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Möglichst beste Lösung für alle?

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(@mrgreen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe wir sind hier richtig. Und ja wir sind quasi zu zweit hier unterwegs, aber ich fange vielleicht erstmal an.

Und zwar bin ich 22 Jahre und mein Freund 32 Jahre. Wir wollen uns beide schlau machen und da er nicht so der Schreibtyp ist,
hat er mich gebeten dies zu übernehmen. Aber er sitzt hier neben mir und wir sprechen uns ab ^^

Also letztes Jahr im Mai lernten wir uns kennen. Es war eine Fernbeziehung von 400 km Entfernung.
Er hat eine 3 jährige Tochter und versteht sich mit seiner Ex soweit ganz gut. Er wohnt direkt im Haus nebenan und
hat seine Tochter jeden Tag für 1-2 Stunden nach der Arbeit gesehen. Dann nachher haben sie noch zusätzlich abgemacht, dass er
100€ bar zahlt und sie hat ihm dafür eine Quittung ausgestellt. Normal hat er zu wenig verdient (Mindestlohn), um zahlen zu können und
Unterhaltsvorschuss hat sie nie beantragt.

Jetzt ist es so, dass er zu mir zieht und wir wollen gerne vorbereitet sein bzw. wissen was auf uns zukommt oder was wir
tun können, um die beste Lösung für alle zu finden.

Er fängt ab 1.8. einen Job hier oben an, wo er erstmal einen 3 Monate Vertrag für 9€ (brutto) die Stunde bekommt, dass
wenn ich richtig geguckt habe ca. 1145€ ausgezahlt sein müssten und dann wenn alles gut läuft, bekommt er danach einen Vertrag für 10,5€/h, was
dann denke ich ca. 1294€ ausgezahlt sein müssten. Aber es ist ja Stundenlohn, da schwankt es ja.
Wenn das notwendig ist, ich bekomme Gehalt und jeden Monat 1291€ ausgezahlt.
Wir müssen hier bei mir keine Miete zahlen und würde deswegen gerne seine kleine Wohnung als Zweitwohnsitz behalten,
um seine Tochter immer besuchen zu können.

Seine Ex bekommt momentan HartzIV, aber wird wohl angeblich eine Ausbildung anfangen.
Sie haben beide das gemeinsame Sorgerecht und kommen halt ganz gut aus.

Wir haben uns gestern bei einem Anwalt beraten lassen und irgendwie wissen wir nicht ob seine Aussage wirklich so das Beste ist.
Wir haben ihm alles erzählt und dann meinte er, dass mein Freund ja nur zahlen muss, wenn jemand auf ihn zukommt.
Da aber nichts vom Jugendamt kam, sie ja kein Unterhaltsvorschuss beantragt hat und sich mit den 100€ zufrieden gibt, sollen
wir die Füße still halten und das so weiter machen bis halt eventuell mal was kommt.

Aber mir ist irgendwie nicht so wohl dabei, wenn ich ehrlich bin. Mein Freund will ja zahlen, denn er liebt seine Tochter und
ihm wäre es halt auch recht, wenn er keine Schulden macht durch evtl den Unterhaltsvorschuss.
Nur ist immer die Frage wie er sich das leisten soll.
Soweit ich das verstanden habe, kann er ja den Mindestunterhalt von 246€ nicht zahlen, weil er dann unter dem Selbstbehalt von 1080€ liegt.
Aber was hat man dann noch für Möglichkeiten?
Wenn man das nach Mangelfall berechnet kommen da bei dem höheren Lohn dann noch 118€ raus, wenn ich das richtig gemacht habe, die er
zahlen könnte. Würde sie dann nur das bekommen und muss sich damit zufrieden geben? Oder wird dann der Rest vom Amt übernommen?
Oder könnte er dann evtl auch freiwillig die Summe des Unterhaltsvorschusses (150€) zahlen, um dann keine Schulden zu machen?

Oder sollen wir wirklich einfach so weiter machen?
Wir sind schon vollkommen verwirrt....so viele Zahlen und bei Stundenlohn wird doch auch der jährliche Durchschnitt berechnet oder?
Ich weiß nämlich nicht ob das netto, was ich berechnet habe, dann auch dem Durchschnitt entspricht...

Oh man....kann uns jemand weiterhelfen?

Einen lieben Gruß

Mr & Ms Green  😉

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2017 23:02
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie will er mit dem Gehalt die Fahrtkosten für den Umgang und die Zweitwohnung finanzieren?

