Minderung SB wegen ...
 
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Minderung SB wegen neuer Partnerschaft

 
(@hlsh29)
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Hallo,
wie würde die herabsetzung eines Selbsbehaltes berechnet werden wenn ich mit meiner neuen Partnerin zusammenziehe?
Mein einkommen liegt nach den bereinigenden Abzugspositonen bei 1200,- Zahlen müste ich nach der 3/7 Rechnung 350 euro, zahle also 150,- weniger wegen den 1000.- SB.

Nun ziehe ich mit meinem neuem Partner zusammen dieser hat ein Nettoeinkommen von 880,-. Werden von ihrem Einkommen so wie bei mir ihre Fahrtkosten, altersvorsoge etc abgezogen und ihr bereinigtes Einkommen dann verwendet (880 - 130 Fahrtkosten = 750) um zu sehen, ob meine Selbstbehalt gegenüber meienr EX herabgesetzt werden kann.

Ich habe mal irgendwo gelesen, das jeder Euro, den meine Partnerin über 750,00 Netto hat mir vom SB abgezogen werden kann.
Würde ja heisse, das das bei ihrem Eimkommen über 880,-- mir dann 130 vom SB abgezogen werden können.

Woanders kann man aber auch lesen, das wenn die PArtnerin vollzeit arbeitet direkt 25 % abgezogen werden können.

Wie ist denn hier genau die Rechtslage?

Und liegt die Beweispflicht, das ich nicht alleine Wohne allein bei meiner EX, oder müsste ich falls das ggf vor Gericht gehen würde zugeben, das ich mit jemandem zusammenwohne? In wiefern bin ich denn zur Auskunft verpflichtet?

Ps.: Es geht ausschliesslich um EU nicht um KU.

Vielen Dank schonmal für eure Einschätzungen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2010 23:16
(@nullkommanix)
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Hallo hlsh29

Und liegt die Beweispflicht, das ich nicht alleine Wohne allein bei meiner EX, oder müsste ich falls das ggf vor Gericht gehen würde zugeben, das ich mit jemandem zusammenwohne? In wiefern bin ich denn zur Auskunft verpflichtet?

Also was ist das für eine Frage? Mit mir treibt man gerade so ein Spielchen. Ich denke wenn du jemanden prellen willst bist du hier falsch.

Trotzdem, freundliche Grüße,
nullkommanix

Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 23:38
(@hlsh29)
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Der Beitrag ist relativ wertlos gewesen.

Betrachte es mal von der Seite, das es sehr ungerecht ist, das man bestraft wird, wenn man sein Leben neu ordnen will es ist ja wohl mehr als verständlich, das man seinen Lebensinhalt nicht darauf richten will, seiner verflossenen das Leben möglichst schön zu gestalten.

Hat also nichs mit prellen wollen zu tun. Also mal Hand aufs Herz, wärst du in ein der Situation, würdest du sicherlich nicht zum Telefon greifen und dem Zahlungsempfänger mitteilen, das du jetzt einen Haushaltsvorteil hast, und gerne deine Zahlungen erhöhen möchtest.

Sicher habe ich verständnis für deine Situaton, nur hat jeder so für sich seine Kreuz zu tragen, was niemanden dazu Berechtigt, anderen Betrügerisches Vorhaben zu unterstellen.........

Schönen Abend noch lieber nullkommanix.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2010 23:46
(@nullkommanix)
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Sorry hlsh29,

Ich reagiere darauf selbst sehr empfindlich, da ich mich gerade in so einer Situation befinde.

Jetzt versuche ich mal leidenschaftslos zu antworten. Niemand sagt, das du es in alle Richtungen kundgeben sollst. Es war die Rede wie es vor Gericht ausschauen soll. Wenn deine Ex dem Richter sagt, das sie den Verdacht hat, dass du mit einem neuen Partner zusammelebst und der Richter dich fragt ob es stimmt, was willst du dann antworten ? Wenn du nein sagst dann machst du dich strafbar. Ich spinne sogar einen Schritt weiter, wenn deine Ex dann einen Detektiv nimmt um damit zu beweisen, dass du gelogen hast, dann kannst du auch diese Kosten übernehmen. Spätestens dann sind dir die paar Euros die du dir sparen würdest egal.

Sorry nochmals für meine Reaktion
Gruß,
Nullkommanix

Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

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Geschrieben : 23.08.2010 23:56
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Hish,

es gibt die Möglichkeit, dass die Frau als Untermieterin bei dir einzieht.

Andererseits kannst Du dir wahrscheinlich solche Spielchen schenken. Du setzt deine Leistungsfähigkeit komplett ein und deine Freundin hat nicht mal eine. Also 2x0=0.

