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Möglichst beste Lösung für alle?

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(@mrgreen)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,

ja schade, dass sich keiner weiter dazu geäußert hat.

Wir waren gestern bei der Frau von der Ferienwohnung und es ist echt gut gelaufen.
Sie hat uns gleich ihre private Nummer gegeben und gesagt dass wir das nicht über die
Internetseite machen müssen, sondern halt einfach anrufen sollen wenn wir kommen wollen.
Und wenn wir dann wirklich regelmäßig kommen, hat sie uns angeboten, dass wir dann nachher auch
nicht mehr den vollen Preis zahlen müssen.
Die Wohnungen sind echt toll und die haben dort einen großen Hof und alles.
Das ist dann echt was tolles für die Kleine.
Wir haben dann auch gleich die Kündigung für die Wohnung abgegeben.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2017 12:17
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ja schade, dass sich keiner weiter dazu geäußert hat.

Wozu??

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2017 12:24
(@mrgreen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco,

zudem was er ans JA zurückschicken muss. Hatte das nochmal als Zitat mit reingestellt.

Deine Antwort zu der Frage mit dem Titel hatte ich gesehen. Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2017 12:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

an das JA schickt er das, was gefordert wurde, also Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate, letzter vorliegender Einkommensteuerbescheid und den Fragebogen ausgefüllt. Mehr muss es nicht sein.

Ich würde jetzt nicht diskutieren wieviel er vielleicht doch zahlen könnte, einfach sachlich bleiben und das schicken , was gefordert wurde.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2017 18:44
(@mrgreen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

danke für deine Antwort.
Also er hat ihr für diesen Monat aber einfach schon die 150€ gegeben und eine Quittung bekommen. Soll er diese dann mitschicken?
Und soll er dann trotzdem einfach dann ab 01.09. ihr den Mindestunterhalt zahlen ohne das er das dem JA mitteilt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2017 21:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn er die Zahlung schon erhöht hat, dann kann er das mitteilen, was aber in der Zukunft liegt sollte man nicht ankündigen.
Letzlich geht es der Beistandschaft bzw. der UHV-Kasse nur darum, was er zahlt bzw. was er zahlen könnte.
Hintergrund ist, dass sobald die UHV-Kasse Unterhaltsvorschuss zahlt, dann sollte er ein Schreiben erhalten, dass er ab sofort nur noch an die UHV-Kasse zahlen soll und nocht mehr an die KM. Hat er ein solches Schreiben erhalten?

VG Susi

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Geschrieben : 31.07.2017 23:56
(@mrgreen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

also er hat die Zahlung auf 150€ erhöht und das teilt er dann dem JA mit.
So ein Schreiben hat er nicht bekommen und wir sind in der Hoffnung, dadurch das er selbstständig die Zahlung erhöht hat,
dass die UHV-Kasse damit raus ist.

Das JA bekommt ja dann seine Papiere und wird ja erst einmal feststellen, dass er nicht zahlen kann.
Weil die ganzen Infos mit wem oder das er mietfrei wohnt haben sie ja nicht.
Und wenn ich das richtig verstanden habe, fragen sie sicherlich weiter nach, wo man bei ihm was holen kann.
Dann bekommen sie diese Informationen und er wird dann bestimmt zum Zahlen des Mindestunterhalts aufgefordert.
Könnte er dann nicht einfach ab dem 01.09. selbstständig den MU zahlen? Oder soll er da abwarten, was das JA sagt?

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2017 12:14
(@nadda)
Registriert

Hi,

mal ganz ehrlich, wenn man ein Kind hat kostet das Geld, und wenn man den Mindestunterhalt zahlen will/kann dann macht man das einfach.
Dazu braucht man auf niemanden warten.

Allerdings würde ich schleunigst anfangen das Geld zu überweisen und nicht hier Bargeld durch die Gegend schieben. Sowas ermöglicht der KM
nur sich weiter durch zu mogeln.

LG
Nadda

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Geschrieben : 01.08.2017 13:05
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn er ab 1.9. den Mindestunterhalt zahlt, dann sollte er das mitteilen. Dann wird das JA zwar immer noch rechnen, aber UHV wird nicht gezahlt, da der Mindestunterhalt höher ist, es könnte aber noch Reibereien wegen Juli/August geben. Aber wenn hier die UHV-Kasse etwas will, dann melden die sich.

Das JA wird trotzdem rechnen und die Leistungsfähigkeit überprüfen. Kommt das JA zum Schluss, dass mehr als Mindestunterhalt sowieso nicht drin ist, dann wird es eine Aufforerung zur Titulierung geben und für die nächsten 2 Jahre wäre das geklärt.
(Beim Titel versuchen eine Beschränkung auf das 18. Lebensjahr aufzunehmen.)
Fragen hinsichtlich Lebensumständen, die Dich betreffen, spielen dann keinerlei Rolle mehr. Einzig ein Wohnvorteil/freiwillige Leistung Dritter bei mietfreiem Wohnen können dann noch erfragt werden, da sie das unterhaltsrelevante Einkommen betreffen, dabei geht es aber um den Ist-Zustand und nicht um irgendetwas was vielleicht sein könnte.