Wenn sie Hartz4 bekommt, dann zahlt der Staat den Unterhalt fürs Kind, sprich den Hartz 4 Bedarf. Und wenn sie das Geld in bar bekommt, dann dürfte sie das auch nicht angegeben haben. Das könnte Probleme geben.

Wenn er mit dir zusammenzieht kann ihm eine Haushaltsersparnis angerechnet werden. Und im Zweifelsfall kann er noch nicht mal die Umgangskosten (Fahrtkosten) in Abzug bringen, da er die Entfernung geschaffen hat.

Sobald die KM ihm nicht mehr wohlgesonnen ist oder ein Amt meint seine Leistungsfähigkeit prüfen zu müssen, könnte das Probleme geben.

Hat er gemeinsames Sorgerecht und ist als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2017 01:03
(@mrgreen)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen Sophie,

also wie ich schon gesagt habe, wir müssen hier bei mir keine Miete zahlen d.h. es ist die einzige Miete die wir zahlen müssen und das bekommen wir hin.
Und ja er hat das gemeinsame Sorgerecht und ist auch in der Geburtsurkunde eingetragen.

Das sie da Probleme bekommen könnte, wissen wir, aber das ist ja ihr Problem, wenn sie der Meinung ist das nicht angeben zu müssen. Es war ihr Wunsch in bar.

Haushaltsersparnis? Hmm weiß nicht genau, aber der Anwalt sagte, dass sie mich in keiner Weise mit anrechnen können.

Naja und das mit den Fahrkosten wäre doof, aber wir pendeln jetzt fast ein Jahr schon hin und her, damit wir uns sehen können und das jedes Wochenende.
Da schaffen wir das denke ich auch, 1-2 im Monat dort hinzufahren bzw. sie irgendwann mal abzuholen.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2017 10:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

er ist ein Mangelfall und sie bekommt H4. Das Problem bei dieser Konstellation ist immer, dass nicht nur die KM mit der Lösung einverstanden sein muss sondern auch das JC.
Dass die KM mit 100 Euro bar einverstanden ist, liegt einzig und alleine daran, dass sie es schwarz bekommt und es bei H4 nicht auftaucht.
In dem Moment, wo das JC oder auch das JA mitbekommt, dass sich etwas ändert, wird Dein LG zur Einkommensauskunft aufgefordert und jetzt geht es um sein höheres Einkommen und durch das Zusammenleben mit Dir um eine Haushaltsersparnis, d.h. ihm werden ca. 12.5% seines Netto-Einkommens vom Selbstbehalt abgezogen.
Für die KM ist das ein Verlustgeschäft, da KU auf H4 angerechnet wird und sei damit nur noch H4 für die Bedarfsgemeinschaft bekommt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2017 12:11
(@mrgreen)
Schon was gesagt Registriert

Ahh Hallo Susi,

Danke für die Antwort, dass hat uns schon etwas mehr Klarheit verschafft  :thumbup:

Also das JC hatte sich schon mal bei ihm gemeldet und er sollte die letzten Einkommensnachweise abgeben.
Die Antwort war, dass sie kein Anspruch erheben, da er ja zu wenig bekommt.

Mal angenommen das JA meldet sich auch und er gibt das alles ebenfalls ab. Was kommt dann dabei raus?
Vor allem wie können sie von einem Haushaltsersparnis ausgehen? Die wissen doch nichts von mir oder dürfen mein Einkommen doch
auch überhaupt nicht mit einbeziehen. Das verstehen wir noch nicht so ganz?

Er hatte ja auch mal zur KM gesagt, dass er sich gern beim JA informieren wollen würde.
Doch irgendwie bekommt sie immer leicht Panik wenn das Wort JA fällt und sie sagt immer das JA brauchen wir nicht.
Soweit wir wissen will sie wohl aber demnächst eine Ausbildung als Kindergärtnerin machen und sie meinte
dann braucht sie das JC nicht mehr bzw bekommt kein H4 mehr.
Nur wir können uns das nicht vorstellen, weil da ja kein Betrieb dahinter steckt der sie dann bezahlt.
Weil woher soll sie denn während der Ausbildung das Geld bekommen? Da sind wir uns noch unsicher, ob das
wirklich so ist wie sie das glaubt.
Man muss dazu sagen und das kommt nicht von mir, dass sie nicht sehr helle ist. Mein LG muss ihr vieles immer und
immer wieder erklären und wenn sie ihm mal schreibt...dann sitzt er erstmal dran um das zu entziffern, was sie ihm damit sagen will.
Also das ist auch wirklich nicht böse gemeint von ihm oder auch von mir, aber halt nur zum Verständnis, dass es halt
deswegen etwas sehr schwer mit ihr ist und man nie weiß ob das was sie glaubt zu wissen, auch wirklich so ist.

