Mit welcher Steuerk...
 
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Mit welcher Steuerklasse muss Unterhaltberechnet werden??

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(@gerolsteiner)
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Hallo zusammen,

ich bin etwas ratlos und beunruhigt.Bitte helft mir.Leider muss ich etwas ausholen. Bisher erhielt die Kindsmutter Unterhaltsvorschuss,weil ich mich noch in der Ausbildung befand.Nun kann ich das erste mal Unterhalt zahlen und habe beim JA angerufen,um zu fragen,wieviel. Die Dame hat nach meinem Einkommen gefragt (1257 Netto) und gesagt ich soll 225 Euro an die Kindsmutter überweisen (es gibt keinen Titel,keine Beistandschaft)-damit hatte sich das Thema für die Dame erledigt. Ich habe aber noch ein paar Fragen. Ich habe geheiratet und Steuerklasse 3,deswegen zahle ich die Steuern erst im Nachhinein. Da ich nicht viel abzusetzen habe,meine Frau auch nicht,werde ich wohl nachzahlen müssen. Kann ich verlangen,dass der Unterhalt nach Steuerklasse 4 berechnet wird (wechseln kann man nur einmal im Jahr und ich habe erst dieses Jahr gewechselt)?? Weil mit Stkl. 4 würde ich 1113 Euro verdienen,könnte Mindestunterhalt nicht decken.Mit Steuerklasse 3 habe ich 1257 Euro und kann es auf den ersten Blick halt schon,nur wenn ich am Jahresende nachbezahlen muss,bekomme ich den zuviel gezahlten Unterhalt ja nicht zurück und kann dann die Steuern nicht bezahlen. Was soll ich nur machen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2011 13:15
(@luzien)
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Hallo,

ich denke Du wirst berechnet von der SK in der Du bist. Den KU kannst ja absetzen und musst normal nix nachbezahlen.

Aber unsere Profis hier können Dir bestimmt mehr schreiben.

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 13:22
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Luzien

KU ist leider bei der Steuer nicht absetzbar.

Gerechnet wird allerdings mit der Steuerklasse die Gerolsteiner hat.
Pech gehabt.

Gruss Gerhard

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 13:27
(@gerolsteiner)
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Darf ich die Steuerklasse denn dann im Nächsten Jahr ändern und wird dann danach berechnet?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2011 13:33
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Selbstbehalt liegt bei 950 €. Da deine Frau arbeitet kannst du in der Düsseldorfer Tabelle um 1 Stufe nach oben gestuft werden, da diese von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht.

Es kann sogar sein, wenn du es auf einen Gerichtsprozeß ankommen lässt, dass dir dein Selbstbehalt gesenkt wird, da du mit einer leistungsfähigen Person zusammenlebst.

Normalerweise wird dein Jahresnetto (Gehälter, Sonderzahlungen, Steuererstattung) addiert und durch 12 geteilt. Davon kannst du berufsbedingte Aufwendungen und zusätzliche Altersvorsorge geltend machen.

Diese bereinigte Netto kann dann auf die Düsseldorfer Tabelle abgeglichen werden; allerdings bei dir um eine Stufe höher. Das ist das was du zu zahlen hättest.

Wenn du allerdings nicht den Mindestunterhalt zahlen kannst können die berufsbedingten Aufwendungen und die zusätzliche Altersvorsorge auch nicht anerkannt werden (kommt auf das Gericht an).

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 13:40
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Gerolsteiner

Klar kannst du die Steuerklasse wieder ändern.

Ob du dann auch weniger als den Mindestunterhalt zahlen darfst bezweifle ich.
Ausser wenn die KM damit einverstanden ist. Fragen kost nichts.

Gruss Gerhard

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

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Geschrieben : 23.08.2011 13:41
(@luzien)
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Hallo Luzien

KU ist leider bei der Steuer nicht absetzbar.

Gerechnet wird allerdings mit der Steuerklasse die Gerolsteiner hat.
Pech gehabt.

