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Mietausfall und Renovierungskosten auf Unterhaltszhalung für Frau anzurechenen?

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(@lemale)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle Leser,

Ich habe folgende Frage an Euch.
Meine Frau hat sich vor 20 Monaten von mir getrennt, Scheidung ist noch nicht durch.  Ich zahlte Unterhalt an meine Kinder und an meine Frau.
Ich wohnen im eigenen Haus und habe noch ein Haus mit 3 Mietparteien.  Nun habe ich seit mehreren Monaten Mietausfälle zu verzeichen und muss auch in die Mietwohnung investierern um Nachmieter zu finden.

Nun meine Frage ... sind dieses Kosten für die Renovierung bei der Unterhaltszahlung zu berücksichtgen?  Wie sieht es mit dem Mietausfall aus?
Wenn ich rein theoretisch keine Mieteinnahmen in einem Jahr erzielt hätte ...da ich die Mieteinnahmen in Renovierungs und Sanierungsmassnahmen zu stecken, wie schaut es dann mit der Unterhaltsberechnung aus. 

Wenn ich nicht renoviere bzw saniere bekomme ich keine Nachmieter..habe also auch keine Einnahmen.  Wenn ich aber den Unterhalt wie bisher weiterzahle habe ich mehr Ausgaben wie Einnahmen und fahre so ruck zuck mein Konto gegen die Wand. 

Wie macht sich also der Mietausfall und das Renovieren auf die Unterhaltszahlung an meine Frau und auch meine Kinder bemerkbar, bzw wie wirk sich das generell drauf aus.

Vielen Dank für eure Antworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2010 21:24
 Ossi
(@ossi)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

grundsätzlich kannst Du diese Kosten nätürlich berücksichtigen. Dein Unterhalt wird wohl, wie bei allen anderen auch, auf Grundlage des durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate berechnet worden sein. Zu diesen Einkommen zählten ja, bei der ursprünglichen Berechnung, auch Deine letzten Mieteinnahmen. Die Grundlage hierfür bildeten wohl, die in Deinem letzten Einkommensteuerbescheid festgestellten positiven oder negativen Mieteinkünften.

Du kannst also grundsätzlich, mit einem neuen Einkommenssteuerbescheid , eine Abänderungsklage einreichen. Eine Abänderung Deines Ehegattenunterhaltes ist aber grundsätzlich erst ab einer Einkommensänderung von insgesamt 10% möglich. Die Gegenseite wird auch Nachweise verlangen, dass Du intensiv nach Mietern suchst und nicht die Wohnungen nur aus taktischen Gründen lehrstehen lässt.

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir aber sagen, dass von jetzt auf gleich im Unterhaltsrecht gar nichts geht. Du brauchst bei allem einen laaaaaaaangem Atem, Nerven und einen guten Anwalt.

MfG
Ossi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 11:23
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Werden Mietausfälle nicht wie Arbeitslosigkeit als ''vorübergehendes Ereignis'' gesehen, was einen andauernden Zustand von mindestens 6 Monaten vorraussetzt, um eine Abänderungsklage durchzusetzen?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 11:38
(@lemale)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure Anworten,

ich bin ja schon dabei eine andere Unterhaltsregelung zu erwirken.  Mich intereressiert halt ob ich in meine Inmobilie investieren kann und diese Investiotion bei der  Unterhaltsberechnung (Kinder sowie Frau) berücksichtigt werden muss.  Nicht das ich investiere und mir das nachher nicht angerechnet wird. Dann stecke ich in richtien finanziellen Schwierigkeiten.... Unterhaltszahlungen wie gehabt und zusäzlich noch Darlehen für die Imobilie abzuzahlen.  Ich wollte Anfang 2011 die 2010er Steuererklärung vorlegen.  Das wären ja dann die aktuellen Zahlen.

Nochmals Danke für Eure Antworten und wenn Ihr noch etwas hierzu zu sagen haben...nur zu.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2010 13:51
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo LeMale,

Meine Frau hat sich vor 20 Monaten von mir getrennt, Scheidung ist noch nicht durch.  Ich zahlte Unterhalt an meine Kinder und an meine Frau.

