Der Mindestunterhalt ist dann wohl drin-auch wenn,den indirekt dann meine Frau natürlich zahlt,weil ich wohl zuhause bleibe
Das stört mich daran. Du hast Verantwortung. Tu etwas und ruh Dich nicht auf Deiner jetztigen Situation aus. Gruß Ingo
Das zeugt nicht von meiner Einstellung,sondern von der Unvereinbarkeit von Familie und Beruf. Welche Alternative bleibt,wenn für das gemeinsame kind nach einem Jahr kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht,als dass einer zuhause betreut? Und es ist klar,dass dann derjenige Arbeiten geht ,der aufgrund seiner Ausbildung die besseren Verdienstchancen hat.Alles andere wäre unlogisch und realitätsfern. Es wird sich zeigen,ob ich dann einen Minijob machen kann,damit faktisch ich den Mindestunterhalt für das erste Kind bezahle und nicht meine Frau. Die hat aber schon angekündigt,dass sie,sofern finanziell nicht notwendig (weil wir auch so ein schönes Leben haben) sie lieber mehr gemeinsame Freizeit als Familie hätte und dafür stellvertretend für mich teilweise Unterhalt leistet als weniger Zeit und mehr Geld. Wie wir das in unserer familie gewichten (solange der Mindestunterhalt gezahlt wird),darf doch unsere Privatsache bleiben,denke ich.
Nebenbei bemerkt säße ich ja nicht untätig zuhause und würde mich in meiner Situation einrichten,sondern erzöge ein Kind und führte den Haushalt. In meiner Branche könnte ich niemals so viel verdienen wie meine Frau.Daher ist eine solche Aufteilung sinnvoll,andersum würden wir in die Misere schlittern.
Ich hoffe,du kannst die Zusammenhänge jetzt besser verstehen.Falls nicht,kann ich auch damit leben.LG
Sprudel, ich will dir gar nicht an Karren pinkeln und rechtfertigen musst du dich vor mir auch nicht.
Ich versuche nur, deine Aktivitäten und Gedanken in die richtigen Bahnen zu lenken.
Vor der Geburt eures gemeinsamen Kindes solltest du eigentlich genug Geld haben um den vollen Unterhalt für ein erstes Kind zu bezahlen.
Der Aufwand und die Risiken, für den Versuch, mit weniger davon zu kommen, lohnen sich in Anbetracht der verbliebenen Laufzeit bis Dezember.
Da ist es viel wichtiger, die Erstellung eines Titels zu vermeiden, der danach nur schwer zu ändern ist.
Titel sind wie Herpes. Leicht zu kriegen aber schwer wieder los zu werden.
Deswegen der Rat, ihn entweder ganz zu vermeiden oder so wie Anna-Sophie empfohlen hat, bis Dezember zu befristen.
Und zwar den Mindest-KU.
Danach kannst du versuchen, einen Titel zu erwirken, der dein verbleibendes Einkommen unter den dann 2 Kindern aufteilt aber du kannst mir glauben, dass die Justiz genügend Werkzeuge im Koffer hat, um eure Lebensplanung über den Haufen zu werfen.
Im Endeffekt wird immer etwas raus kommen wie:
"Sie können machen, was sie wollen, solange der Mindest-KU gesichert ist"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Sie ist derzeit noch Studentin.Also den Mindestsatz. Aufstockung können wir uns sparen,sie wird,da sie Studentin ist,nicht miteingerechnet.
Kannst Du bitte genauer sagen, was Du damit meinst? Wobei wird sie nicht mitgerechnet, weil sie Studentin ist?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi oldie,
das kann ic hdir erklären, weil mich das früher auch getroffen hat.
Als Student hast du keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Wohngeldanspruch auch nur u.U.
Aber frag bitte nicht warum hier Studenten und bedürftige Auszubildende anders behandelt werden. Ich hab damals schon nicht nachvollziehen können.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Vollzitat entfernt.