Ich würde mich nicht fragen, ob ich aus finanziellen Gründen will, dass die Frau einzieht. Ich würde mich fragen, ob ich will, dass eine Frau mit mir wohnt und ggf. diese "Gefahr" als Begründung einsetzen, dem Einzug nicht zustimmen zu können.

Und ich würde gegenüber Freunden/Familie/Kinder einen Umzug nicht ungefragt thematisieren. Nicht, weil du was zu verstecken hast, sondern weil es keinen Grund gibt, ohne Not Ärger zu verbreiten.

Hallo 0,nix. Verstehen muss ich dich nicht, oder?

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2010 10:35
(@nullkommanix)
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Hallo Michael,

Hallo 0,nix. Verstehen muss ich dich nicht, oder?

Nicht wirklich, es war ein emotionaler Ausraster von mir :knockout: und ich habe mich auch schon entschuldigt. In meinem Fall wird eine eheähnliche Beziehung von meiner EX abgestritten (mit der Beziehung selber habe ich ja kein Problem), damit ihr hierdurch kein Vorteil angerechnet werden kann und der Unterhalt den ich zahle gekürzt wird. Ich hatte die Frage von hlsh29 zu sehr in Verbindung mit meiner Problematik gebracht, deswegen die Reaktion. 

Ich hoffe die Entschuldigung ist bei hlsh29 auch angekommen.

Schwamm drüber ???  😉

Gruß,
nullkommnix

Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

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Geschrieben : 24.08.2010 13:22
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

Ps.: Es geht ausschliesslich um EU nicht um KU.

Also, ich dachte immer, der Selbstbehalt wird nur herabgesetzt, wenn der Mindestunterhalt KU nicht gewährleistet ist.

Dass bei EU eine direkte Anrechnung des Einkommens der neuen Partnerin erfolgt,

Ich habe mal irgendwo gelesen, das jeder Euro, den meine Partnerin über 750,00 Netto hat mir vom SB abgezogen werden kann.
Würde ja heisse, das das bei ihrem Eimkommen über 880,-- mir dann 130 vom SB abgezogen werden können.

Woanders kann man aber auch lesen, das wenn die PArtnerin vollzeit arbeitet direkt 25 % abgezogen werden können.

also das finde ich - nunja - seltsam... denn  aus welchen Gründen sollte ein erwachsener Mensch für einen anderen erwachsenen Menschen, der nicht mit ihm verwandt ist, denn arbeiten gehen? Ich würde es auf keinen Fall tun, und wenn ich einen neuen Partner gehabt hätte, der sogar den Mindest-KU "auf meine Kosten erwirtschaften muss, dann hätte ich sicher noch meine eigene Wohnung und Unabhängigkeit...

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 24.08.2010 19:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich vermute mal, hlsh29 meint nicht die Absenkung des SB, sondern die Anwendung einer Haushaltsersparnis. Das könnte theoretisch passieren. Allerdings ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass die Lebensgefährtin weniger als den SB zur Verfügung hat und eigentlich selber bedürftig ist. Die Anwendung einer Haushaltsersparnis auf sie dürfte nicht möglich sein, da sie keinerlei UH-Pflicht ggü. der Ex hat. Ich würde mir da nicht allzusehr Sorgen machen. Hypothetisch ist fast alles, allerdings verweise ich mal auf den Beitrag von Weisnich und empfehle, die richtigen Prioritäten zu setzen.

Ich habe mal irgendwo gelesen, das jeder Euro, den meine Partnerin über 750,00 Netto hat mir vom SB abgezogen werden kann.

Irgendwo reicht leider nicht um zu verstehen, was gemeint ist. Die Quelle und der Wortlaut ist wichtig.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2010 19:37
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich vermute mal, hlsh29 meint nicht die Absenkung des SB, sondern die Anwendung einer Haushaltsersparnis.

aber das ist doch im Ergebnis dasselbe. Durch die Haushaltsersparnis wird der Selbstbehalt geringer und mehr Unterhalt fällig.
Denn im SB ist ja eine Warmmiete von ich glaube 320 € drin, und die wird durchs Zusammenleben ja nicht weniger. Weil eine anständige Wohnung zu zweit ja wohl das doppelte kosten dürfte. Oder sollen die neuen LG dem Unterhaltspflichtigen die Miete zahlen, damit die Exfrau weiterhin nicht arbeiten braucht  :question: :question:
Na ja ich gebe zu, dass ich bei dieser ganzen abenteuerlichen Unterhaltsabzocke immer sehr große Augen bekomme...

