Monatl. Kreditzahlu...
 
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Monatl. Kreditzahlung bei Unterhaltsberechnung?

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(@conan-troutman)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Ich habe eine Frage zur Unterhaltsberechnung für meine Kinder und Frau. Kinder sind 8, 5 und 2. Die Berechnung des Kinderunterhaltes ist für mich anhand der D-dorfer Tabelle klar. Auch die Berechnung des Ehegattenunterhalts habe Ich mit einem Anwalt besprochen. Meine Frag ist nun, wie wird die monatliche Rate des Kredites angesetzt?
Meine Frau und Ich haben einen Kredit gemeinsam aufgenommen, zur Restaurierung eines Hauses. Das Haus gehört meiner Frau. Sie hat es geerbt. Sie lebt weiter mit den Kindern im Haus und Ich ziehe in eine Wohnung. Sie will, dass Ich den Kredit alleine abbezahle, da Ich auch Alleinverdiener bin. Wie kann Ich die Rate jetzt geltend machen bei der Unterhaltsberechnung. So?:
Nettogehalt
- Kinderunterhalt
- Rate Kredit
- Unterhalt Frau
Und dann sehen, ob der Selbstbehalt noch nicht unterschritten ist?

Danke für Eure Antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2014 10:48
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es ist ja schön, dass ihr den Kredit gemeinsam aufgenommen hat und deine Frau möchte, dass du den Kredit allein abzahlst für ihr Haus.

Allerdings - die Kreditzahlungen kannst du steuerlich nicht absetzen - Ehegattenunterhalt schon.

Um welchen Betrag geht es hier eigentlich?

Meiner Meinung nach wäre es besser wenn du das genau trennst:

Nettogehalt
- berufsbedingte Aufwendungen
- zus. Altersvorsorge
- Kindesunterhalt (Zahlbetrag)
Rest

und dann Berechnung des Trennungsunterhalts.

Kredit zahlt deine Frau, weil sie wohnt ja im Haus. Soll sie das doch vom Trennungsunterhalt zahlen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 11:04
(@conan-troutman)
Schon was gesagt Registriert

OK, es handelt sich dabei um ca 900€ monatlich. Danke schon mal. Das hilft mir weiter.

Eine andere Frage. Wo bekommt man denn für solche Zwecke professionelle Hilfe, wie jetzt zb. der Vorschlag, dass meine Frau die Rate zahlt, weil ich den Ehegattenunterhalt von der Steuer absetzen kann.
Ich war bei einem Anwalt um mich von Ihm beraten zu lassen. Aber ausser der Berechnung meines Nettogehaltes und der Unterhaltsberechnung und ein paar dämlichen Ratschlägen (''das vernünftigste wäre, sie gehen wieder zurück zu Ihrer Frau''), haben mich die 45 min nur 190€ gekostet......

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2014 11:14
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

''das vernünftigste wäre, sie gehen wieder zurück zu Ihrer Frau''

Ich glaub mein Hamster jodelt! Den Anwalt solltest Du weder je wieder besuchen noch weiterempfehlen.
Hast Du einen Steuerberater?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 11:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Der Einwand von AnnaSophie ist berechtigt, dennoch hat deine Variante auch Vorteile:
Nämlich den, dass du die tatsächliche Zahlung der Annuitäten kontrollieren kannst.

Sonst kann es nämlich passieren, dass du fleißig Raten in Form von Unterhalt an deine Frau abtrittst, sie dieses Geld aber nicht an die Bank weiterreicht und diese dann eines Tages bei dir als Alleinverdiener an die Tür klopft und das Geld nochmal haben möchte.

Außerdem solltest du den Wohnvorteil, den deine Ex durch das Eigenheim hat, geltend machen.

Und darüber solltest du diesen Sonnenschein auch mal darauf hinweisen, dass es mittlerweile ein BGH-Urteil gibt, nachdem sie dir deinen Beitrag an ihrem Haus erstatten muss.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 11:25
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Kredit zahlt deine Frau, weil sie wohnt ja im Haus. Soll sie das doch vom Trennungsunterhalt zahlen.

Das wird so nicht funktionieren.
Es handelt sich hier wahrscheinlich um eheprägende Schulden. Die sind prinzipiell von beiden zu bedienen, und bei der Berechnung des TU zu berücksichtigen.
War jedenfalls bei mir so, es ging aber auch um weit weniger als 900 Europas!