Auf welche Art und Weise ist denn der Unterhalt festgelegt worden: Ist das "nur" eine private Vereinbarung zwischen euch beiden? Oder gibt es wegen der Unterhaltsgeschichten bereits ein Gerichtsurteil, bzw. gibt es (soweit es den KU betrifft) eine von dir unterschriebene Jugendamts-Urkunde?

Das ist insofern wichtig, weil ...

Werden Mietausfälle nicht wie Arbeitslosigkeit als ''vorübergehendes Ereignis'' gesehen, was einen andauernden Zustand von mindestens 6 Monaten vorraussetzt, um eine Abänderungsklage durchzusetzen?

... die ganzen Fristen wg. Abänderungsklage ziemlich irrelevant sind, solange es noch kein Urteil / keine Jugendamtsurkunde gibt, die man per Änderungsklage erst mal wieder loswerden müsste.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 13:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In der allgemein üblichen Unterhaltspraxis wird alles was du tust, zu deinem Nachteil ausgelegt.

Wenn du etwas investierst, hast du die Kosten allein zu tragen, die Gewinne aber trotzdem zu teilen bzw. abzuführen.
Wenn du nicht investierst, werden dir fiktive Einnahmen unterstellt.

Wenn du Reparaturkosten hast, werden diese als einmalige Aufwendungen verworfen.
Wenn du aber einmalige Einnahmen hast, werden sie in die Zukunft fortgeschrieben, so als wenn sie wiederkehrend wären.

Du kannst versuchen, den Richter von etwas zu überzeugen, aber das setzt eine sehr gute Aufbereitung deiner Zahlen und Argumente, einen überdurchschnittlich guten Richter und viel Glück voraus.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 14:04
(@lemale)
Schon was gesagt Registriert

Also die Unterhaltszahlung an meine Frau wurde gerichtlich festgelegt. Ich wollte eine direkte Einigung mit meiner Frau, Sie wollte eine gerichtliche Lösung.  Der KU hat meine Frau an das JA abgebeben.  Also alles Urkundlich festgehalten.

Dann scheine ich ja die A-Karte gezogen zu haben.  Investiere ich nichts, habe ich bald keine Mieter mehr da die Imobilie pö a pö herunterkommt. Investiere ich was...bleiben die Kosten alleine an mir kleben. 

Wenn ich das aber richtig von beppo verstanden habe kann ich schon investieren.. denn wenn ich soviel investiere das halt kein Gewinn nachher rauskommt dann dürfte sich das ja dann auch auf die Unterhaltszahlungen bemerkbar machen. 
Klar zahle ich gerne für meine Kinder.  Meine Frau kann rein theoretisch arbeiten gehen, da die Kinder in der Schule bzw im Kindergarten sind. Wie schaut es da eigentlich mit der Eigenverantwortung  meiner Frau aus?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2010 14:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Habe ich tatsächlich so optimistisch geklungen?

Sobald du versuchst, mit so etwas deine Unterhaltslast zu senken, wird dir jedes Argument umgedreht.

Wenn du pauschal Rücklagen für Instandsetzungsmaßnahmen geltend machen willst, wird man dir sagen, dass du das nicht pauschalieren darfst, sondern konkret belegen musst.

Wenn du aber konkrete Maßnahmen belegst, wird man dir vorhalten, dass diese Maßnahmen ja nun abgeschlossen seien und diese deswegen in Zukunft ja nicht mehr anfallen werden. Deswegen sind sie für zukünftigen Unterhalt auch nicht relevant.

Vielleicht hilft es, eine längerfristige Bilanz, zu erstellen, aus der Instandhaltungskosten auch längerfristig hervorgehen.
Manche OLGs erlauben Tilgungsleistungen bis zur Höhe der ansonsten auch nicht anerkannten AfA für Instandhaltungen abzuziehen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 15:19
(@lemale)
Schon was gesagt Registriert

Nun ja, bisher wurde Jahrelang nichts in die Imobilie investiert... die Einnahmen wurden mehr oder weniger verprasst.  Mal hier und da ne kleine Reperatur, laufende Kosten wie Heizöl, allgemein Strom , Versicherungen bezahlt, Rücklagen wurden keine gebildet.  Mit den jetzigen Investitionen ist es ja nicht gehalten... ich will nicht sagen das man sich dumm und dämlich investieren kann.... aber es steht noch ne Menge an, was halt die letzten Jahre sträflich vernachlässigt wurde.

