Hallo zusammen. Ich hätte mal eine Frage zu folgender Situation:
Kind1 ist 8 Jahre alt und lebt bei der KM. Der Vater zahlt den Mindestunterhalt. Der Vater hat mit seiner neuen Freundin inzwischen 2 Kinder die bei Ihm aufwachsen.
Nun steht beim Vater eine größere Gehaltserhöhung durch einen Jobwechsel an (fast 2000 Euro netto mehr).
Die KM vom 8jähigen Kind1 hat inzwischen auch einen neuen Partner und bekommt mit ihm in kürze auch ein Kind. Sie ist Arbeitslos und wird es auch bleiben.
Muss der Vater der KM vom ersten Kind (Kind1) wenn er mehr Geld bekommt Unterhalt FÜR SIE zahlen bzw. hätte sie noch realistische Chancen solchen Ein zu klagen?
Es geht hier NICHT um Kindesunterhalt, das der durch das neue Einkommen entsprechend höher wird ist klar. Es geht um Unterhalt für die arbeitslose KM weil die ja immer noch das erste Kind betreut. Oder ist der Zug aufgrund ihres neuen (viel jüngeren) Kindes nun abgefahren?
Liebe Grüße und danke für eure Antworten.
Der Vater zahlt nur Kindesunterhalt. Für mehr würde sein aktuelles Einkommen nicht reichen. Beim neuen Einkommen würde es (zumindest aus finanzieller Sicht) anders aussehen.
Die Frage ist hauptsächlich der Einfluss des neuen Kindes der KM wenn es um "Unterhalt für betreuende Mütter" geht. Schließlich muss ein 8jähiges Kind weniger betreut werden als ein Baby. Daher die Frage ob die KM bei einer Klage auf Betreuungsunterhalt Erfolg hätte wenn sie von den höheren Einkommen erfährt das der Vater ihres ersten Kindes bald bekommt.
Hallo,
waren die Mutter des 8jährigen und der KV verheiratet? Wenn ja, gab es im Scheidungsurteil ein Passus, dass er Betreuungsunterhalt dem Grunde nach schuldet? Wenn nein, dann kann es keinen neuen Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen KM geben, da er der KM nur bis zum 3. Geburtstag des Kindes Betreuungsunterhalt schuldet, sofern nicht kindbezogene Gründe dagegen sprechen.
Sophie
Hallo,
ok. Dann dürfte es schwierig werden dass die KM Betreuungsunterhalt fordern und erhalten kann.
Sophie
Hallo,
NEIN!
Zu Unterhalt sind sich Verwandte in gerader Linie verpflichtet, also (leibliche, adoptierte) Kinder, Eltern,
außerdem sind sich Ehegatten zu Unterhalt verpflichtet (ich gehe mal davon aus, dass Du nicht mehr mit der Mutter des 8jährigen Kindes verheiratet bist, also entfällt das),
außerdem ist der Vater des Kindes der Mutter zu Betreuungsunterhalt verpflichtet, d.h. die Mutter hat Anspruch auf BU vom Vater des Kindes, also dem neuen LG.
Betreuungsunterhalt muss bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes gezahlt werden und kann länger gefordert werden, wenn es dafür kindbedingte Gründe gibt. Das ist bei Dir nicht mehr gegeben.
VG Susi
Danke für eure Antworten 🙂