Also gut wäre auch einfach nochmal zu wissen, welche Richtung wir jetzt am besten einschlagen sollten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2017 16:40
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

vielleicht bekommt sie dann BAB (Berufsausbildungsbeihilfe), Kinderzuschlag und Wohngeld und ist mit Unterhaltsvorschuss und Kindergeld aus der Bedürftigkeit raus.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2017 19:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Dein LG ist aller 2 Jahre zur Auskunft über sein Einkommen verpflichtet, fragen wird das JC solange die KM H4 in irgendeiner Form bekommt und die Unterhaltsvorschusskasse solange sie zahlt.

Ob dabei auch nach Zusammenleben gefragt wird kann ich nicht sagen. Dabei dürfte dann zumindest das höhere Einkommen eine Rolle spielen.
In aller Regel ist die KM die treibende Kraft, wenn Zusammenleben eine Rolle spielt, aber ich kann nicht sagen ob es nicht auch einfach abgefragt wird. Damit würdest Du dann eine Rolle spielen. Keiner wird Dich nach Deinem Einkommen fragen, es wird dann einfach angenommen, dass Du Dich unterhalten kannst und das reicht. Nur, wenn er Dich unterstützen müsste gibt es keine Haushaltsersparnis und das müsste dann mit Deinem Gehalt belegt werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2017 22:01
(@mrgreen)
Schon was gesagt Registriert

Ok also Unterhaltsvorschuss bekommt sie ja nicht weil sie es
nicht beantragt hat.

Wahrscheinlich läuft es jetzt eh anders.
Wir sind dieses Wochenende in seiner Wohnung um seine Tochter zu besuchen und heute hat sie dann zu ihm gesagt sie will sich einen Termin beim JA holen damit die ihr Vollmachten schreiben, die sie dann von ihm unterschrieben haben will.
Finde ich echt etwas krass aber mein LG will das wohl unterschreiben.

Das heißt dann wohl auch dass die stutzig werden und er dann bestimmt demnächst zur Auskunft aufgefordert wird.

Könnten wir dann trotzdem noch einiges klären?

Wenn er das dann alles abgibt werden sie feststellen dass er ja dann noch zu wenig verdient...was passiert dann?
Zahlt er dann das was er über hat bis zum Selbstbehalt oder beantragen die dann automatisch Unterhaltsvorschuss?

Und wenn er dann nach den 3 Monaten mehr bekommt.
Muss er dann gleich dort Bescheid sagen oder bleibt dann erst einmal alles so?

Und nochmal was anderes...wie läuft das dann mit dem Umgang?
Machen die das dann weiter untereinander oder muss da auch das JA  dann informiert werden oder muss das dort festgehalten werden?

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2017 22:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also hier kann ich auch nur raten, aber vermutlich wird eine Beistandschaft des JA eingerichtet, die Beistandschaft wird eine Einkommensauskunft (Lohnbescheinigungen der lrtzten 12 Monate, so vorhanden letzter vorliegender Steuerbescheid) und dann rechnen.
Dabei kann Leistungsunfähigkeit herauskommen oder aber die Differenz zu 1080 Euro oder auch mehr.

Ein Titel kann auch gefordert werden, Dein LG sollte aber nur dann den Titel unterschreiben, wenn er ihn zahlen kann und wenn er statisch ist, auch wenn das Kind einen Anspruch auf einen dynamischen Titel hat. Dafür verdient Dein LG nicht genug.

Das JA wird nicht, aber vermutlich wird die KM zum UHV geschickt und dort auch den UHV bekommen. Dann wird sich die UHV bei Deinem LG melden und Einkommensauskunft verlangen und dann rechnen wieviel Dein LG zahlen kann. Außerdem wird festgelegt werden, dass er nicht an die KM zahlen soll sondern nur noch an die UHV-Kasse.

