Moin,
Und , ja, die Kinder und die Frau haben nichts mit der Imobilie zu tun... Weshalb profitiert meine Frau dann aber kräftig davon? Ziemlich unfair, oder?
sie profitiert davon, weil Ihr das Haupt- oder Einverdiener-Modell für Eure Ehe gewählt habt und weil es deswegen ein entsprechendes Einkommensgefälle in Eurer Ehe gab, das sich auch im Trennungs- und im nachehelichen Unterhalt abbildet. Das hat nichts mit der Immobilie zu tun; wärst Du irgendwo Vorstandsvorsitzender oder Bundestagsabgeordneter, würde sie von Deinen hohen Einkünften genauso "profitieren".
Der Sinneswandel ist das wenn ich nichts investiere bald nichts mehr zu holen ist. Kann meine Frau selbst dann noch die Hand aufhalten wenn die Imobilie nachweislich leer steht? Wie sollte ich das ganze dann finanziell stemmen?
Ob die Hütte vermietet ist oder leersteht verändert die eheprägenden Verhältnisse nicht. Und wenn Du das finanziell nicht mehr stemmen kannst, musst Du sie eben verkaufen. Es gibt unterhaltsrechtlich kein schützenswertes "Recht" auf Immobilienbesitz.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Beppo,
klar seid Ihr keine Richter und ich versuche ja für mich ein wenig Klarheit in dieses Dickicht zu bekommen. Deshalb nochmals Danke an alle die sich bisher gemeldet haben und noch melden werden. D A N K E !
Seit Sept. diesen Jahres stehen zwei Wohnungen leer. Die dritte Partei die noch drin ist wirft 23 % der Gesamteinnahmen ab. Also ist mir ein grosser Teil weggebrochen.
Von dieser 10 % Regelung habe ich noch nichts gehört. Hoffe das meine Angaben da oben aber ein wenig helfen.
Danke auch an Martin für deine Antworten.
Wie würde es den ausschauen wenn ich die Hütte verkaufe...wie profitiert meine Frau (und die Kinder) dann davon? Nur mal so gefragt?!
Also wenn jetzt schon 77% einer Mieteinnahmen weggefallen sind, gibt es vielleicht doch eine Chance.
Die nun fehlenden Einnahmen stellen schon eine wichtigere Änderung der Umstände dar und auf die Frage, warum sie denn leer stehen könntest du den Investitionsbedarf geltend machen.
Die 10% Hürde ist die Grenze, ab der du überhaupt eine Änderung beantragen kannst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also die 77 % fallen ja "erst" seit September weg... was mir ja schon reicht und meine finazielle Situation nicht gerade einfacher macht. Die Wohnungen sind annonciert aber noch hat sich niemand gemeldet, bzw, die Pesonen welchen sich die Wohnungen angeschaut haben haben aus irgendwelchen Gründen Abstand davon genommen.
Hi
Invstitionen in Immobilien wird immer als Wersteigerung angesehen und führt in den Augen des Gerichts auch zu höhren Mieteinnahmen, die wieder zu deinen Lasten gehen.Du müsstest belegen, das die Wohnungen nicht mehr vermietbar sind, z.B. durch Schimmel oder ähnlichem.
...bzw, die Pesonen welchen sich die Wohnungen angeschaut haben haben aus irgendwelchen Gründen Abstand davon genommen.
Was hältst du davon die Miete auf ein ''erträgliches'' abzusenken, so das du die Hütten erstmal wieder bewohnt hast und dann eine Abänderungsklage anstrebst?
Nur so ein Gedanke.
Gruss Wedi
Wedi,
in der Gegend wo die Imobilie steht gibt es ein Überangebot an solchen Wohnungen und wenn ich da nicht investiere dann bin ich irgendwann weg vom Mieteinnahmefenster. Klar, kann ich die Mieten auch senken... das würde ich aber nur dann machen wenn ich wüßte wie das Gericht sowas sieht. Nicht das mir daraus auch noch ein Strick gedreht würde.
Moin LeMale,
in der Gegend wo die Imobilie steht gibt es ein Überangebot an solchen Wohnungen und wenn ich da nicht investiere dann bin ich irgendwann weg vom Mieteinnahmefenster. Klar, kann ich die Mieten auch senken... das würde ich aber nur dann machen wenn ich wüßte wie das Gericht sowas sieht. Nicht das mir daraus auch noch ein Strick gedreht würde.
Du bewertest die Bereitschaft von Familiengerichten über, sich mit irgendwelchen Details des Immobilienmarktes zu befassen. Ein Gericht beurteilt Einkommenssituationen, vorwiegend die eheprägenden. Wenn Du eine Einkommens- und damit Unterhaltsminderung geltend machen möchtest, musst Du darlegen, warum das so sein soll. Ein unrentables Mietobjekt wird kein Verständnis oder eine Diskussion über werterhaltende Renovierungen oder erzielbare Quadratmetermieten auslösen, sondern vorhersehbar einfach in dem Ratschlag gipfeln, Dich von diesem Investment zu trennen, wenn es nicht mehr wirtschaftlich ist (was offensichtlich ja der Fall ist).