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2010 19:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

aber das ist doch im Ergebnis dasselbe. Durch die Haushaltsersparnis wird der Selbstbehalt geringer und mehr Unterhalt fällig.

Stimmt, aber der Weg dahin ist ein anderer. Denn bei Unterstellung einer Haushaltsersparnis werden berufsbedingte Aufwendungen, berücksichtigungswürdige Schulden oder die priv. Altersvorsorge ebenfalls anerkannt. Zumal sie nicht auf der gesteigerten Erwerbsobliegenheitspflicht basiert. Ansonsten stehen diese Positionen massiv zur Disposition.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2010 19:56




(@hlsh29)
Zeigt sich öfters Registriert

Also die Entschuldigung ist voll angekommen nullkommanis.

Wenn man nach einer Trennung plötzlich unterhalt zahlen darf, das kind kaum sehen kann und die ex in jeder hinsicht die besseren Karten in der Angelegenheit hat. OK Sie hat es schwerer als alleinerziehende. Nur das Unterhaltsrecht macht es dem BU zahlendem schier unmöglich ohne sorgen und Geheimnisse sein Leben neu in die Hand zu nehmen. Weil immer die Gefahr besteht das die Ex ordentlich abschöpft. Man kann sich ja nichtmal über irgendweclhe Prämienzahlungen bei der Arbeit freuen weil man genau weis, das man dann schön über 2 Jahre hinweg 3/7 davon abdrücken kann wenns dumm läuft.......Naja bei mir läuft die Geschichte gut ein Jahr und mit der Zeit findet man auch seinen Friedne damit, weill man ja eh nicht viel ausrichten kann. Sich darüber ärgern bringt nur graue Haare.

Grundsätzlich bin ich ja auch der Meinung, das eine Generelle Anhebung des SB ggü. der EX mehr als überfällig ist. Ich weis gar nicht wie lange diese 1000,00 schon als sockebetrag feststehen. Die DDT wurde ja auch ordentlich angehoben. Warum dann nich auch der SB. Die kosten steigen ja auch für die eigene Versorgung.

Nun mal zu der Quelle wo ich das mit der herabsetzung gelesen habe:

http://www.mein-recht.de/selbstbehalt.html

Voraussetzung ist aber, dass der neue Partner monatlich mehr als 650,- € netto verdient.

Der Selbstbehalt kann dann um die Hälfte des Mehrverdienstes des Partners reduziert werden. Verdient der Partner also z.B. netto 780,- €, dann kann der Selbstbehalt um 75,- € reduziert werden (die Differenz zwischen 650,- € und 780,- € sind 130,- €, davon die Hälfte sind 65,- €). Maximal kann der Selbstbehalt aber auf 700,- € bei einem nicht berufstätigigen Unterhaltspflichtigen und auf 750,- € bei einem berufstätigen Unterhaltspflichtigen reduziert werden .

@oldie

Kann ich deinen Beitrag denn so verstehen, dass sie die üblichen Abzugspositionen hat also Rechnen wir mal:

880
- 130 Fahrtkosten
- 50 Altersvorsorge (4 vom Brutto)
= 700

wären ja nach der Quelle 700-660 = 40 davon die hälfte.....könnte also mein SB um 20,00 gesenkt werden?
Hmm... wenns so ist. brauch man ja auch nicht so ein Geheimnis machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2010 01:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Diese Quelle halte ich nicht für maßgeblich. Zum einen ist es eine Kanzlei, zweitens taucht laufend das Wort "kann" auf, drittens werden keine Quellenangaben gemacht. Ein einzelnes OLG-Urteil alleine reicht auch nicht, um Rechtspositionen zu zementieren. Beispiel auf dieser Seite:

Der Selbstbehalt kann dann um die Hälfte des Mehrverdienstes des Partners reduziert werden. Verdient der Partner also z.B. netto 780,- €, dann kann der Selbstbehalt um 75,- € reduziert werden (die Differenz zwischen 650,- € und 780,- € sind 130,- €, davon die Hälfte sind 65,- €).

Woher kommt der SB von 650€ für einen arbeitenden Menschen? In der weiter oben aufgeführten Tabelle taucht er nicht auf. Und wenn Deine LP eigenes EK hat so ist ihr SB Dir ggü. 1000€ (wenn hier überhaupt von SB gesprochen werden kann, da ich persönlich keine UH-Abhängigkeit entdecke/entdecken will).

Und als Kardinalsfehler empfinde ich, Du wendest all diese Aussagen auf Deine LP an, dabei wurden diese für UH-Pflichtige gemacht. Das kannst Du nicht 1:1 übertragen. M.E. wäre das Sippenhaft für UH-Maximierung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 13:28