Guten Morgen nadda,
er ist ja quasi schon umgezogen. Er fährt am Mittwoch dorthin, weil er noch ein paar Dinge erledigen muss und
möchte sich dann mit der KM zusammensetzen.
Es sollen dann die Umgangsregeln festgelegt werden. Je nachdem wie sie dann da mitspielt, werden wir sehen
wie wir weitermachen müssen.
Hi,
drück euch die Daumen. Aber ihr seid da absolut blauäugig ran. Wenn sie nicht will,
wird das ne schwierige Angelegenheit.
LG
Nadda
Danke..
Was hätten wir denn deiner Meinung nach anders machen sollen?
Auch wenn er da geblieben wäre, hätte es auch sein können dass sie nicht will.
Hallo Greens,
na toll. Ich denke mal, dass ihr beide zusammen leben möchtet weil ihr euch liebt und füreinander da sein möchtet. Das ist so in Ordnung. Aber damit hat H. Grenn bereits eine Entscheidung getroffen und Prioritäten gesetzt:
du bist ihm wichtiger als sein Kind.
Sein Bugdet ist begrenzt. Daher gilt es seine Möglichkeiten realistisch zu betrachten. Durch die Entfernung kann er keine Betreuung leisten. Es bleibt daher seinen Anteil durch Unterhalt zu leisten. Bei dem genannten schmalen Budget sind keine Komfortlösungen möglich wie z.B. eine Wohnung. Neben eurer gefundene Lösung gibt es auch die Organisation Mein Papa kommt
https://www.mein-papa-kommt.info/
Es gelten für H. Green die Randbedingungen:
1. Mindestunterhalt für leibliches Kind sicherstellen
2. Umgang verbindlich vereinbaren
3. abwägen ob die Versorgung eines möglichen weiteren Kindes überhaupt noch sichergestellt werden kann
Ich finde weitere Kinder zu planen wenn man am Selbstbehalt lebt als unverantwortlich.
Als Alternative dem Kind eine 14 tägige Wochenendbeziehung in fremder Umgebung zuzumuten könntet ihr euch auch entscheiden selbst eine Wochenendbeziehung zu führen, er bleibt in der Nähes des Kindes wohnen und ihr seht euch am Wochenende, und euch selbst auf die Probe stellen welche Tragfähigkeit eure Beziehung hat. Damit würdet H. Green die Priorisierung zugunsten des Kindes ändern.
Ich finde es schlimm sein Kind hinter sich zu lassen und dann um ein paar Cents jammern oder selbst den Mindestunterhalt nicht zahlen zu können. Wenn ihr bei euch mietfrei wohnt und Fr. Green ein etwas größeres Einkommen als H. Green hat kann H. Green auch freiwillig den Mindestunterhalt leisten auch wenn er unter den Selbstbehalt fällt. Da du Mr. Green liebst und ein Leben mit ihm gemeinsam teilen möchtest sollte dies kein Problem sein. Grob geschätzt habt ihr nach Abzug des Mindestunterhaltes ein gemeinsames Einkommen von min. € 2400.- zur Verfügung.
Gruß
Hi,
was ihr anders machen hättet sollen?
Erst nachdenken und eine sinnvolle Umgangslösung festzementieren
dann umziehen, oder besser nicht. In eurer Situation hättest du zu ihm ziehen müssen.
In das Haus deiner Eltern könntet ihr in ein paar Jahren immer noch.
Wir hatten eine Umgangsregelung als mein Mann hier eingezogen ist.
Trotzdem hat sie uns das Leben zur Hölle gemacht.
Bei Gericht bekommt mein Mann immer zu hören, das er ja nicht umziehen hätte brauchen.
Wir verbiegen uns um den Umgang geregelt zu bekommen, das ist alles andere als einfach für alle.
Ich würde dir gerne eine Frage stellen die mir das Leben immer schwer gemacht hat und wohl auch weiter schwer macht.
Wegen meiner Antwort auf diese Frage versuche ich alles auszuhalten was das Leben uns so hinwirft um Umgang zu ermöglichen.