Wenn nach einem solchen Verkauf noch Geld übrig ist, kannst Du Deinen ausgeurteilten Unterhaltsverpflichtungen ja nachkommen; wenn nicht, kannst Du eine Abänderungsklage auf der Basis der neuen Einkommenssituation anstreben. Das Vorhaben, Deine Frau und Deine Kinder durch Unterhaltsverzicht an Deinen privaten Investments zu beteiligen, wird jedenfalls nicht funktionieren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo LeMale,
Wie würde es den ausschauen wenn ich die Hütte verkaufe...wie profitiert meine Frau (und die Kinder) dann davon? Nur mal so gefragt?!
Moment, bitte querdenken. Ihr seid noch nicht geschieden, d.h. wenn ihr Zugewinngemeinschaft habt und dieses Thema nicht schon anderweitig geklärt ist, dann habt ihr doch noch den Zugewinnausgleich vor euch? Wenn deine Ex nun bei den Unterhaltsverhandlungen auf dem Standpunkt steht, diese Bruchbude sei eine Goldgrube, dann könntest du beim Zugewinnausgleich darauf hinarbeiten, dass sie ihre Beute nicht in Form von Bargeld bekommt, sondern in Form von eben dieser Goldgrube (bzw. einem Anteil in passender Größe) ...
Versteh' mich nicht falsch: Ich glaube weder, dass dies deine bevorzugte Lösung ist, noch glaube ich, dass deine Ex bei diesem "Angebot" gierig zugreifen würde - aber möglicherweise bringt es ein bisschen mehr Realitätssinn in die Verhandlungen darüber, was diese Goldgrube denn nun tatsächlich wert ist 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. dieser Vorschlag hat wenig oder nichts mit Juristerei zu tun - dies ist eher eine Runde Scheidungs-Poker 😉
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin Malachit,
Wenn deine Ex nun bei den Unterhaltsverhandlungen auf dem Standpunkt steht, diese Bruchbude sei eine Goldgrube, dann könntest du beim Zugewinnausgleich darauf hinarbeiten, dass sie ihre Beute nicht in Form von Bargeld bekommt, sondern in Form von eben dieser Goldgrube (bzw. einem Anteil in passender Größe) ...
die Hütte steht im Alleineigentum des Openers; also wird nicht ihr Wert, sondern bestenfalls ihr Wertzuwachs während der Ehe eine Rolle spielen. Und der ist nach den gegebenen Schilderungen ja eher negativ als positiv.
Die Dame wäre also blöd, sich die Hälfte einer Investitionsruine ans Bein zu binden, oder? Das wird ihr spätestens ihr Anwalt sagen. Wenn der andere weiss, dass man nur Luschen auf der Hand hat, bringt nämlich auch das Pokern nichts.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Genau brille,
wenn dann ist sie nur am Wertzwachs beteiligt...der aber eher negativ ausfallen wird... was ich dann noch nachweisen muss.
Martin,
das soll ja auch kein Argument für das Gericht sein wenn ich von einem Überangebot von Wohnungen spreche. Es sollte lediglich etwas mehr Licht in den Sachverhalt bringen. Der Sachverhalt ist halt dieser das ich da was reinstecken muss, bevor es kurz oder mittelfristig unrentabel wird. OK, meine Frau wird nicht ewig Unterhalt von mir bekommen, aber es sollte doch in Ihrem Sinne sein das eine Geldquelle für die Kinder nicht versiegt. Aber das ist ja wieder eine andere Baustelle und hat mit dem Gericht nichts zu tun.
Wäre dann noch abzuklopfen inwieweit meine Frau in ihre Selbstverantwortng genommen wird, da die Kinder ja zumindest Vormittags alle weg sind. Das dürfte die Unterhaltszahlungen an meine Frau doch auch mindern, oder sehe ich da was falsch?
Moin LeMale,
Der Sachverhalt ist halt dieser das ich da was reinstecken muss, bevor es kurz oder mittelfristig unrentabel wird.
das ist Dein persönliches Hobby und nicht unterhaltsrelevant.
OK, meine Frau wird nicht ewig Unterhalt von mir bekommen, aber es sollte doch in Ihrem Sinne sein das eine Geldquelle für die Kinder nicht versiegt.
die versiegt ja nicht, solange sie das Maximum für sich und die Kinder bekommt. Und das ist derzeit der Fall. Im übrigen bist Du für sie ein Gegner - und niemand, der vernünftige Argumente bringt. Die bringen ihr Anwalt, ihre Freundinnen, ihre Familie etc.
Wäre dann noch abzuklopfen inwieweit meine Frau in ihre Selbstverantwortng genommen wird, da die Kinder ja zumindest Vormittags alle weg sind. Das dürfte die Unterhaltszahlungen an meine Frau doch auch mindern, oder sehe ich da was falsch?
das ist kein Selbstgänger, sondern hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise:
- eheprägende Einkommensverhältnisse und Aufgabenteilung
- Anzahl und Alter der Kinder
- besondere Betreuungsbedürftigkeit der Kinder
- Art ihrer Ausbildung
- freie Jobs in ihrem Beruf im derzeitigen Wohnumfeld
- Dauer ihrer Nicht-Berufstätigkeit
- ihr Gesundheitszustand
- ihr Alter
etc.
Such Dir was aus. Einen Automatismus von der Sorte "Die Kinder sind X Jahre alt und täglich Y Stunden aus dem Haus, also entfällt der Unterhalt an die Gattin" existiert nicht. Das ist immer eine Einzelfallbetrachtung unter Abwägung aller nur möglichen Umstände.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.