Gruss Gerhard

Er hat doch aber en Freibetrag und kann sich en halbes Kind auf die Lohnsteuerkarte nehmen. Oder net?

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 13:46
(@gerolsteiner)
Schon was gesagt Registriert

Meine Frau arbeitet nicht.Sie bekommt  im Dezember unser erstes gemeinsames Kind und ist dann in Elternzeit.Der Selbstbehalt wird da wohl nicht herabgesetzt werden können.Kann ich eigentlich anlässlich der Geburt die Steuerklasse schon wechseln? Soll das JA doch nach Steuerbescheid für das nächste Jahr den Unterhalt berechnen,damit wäre für mein Verständnis alles fair.

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Themenstarter Geschrieben : 23.08.2011 13:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meine Frau arbeitet nicht.Sie bekommt  im Dezember unser erstes gemeinsames Kind und ist dann in Elternzeit.

Vor diesem Hintergrund:
Halte die Klappe und zahle den Mindest-KU von 225,-€ und vermeide es, einen Unterhaltstitel zu erstellen.

Nach der Geburt berechnest du den Mindestunterhalt nach den dann bestehenden Umständen und Stkl. 4 und hoffst, dass niemand dagegen vorgeht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 14:08
(@gerolsteiner)
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Ich verstehe nicht,warum ich hoffen muss,dass niemand dagegen vorgeht.Kannst du mir das erklären? Nach der Geburt muss der Unterhalt ja eh anders berechnet werden (gibt ja zwei Kinder dann). Darf ich denn anlässlich der Geburt die Steuerklasse ändern?
Rein hyothetisch,wenn ich ab jetzt nur nach Stkl. 4 also 1113 euro netto Unterhalt bezahle,wie schnell habe ich einen Titel gegen mich? Ist das machbar bevor das Kind kommt,sodass ich ihn dann ändern müsste?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2011 14:17




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

gegen einen Titel musst du eine Abänderungsklage anstrengen, das kann einige Monate dauern.

Ein Titel, nun ich denke der könnte noch auf den Weg gebracht werden bis das neue Kind kommt. Und du hast dann die Kosten zu tragen.

Sollte das Jugendamt bzw. die KM von Kind 1 einen Titel fordern, so könntest du den befristen auf Dezember 2011 aufgrund des neuen Kindes. Das geht aber im Regelfall nur, wenn die ganze Sache nicht vor Gericht kommt.

Aufgrund deines Einkommens ist davon auszugehen, dass du dann ein Mangelfall bist. Beide Kinder sind gleichberechtigt. Deiner Frau bist du dann zwar theoretisch auch unterhaltspflichtig, allerdings ist kein Geld für sie da. D. h. sie geht leer aus.

Ihr solltet vielleicht anfangen Wohngeld oder aufstockendes Hartz 4 beantragen ab der Geburt des Kindes.

Titulierter Unterhalt wird übrigens vom Einkommen abgezogen und dadurch erhöht sich der Hartz 4 Anspruch.

Aber: dir wird max. der Selbstbehalt von 950 € bleiben und vom Rest gibt es die Hälfte für das neue Kind, das andere erhält die andere Hälfte.

Wieviel Elterngeld wird deine Frau erhalten?

Sophie

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Geschrieben : 23.08.2011 14:25
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Gerolsteiner,

hör doch mal mit Deinen Steuerklassenwechselgedanken auf, um Dich künstlich "arm" zu rechnen. Als Unterhaltspflichtiger hast Du alle steuerlichen Vorteile wahrzunehmen. Wenn Du Klasse 3 hast, hast Du auch den KU nach Klasse 3 zu zahlen. Den Titel hast Du so schnell, wie sich Deine Ex von Dir über den Tisch gezogen fühlt und per Anwalt dagegen vorgeht. Wenn Eurer Kind dann da ist, wird ja wie beschrieben, neu gerechnet. Gruß Ingo

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Geschrieben : 23.08.2011 14:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du dir heute schon den Mindestunterhalt für ein Kind nicht leisten kannst, wie soll das erst mit 2 Kindern werden?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 23.08.2011 14:36
(@gerolsteiner)
Schon was gesagt Registriert

Sie ist derzeit noch Studentin.Also den Mindestsatz. Aufstockung können wir uns sparen,sie wird,da sie Studentin ist,nicht miteingerechnet.Wohngeld könnte man versuchen.Danke für den Hinweis!