VG Susi

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2017 13:08
(@nadda)
Registriert

Hi,

da der Titel sowieso kommen wird, wenn das JA mit im Boot ist, wäre es hier vielleicht nicht ganz blöde
selbst einen Titel mit den sinnvollen Vorgaben zu erstellen und den z.B. beim Notar zu machen.
Kostet wenig, man braucht sich nicht mit einem JA Mitarbeiter rumärgern der dann die Punkte nicht in
den Titel aufnimmt die Papa so haben möchte (Begrenzung auf 18) und das Ding ist da.

Der liebe Mitarbeiter vom JA überlegt es sich zweimal ob er wegen so ein bisschen Begrenzung klagt,
allerdings kann es durchaus sein, das er sich weigert den Titel selbst so auszustellen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2017 13:13




(@mrgreen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ok dann wird er alles ausfüllen, die geforderten Unterlagen beilegen und schreiben, dass er für Juli 150€ gezahlt hat und
dann den Mindestunterhalt zahlen wird.

Ja das in bar war jetzt das letzte Mal. Das nervt mich auch schon die ganze Zeit.
Zumal sie es noch nicht einmal geschafft hat eine Quittung richtig auszufüllen, nachdem er ihr das schon des Öfteren erklärt hat.
Demnächst wird überwiesen und gut ist.

Das mit dem Titel werden wir dann sehen denke ich.
Es ist ja auch das allererste Mal dass er überhaupt Auskunft erteilen soll. Deswegen kommt es vllt so doof rüber, Nadda.
Denn das ein Kind Geld kostet weiß er und er will das ja auch zahlen.
Nur da wir beide kaum Ahnung haben, fragen wir halt so blöd, damit auch alles richtig geht.

Das Problem ist ja auch das die KM überhaupt keine Ahnung hat.
Sie glaubt, dass das Ja raus ist wenn er ihr jetzt mehr Geld gibt und das die dann alles unter sich ausmachen können.
Aber ich glaube da irgendwie nicht dran. Wenn sie das mit ihm allein hätte machen wollen, hätte sie nicht hingehen dürfen.
Ich denke sie wird sich da noch umgucken, wenn z.B. dann ein Titel gefordert wird und alles...

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Themenstarter Geschrieben : 01.08.2017 15:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das JA rauszuschmeissen ist einfach, dafür muss sie nur die Beistandschaft beenden, so es überhaupt eine gibt.
Kritischer ist die Frage mit dem JC. Denn das dürfte nun wissen, dass es einen zahlenden Vater gibt und die werden sich auch solange wieder melden wie die KM H4 bekommt.

VG Susi

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Geschrieben : 01.08.2017 16:02
(@mrgreen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

und wie ist das wenn es noch gar keine Beistandschaft gibt?

Die KM hat heute (1.8.) eine Ausbildung angefangen. Wo sie da das Geld herbekommt wissen wir nicht genau, aber angeblich soll sie jetzt kein H4 mehr bekommen.
Einen Betrieb der sie bezahlt gibt es nämlich nicht so wirklich und die Schule ist privat, da muss sie 10€ im Monat zahlen oder so.

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Themenstarter Geschrieben : 01.08.2017 19:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn es keine Beistandschaft gibt, dann ist das JA außen vor, es sei denn die KM wendet sich an das JA.
Das JA ist kein Aufpasser in Unterhaltsfragen, es agiert nur, wenn es dazu aufgefordert bzw. ermächtigt wird.

Dem JC wiederum geht es nur um H4 und wie AnnaSophie schon geschreiben hatte mit <a href="http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html>BAB</a>" könnte sie aus H4 fallen, ebenso wenn sie eine Berufsausbildungsbeihilfe des Arbeitsamts erhält, was ich für wahrscheinlicher halte. Das Einkommen der KM spielt wiederum beim Unterhalt keine Rolle solange das Kind bei ihr lebt und minderjährig ist.

VG Susi

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Geschrieben : 01.08.2017 20:53
(@mrgreen)
Schon was gesagt Registriert

Ok, Danke!

Das würde bedeutet, wenn es keine Beistandschaft gibt und er mit der KM ausmacht das er MU zahlt, dann mischt sich das JA nicht mehr weiter ein?

Da wird er sie nochmal fragen, ob es eine Beistandschaft gibt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2017 20:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die KM den kostenlosen Service des JA zur Berechnung und dem Eintreiben des KU nicht haben will, dann muss sie die Beistandschaft auflösen bzw. nicht installieren und dann passiert auch nichts.
Das JA agiert nur, wenn es um Kindeswohlgefährdung geht und wenn es beauftragt wird. Ist das nicht gegeben, dann nicht.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich Eltern über Unterhalt und Umgang einigen können. Ämter kommen nur dann ins Spiel, wenn öffentliche Gelder (UHV, H4) beantragt werden.
Prinzipiell muss er nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen, wenn die KM damit einverstanden ist und weder UHV beantragt noch H4 bekommt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2017 22:39
(@mrgreen)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen Susi,

ok Danke für die Erklärung!  🙂

Er meinte, dass er dann noch einmal mit ihr reden wird. Er weiß jedenfalls nichts von einer Beistandschaft.
Und wenn sie damit einverstanden ist, bekommt sie ja trotzdem den MU, aber alle Beteiligten können sich den ganzen
Papierkram mit dem JA und allem sparen.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2017 08:04
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