Hallo,
ich hätte eine Frage, ich bin aus meinem selbst bewohntem Haus kurz vor Ende des Trennungsjahres ausgezogen und habe dieses vermietet. Nun hat mir mein Rechtsanwalt eröffnet, das die auf diese Mieteinnahmen fälligen steuerlichen Beträge (bin in Steuerklasse 1) Unterhaltsrechtlich zunächst nicht berücksichtigt werden da ich diese ja erst nach abgabe der Steuererklärung zahlen müsse.
Meine Frage an euch, ist das so wirklich korrekt ? Das führt ja dazu das wieder mal mehr Unterhalt an Exchen gezahlt wird. Das von Geld das ich letztendlich nicht in der Tasche habe.
Wäre lieb wenn mir der eine oder andere Wissende hier dazu was sagen kann.
Wenn das sich so kräftig auswirkt, solltest du Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen lassen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."