Gruß!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 11:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kredit zahlt deine Frau, weil sie wohnt ja im Haus. Soll sie das doch vom Trennungsunterhalt zahlen.

Leider nicht.
Kredit zahlt der, der dafür unterschrieben hat.
Und wenn das 2 sind,  holt die Bank sich das meistens von dem, der ihrer Meinung nach mehr hat.

Da hilft es nur, stabile Regelungen zu finden, die die Zahlung sicherstellen und Unterhaltsrechtlich Berücksichtigung finden.

Das ist nicht einfach und ist vielen Familienrichtern zu kompliziert.
Die entscheiden dann gerne, dass eben der weiter bezahlen muss, der das auch früher getan hat.
Und Mütter haben ja sowieso nix und müssen beschützt werden.

Edith sagt: JensB war schneller.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 11:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für den Kredit ist als Sicherheit eine Hypothek auf das Haus im Grundbuch eingetragen?

Ist deine Frau alleinige Eigentümerin oder bist du auch im Grundbuch eingetragen?

Wenn bei der 1. Frage ein Ja steht und bei der 2. ein Nein könntest du, wenn deine Ex überzogene Forderungen stellt ja auch mal laut in ihrer Gegenwart darüber nachdenken, ob du in der Lage bist den Kredit weiter zu bedienen. Denn wenn dies nicht der Fall ist, könnte ja die Baknd eine Zwangversteigerung ins Auge fassen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 11:40
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Kredit zahlt der, der dafür unterschrieben hat.

Man kann auch nachträglich einen der Schuldner vom Schuldverhältnis freistellen, aber das müssten auch beide unterschreiben...

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 11:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und die Bank wird IHN nicht aus dem Vertrag entlassen, da er ja Alleinverdiener ist und somit seine Frau ja bekanntermaßen den Kredit nicht bedienen kann.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 11:44




(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Man kann auch nachträglich einen der Schuldner vom Schuldverhältnis freistellen, aber das müssten auch beide unterschreiben...

Ich vermute, vor allem muss die Bank sowas unterschreiben!
Und da stehen die Chancen eher schlecht.

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AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 11:45
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich vermute, vor allem muss die Bank sowas unterschreiben!
Und da stehen die Chancen eher schlecht.

Obendrein fordert die Bank für eine solche Aktion u.U. eine unverschämt hohe Summe.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 11:52
(@conan-troutman)
Schon was gesagt Registriert

Also, meine Frau ist alleine ins Grundbuch eingetragen. Der Kredit läuft aber über uns beide. Sie soll auch dort mit den Kindern wohnen bleiben. Ich brauche nur endlich Klarheit über die genaue Höhe der Untehraltszahlung an meine Frau. Ich denke ein Besuch beim Steuerberater ist unausweichlich....Danke schon mal für Euer Feedback. Ist, wie immer, komplizierter als man anfangs denkt.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2014 12:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Conan,

das sie dort wohnen bleiben sollen kann für dich zu einem teuren Geschäft werden. Du musst für dich entscheiden, ob du dir das leisten kannst.Im Zweifelsfall bedeutet das nämlich für die nächsten Jahre KU + 900 € Kredit + x € EU

Das wären wohl schonmal 334 + 225 + 225 + 900 = 1684 € Belastungen und das bei Steuerklasse I.

Und wenn du dann noch bedenkst, dass dein SB bei 1000 € liegt, solltest du jeden Monat mindestens Netto 2684 € auf deinem Konto vorfinden. Dabei sollte die klar sein ,dass jeder € mehr an deine Ex wegen EU geht und dass du am Ende den Kredit alleine bezahlt hast, sie in nem schicken Häuschen lebt und du davon nichts hast. Ich würde das als teures Hobby sehen. 😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 12:48
(@conan-troutman)
Schon was gesagt Registriert

In der Tat. Um mal ein paar konkrete Zahlen zu nennen.

Netto 3600
- KU 432+432+496 (noch nicht Kindergeld bereinigt)
- Kreditrate (war doch niedriger als gedacht) 770
= 1470

Bei dieser 3/7 Berechnung kämen dann 630 € für meine Frau raus. Damit käme Ich unter den Selbstbehalt.
1470-630= 840.
Dann würde doch eine Neuberechnung stattfinden, oder? Oder habe Ich mich irgendwo verrechnet?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2014 13:47
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zum einen wird der Zahlbetrag nicht der Tabellenbetrag für die Kinder abgezogen.