Dann wäre die Justiz dumm: denn ,wenn ich arbeiten gehe,verdiene ich 1257 Euro.Bei zwei Kindern Mangelfall. Nur wenn meine FRAU arbeiten geht und wesentlich mehr Einkommen erzielt,wäre ich in der Lage mittels fiktivem Einkommen/Taschengeld (wie man es auch nennen will) den Mindestunterhalt zu bezahlen. Es kommt also auf folgendes heraus: gehe ich arbeiten müssen 2 Kinder,meine Frau und ich von 1257 Euro leben.Geht sie arbeiten,kann Mindesunterhalt gezahlt werden und der "Zweitfamilie" bleibt auch mehr zum Leben. Scheinbar wollen beim Thema Hausmann immer aller einen Unterhaltspreller sehen und übersehen,dass es in unserem Fall nur logisch ist. Würden beide Kinder in unserem Haushalt leben,wäre die Rollenaufteilung nicht anders. Solange der Mindesunterhalt gezahlt wird,soll es allen egal sein,wie wir das zuhause machen.
Hi
Kannst Du bitte genauer sagen, was Du damit meinst? Wobei wird sie nicht mitgerechnet, weil sie Studentin ist?Gruss oldie
Gerne.Wir waren ja beim Jobcenter,weil ich Geringverdiener bin und die haben es so erklärt: Meine Frau ist Studentin steht also dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und kann kein ALG 2 bekommen-wird also auch nicht wenn ich Aufstockung beantrage mit eingerechnet (als gäbe es sie nicht). Im Gegenzug wird sie ,wenn es darum geht meinen Bedarf zu ermitteln "natürlich" angrechnet,dann sind wir auf einmal eine Bedarfsgemeinschaft und deswegen nur den geminderten Satz.Darüber komme ich aber mit meinem Gehalt und deswegen keine Aufstockung für uns.
Moin Gerolsteiner,
ein wesentlicher Teil Deines Problems liegt in der "falschen Reihenfolge" - und für die bist Du selbst verantwortlich.
Als "älteres Semester" bin ich noch mit der Einstellung grossgeworden, dass man sich zuerst um Ausbildung und Studium kümmert, danach anfängt, Geld zu verdienen und Kinder bekommt, wenn man es sich leisten kann. Genauso, dass es nur zwei Dinge gibt, für die man sich Geld leihen sollte, das man nicht hat: Eine Immobilie und eine Firmengründung.
Hier im Forum (und auch im richtigen Leben) höre ich dagegen immer häufiger von Leuten, die sich mal eben fortpflanzen, ohne einen Cent auf der Naht zu haben. Genauso wundere ich mich über die "Verbraucherkredite", die speziell bei Trennungen ins Kontor schlagen: Warum um Himmels willen muss man sich Wohnungseinrichtungen, Urlaube, Privatautos etc. auf Pump kaufen, wenn man die Kohle nicht hat? Weil es heute Unterhaltsvorschuss, ALG, Wohngeld, Privat-Inso und Peter Zwegat gibt?
Es ist diese Einstellung "ich will alles gleich und sofort", die solche Probleme verursacht. Die betroffenen Kinder können allerdings nichts dafür; die haben einfach täglich Hunger und brauchen ein Dach über'm Kopf. Klingt komisch, ist aber so.
Grüssles
Martin
(der erst mit 31 zum ersten Mal Vater geworden ist: Als er seine Kinder auch selbst ernähren konnte)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Schön,dass du alles "richtig" gemacht hast. Und wenn ich noch zehn Jahre gewartet hätte,viel besser hätte mein Gehalt dann auch ncht ausgehsehn.Ich verdiene jetzt schon mehr als üblicherweise in meiner branche.
Auch wenn es keiner verstehen will.Der finanzielle Engpass besteht lediglich während der ersten Lebensjahres,weil so ein Kleinking nun mal von jemanden betreut werden muss. Das ist in anderen Familien nicht anders. Das erste Kind ist -von mir unbeabsichtigt- entstanden.Ich war schlichtweg dumm genug mich austricksen zu lassen. Ich finde nicht,dass ich damit das Recht auf gelebtes Familienglück verwirkt habe (meine Frau sowieso nicht).Zudem ist es immer schwer den richtigen Zeitpunkt zu finden.Dabei spielen viele Dinge eine Rolle.In der Familie meiner Frau tritt gehäuft Brust/Gebärmutterhalskrebs auf (teilweise auch in jungen Jahren).Dass sie da nicht die Ruhe weg hat und einiges vielleicht etwas vorverlegt,ist für mich verständlich.Man hat einfach Angst,dass es vielleicht nicht mehr klappen könnte oder scxhlimmeres passiert.Solche Aspekte sind in Pauschalverurteilungen wie "Erst Studium,dann Kinder", "Kinder muss man sich leisten können" nicht berücksichtigt.