Der Umgang ist davon völlig unberührt, die Eltern sollen und müssen sich nach wie vor über den Umgang einigen. In dieser Frage darf das JA auch nur beratend tätig sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2017 23:17
(@mrgreen)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen und danke für die Antwort  🙂

Wir müssen dann da irgendwie durch. Mein LG will ja auch wirklich zahlen, nur ist es
ganz schön krass dass man dann selbst sein Leben nicht mehr leben kann.
Z.B. braucht er eign auch ein Auto, aber wie soll er sich das nur leisten.
Aber ohne Auto hat er auch nie wirklich die Möglichkeit auf einen eventuell besser bezahlten Job (ländliche Region hier).

Wegen dem Haushaltsersparnis haben wir auch nochmal etwas gelesen.
Wenn man eine Wohngemeinschaft ist, wo beide finanziell eigenständig wirtschaften, darf sowas nicht mit herangezogen werden.
Und wenn es sich um eine Lebenspartnerschaft handelt, dann wohl auch erst nach vielen Jahren und nicht wenn man gerade
zusammen gezogen ist. Sogar erst mit gemeinsamem Konto oder so.
Aber so richtig durchgesehen haben wir da auch noch nicht.

Nur wie gesagt, wenn sein Selbstbehalt echt noch unter einen 1000er rutscht ist das echt krass.
Dann sind da ja echt keine wichtigen Ausgaben mehr drin...

Schade auch dass nur ihr zwei was schreibt...uns hätten auch andere Meinungen/ Ideen interessiert.
Aber ich bin auch froh, das wenigstens jemand uns versucht zu helfen  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2017 11:18




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ihr Zwei,

ihr seid noch recht jung - trotzdem hat er halt schon Verantwortung zu tragen. Wenn Du Dich für einen Partner mit Kind entscheidest musst Du dich mit vielen Punkten arrangieren, dass muss Dir bereits heute klar sein. Auch wenn Du jetzt noch nicht an eigene Kinder denkst, gibt es auch in diesem Fall einige Nachteile für die "Zweitfamilie", die schnell zu Ärger in der Beziehung führen können.

- Zu Eurer Wohnsituation: Entweder ich verdiene genug Geld, dann kann ich mir auch den Luxus einer "Zweitwohung" leisten, oder ich kann es nicht. Dein Partner verdient gerade am Mindestlohn. Bei sowenig Einkommen gilt es alle unnötigen Kosten zu minimieren. Wenn ihr mietfrei wohnen könnt, nutzt diese Möglichkeit. Und denkt mal weiter: Es geht hier nicht nur um die Miete sondern auch um Nebenkosten und GEZ-Gebühren, die u.a. auch zu zahlen sind. Dazu kommen Stromkosten etc. Macht also keinen Sinn.

- Ziel muss es sein, dass Dein Freund den Mindest-KU erwirtschaftet. Ja, das ist seine Pflicht, da er die Verantwortung halt als Vater hat. Auch wenn das zu Einschränkungen bei Euch führt. Im Zweifelsfall hat er sich einen Nebenjob zu suchen um das Geld zu verdienen.
Dazu werden Unterhaltsleistungen als Dauerauftrag auf das Konto der KM gebucht. Auch um einen Nachweis zu haben. Diese Methode per Quittung ist nicht üblich und kann dazu führen, dass dein Partner in Verzug gesetzt werden kann. Obwohl er u.a. Geldsummen für KU an die KM bezahlt hat. Da die Arbeitsagentur / Sozialamt die Zahlungen an die KM überwachen wird (da sie ALGII empfängt), kann hier der nächste Ärger drohen.

- Ein weiteres Ziel sollte ein geregelter Umgangsplan sein. Das kann z.B. ein Wechselmodell 50:50 sein oder der Klassiker alle 14 Tage (oder auch mit Tagen unter der Woche). Da dein Partner arbeiten gehen muss, bietet sich hier ein 14 Tage Modell an.

- Wenn Dein Partner ohne Nachzudenken beim Jugendamt einen Titel unterschreibt muss er selber für die Konsquenzen einstehen. Dem Jugendamt geht es in diesem Fall um die Deckung der Kosten und den Staat von Zahlleistungen frei zu halten (was auch richtig so ist). Durch die ungünstige Gestaltung vieler Titel (u.a. fehlende Befristung) kann er hier jedoch in böse Probleme kommen. Er sollte sich immer BEVOR er etwas unterschreibt hier im Forum oder bei einem Anwalt Rat einholen.