Die jetzigen Unterhaltszahlungen basieren ja auch auf Zahlen die so nicht mehr Bestand haben... dann kann das Gericht doch auch nicht davon ausgehen das alles wie gehabt (oder wie ehemals ausgerechnet) ist.  Ist der Unterhalt nicht an die jetzige finanzielle Situation anzupassen, bzw. wenn man belegen kann was in Zukunft investiert wird (konkret nachgewiesen natürlich)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2010 15:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LeMale,

Nun ja, bisher wurde Jahrelang nichts in die Imobilie investiert... die Einnahmen wurden mehr oder weniger verprasst.  Mal hier und da ne kleine Reperatur, laufende Kosten wie Heizöl, allgemein Strom , Versicherungen bezahlt, Rücklagen wurden keine gebildet. 

hier könnte der Hase im Pfeffer liegen, denn das beschreibt die eheprägenden Verhältnisse: Die Immobilie hat damals deutlich mehr abgeworfen als sie kostete.

Wenn Du dieses Verhältnis zwischen Erträgen und Kosten jetzt mit einer Abänderungsklage umdrehen willst, könnte man Dir die Immobilie tatsächlich als "Liebhaberei" auslegen und die Kosten daher nicht anerkennen. Denn Instandhaltungsrücklagen hättest Du auch schon zu Ehezeiten bilden können; die hätten sich dann auch auf die zugrunde liegende Einkommenssituation ausgewirkt. Ohnehin kannst Du solche Kosten nur über mehrere Jahre abschreiben und nicht auf einmal im Jahr ihrer Entstehung geltend machen. Und Du kannst sie - zumindest theoretisch - auf die Miete umlegen, wenn die Renovierung eine Wohnwertverbesserung zur Folge hat.

Ob Deine Argumentation ein Gericht überzeugt, ist vor diesem Hintergrund schwer zu sagen. Schlimmstenfalls kann man Dir nahelegen, die Hütte eben zu verkaufen, wenn Du sie Dir nicht mehr leisten kannst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 15:50




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Man wird dich auch fragen, warum du damit erst jetzt aus dem Busch kommst und das nicht schon in der ersten Verhandlung vorgetragen hast.

Ich halte das für sehr wackelig.
Es wurden schon weit bessere Argumente für eine Unterhaltssenkung zurück gewiesen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 15:54
(@lemale)
Schon was gesagt Registriert

Es ist mir dann also nicht gestattet meine Imobilie wieder auf Vordermann zu bringen... auch wenn das mit den Rücklagen welche ich nicht gebildet habe rückblickend ein Fehler war. 

Ich werde morgen mal einen Anwalt kontaktieren um mal Licht in diese Sache zu bringen...sonst treibt mich diese Frage immer mehr umher.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2010 15:58
(@lemale)
Schon was gesagt Registriert

Beppo,

die jetzige Unterhaltzahlung basiert auf Zahlen (Steuererklärung) welche noch aus der Ehezeit stammen. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2010 16:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist mir dann also nicht gestattet meine Imobilie wieder auf Vordermann zu bringen...

Doch, natürlich ist es dir erlaubt.
Nur nicht "auf Kosten" deiner Ex!

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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 16:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

die jetzige Unterhaltzahlung basiert auf Zahlen (Steuererklärung) welche noch aus der Ehezeit stammen. 

Und wogegen ist das ein Argument?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 16:05
(@lemale)
Schon was gesagt Registriert

Na prima,

die Unterhaltzahlungen basieren auf Zahlen die so nicht mehr sind...also auf zu hohen Zahlen.  Wenn ich von den (hohen) Unterhaltszahlen nicht herunterkomme kann ich auch nichts in die Imobilie investieren und sie verkommt immer schneller.

Das Argument ist das mittlerweile niedrigere Zahlen zu berücksichtigen sind.  Es kann doch nicht sein das eine Unterhaltszahlung ewig bestand hat obwohl sich die finanziellen Verhältnisse ändern (siehe Mietausfall, bzw. anstehende Investiitionen.)  Die Imobilie soll letztendlich an die Kinder vererbt werden.