Kannst du damit umgehen wenn durch den Umzug zu dir die Beziehung zu seinem Kind zerbricht?
Ja, diese Beziehung wird erschwert oder zerbricht weil die Mutter nicht mitspielt, aber die Entfernung
erschwert alles. Papa kann nicht mal schnell das Kind abholen wenn es krank ist und Mama nicht erreichbar ist.
Solche Sachen sorgen dafür, dass sich die Beziehung zum Vater verändert. Papa ist nicht greifbar,
es braucht immer einen Termin, eine Planung, eine Reise um ihn zu sehen. Mama hat ganz leichtes Spiel
um Papa von Elterngesprächen, Elternabenden, Schulveranstaltungen usw fernzuhalten. Und KMs machen genau das dann auch.
Und somit wird der Papa zu einem Papa der nie da ist, auf den das Kind sich nicht verlassen kann. Nicht weil der Papa nicht will,
nicht weil der Papa nicht alles versucht sondern weil der Papa zu weit weg ist um handeln zu können.
LG
Nadda
Nabend,
ja scheinbar hat er sich für mich entschieden, was nicht heißt dass sein Kind ihm egal ist.
Natürlich halten wir zusammen und schmeißen unsere Verdienste zusammen, sodass er Unterhalt zahlen kann. Trotzdem müssen wir erstmal abwarten, wann der Brief vom JA kommt.
Solange zahlt er weiterhin die abgemachten 100€.
Habt ihr eigentlich auch schon mal daran gedacht, dass es für das Kind viel schwieriger werden könnte, wenn wir noch ein paar Jahre da wohnen und dann umziehen?
Für die Kleine ist es jetzt schon vollkommen normal, dass Mama und Papa getrennt sind, weil sie es gar nicht anders kennt und so aufgewachsen ist.
Das Mama und Papa jeweils neue Partner haben juckt sie auch überhaupt nicht. Sie ist glücklich so wie es ist, weil sie es eben nicht anders kennt.
Wenn wir jetzt dort wohnen und später dann umziehen, kann es doch viel schwieriger für sie sein, als wenn sie damit aufwächst, dass Papa weiter weg wohnt.
Wochenendbeziehung machen wir jetzt seit über einem Jahr. Hat auch super geklappt, aber ist für uns beide nichts, jedenfalls nicht für immer.
Und alle 14 Tage für das Kind in fremder Umgebung wäre es ja nicht, irgendwann kennt man die Umgebung ja dann und sie ist nicht mehr fremd.
Deine 2400€ nach Abzug des Unterhalts sind nicht ganz korrekt. Trotzdem ist es für mich kein Problem.
Es scheinen ja dann ganz schöne viele Menschen unverantwortlich zu sein...
Dann dürfte hier in der Region ja niemand ein Kind bekommen, weil sie alle dann nur am Selbstbehalt leben würden. Denn sehr viel mehr Geld bekommt man hier einfach nicht.
Und ja ich kann damit umgehen, wenn die Beziehung zu seinem Kind zerbricht. Es würde mir leid tun und ich wäre traurig, aber den Schuh brauche ich mir nicht anziehen.
Denn es war nie meine Entscheidung. Es war seine und wie gesagt, selbst wenn ich gesagt hätte oder sagen würde, dass wir dort hinziehen, er würde es nicht wollen.
Und ich kann ihn schlecht zwingen, er ist alt genug um zu wissen was er will. Das mag der eine oder andere vllt nicht verstehen, aber so ist es.
Eine Freundin von mir ist selbst allein erziehende Mutter und versteht ihn...sie selbst bekommt gerade mit, dass ihr Kind kein Interesse an dem Vater hat.
Nicht weil er nicht da ist oder so, sondern weil es einfach schönere Sachen gibt am Papa Wochenende, also wird abgesagt.
Sie ist der Meinung, dass auch der Vater das Recht hat sein eigenes Leben zu leben. Sie hat auch erlebt, dass der Papa mal nicht zahlen konnte, weil kein
Geld da war, also hat er ihr nur die Höhe des Unterhaltvorschusses gezahlt bis er wieder mehr hatte. Alles ohne jemals ein JA von innen gesehen zu haben.