Auch wenn Du es jetzt nicht gerne hören magst: Mit 22 bist Du noch sehr jung. Ob Du es Dir wirklich zutraust, diese und die noch kommenden Konflikte auszuhalten solltest Du für Dich sehr gut prüfen. Insbesondere da Dein Partner sehr wenig verdient und Verpflichtungen hat, sind Ärger und Konflikte auch zwischen Euch eigentlich schon vorprogrammiert. Dazu musst Du dir auch klar machen, dass seine Ex-Frau eigentlich immer mit bei Euch am Küchentisch sitzt und auch Deine nächsten Jahre mitplanen wirst. Wie gesagt nicht böse gemeint, aber Du solltest wissen worauf Du dich einlässt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2017 14:36
(@mrgreen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ingo,

danke erst einmal für deine Antwort.

Also ja ich bin recht jung, aber ich weiß eigentlich schon wohin ich gehen will.
Ich komme bis jetzt eigentlich ganz gut damit aus. An das was andere im meinem Alter jetzt vllt noch machen,
habe ich noch nie einen Gedanken verschwendet. Keine Partys, Kein Alkohol, Nichtraucher und und und....
Ich kann mir das eigentlich auch alles gut vorstellen und es kann solange sich alle verstehen auch sehr schön werden.
Und Probleme kann und wird es bestimmt auch geben.
Mein Freund fühlt sich auch gerade deswegen hier so wohl, weil meine Eltern und ich ein starkes Team sind und
auch meine Eltern ohne zu zögern an seiner Seite stehen. Wir reden viel und helfen uns gegenseitig.

Zur Wohnsituation: Ich kann das verstehen, wie du das meinst. Aber sehen wir das mal von einer anderen Seite.
Wenn wir/er dort alle 2 Wochen hinfahren, wo sollen wir schlafen? In der Großstadt sind Hotels nicht gerade billig...
Was sollen wir den ganzen Tag mit einer 3 Jährigen machen? In seiner Wohnung haben wir eine Spielecke eingerichtet und
können uns mit ihr beschäftigen. Wenn man nicht viel Geld hat, kann man nicht den ganzen Tag alle 2 Wochen irgendwelche Unternehmungen planen. Und im Hotelzimmer sitzen klingt auch nicht so spannend.
So und zu uns holen wäre fantastisch, aber so gut wie unmöglich.
Erstens ist die Km nicht begeistert davon und zweitens können wir der Kleinen das nicht antun.
Freitag Abend kommen wir dort an. Samstag früh zu uns, übernachten und Sonntag früh zurück damit wir Sonntag Abend noch wieder nach Hause fahren können, um Montag früh wieder zu Arbeit zu gehen. Keine gute Ideen....
Wenn die Möglichkeit bestünde sie länger zu behalten, dann könnte man das machen. Wenn wir mal Urlaub haben oder so.

Der Rest ist eigentlich klar. Keinen Titel unterschreiben, den er nicht einhalten kann.
Und natürlich so viel Geld wie möglich zu Verfügung haben, um den Unterhalt zu zahlen.

Nur wie gesagt, es fällt uns keine bessere Lösung für die Zwickmühle Umgang und Unterhalt ein  ;(
Wenn jemand da einen besseren Vorschlag hat, sind wir dafür offen. Klar würden wir auch gern das Geld für die Wohnung dort sparen,
aber das gleiche Geld müssten wir für Übernachtungen und Co ausgeben.

Einen lieben Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2017 16:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum ziehst du nicht zu ihm?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2017 22:08
(@mrgreen)
Schon was gesagt Registriert

Naja als wir uns kennengelernt haben, waren wir gleich ehrlich zueinander.

Er sagte mir dass er eine Tochter hat und dass sie und seine Exfreundin immer ein Teil seines Lebens sein werden.
Entweder ich muss damit klar kommen oder es wird nicht klappen.

Auf der anderen Seite habe ich ihm gesagt, dass ich hier meinen Traum leben will und ich woanders mega unglücklich wäre.
Ich habe hier einen festen Job den ich liebe und vor allem ist es mein Traum das Haus meiner Eltern zu übernehmen.
Niemals im Leben würde ich das verkaufen.