Was wäre dann ein Argument was das Gericht "beeindrucken" würde...in meinem konkretten Fall?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2010 16:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was wäre dann ein Argument was das Gericht "beeindrucken" würde...in meinem konkretten Fall?!

Wenn ich eins wüsste, hätte ich es dir schon genannt.

Um wieviel % Unterhalt geht es denn auf lange Sicht?

Und warum investierst du überhaupt?
Doch sicher, um zukünftig mehr Einnahmen zu haben.
Niemand investiert, damit dadurch seine Einnahmen langfristig sinken.
Im Gegenteil erhoffst du dir davon ja steigende Einnahmen und das einzige was du aus meiner Sicht tun kannst ist, deine zukünftigen Einnahmesteigerungen durch deine Investition zu bereinigen.
Und für eine solche, lohnende Investition ist es eben auch üblich einen Kredit aufzunehmen.

Und wenn sich aus deinen Investitionen eben keine Einnahmesteigerungen ergeben, so hast du eben fehl investiert.
Und das ist dann wieder dein Problem.

Ich denke, am meisten kannst du in der Situation am Anwalt sparen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 16:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LeMale,

mach Dich mal frei davon, dass etwas, das Dir einzuleuchten scheint, auch einem Gericht einleuchten muss. Mit "Argumenten" wie

Die Imobilie soll letztendlich an die Kinder vererbt werden.

wirst Du achtkantig auf die Nase fallen. Das ist dasselbe als würdest Du sagen "ich zahle keinen Unterhalt, sondern lege das Geld auf ein Sparkonto; das kriegen die Kinder später mal." Unterhaltsbedarf ist aber heute, nicht später.

Gleiches gilt für

die Unterhaltzahlungen basieren auf Zahlen die so nicht mehr sind...also auf zu hohen Zahlen.  Wenn ich von den (hohen) Unterhaltszahlen nicht herunterkomme kann ich auch nichts in die Imobilie investieren und sie verkommt immer schneller.

dann verkommt sie eben oder muss verkauft werden. Unterhaltsrechtlich ist eine Rendite-Immobilie kein geschütztes Reservat. Ihr habt zu Ehezeiten die Mieterträge "verprasst" statt sie zu reinvestieren; das sind die "eheprägenden Verhältnisse", aus denen sich die Höhe Deiner Unterhaltspflicht errechnet. Warum soll ein Gesinnungswandel Deinerseits jetzt plötzlich Berücksichtigung finden? Deine Noch-Frau und Deine Kinder haben nichts mit dieser Immobilie zu tun; die ist ausschliesslich Dein Privatvergnügen.

Du kannst auch nicht sagen "Diesen Monat gibt's nur halben Unterhalt, weil mein Porsche neue Reifen braucht!" Auch nicht mit der einleuchtenden Begründung, dass man mit abgefahrenen Reifen ja nicht auf die Strasse dürfe.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 16:32
(@lemale)
Schon was gesagt Registriert

Das mit den vererben soll ja auch kein Argument fürs Gericht sein.  Es soll für die Kinder sein. 

Und , ja, die Kinder und die Frau haben nichts mit der Imobilie zu tun... Weshalb profitiert meine Frau  dann aber kräftig davon?  Ziemlich unfair, oder? 

Der Sinneswandel ist das wenn ich nichts investiere bald nichts mehr zu holen ist.  Kann meine Frau selbst dann noch die Hand aufhalten wenn die Imobilie nachweislich leer steht?  Wie sollte ich das ganze dann finanziell stemmen? 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2010 16:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wir sind keine Richter und es nicht völlig ausgeschlossen, dass du vor Gericht etwas erreichst, nur musst du eben mit genau den Fragen und Argumenten rechnen, die wir dir auch vorhalten.

Du musst dich in die Lage versetzen, Antworten darauf zu finden.
Es reicht nicht, uns zu überzeugen.

Wenn die Wohnungen jetzt schon leer stehen, erhöht das deine Chance ein klein wenig aber nochmal die Frage, um welchen Betrag und wieviel % des Unterhalts geht es?
Nicht dass du schon an der 10% Hürde scheiterst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 16:58




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