Klar sagt sie auch, dass es schwer wird, aber nicht unmöglich.
Moin,
Trotzdem müssen wir erstmal abwarten, wann der Brief vom JA kommt.
Solange zahlt er weiterhin die abgemachten 100€.
Warum auf das JA warten? Ihr könnt das doch sicher selbst regeln wenn man für sich keine besonderen Vorteile erhofft. Für ein selbstgestaltetes Leben, Umzug, Zusammenziehen, Kinderwunsch regelt ihr doch auch ohne Gericht und JA!
Deine 2400 nach Abzug des Unterhalts sind nicht ganz korrekt.
MindestKU nach DDT 1 0-5 Jahre 342
Wohnvorteil habe ich mal mit € 400.- mtl. veranschlagt. Schwankt nach Region, Qualität und Größe der Whg halte ich jedoch für realistisch wenig.
Unterhalt nach DDT ein unterhaltsberechtigter +1 Stufe nach DDT (jetzt lasse ich den Mangelfall unberücksichtigt) 360.-
Kindergeld 192.-
gehen wir von der schlechtesten Voraussetzung aus
er 1145.-
du 1291.-
wohnvorteil 400.-
Kindergeld/2 96.-
Summe 2932.-
- Unterhalt 360.-
Endbetrag 2572.-
..soweit meine Schätzung und deiner Schilderung nach helfen Schwiegereltern zusätzlich noch mit.
Es scheinen ja dann ganz schöne viele Menschen unverantwortlich zu sein...
Ja genau so sehe ich das. Jeder hat die Pflicht sein Leben nach seinen Möglichkeiten auszurichten.
Dann dürfte hier in der Region ja niemand ein Kind bekommen, weil sie alle dann nur am Selbstbehalt leben würden. Denn sehr viel mehr Geld bekommt man hier einfach nicht.
Auch die Lebenshaltungskosten sind regional unterschiedlich. Und genau es stimmt etwas nicht. Das hat auch etwas mit Familienrecht zu tun ist aber mehr die Folge einer gesellschaftlichen Norm, Politik und leider auch der Wissenschaften.
Aber wieviele Kinder es gibt und wer Elten werden darf geht weit über dein Thema hinaus. Dein Thema ist die bestmögliche Lösung für alle (dein Partner, die Mutter seines Kindes, deren gemeinsamen Kindes und dir) zu suchen und nicht die gesellschaftlichen Probleme. Aber wenn deine Fragen beantwortet sind können wir gerne das Thema wechseln.
Sie hat auch erlebt, dass der Papa mal nicht zahlen konnte, weil kein
Geld da war, also hat er ihr nur die Höhe des Unterhaltvorschusses gezahlt bis er wieder mehr hatte.
Genau das ist die Kritik. Die Eltern begeben sich bewußt und vorsätzlich in eine finanzielle Notlage, die sie aus eigenen Mitteln nicht schaffen können. Selbstverständlich erhalten sie Hilfe, das steht mir ja zu, und fühlen sich dann noch großzügig wenn sie nur einen Teil der Hilfe erhalten anstatt grundsätzlich dankbar zu sein dass ihnen überhaupt geholfen wird.
Gruß
Hallo,
im Prinzip hast du recht, das andere hat erstmal nichts mit dem Thema zu tun :thumbup:
Wir warten auf den Brief vom JA bzw. von der Unterhaltsvorschusskasse weil dieser ja schon unterwegs ist.
Er muss diesen also so oder so beantworten. Dann könnte er auch einen Zettel beilegen, indem er sich bereit erklärt freiwillig
den Mindestunterhalt von 246€ zu zahlen.
Deine Rechnung verstehe ich nicht...
Wir bekommen schätzungsweise 2436€ ausgezahlt (1145€ + 1291€).
Davon geht dann der Mindestunterhalt ab -> 2436€ - 246€ = 2190€
Das mit dem Wohnvorteil verstehe ich nicht, denn die 400€ schenkt uns ja keiner, die sind ja nicht vorhanden.
Kannst du mir bitte mal erklären...