Ich habe ihn auch nie gezwungen und gesagt wir können beide darüber nachdenken, was wir wollen.
Er hat sich dafür entschieden herzukommen, weil es eigentlich auch immer sein Traum war ein Haus auf dem Land zu haben.
In der Großstadt wollte er nie alt werden und eigentlich auch keine Kinder großziehen.
Seine Tochter war eigentlich nie gewollt, denn er wollte seine Ex eigentlich verlassen...naja dann stand sie aber plötzlich mit dem Test vor ihm
und als sie sich dann später doch trennten sagte sie ihm auch dass sie die Pille mit Absicht nicht mehr genommen hat.
Naja das ist aber auch deren Sache gewesen...

Jedenfalls besteht er immer wieder darauf, dass es seine Entscheidung ist und ich habe ihm versprochen an seiner Seite zu stehen, egal wie schwer es wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2017 22:31
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey,

ihr müsst ja auch nichts überstürzen. Und schaut einfach mal wie er mit dem Job zu Recht kommt - und ob er das Ganze auch durchziehen will.
LBMs Einwurf ist schon berechtigt: Es wäre einfacher, wenn Du mit zu ihm ziehen würdest. So könnte er den Umgang stressfreier gestalten.

Wie gesagt wir können hier nur von außen drauf schauen und hier hat jeder erstmal seine Werte und Einstellungen:
Aber mir wäre es sehr wichtig wenn mein Partner erstmal seiner Verantwortung nachkommt: Das ist die Zahlung von Unterhalt und auch der regelmäßige Umgang mit seiner Tochter. Auch wenn das für Dich noch weit weg ist: Überleg auch mal wie Du Dich fühlen würdest, wenn Du in der Situation wärst und jetzt schwanger wärst (und auch das kann bei jeder Beziehung passieren). Was würdest Du Dir in der Situation wünschen?

Ich kann das aber auch nachvollziehen, dass Deine Familie und die Unterstützung für Dich sehr wichtig ist. Eine gute Familienbindung ist sehr wichtig und wertvoll.

Die Ansage, dass seine "Exfreundin immer ein Teil seines Lebens sein wird" hast Du ja schon bekommen. Es gibt Frauen, die können mit so etwas umgehen. Hier musst Du Dich selbstkritisch fragen, ob Du das kannst. Wenn Du jemand bist, der für seinen Partner immer uneingeschränkt die "Nr.1" sein möchte, würde ich Dir ganz ehrlich eher zu einem Partner ohne Kind raten.
Wenn man hier schon länger dabei ist, kann man bestimmte Entwicklungen recht gut voraussehen. Durch seinen (zu geringen) Verdienst sind Probleme mit der Ex-Partnerin / den Behörden eigentlich vorprogrammiert. Eine stressfreie Beziehung "zum Teil seines Lebens" wird er nur hinbekommen, wen auch die Unterhaltsfrage sauber geklärt ist und bedient werden kann. Dazu kommt: Durch seinen Wegzug schafft er die Umgangsdistanz. Er ist somit auch für die Kompensation dieser Kosten (Fahrtkosten / Übernachtungskosten) verantwortlich und kann die KM hier nicht in die Pflicht nehmen. Auch das zahlst letztlich Du mit (wie auch die Kosten für die Vorhaltung einer Zweitwohnung).
In ca. 5-7 Jahren wird sich vielleicht auch mal bei Dir die Frage nach Nachwuchs stellen. Und dann kommen sehr schnell die hier im Forum bekannten Fragen der "Zweitfrauen" auf: Warum kriegt die Ex soviel Geld von meinem Partner? Warum kann dieses Geld nicht in unserer Kasse bleiben? Warum wird u.a. sogar mein Einkommen mit einbezogen?

Ich finds toll das Du / Ihr diese Herausforderung angehen wollt. Ich drück die Daumen 🙂 Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2017 23:55
(@mrgreen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ingo,

klar wäre es für den Umgang leichter, aber für alles andere nicht.

Also weißt du auch nicht wie man das sonst lösen soll? Zweitwohnung nicht behalten, weil wir das Geld sparen sollen. Am einfachsten wäre dort hinziehen, was wir beide nicht wollen.
Naja dann bleibt ja nur noch 24 Stunden arbeiten und Unterhalt zahlen und das Kind gar nicht sehen. Jedenfalls klingt es so...denn scheinbar soll er nur noch leben um den Unterhalt zahlen zu können.

