Hallo,
ich zahle seit der Scheidung in 01/2008 einen zwischen KM und mir mündlich vereinbarten Betrag. Also seit Januar - bis nunmehr Juli = 7 Monate. Keine Beschwerden mittlerweile, jeden Monat gerne von der KM genommen.
Das Thema U war auch nicht Gegenstand des Scheidungsverhaltens, da wir uns aj privat geeinigt haben.
Bisland hat die KM das von mir gewünschte Stück Papier, auf dem lediglich drauf stehen sollte, was wir vereinbart haben für 2008, nicht unterschrieben. Aber Monat für Monat das Geld genommen, ohne Hinweis, daß sie nicht mit einverstanden ist.
Sie möchte nun mehr und heute kam entsprechendes Schreiben des Anwaltes.
Konkret: Kann man sowas als stillschweigende Anerkennung des U-Betrages nehmen, als konkludentes Handeln, da sie ja zum einen bei der Scheidung kein Wort zum U getätigt hat und zum anderen hat sie de U-Betrag Monat für Monat genommen ohne sich zu beschweren ?
Es ist ja ein mündlicher Vertrag zustande gekommen, der ja auch durch monatelange Akzenptanz von der KM bestätigt wurde.
Wie ist das rechtlich zu bewerten ?
Max
Hi Max
Ganz allgemein: Problematisch ist zu beweisen, dass es diesen mündl. Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen gibt. Durch die fehlende Unterschrift hat Ex sich die Tür offen gehalten so vorzugehen, wie es gerade passiert. Sie kann ebenso behaupten, das der mündl. vereinbarte UH höher war als Dein geleisteter Zahlbetrag. Nach einem halben Jahr hat sie die Faxen dicke und schalten einen RA ein. Vollkommen plausibel. IMHO.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Max,
das konkludente Handeln allein wird Dir vermutlich nicht helfen; Deine Ex kann einwenden, Dich mehrfach darauf hingewiesen zu haben, dass der Betrag hinten und vorn nicht reiche. Das Gegenteil ist schwer zu beweisen.
Fakt ist aber: Nach Deiner Schilderung bist Du heute per Anwaltsbrief erstmals überhaupt in Verzug gesetzt worden; rückwirkend geht also schon mal garnichts.
Was die Zukunft angeht: Natürlich kann sie jederzeit eine Unterhaltsklage gegen Dich anstrengen, auch nach der Scheidung. Die muss aber begründet werden. Stell mal die relevanten Zahlen (Netto-Einkommen Deins/ihres, relevante Abzüge, Kindesunterhalt, bislang gezahlter nachehelicher Unterhalt etc.) hier ein; dann können wir mal rechnen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
... zwischen beiden Anwälten gingen über Wochen Berechnungen hin und her, die am Ende von beiden Seiten, mir und der Ex, gegenüber den Anwälten gestoppt wurden, da wir uns privat geeinigt haben.
Das weiß mein Anwalt und auch der meiner EX.
Es wird schwer sein, zu sagen, der über Monate "geduldete" U entspräche nicht der Höhe. Wenn ja, warum wartet sie bis Juli ? Vor allem, weil die Anwälte bereits in der Sache gerechnet haben.
Es bleibt abzuwarten....
@brille007:
Interessant Dein Hinweis: heißt das, daß ich zu einer rückwirkenden Erhöhung des U gar nicht gezwungen werden kann ? Also auch nicht vor Gericht ? Gilt dann sozusagen der Zeitpunkt ab jetzt, also Juli 2008, wo ich überhaupt eine Erhöhung zahlen müsste, wenn denn eine über einen Titel erwirkt wird ?
Max
@ Max,
Es wird schwer sein, zu sagen, der über Monate "geduldete" U entspräche nicht der Höhe. Wenn ja, warum wartet sie bis Juli ?
Du irrst - es ist ganz leicht, das zu sagen: Genau ein Satz. Gerichte interessieren sich nicht für die Beweggründe von Anwälten und ihren Mandanten. Man würde fragen: Gibt es einen rechtsgültigen Vertrag? Nein? Dann rechnen wir mal. Und dann sind mündliche Vereinbarungen sowieso Makulatur; es zählen nur noch belegbare Fakten wie Steuerbescheide etc.
Und ja: Eine gerichtlich ausgeurteilte Unterhaltsregelung gilt erst ab Zeitpunkt der Inverzugsetzung, also ab da, wo die Gegenseite Dich erstmals nachweislich auffordert, einen Unterhaltsbetrag X zu bezahlen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
nochmal zu dem Zeitpunkt:
Im Zeitraum vor der Scheidung, also Herbst 07, gab es schon Berechnungen der Gegenseite, was ich denn zu zahlen hätte. also vor der Scheidung. Von diesen Berechnungen habe ich ja eben geschrieben.
Natürlich forderte die Gegenseite deutlich mehr als mein Anwalt rechnete.
Dies hörte aber auf, als der Scheidungstermin gesetzt wurde und beide den Anwälten sagten, daß wir uns nach der Schedidung in 01/2008 bei neuer Steuerklasse 1 privat einigen.
Ist nun immer noch die erste Verzugssetzung das heutige Schreiben ?
Max
@ Max,
welches Schreiben nun juristisch als Inverzugsetzung gewertet werden kann, sagt Dir am besten Dein eigener Anwalt, denn der kennt den Wortlaut.
Die Anwälte haben offensichtlich eine Einigung über den EU angekündigt - aber es wurde bis heute keine gefunden. Ein paar Monate Schweigen der Gegenseite als unbefristete Zustimmung auszulegen ist - nun ja, gewagt...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.