Hallo Forumsmitglieder,
ich habe einen lustigen Brief vom Jugendamt erhalten, in dem ich für meine Tochter (10 Jahre) aufgefordert werde, die Kosten für die Mittagsbetreuung (da meine Ex halbtags arbeitet) zu bezahlen. Nachdem meine Ex mit Ihrem Einkommen nicht über 800 € verdient bleibt nach Aussage des JA natürlich der gesamte Betrag bei mir hängen.
Meine Frage wäre nun, ob das BGH-Urteil vom 26.11.2008 (Nr. XII ZR 65/07) die Forderung des JA überhaupt hergibt. Dazu schreibt das JA worwörtlich (Zitat):
Wie erst kürzlich bekanntgeworden ist, hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom bla blab bla seine bisherige Auffassung, dass Kosten für den Kindergartenbesuch in der Regel vom Tabellenunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle umfasst sind, geändert.
Demnach stellen Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer Kindgerechten Einrichtung mit einem pädagogischen Konzept wie beispielsweise Kindergrippe, Kinderhort, oder Eltern-Kind-Initiativen (ohne Verpflegungsaufwendungen) unabhängig davon, ob der Besuch halb- oder ganztags erfolgt, immer einen Mehrbedarf des Kindes dar, der zusätzlich zum Grund-Barunterhalt entsteht.
Ende Zitat.
Die Forderung soll ich natürlich auch beurkunden lassen.
Ist das so richtig, das die Mittagsbetreuung der Schule von mir zu tragen ist ???
Servus gemolkene Kuh,
die Streitfrage entzündet sich am pädagogischen Konzept.
Bei einer Mittagsbetreuung wird dies wohl eher selten gegeben sein. Hier geht es mehr darum, die Kinder zu beaufsichtigen und nicht in einer besonderen Art und Weise zu fördern.
Du zahlst Unterhalt? Ich würde zunächst mal darauf verweisen, dass Du Deine Zahlungspflichten damit ausreichend erfüllt hast.
Und einen Titel dafür unterschreiben würde ich natürlich zunächst mal gar nicht, sondern die Sache ausstreiten.
Oder gibt es noch Infos von Dir dazu, die wir wissen sollten?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
"Sehr geehrte JA-Trulla,
Das von Ihnen genannte BGH-Urteil ist auf diesen Fall nicht anwendbar.
Der pädagogische Bedarf meiner 10-jährigen Tochter ist durch die schulische Betreuung bereits umfassend gedeckt.
Ein zusätzlicher Bedarf nicht ersichtlich.
Bitte unterlassen sie es zukünftig, ungerechtfertigte Forderungen zu stellen und diese mit unrichtigen Behauptungen zu begründen.mfG gemolkene Kuh"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin, und meiner Meinung nach wird dies bereits in der Form von Unterhalt gezahlt.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin, und meiner Meinung nach wird dies bereits in der Form von Unterhalt gezahlt.
Nicht unbedingt.
Das unsägliche BGH-Urteil sagt ja, dass Kindergarten, wegen der wertvollen pädagogischen Wirkung zusätzlich zu bezahlen ist.
Aber eben nur dann.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
nach Auskunft unserer Anwältin sieht sie es so, das die Kosten genauso wie Kita-Kosten von beiden anteilig zu tragen sind und sie geht davon aus das die Gerichte es genauso sehen...
Ich bin mal gespannt, ob hier irgendjemand postet, wenn sowas vor Gericht ausgeurteilt wurde in seinem Fall.
Gruß
PP
Hat sie das auch begründet?
Der BGH zielt ausdrücklich auf die pädagogische Bedeutung des KiGa und macht es damit zu einem Bedarf des Kindes.
Die Verwahrung in einem Hort dient aber nicht dem Gedeih des Kindes, sondern den Interessen der Mutter
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hat sie das auch begründet?
Der BGH zielt ausdrücklich auf die pädagogische Bedeutung des KiGa und macht es damit zu einem Bedarf des Kindes.
Anwälte reden schnell und selten mit Begründungen, so zumindest meine Erfahrung! Die reden und reden und nachher weiß eigentlich niemand mehr wie die Ursprungsfrage lautete.
Ergo, wir haben es nicht ausdiskutiert! Und ich habe ja dann immer das "Problem" meinen LG von meinen bzw. euren guten Argumenten zu überzeugen. Denn wie hat er mal zu seiner Anwältin gesagt: "Ich bin froh nicht Anwalt zu sein, sondern Ingenieur, da ist alles logisch..."
Ich denke, genau dieser Punkt wird ja bei uns auch noch kommen... Und dann werde ich erstmal diese Argumentationsschiene fahren. Aber kann ja von meinem LG nicht erwarten, das er wegen, vielleicht 25,00 EUR einen Prozeß mit ungewissem Ausgang führt. Ich steh schon dahinter, aber hab es nicht in der Hand...