Im Großen und Ganzen ist es ja richtig. Wir versuchen den Mindestunterhalt zu zahlen.
Trotzdem müssen wir auch erstmal wieder Struktur reinbekommen. Wohnung ist ja noch nicht gekündigt und
bei meinen Eltern sind wir auch noch nicht eingezogen. Das kommt alles noch.
Der Umzug war gerade und am 1.8. geht erstmal sein erster Arbeitstag los.
Diese Woche wird dann noch der Umgang geklärt.
Es muss ja auch alles erstmal ins Laufen kommen und dann ist der Ablauf auch geregelter und es wird besser klappen.
Momentan ist einiges halt noch etwas durcheinander und es müssen noch einige Punkte geklärt oder abgearbeitet werden.
Manche Hintergründe habe ich z.B. auch noch gar nicht erwähnt, warum das z.B. alles eine ziemliche Hauruckaktion ist.
Da müssen wir jetzt leider so durch und das bekommen wir auch irgendwie hin.
Hi,
der Wohnvorteil wird dann berechnet wenn man in seiner eigenen Immobilie wohnt. Bewohnt man mietfrei eine überlassene Immobilie kann rechtlich nur dann ein Wohnvorteil berechnet werden wenn der Eigentümer dem zustimmt. Ihr bewohnt mietfrei eine Wohnung deiner Eltern. Also spart ihr gegenüber anderen Paaren die diese Voraussetzungen nicht haben die Miete bzw Rate.
Neben eurem Einkommen habt ihr diesen Bonus und selbst ohne Wohnvorteil könntet ihr den Mindestunterhalt leisten. Ich mag ein taktieren, ob ein Umstand rechtlich verbindlich ist, nicht und bin der Meinung, dass der Mindestunterhalt für ein Kind leistbar sein muss. Diese Verantwortung habe ich mir mit meinem Kinderwunsch selbst auferlegt.
Durch geschickte Nutzung solcher und vielen anderen Möglichkeiten können sich die Eltern gegenseitig austricksen und werden dadurch zu Feinden anstatt sich offen ihrer Mindestverantwortung zu stellen.
Gruß
Hallo,
Wohnvorteil gibt es nur, wenn man Wohneigentum (Haus/Eigentumswohnung gehören einem selbst) wohnt. Selbst wenn die Wohnung/das Haus den (Schwieger-)Eltern gehört ist es kein Wohnvorteil sondern eine freiwillige Zuwendung dritter. Wenn ich es aber richtig verstanden habe wohnen beide in einer Mietwohnung und wollen gemeinsam in eine Mietwohnung ziehen.
Was hier im Raum steht ist also eine Haushaltsersparnis aufgrund von Zusammenleben.
Der Wohnvorteil geistert hier nur rum, weil das JA ihn angenommen hat bzw. die Haushaltsersparnis fälschlicherweise als Wohnvorteil deklariert hat.
Die Rechnung kann also nie auf beide ausgelegt werden sondern nur auf ihn, also
1145 Euro, Mindest-KU 342-96 = 246 Euro und damit Mangelfall, Haushaltsersparnis 12,5% = 143 Euro, 1145 + 143 = 1288 Euro und es bleibt ein Mangelfall! Wenn man natürlich etwas mehr als Haushaltsersparnis annimmt, dann reicht es für den Mindestunterhalt gerade so.
VG Susi
Ahhh ok...also noch wohnen wir in einer Mietwohnung, es ist aber geplant bald in eine Wohnung auf dem Grundstück meiner Eltern zu ziehen.
Es ist also nicht unser Haus/Wohnung/Grundstück, sondern meiner Eltern, die uns mietfrei dort wohnen lassen. An den Nebenkosten möchte
ich mich aber trotzdem beteiligen.
Ich hatte das eigentlich auch so verstanden, dass sie höchstens seinen Selbstbehalt runtersetzen können.
Mich dürfen sie ja überhaupt nicht mit berechnen und wenn ich mich freiwillig entscheide ihn zu unterstützen,
dann geht die das auch nichts an bzw. kann man mich nicht dazu zwingen.
