Hallo Alle
Hatte ich aenlichen problem. Ich habe den Haus Kredit nie mehr gezahlt. Wenn ex Frau ins Haus weiter wohnen will (und allein) muss eher selber herausfinden wie sie das Haus kredit weiter finanziert.
Naturlich wendete das Bank mehr mals zu mir weil die ex Frau nichts rechtszeitg gezahlt hatte. Meine Antwort - Zwangsversteigerung lieber Bank.
Wenn der Kredit ist durch den Haus in Grundbuch abgesichert, solltest Du keine grosse Problemen haben denn das Haus vermutlich viel mehr wert ist als der Kredit selbst. Deshalb solltest Du auch keine sorge machen dass der Bank sein Geld nicht zurueck holen kann.
Der bank kann dir auch vermutlich dein Geld nicht pfanden da Du Unterhaltspflichtig bist. Am ersten Rang muss den Unterhalt fuer dein Kinder von dein Gehalt unantassbar sein, dann wahrscheinlich auch den Trennungs Unterhalt. Am Ende bleibt dir ein Selbstbehalt in Hoehe von xxxxx. Wenn diese selbstbehalt nichts hoeher als die Pfandungsgrenzen sind, dann darf und kann der Bank eben kein Geld pfanden.
Meine Meinung nach, sei Vorsichtig und auf keinen Fall der Haus Kredit uebernehmen. Der Kredit zahlt nur wer das Haus besitzt und drin Wohnt.
viel Glueck
cicero
Wenn es nach mir ginge, würde ich mich sofort an einen Tisch setzen und versuchen alles zu lösen. Ich wäre auch bereit, den Kredit weiter zu zahlen, immerhin wohnen meine Exfrau und meine Kinder da. Aber Ich werde jetzt mal alle Möglichkeiten durchrechnen und Ihr mitteilen, dann kann man sich vlt auf eine Version einigen.
Nach Abwägung alles bisher gesagtem, würde ich ihr vielleicht folgendes Angebot unterbreiten:
Sie zahlt ihr Haus und den Kredit alleine. Du verzichtest dafür auf den Anspruch auf Ersatz für deine Leistung an dem Haus und darauf, ihren Wohnvorteil zu thematisieren.
Dann zahlst du den errechneten KU und vom Rest 700,-€ TU bis zur Scheidung, maximal für ein Jahr.
Danach zahlst du ihr bis zum Erbantritt 350,-€.
Danach nichts mehr.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hatte eine ähnliche Idee.
Es gilt evtl. noch die Frage zu klären, wie lange ihr verheiratet wart. Ich gehe mal von 8 Jahren aus, da ältestes Kind = 8 Jahre.
Ich darf für knappe 5 Ehejahre 3 Jahre EU zahlen.
Vor diesem Hintergrund könntest Du das Angebot noch etwas erweitern:
- KU
- Kreditraten bis zum Erbschaftsantritt (als Ersatz für TU/EU)
- fertig
Ich würde auch folgendes unverholen durchblicken lassen:
"Exilein, mit dem ersten Anwaltsbrief der bei mir eintrudelt, leitest Du die Zwangsversteigerung "DEINER" Hütte ein.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Moin conan,
befasse Dich mal ein bisschen mit dem Thema Scheidungsfolgenvereinbarung. Es gibt keine wie auch immer geartete Verpflichtung, aus einem Ex-Partner jeden Cent herauszuholen, der irgendwie zu kriegen ist. Man muss auch keine Anwälte aufeinander hetzen, sondern kann - notfalls mit Hilfe eines Mediators - gute Lösungen für alle jetzt zu klärenden Fragen finden. Dann braucht Ihr am Ende einen Anwalt für die Scheidung, und die dauert nicht länger als 10 Minuten. Vor allem könnt Ihr Euch auf diese Weise Euren gegenseitigen Respekt als Eltern erhalten.
Brandgefährlich ist Dein "schlechtes Gewissen" (ich vermute mal eine neue Herzdame in Deinem Leben...), denn an allen Entscheidungen, die Du aus diesem Grund jetzt triffst, wirst Du noch Jahre lang zu knabbern haben. Es gibt auch keinen Automatismus, der einen Vater mit der Trennung automatisch zum Gelegenheits-Besuchsonkel degradiert. Und noch weniger einen namens "einmal verheiratet - für immer ausgesorgt".
Am Ende wird Eure Trennung genau das sein, was Ihr selbst daraus macht. Und das Ergebnis wird Euer aller (!) Leben bestimmen. Allein das sollte für Deine DEF und Dich Grund genug sein, nicht nur irgendwas daraus zu machen, sondern möglichst das Beste.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich würde auch folgendes unverholen durchblicken lassen:
"Exilein, mit dem ersten Anwaltsbrief der bei mir eintrudelt, leitest Du die Zwangsversteigerung "DEINER" Hütte ein.