Natürlich fühlt man sich als allein erziehende Mutter beschissen. Aber sie sagte selbst dass sie froh ist wenn er geht. Und sie hat ja schon längst ihren Neuen, der meinem Partner beim ersten Aufeinandertreffen
gleich mal vor der Kleinen aufs Maul hauen wollte.
Wenn wir da wohnen würden, dann könnte wir das Kind alle 2 Wochen problemlos sehen. Nur den Rest der Tage wären wir beide unglücklich. Also ich weiß ja nicht....

Tut mir leid...es nervt mich langsam nicht zu wissen was man am besten machen sollte. Alles scheint falsch zu sein...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2017 00:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Solange er mit seinem Einkommen im Mindestlohnbereich rumkrebst, wird es nie eine gute Lösung geben. Es sei denn, du kompensierst sein schlechtes Einkommen und zahlst zu.

Dir muss einfach klar sein, dass ihr von Luft und Liebe leben werdet, wenn er nicht durch entsprechende Maßnahmen dafür sorgt, dass er seine finanzielle Situation verbessert. Was hat er überhaupt gelernt?

Unter der Voraussetzung wie du es beschreibst, würde ich auch nicht alles aufgeben. Gemeinsame Kinder würde ich mir allerdings sehr gut überlegen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 07:00
(@mrgreen)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

also ich weiß nicht so richtig ob ich da richtig rechne, weil ich mich mit Stundenlohn nicht so auskenne.
Aber wenn er halt nach den 3 Monaten wirklich die 10,50€/h bekommt, können wir das mit dem
Mindestunterhalt von 246€ erstmal hinbekommen. Er wäre dann ja nur ca. 40-50€ unter dem Selbstbehalt und
das würden wir freiwillig auch machen.
Kann das vielleicht mal jemand durchrechnen oder prüfen? Steuerklasse 1 und Kinderfreibetrag 0,5.

Wie es dann weiter geht müssen wir sehen. Aber wir hätten dann noch Zeit bis sie 6 Jahre ist.
In erster Linie braucht er ein Auto. Wir wohnen hier in Mecklenburg Vorpommern in der Nähe vom Dreiländereck (Niedersachsen-Schleswig-MV).
Wenn er ein Auto hätte könnte er sich auch ich sag mal im "Westen" einen Job suchen, die dort oftmals besser
bezahlt sind als hier bei uns. So ein niedriger Lohn ist hier leider fast normal.
In der Firma in der wir beide jetzt arbeiten werden, gehöre ich als frisch Ausgelernte mit meinen ca.10,55€/h zu den gut bezahlten.
Er ist gelernter Fahrzeuglackierer, aber hier wird er erstmal als etwas anderes arbeiten, wegen dem Autoproblem.
Trotzdem besser als bei ihm, wo er Mindestlohn hatte.
Das heißt ja sie könnten sich nicht mal wegen dem Umzug beschweren, weil es ja eine Verbesserung ist. Ist zwar ein Witz die Verbesserung,
aber was sollen wir machen.

Ich bin aber guter Dinge, dass wir das schaffen können. Meine Eltern werden uns da auch unterstützen.

Wegen dem Umgangsproblem ist mir gestern noch etwas eingeschossen.
Ich weiß das die KM einen Führerschein hat und sich vom Nachbar oder den Eltern oft das Auto borgen kann.
Wenn man sich einigen könnte, jeweils die Hälfte der Strecke zu fahren, dann wären wir Freitag Abend noch mit ihr wieder bei uns.
Dann hätten wir den ganzen Samstag und den halben Sonntag.
Mir ist klar das wir ihr dann die Fahrkosten bezahlen müssten und das sie das auch nicht machen muss.
Aber es wäre eine Möglichkeit, wenn man das mind. 1 mal im Monat so macht.
Ansonsten ist mir nichts besseres eingefallen bis jetzt.

Das Ding ist ja auch, dass sie die Kleine nie wirklich hergeben will für den Umgang.
Wenn wir am Wochenende dort sind, entscheidet immer sie wann und wie lange wir sie holen dürfen.
Von anderen kenne ich das so, dass wenn Papa-Wochenende ist, der Papa machen kann was er möchte und
die Mutter das so hinnehmen muss. Naja er versucht immer mit Engelszungen auf sie einzureden.
Sie findet 1-2 Stunden sind ausreichend, dann soll das Kind zurück.
Schade nur wenn sie sich so selten sehen, dass es dann auch nur so kurz ist.