Hallo,
wenn ihr bei Deinen Eltern wohnt, dann wohnt er dort auch mietfrei. Zusätzlich zur Haushaltsersparnis kommt dann die freiwillige Zuwendung Dritter (Deiner Eltern) in Höhe der ersparten (anteiligen) Miete in Betracht.
Die anteilige Miete kann angerechnet werden, da gemäß <a href="https://www.rechtsportal.de/Familienrecht/Arbeitshilfen/Unterhaltstabellen-und-leitlinien/Unterhaltstabellen-und-leitlinien-2016/OLG-Rostock/Unterhaltsrechtlich-massgebendes-Einkommen/8.-Freiwillige-Zuwendungen-Dritter>OLG" Rostock</a> sie im Mangelfall angerechnet werden kann:
8. Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind als Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht. Eine Anrechnung kommt jedoch dann in Betracht, wenn der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder oder ihnen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellter volljähriger Kinder bzw. das Existenzminimum des Ehegatten nicht gedeckt sind.
VG Susi
P.S.: Wenn ihr bei Deinen Eltern wohnt wird vermutlich der Mindestunterhalt fällig. Mehr aber wiederum nicht, da wenn es kein Mangelfall mehr ist, die freiwillige Zuwendung Dritter nicht mehr angerechnet wird und die Haushaltsersparnis auch nicht.
Guten Morgen,
ok dann ist ja alles klar. Momentan wird es mit dem Geld zwar etwas knapp um das schon zu zahlen, aber
irgendwie müssen wir das dann ja hinbekommen.
Sein Ex-Chef hat damals schon nie pünktlich gezahlt, normalerweise sollte immer am 15. des Monats Geld da sein.
War es nie... Jetzt wo er gekündigt hat müsste er ja noch 2 Monate Geld von ihm bekommen, aber bis heute ist
das Geld für den letzten Monat immer noch nicht drauf. Lässt uns gerade etwas verzweifeln...weil er ja dann gar nichts zahlen kann.
Keine Miete, Kein Unterhalt, nichts....das musste ich kurz loswerden ;(
Ich hätte allgemein aber noch ein paar Fragen und würde mich freuen wenn ihr mir die beantwortet.
Wir gehen mal davon aus, dass er dann immer den Mindestunterhalt zahlt.
Wenn ich z.B. dann doch irgendwann mal sehr viel mehr verdiene als er oder selbstständig werde,
hat das dann einen Einfluss auf die Zahlungen? Nein oder, weil sie mich ja nicht mit einbeziehen dürfen?
Oder mal angenommen wir würden dann irgendwann heiraten, dann dürfen sie mich ja mit einbeziehen, aber
auch nur wenn er den Mindestunterhalt nicht zahlen könnte oder?
Oder könnten sie dann sagen, dass er mehr Unterhalt zu zahlen hat, weil ich ja mehr verdiene?
Die Höhe des Unterhalts würde doch trotzdem noch nach der Höhe seines Nettoeinkommens bestimmt werden oder?
Nicht falsch verstehen, dass wir uns drücken wollen oder so. Ich möchte einfach nur das ganze Prinzip dieser Unterhaltsgeschichten verstehen.
Eine Frage zu den Titeln beim JA habe ich auch noch, aber erstmal eins nach dem anderen 🙂
Hallo,
gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1601.html>" § 1601 BGB </a>
"Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren."
Verwandt mit dem Kind in gerade Linie sind die Eltern mit dem Kind bzw. das Kind mit den Eltern und niemand anderes.
Deshalb zählt auch immer nur das Einkommen des Elternteils. Auch im Fall einer neuen Ehe ändert sich daran nichts.
Der Mangelfall ist ein Sonderfall, hier werden alle Möglichkeiten das Einkommen zu steigern genutzt und dann kann das Einkommen des LG oder Ehepartners indirekt berücksichtigt werden. Eben in Form einer Haushaltsersparnis oder auch im Sinne des "Taschengeldparagraphen". Hier geht es darum, dass Ehepartner einander zu Unterhalt verpflichtet sind und deshalb der andere ja Taschengeld bekommt. Das setzt aber immer voraus, dass der LG/Ehepartner selbst für sich sorgen kann und nicht vom Unterhaltspflichtigen unterstützt wird/werden muss.