Zum anderen hast du einen Selbstbehalt von 1.100 € gegenüber deiner Frau.

Und zum dritten würde ich auf jeden Fall den Wohnwertvorteil bei ihr zum Einkommen erklären.

Ansonsten hätte sie nämlich nicht wirklich einen Anreiz wieder arbeiten zu gehen.

Und du würdest mit 1.100 € auskommen müssen, während sie mitfrei wohnt und noch Geld von dir bekommt....

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 13:57
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Die 3600 kannst Du evtl, noch bereinigen um berufliche Aufwendungen und Altersvorsorge. (Beispiel: -200 Euronen)

3400 - (334 + 225 + 225 + 770) = 1846, davon 3/7 --> 791 Schleifen an EU
Dir bleiben 1055. Selbstbehalt gegen über Ex sind aber glaube ich 1100 und ob der Bedarfskontrollbetrag gerissen ist weiß ich auch nicht.

Aber ich verstehe nicht wirklich, warum Du das tun willst.
Deine Ex bezahlt dann zwar theoretisch, durch die Anrechnung, das Haus ZUR HÄLFTE mit, aber gehören tut es ihr anschließend GANZ.

Diskutiere nicht mit Idioten -
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Geschrieben : 14.02.2014 14:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin conan,

ich stimme den Vorschreibern zu: Es hat wenig Sinn, dass Du in ein Haus investierst, von dem Dir am Ende nichts gehört. Da muss man anders rechnen und nicht nur stur nach einem Schema wie "Die Kinder kriegen X EUR Unterhalt und die Ex kriegt Y EUR, und von dem, was übrig bleibt, muss ich dann noch den Kredit abzahlen." Auch Du musst (über-)leben können und die nächsten Jahre einen Anreiz haben, ein Einkommen zu erwirtschaften, von dem netto 3.600 EUR übrigbleiben.

Richtig ist: Die Bank interessiert sich nicht für Euren Familienstand oder Eure Trennung, sondern nur für Deine Unterschrift. Aber möglicherweise gibt es ja in der Familie Deiner DEF jemanden (Eltern, Geschwister), der bereit ist, in Deine Kreditverpflichtungen einzusteigen. Oder Ihr findet eine "Bausch- und Bogen-Lösung", die sinngemäss heisst: "Ich bezahle für die Kids X EUR Unterhalt, bediene den Kredit weiter, und für Dich, liebes Ex-Herzischnuckiputzilein lege ich dann noch 200 EUR obendrauf. Die Alternative heisst, dass ich die Zahlungen an die Bank einstelle und diese ihre Grundschuld zu Geld macht - was im Klartext "Zwangsversteigerung" bedeutet". User @Ingo30 malt in solchen Fällen immer ein Bild, das sinngemäss heisst: "Stell Dir vor, das demnächst ein neuer Lover Deiner Ex auf der von Dir finanzierten Terrasse sitzt und sich die Eier krault". Oder so.

Es gibt keine Garantie, dass Deine Ex am Ende mit einem renovierten Haus aus dieser Ehe geht; ein solches Haus muss man sich auch leisten können. Andere Leute mit drei Kindern leben in Wohnungen und sterben davon nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 14:21
(@conan-troutman)
Schon was gesagt Registriert

Ja, das ist mir schon bewusst. Liegt momentan wahrscheinlich daran, dass ich gegangen bin und ein schlechtes Gewissen gegenüber meiner Familie habe. Aber rein wirtschaftlich ist das natürlich alles richtig was ihr schreibt.
Ein anderer Punkt, in ca. 2,5 Jahren bekommt meine Frau eine monatliche Auszahlung aus einer Erbengemeinschaft von Brutto 1700€, das wird dann als Einkommen angerechnet und wird meine Situation auch wieder verbessern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2014 15:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das bietet schon eine ganze Menge Potenzial für eine lange und teure Auseinandersetzung, bei der am Ende alles kaputt ist.

Andererseits gibt es aber Verhandlungsspielräume.

Hältst du es für denkbar, noch zu einer Verhandlungslösung zu kommen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 15:05




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