Einen schönen Tag euch allen  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2017 10:18
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mrs. Green,

aus unserer Foren- und Lebenserfahrung heraus würden einige von uns an Deiner Stelle wahrscheinlich keine Beziehung unter den gegebenen Umständen führen. Aber das darf und soll auch jeder selbst entscheiden.

Er ist halt keine 22 mehr und hat mit 30 und als Vater eine sehr große Verantwortung. Wenn da im Moment schon das fehlende Auto das größte Problem ist, was ist wenn die Sachen wirklich schwierig werden? Auch im Bezug mit seiner Ex-Partnerin hat er bisher viel versäumt.
- Es besteht kein fester und geregelter Umgang. Dazu bedarf es eines Umgangsplans - auch um Planungssicherheit für Euch zu haben. Wenn die KM hier nicht mitspielt ist der nächste Weg für Deinen Partner zum Jugendamt. Wenn sie dort nicht kooperiert ist der Weg zum Familiengericht anzustreben.
- Der genannte Umgang ist viel zu gering für ein Kind in dem Alter.
- Durch den Umzug zu Dir wird es irgendwann so kommen, dass Du ja "Schuld" bist, dass er so wenig Kontakt mit seinem Kind hat. Ja, das wird kommen auch wenn Du und er es wegen der rosaroten Brille jetzt anders seht.

Für ein Modell wie ihr es führt müsste aus meiner Sicht seine berufliche Aufstellung vollkommen anders sein. Hier müsste ein Gehalt von min. 2400 Euro netto zur Verfügung stehen. Um Unterhalt zu begleichen, Fahrten zur Umgangsführung gestalten zu können und auch andere notwendige, kommende Ausgaben abfedern zu können. Dein Partner ist auch zur Zahlung von Mehrbedarf verpflichtet (u.a. Hortbetreuung, Kindergarten). Wie will er das leisten? Sollst Du dann wieder mitbezahlen?

Wo siehst Du dich in 5 oder 10 Jahren? Wie wollt ihr unter diesen Umständen Rücklagen für eine eigene Familiengründung aufbringen? Für die nächsten Jahre / Jahrzehnte wird Dein Partner unterhaltspflichtig bleiben.

Zum Thema Fahrdienste durch die KM: Aus der Forenerfahrung funktioniert dies meist überhaupt nicht. Die KM will Zeit mit ihrem neuen Partner verbringen und die "heile Familie" leben.. Dazu kostet das Ganze Zeit und Nerven. Und für was? Um den Ex und seiner Partnerin eine Freude zu machen? Das funktioniert nicht. Und wenn wird es 2-3 mal passieren, dann ist das Kind auf einmal "transportunfähig krank", "das Auto kaputt" oder "das Wetter zu schlecht". Und dann?

Wie gesagt: Alles nicht böse gemeint - aber die Ausgangssituation für eine Beziehung ist aus meiner Sicht so nicht gerade günstig. Wie LBM schon schrieb: Eine eigene Familienplanung sehe ich unter diesen Umständen sehr kritisch. Ja, klingt hart. Aber das sind Punkte, denen auch wir Väter uns hier stellen müssen. Es verlangt unseren Partnerinnen meist viel ab. Und ich kann sehr gut verstehen, dass man sich so eine Beziehung gut überlegen muss. Gruß Ingo 

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 14:53
(@mrgreen)
Schon was gesagt Registriert

Hallöchen...

Also da sie KM ja unbedingt ihre Vollmachten haben wollte, war sie heute beim JA.
Danach kam die Rückmeldung an meine LG.
Ich wollte nicht, aber ich musste jetzt Unteraltvorschuss beantragen sonst hätten sie mir das Kindergeld gestrichen.
Aber mach dir keine Sorgen, ich bekomme das bestimmt nicht genehmigt.

Eyy sorry, aber die ist so doof. Nicht falsch verstehen. Wir sind son bisschen froh weil der Stein jetzt halt ins Rollen kommt,
aber die ist echt im Glauben dahin, dass sie ihre Zettel bekommt und fertig.  :knockout:

Sooo... Also Lösung des Problems ist, dass wir uns Trennen sollte, weil das sowieso keinen Sinn macht?? okeee....

Und Ingo? Wo bitte lebst du? 2400€ netto???
Die Leute, die studiert haben sind froh wenn sie soviel in Brutto haben...

Kindergarten und Co wird doch dann Hälfte Hälfte gemacht oder nicht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2017 16:20




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