VG Susi
So ihr Lieben...
Danke erst einmal für die Erklärung Susi 🙂
Der Brief vom JA ist da!!!
Dort steht quasi drin, dass es darum geht ob sie einen Unterhaltsvorschuss von 50€ ab dem 01.07. bewilligt bekommt oder nicht.
Er ist aufgefordert sein Einkommen darzulegen und diesen Fragebogen auszufüllen.
Jetzt brauchen wir eure Hilfe...
1. Er füllt das alles aus und gibt die Kopie der Einkommensnachweise hinzu, richtig?
2. Eine Idee...
Er legt ein Schriftstück bei, indem er schreibt, dass er ab dem 01.07. die 150€ anstatt die 100€ an die KM zahlt?
3. Er schreibt noch hinzu, dass er ab dem 01.09. den Mindestunterhalt von 246€ zahlen möchte/wird?
Oder lieber doch anders machen?? Wäre euch mal wieder dankbar für eure Meinung :thumbup:
------------------
Noch zur Info nebenbei:
Morgen findet ein Gespräch zwischen der KM und meinem LG statt, um alles zu klären.
Vorhin kam eine SMS von der KM mit der Info..."Na toll jetzt muss ich Nachzahlungen an das JC leisten, weil WIR die 100€ nicht angegeben haben."
Daraufhin schrieb er, dass es doch ihre Aufgabe gewesen wäre das zu melden. Sie meinte dann sie hätte es nicht getan, damit er keinen Ärger bekommt.
Dann habe ich zu ihm gesagt, dass ich mich doch noch daran erinnern kann, dass sie mit Absicht die 100€ in bar haben wollte, damit sie keine
Abzüge vom H4 bekommt. Er sagte, genauso war es auch. Wir guckten uns verwundert an und fragte uns wieso er hätte Ärger bekommen können, wenn sie das meldet :knockout:
Huhu,
habe gerade mit meinem LG telefoniert. Sie haben sich ruhig zusammengesetzt und sind alles durchgegangen.
Alles super soweit :thumbup: Wir können ein Schriftstück machen um das für alle festzuhalten. Das hat sie sogar vorgeschlagen.
Dann machen wir halt einen Plan mit den Wochenenden und Urlaub und so, den dann beide bekommen.
Sie meinte nur dass es anfangs ungewohnt für sie sein wird, aber das wird dann schon.
Hallo MrGreen
Sag bitte deinem Lebensgefährten wenn der Titel beim Jugendamt erstellt werden soll, das dieser Titel auf das 18 Lebensjahr des Kindes befristet wird.
L.G: der Frosch
Hallo,
ja man weiß nie was noch kommt, aber das kann man nicht verhindern.
Falls es zu der Situation kommt, dass er einen Titel unterschreiben soll, lassen wir uns erst einmal hier beraten.
Ab wann fordert das Ja eigentlich einen Titel?
Könnt ihr uns auch noch bei dem anderen helfen? Das muss er ja demnächst zurückschicken...
Dort steht quasi drin, dass es darum geht ob sie einen Unterhaltsvorschuss von 50€ ab dem 01.07. bewilligt bekommt oder nicht.
Er ist aufgefordert sein Einkommen darzulegen und diesen Fragebogen auszufüllen.Jetzt brauchen wir eure Hilfe...
1. Er füllt das alles aus und gibt die Kopie der Einkommensnachweise hinzu, richtig?
2. Eine Idee...
Er legt ein Schriftstück bei, indem er schreibt, dass er ab dem 01.07. die 150€ anstatt die 100€ an die KM zahlt?3. Er schreibt noch hinzu, dass er ab dem 01.09. den Mindestunterhalt von 246€ zahlen möchte/wird?
Oder lieber doch anders machen??
Servus!
Ab wann fordert das Ja eigentlich einen Titel?
Da das Kind rechtlich Anspruch auf eine Titulierung hat, eigentlich immer, wenn das JA ins Boot geholt wird.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!