Gruß
PP
Hallo princesspeachy,
nach Auskunft unserer Anwältin sieht sie es so, das die Kosten genauso wie Kita-Kosten von beiden anteilig zu tragen sind und sie geht davon aus das die Gerichte es genauso sehen...
Dann möge sie bitte ein Urteil vorlegen, wo ein Gericht ebenso entschieden hat. Und zwar bitteschön wirklich für eine Mittagsbetreuung an der Schule, und nicht für den Kindergarten.
Vielleicht ist der Dame aber auch nur der Streitwert (und damit ihr Honorar) zu gering, als dass sie sich hier anstrengen möchte.
Aber kann ja von meinem LG nicht erwarten, das er wegen, vielleicht 25,00 EUR einen Prozeß mit ungewissem Ausgang führt. Ich steh schon dahinter, aber hab es nicht in der Hand...
Dasselbe Argument gilt allerdings auch für die Gegenseite, die hier ebenfalls wegen 25 Euro pro Monat einen Prozess mit recht zweifelhaften Erfolgsaussichten führen müsste. Gut möglich, dass das Jugendamt hier einfach nur blufft - ich halte es daher für verkehrt, hier in vorauseilendem Gehorsam klein beizugeben.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo @Malachit,
Dasselbe Argument gilt allerdings auch für die Gegenseite, die hier ebenfalls wegen 25 Euro pro Monat einen Prozess mit recht zweifelhaften Erfolgsaussichten führen müsste. Gut möglich, dass das Jugendamt hier einfach nur blufft - ich halte es daher für verkehrt, hier in vorauseilendem Gehorsam klein beizugeben.
seit ich mich nun mit dem Unterhaltsrecht befasse, viele Urteile gelesen habe und nun selbst hautnah miterlebe, wie das neue Unterhaltsrecht nach und nach ausgehöhlt wird, bekommt die Aussage mit den Pferden vor der Apotheke k..... sehen eine völlig andere Bedeutung bei mir...
Und schau dir doch "meine" Thread an, es begann hoffnungsvoll und dann kam das OLG und dann kommt nix mehr, egal wechen Sch... die nun verzapfen.
Gruß
PP
Hallo Leidensgenossen,
ich hatte vor einigen Monaten vom JA München aufgrund einer Beistandschaft die Aufforderung erhalten, die Kosten der Mittagsbetreuung für meinen kleinen komplett zum Unterhalt dazu (45 €) zu übernehmen. Ich hatte damals geantwortet, das der Betrag ja ohnehin steuerlich von meiner Ex absetzbar ist, von daher sich die Forderung ohnehin um 1/3 reduziert.
Weiterhin habe ich mitgeteilt, das das BGH-Urteil lediglich auf Kindergartenbetreuung abzielt, jedoch nicht auf eine Mittagsbetreuung in der inzw. 4. Klasse. Von daher aus meiner Sicht haltlos ist.
Dennoch hatte ich als Entgegen kommen meinerseits signalisiert, etwas weniger als die Hälfte (wg. steuerlicher Absetzbarkeit) nach Vorlage der Zahlungsbelege zu leisten (hatte gehofft, das das Thema damit erledigt wäre).
Das JA sieht das jedoch auch nach meinem Schreiben komplett anders :puzz: und hat inzwischen auf das pädagogische Konzept der Mittagsbetreuung hingewiesen (es gibt dort wohl Pädagogen, Musik, und Sportlehrer), und fordert mich erneut auf, die vollen Kosten als Mehrbedarf zu titulieren .
Sollte ich die Titulierung nicht vornehmen, muss die Forderung lt. JA gerichtlich geltend gemacht werden, wodurch mir erhebliche Kosten entstehen.
Meine Frage an euch, welche Chancen hat den das JA/Ex das wirklich durchzudrücken ? Ich sehe mich hier mit dem Rücken an der Wand und frage mich, ist es besser zu zahlen da ich vor den Anwalts/Gerichtskosten Panik habe. Bei dem, was mir für den Monat bleibt, wäre das extrem schwer zu verdauen ...
Was würdet Ihr tun/antworten ?
Ein, mal wieder verzweifelter zahlender Papa
Was sind wir Männer doch arme Schweine 🙁 Ich will auch einen kostenlosen Rechtsbeistand auf Staatskosten haben !
Moin,
schreibe ihnen, du hast keinerlei pädagogische Betreuung bestellt.
Das JA möge dir die Notwendigkeit der pädagogischen Betreuung nachweisen.
Auch wenn im Fussballstadion auch schon mal ein Pädagoge gesehen worden, bezahlst du ja auch keinen Eintritt fürs Stadion.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
*zusammengeführt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!