Hi,
zum Thema Hausmann. Die Justiz hat da gar nichts dagegen, nur verlangt sie, das der Mindestunterhalt gezahlt wird bzw. geht davon aus, das nach wie vor die gleiche Verteilungssumme zur Verfügung steht (wenn der Hausmann vorher mehr als den Mindestsatz zahlen konnte)
Der Gesetzgeber spricht von der gesteigerten Erwerbsobliegenheit, die3 besagt, das der Barunterhaltspflichtige alles zu tun hat, um den Mindestunterhalt für ein bedürftiges Kind zu erwirtschaften und alles zu unterlassen hat, um seine Leistungsfähigkeit zu reduzieren.
Wenn du also trotz Hausmanntätigkeit den Mindestunterhalt leistest wird kein Gericht etwas dagegen sagen. Ob deine Frau das auf Dauer gerne finanziert müßt ihr untereinander klären.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Dann wäre die Justiz dumm:
Das hat niemand bezweifelt aber so dumm, dass sie euch Vorschriften machen würden, wie ihr genau den Mindest-KU erwirtschaftet, ist die Justiz nicht.
Sie sagen eher: "Mach alles so, dass du Mindest-KU bezahlen kannst. Wie ist uns egal."
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Gerolsteiner,
also ich denke, du kannst so leben, wie du es dir vorgestellt hast und mit deiner euen Frau auch das Arrangement trffen, wie es für euch passt.
Da das bisher noch nicht so deutlich rauskam, warum du Steuern nachzahlen mußt (ich hatte auch StKl 3 und meine DEF hat studiert, wir mußten keine Steuern nachzahlen, im Gegenteil). Ich will ja nicht behaupten, dass du dich nicht auskennst. Vielleicht kannst du das ja kurz erklären. Im Normalfall kannst du die Ausbildungs- bzw. Studienkosten (Semesterbeiträge, Fachbücher, Fahrtkosten etc.) absetzen (hat unser FA voll akzeptiert). Ausserdem kommt das Kind ja im Dezember und ab dem Zeitpunkt habt ihr ja den Kinderfreibetrag bzw. das KG.
An deiner Stelle würde ich den Mindestunterhalt zahlen. Viele gute Gründe, warum du kein Fass aufmachen sollst, hast du ja schon gehört. Solange das ohne Probleme und Titel über die Bühne geht, kann dir später (wenn du weiterhin den mind. KU pünktlich zahlst) keine etwas, egal wie ihr eure Lebensplanung organisiert!
Off topic
P.S. Beppo, deine Ansprache mit "Sprudel" fand ich echt klasse! 🙂 :thumbup:
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
Moin,
Im Normalfall kannst du die Ausbildungs- bzw. Studienkosten (Semesterbeiträge, Fachbücher, Fahrtkosten etc.) absetzen
demnächst geht da noch viel mehr, wenn man es richtig macht - siehe >>>HIER<<<
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
wenn Deine Frau nix verdient, kommt euch das Ehegattensplitting ja sehr entgegen, es wird wohl eher nicht zu einer Nachzahlung kommen, was schon mal Dein erstes Problem löst.
Wenn Deine Frau sowieso mehr verdient, wäre es gut, wenn Du gleich in Elternzeit gehst, denn dann bekommst Du ja das EG auf Basis der 1257 Euro netto (dann ist auch die Steuerklasse jetzt gut gewählt) und Deine Frau nimmt max. die 2 Müttermonate. Sie kann Geld verdienen, Du den Mindest-KU bezahlen.
Unterm Strich bleibt doch hängen, dass Du so oder so den Mindest-KU zahlen können wirst, jetzt bis Dezember und dann auch durch den guten Verdienst Deiner Frau in Kombination mit eurer wirtschaftlich effektiveren Lösung und Deinem "Taschengeld".
Ich würde daher auch die Füße stillhalten, den Titel vermeiden solange keiner danach verlangt und dann eben den Mindest-KU zahlen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."