Ja, ich würde das im Moment allerdings noch etwas freundlicher und positiver formulieren.
So im Sinne von:
"Wenn wir eine Zwangsversteigerung deines Elternhauses vermeiden wollen, müssen wir sehen, dass wir uns ohne Anwälte und Gerichte einigen. Sonst bekommen die das dafür nötige Geld."
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also in erster Linie will ich, dass meine Kinder gut versorgt sind. Für mich muss aber auch genug übrig bleiben. ich brauch nicht viel, aber der Selbstbehalt von 1050,- ist schon recht knapp bemessen. Ein paar Euro mehr wären schon schön.
Wenn Ich verschiedene Versionen durchrechne, komm Ich auch zu dem Schluss, dass es für sie am besten ist, wenn ich den Kredit begleiche.
Wo bekommt man denn einen Mediator her? Da haben wir schon drüber nach gedacht, aber nur in unserem Umfeld gesucht.
Also bis zum Erbschaftseintritt solltest du dich schonmal auf den SB einstellen.
Selbst der ist ja nur gewahrt, wenn TU oder Kredit bezahlst.
Beides geht sowieso nicht.
Und dass du weniger als das bezahlst ist kaum wahrscheinlich, deswegen solltest du dich auf eine vernünftige Entflechtung eurer Verhältnisse (Kredit, Haus), eigene Erwerbstätigkeit deiner Ex, sowie eine zeitliche Begrenzung deiner Zahlungspflicht einstellen.
Vor diesem Hintergrund solltest du lieber EU als den Kredit bezahlen, denn jener endet wohl mit Erbantritt. Der Kredit vermutlich nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Also in erster Linie will ich, dass meine Kinder gut versorgt sind.
Diesen Gedanken solltest du aus deinem Hirn verbannen.
Du kommst deiner finanziellen Verantwortung gegenüber den Kindern nach, indem du KU zahlst, aber es ist nicht deine Aufgabe, die Hütte deiner Ex und ihren Lebensstil weiter zu finanzieren, "weil es den Kids ja sonst so schlecht gehen würde". Auch für deine Ex gilt nach der Scheidung (und ggf. einer gewissen Übergangszeit) der Grundsatz der Eigenverantwortung.
Netto 3600
Basiert dieses Netto auf LSK1 oder LSK3?
Du musst zwingend in LSK1 wechseln, wenn die Trennung im letzten Jahr erfolgte. Falls ihr euch in diesem Jahr getrennt habt, ist ein Wechsel in LSK4 zu empfehlen.
--
Brainstormer
LSK 3 und Trennung ist 2 Wochen alt....
LSK 3 und Trennung ist 2 Wochen alt....
Trotzdem solltest Du nur noch mit LstKl 1 rechnen; schon allein, um falsche Begehrlichkeiten zu vermeiden. Die falsche Optik des (vermeintlich) höheren Einkommens fällt Dir ansonsten spätestens dann auf die Füsse, wenn es dieses Einkommen so nicht mehr gibt.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Genau.
3.600,- in Stkl.3 verwandeln sich ganz schnell in 3.070,- in Stkl. 1.
Damit ist erst recht ausgeschlossen, noch Geschenke oder einen Ablass für das schlechte Gewissen zu kaufen.
Nach der Rechnung von JensB bleiben nach KU nur noch rund 300,-€ für EU übrig und nix für das Haus.
Das ist in diesem Fall sogar eine gute Nachricht, weil sie deine Ex schon recht zügig wieder in einen Job zwingt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo, ich bin neu hier und habe dein Problem gerade gelesen. Bei mir liegt der Fall ähnlich, nur das es nicht um ein Haus geht. In meinem Fall wurde die Kreditrate auf den zu zahlenden Kindesunterhalt angerechnet und somit abgezogen. Das wurde durch die Anwälte geklärt. Das Jugendamt sieht das wohl anders, an die hat sich die Kindsmutter jetzt gewandt um Unterhaltsvorschuß zu bekommen. Auch hat sie gleichen falls noch Hartz4 beantragt für die Kinder und somit habe ich jetzt beide am Hals. Für die Kreditrate oder ihren Anteil am Kredit hole ich mir jetzt einen Titel um die Schuld am Kredit im Innenverhältnis zu klären, denn der Bank ist es scheißegal wer zahlt wenn beide unterschrieben haben. Es gibt hierbei eine Verjährungsfrist von drei Jahren nach rechts kräftiger Scheidung zu beachten, danach gibt es keinen Titel mehr. Das war nie so geplant und gewünscht, denn wir hatten uns eigentlich geeinigt, nachdem sie sich getrennt hat, das wir vernünftig miteinander umgehen und dann hat sie eine Lawine in meine Richtung losgetreten.