Bei dem Titel müsste ich doch nur für die Kosten aufkommen,wenn er gerichtlich ergeht oder? Beim Jugendamt ist er doch kostenlos oder? Die würden dann wohl nach jetzigem Netto (also ohne Steuern) titulieren.Damit ist mir nicht geholfen.

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Themenstarter Geschrieben : 23.08.2011 14:36
(@gerolsteiner)
Schon was gesagt Registriert

Lieber Ingo,

es geht nicht ums arm rechnen.Denn die Steuern muss ich ja am Jahresende tatsächlich bezahlen. Da ich letztes Jahr noch nicht gearbeitet habe,kann man aber nicht nach dem letzten Steuerbescheid den Unterhalt berechnen und darin liegt mein Problem.Ich bin bereit gemaäß meines bereinigtem Einkommen szu zahlen,nur Steuern gehören da ja auch dazu.

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Themenstarter Geschrieben : 23.08.2011 14:39
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Deshalb auch der Tipp mit den Füße stillhalten. Niemand braucht in Deutschland einen Titel um KU zu zahlen. Der Regelfall ist, dass der KU gezahlt wird und das Thema ist durch. Der Titel kommt dann ins Spiel wenn mit ausfällen zurechnen ist oder es aus anderen Gründen notwendig ist (z.B durch einen Notarvertrag). Gruß Ingo

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Geschrieben : 23.08.2011 14:40
(@gerolsteiner)
Schon was gesagt Registriert

Lieber Beppo,
ich muss mich zwar nicht erklären,will es aber gerne tun.Meine Frau wird nach der Elternzeit arbeiten gehen und da viel besser ausgebildet als cih auch mehr verdienen.Der Mindestunterhalt ist dann wohl drin-auch wenn,den indirekt dann meine Frau natürlich zahlt,weil ich wohl zuhause bleibe,sofern kein Betreuungsplatz.

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Themenstarter Geschrieben : 23.08.2011 14:41
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

hierfür gibt es aber Rechner, mit denen man diese Anpassungen ausrechnen kann. Beim Anwalt wird ja genau das Gleiche bei der Berechnung des Unterhalts von Klasse 3 (im Jahr der Trennung) hin zur Klasse 1 im Jahr nach der Trennung gemacht. Unsere Experten haben hier sicher noch Tipps für Dich. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 14:43
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Gero,

nur mal so nebenbei: Wenn ich Deine Ex wäre, würde ich mir bei so einer Einstellung auch einen Titel gegen Dich holen. Jeder soll so Leben wie er möchte, dass ist jedem unbenommen. Bei Kindesunterhalt hört für mich aber der Spaß auf. Hierfür sollte man etwas tun und sich nicht auf die Akademikerfrau stützen, die dann mit (Achtung Ironie) mit ihrem Soziologie- oder Germanistikstudium eh erstmal mehrere Monate für die Jobbsuche braucht. Das man keine Lust hat, einer Exe durch nachehlichen Unterhalt noch ein schönes Leben kann zu finanzieren kann ich absolut verstehen - die Kids können aber nichts dafür und haben einen Anspruch darauf. Gruß Ingo

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Geschrieben : 23.08.2011 14:49
(@gerolsteiner)
Schon was gesagt Registriert

Lieber Ingo,
deinen Unmut verstehe ich nicht. Ich will doch nur dass, das was ich zahlen soll,nach dem bemessen wird,was ich habe (bereinigtes Netto).Wie kann man daraus auf meine Zahlungsmoral o.Ä. schließen? Was meine Frau studiert (hat) und die Jobchancen sind reine Mutmaßungen-was soll das an dieser Stelle? 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2011 14:56




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