt für zwei Kinder.Zu wie viel kann mich der Richter verdonnern bei der anstehenden Verhandlung???Meine RAìn sagt ich wäre ein Mangelfall???
Eine unselbständige Arbeit kommt nicht in Frage,keine Ausbildung und eben die Krankheit(Borreliose/2 Bandscheibenvorfälle/Hüftpfannenschaden/Morbus Scheuermann/Pattellaschiebeschmerz,5 kg-Schein und noch paar Sachen)
Was wird der Richter wohl sagen.?Ich bin echt nicht in der Lage mehr zu schaffen außer der Richter möchte das ich in drei Monaten total kaputt bin und dem Staat zur Last falle????ja sagt mal was
Hi,
im schlimmsten Fall wird der Richter von den 1300 die üblichen Abzüge anerkennen und dir sagen 900 SB reichen und der Rest wird an die Kidner gezahlt. Wobei dann die Höhe der Abzüge interessant ist.Ich fürchte fast das er sehr kritisch fragen wird, warum du bei 1300 Euro Einkommen 500 Euro für RV nd KV ausgeben kannst. Das wird er wohl als unangemssen hoch einstufen. Im SB sind Miete, Lebenshaltungskosten schon drin
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
warum du bei 1300 Euro Einkommen 500 Euro für RV nd KV ausgeben kannst. Das wird er wohl als unangemssen hoch einstufen.
Du darfst das nicht mit den Abzügen von Arbeitnehmern vergleichen, da gibt es ja noch die Arbeitgeberanteile. Insgesamt hat ein Arbeitnehmer auch 20% RV + 15% KV, und 35% von 1300 ist ja fast 500. Aber wahrscheinlich ist er nichtmal pflichtversichert in der KV, sondern entweder freiwillig gesetzlich (richtig teuer) oder privat (auch teuer).
Von da droht wohl keine Gefahr. Vor fiktivem Einkommen weiss ich nicht. Gibt da glaubich einen subtilen Unterschied zwischen "berufsunfähig" und "erwerbsunfähig", könnte sein, dass Berufsunfähigkeit nicht reicht, weil sich das ja nur auf diesen Beruf bezieht.
Eine unselbständige Arbeit kommt nicht in Frage,keine Ausbildung
Hmm, wie kann man Berufsunfähig sein, wenn man gar keinen Beruf hat?
Gruß
Thomas
Hallo zusammen,
hier könnte ein Gutachter z.B. beurteilen, daß man auch mit einem 5-kg-Schein und mit einem BS-Vorfall z.B. für einen Pförtnerjob geeignet ist. Dann gibt es da noch Formulierungen wie " kann tragen bis zu 5kg, in wechselnder Körperhaltung, nicht unter häufigem Bücken, nicht unter starken Witterungsverhältnissen."
Wenn man es so will, kann man verdonnert werden sich Jobs zu suchen, die eben noch zumutbar sind.
Da hier aber eine Selbstständigkeit vorliegt wird der Unterhalt ja erst einmal nach diesem Einkommen berechnet.
Ich denke aber, daß es darauf ankommt wie nun die gegnerische Seite schießt.
Zweifeln sie die Berufsunfähigkeit an und behaupten " der kann doch mehr oder anders arbeiten" könnte auch ein Gutachten beantragt werden.
@ midenkgolenk
Bei Ausblendung deiner 80% kann man das Argument nicht stehen lassen, daß eine unselbstständige Arbeit wegen fehlender abgeschlossener Ausbildung ausscheidet. Es gibt eine Menge Menschen, die einem Job nachkommen und nie eine Berufsausbildung gemacht haben.
Das soll kein Angriff sein, aber solche Argumente würde ich beim Richter nicht loslassen.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
ja also die dreihundert die ich in die RV Einzahle reichen noch nicht aus normal müßte ich noch ein bißchen drauflegen.
200 sind für die private Krankenv.die müßen sein!Wenn ich noch einen anderen Job annemhen soll kann ich meine Selbständigkeit beerdigen ich sitze hier 12 Stunden im Laden(sitzen,stehend und nicht viel schleppend)vor einen zweiten Gutachten habe ich keine Angst man kann das alles Supi feststellen in der Röhre.Meine Ärzte sagen ich soll aufhören zu arbeiten ganz und sofort,aber ohne ein bißchen Arbeit kann ich auch nicht mhhhhhhh.
na dann schaun wir mal......
danke euch aber schon mal................und never give up@all
und was passiert jetzt noch so???????
also habe heute mal bei gericht angerufen wegen dem urteil........das dann lautet..........bezahlen sie alles und gehen sie nicht über los 🙂
so ich denke meine hoch intelligente exfrau hat dann die tage das schrifstück in ihren händen,......meine konten (eins privat/eins geschäft sind beide im roten was kann dann jetzt so alles noch passieren,.....kennt sich einer aus????
ich wollte,....da meine Bank wahrscheinlich jetzt denn Hahn zu macht ,wenn ich das Urteil habe zum Sozialamt gehen da ich meinen betrieb schliessen muß........äh geben die mir jetzt dann Geld?Oder werden die versuchen ne Abänderungsklage einreichen????
*zusammengeführt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!