Moin,
mein Mann zahlt Unterhalt nach Mangelfall, bislang waren alle Kinder in der dritten Altersstufe. Nun ist eines der Kinder volljährig geworden. Er geht noch bis zum Sommer in die Schule (wohnt bei KM) und macht seit September ein Praktikum bei einem Lebensmitteldiscounter. Das sind unsere offiziellen Informationen.
Die Tochter wird im Sommer 17 Jahre und möchte dann eine Ausbildung beginnen.
Nun ist unsere Überlegung, erstmal gar nichts zu unternehmen. Die Unterhaltsansprüche sind tituliert und werden erfüllt. Wenn Sohnemann jetzt mehr oder auch weniger Unterhalt zustehen sollte, dann würde sich das auf die Zahlbeträge der anderen Kinder auswirken und somit nicht viel ändern. Außerdem wird durch das Ende der Schulzeit der Tochter dann eine weitere Änderung eintreten und alles müßte wieder neu gerechnet werden.
Erfahrungsgemäß sind Abänderungen oder Rückgabe von Titeln nur über die Inanspruchnahme des Gerichts möglich und bedeuten viel Ärger und Nerven.
Kann mein Mann also warten und einfach gar nichts machen oder muss er eine Überprüfung verlangen, weil Sohnemann 18 geworden ist? Solange der Titel nicht zurückgegeben wird, muss er ihn ja bedienen, also kann man hinterher nicht sagen, dass er für Sohn ja nicht hätte zahlen brauchen und die jüngeren Kinder deshalb rückwirkend mehr KU bekommen?
Gruß
eskima
Hi,
nein, muss er nicht. Wenn der Unterhaltsbegehrende mehr Unterhalt möchte, weil ein anderer Unterhaltsberechtigter "rausgefallen" ist, muss er sich schon selbst drum kümmern. Rückwirkend geht sowieso nichts, erst ab Inverzugsetzung.
Ist das jetzt grad so, dass man in eigener Sache den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht? Du weißt das doch eigentlich alles :).
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo sky,
ja, eigentlich weiß ich das, da hast du Recht :redhead: Aber ich hatte eher Angst, dass ich einen Fallstrick übersehe und wollte auf Nummer Sicher gehen, die Ruhe der KM war grad so unheimlich :phantom:
Lieben Gruß
eskima
Moin Eskima,
auch wenn's Stress bedeutet, ich würde das Thema aufgleisen.
Die Königsfrage ist, ob ein befristeter Titel besteht. Wenn ja, dann nicht mehr zahlen. Sicher würde durch die Mangelfallberechnung eine Umverteilung erfolgen. Hierzu bedarf es dann aber der Klage der verbliebenen Unterhaltsberechtigten.
Ferner wird dem volljährigen Kind nach neuester BGH-Rechtsprechung das KG voll auf den Bedarf angerechnet.
Du hast Recht, am Zahlbetrag ändert sich nichts. Allerdings ist ein Empfänger anders und damit ggf. die Bankverbindung. Das volljährige Kind muss nämlich mitteilen, wohin ggf. das Geld überwiesen werden soll, da es selbst der Unterhaltsberechtigte ist.
Werden ungültig bzw. voll bediente Titel nicht ausgehändigt heißt es nicht, dass weiter gezahlt werden muss. Ist der Titel bedient, ist Schluss. Sollte eine Vollstreckung eingeleitet werden, ist diese ungültig. Eine Klage auf Herausgabe ist grds. erfolgreich, wodurch dem Kläger keine Kosten entstehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin DeepThought,
der Titel ist nicht befristet. Meine Glaskugel sagt mir, dass Sohnemann Geld fürs Praktikum bekommt und zusammen mit dem vollen Kindergeld keinen Anspruch mehr auf KU hätte. Ist aber für unsere Finanzen total egal, da ja die anderen Kinder dann mehr bekommen.
Wir sind eigentlich eher geneigt, das Thema im Sommer anzugehen, wenn meine Glaskugel mir verrät, dass die Tochter auch einen Ausbildungsplatz bekommt/bekommen hat. Dann können wir zwei Dinge auf einmal abarbeiten.
Das volljährige Kind muss nämlich mitteilen, wohin ggf. das Geld überwiesen werden soll, da es selbst der Unterhaltsberechtigte ist.
Von dem volljährigen Kind ist keine Erklärung gekommen, was kann schlimmstenfalls passieren, wenn der KU bis zur einer anderslautenden Erklärung auf das bisherige Konto (KM) überwiesen wird? Mein Mann tätigt jeden Monat vier Überweisungen, also für jedes Kind einzeln, auf das Konto der KM. Buchungstext: KU >NameKind< laufend.
edit: ich hab mich jetzt etwas durchgegoogelt 😉 und festgestellt, dass der KM aufgrund der fehlenden Vermögenssorge das Geld nicht zusteht (ich brauch immer eine Begründung, damit ich es besser verstehe *g*). Um den Ärger nun so gering wie möglich zu halten, könnte man doch einen Brief an den volljährigen Sohn schreiben? Ist zwar etwas schwierig, da er ja lernbehindert ist, aber eine andere Möglichkeit fällt mir echt nicht ein.
Ich könnte ihn ja so formulieren, dass Sohn erklärt, KU soll a) auf Konto KM oder b) auf sein Konto, Verbindung lautet... und dann muss der Brief unterschrieben an KV zurück. Ginge das?
eskima
Hallo eskima,
Wir sind eigentlich eher geneigt, das Thema im Sommer anzugehen, wenn meine Glaskugel mir verrät, dass die Tochter auch einen Ausbildungsplatz bekommt/bekommen hat. Dann können wir zwei Dinge auf einmal abarbeiten.
Versteh ich nicht so ganz. Denn eigentlich habt ihr ja dieselbe Arbeti damit, egal wann.
Ansprechpartner für den KU vom Sohnemann ist ja der Sohn persönlich. Also muß er angesprocehn werden und Infos über seine Ausbildung, Praktikum, Einkünfte etc. erteilen. Er muß seinen Bedarf darlegen und dabei auch angeben, was die Mutter bar zusteuern kann. Zum anderen darf doch dein Mann ds komplette KG abziehen, wenn die KM keinen Barunterhalt leistet oder gilt das im Mangelfall mal wiedr nicht?
Bei der Tochter ist dann ja die KM noch Ansprechpartner. Sie muß euch den Ausbildungsvertrag vorlegen und dann muß halt gesehen werden wie der Bedarf der Tochter ist.
Allerdings könnte es sinnvoll sein um keine schlafende Hunde zu wecken. Bekommt KM und Töchterchen mit, das ja das Ausbildungsgehalt oder Praktikavergütung teilweise mit angerechnet wird könnte die Motivation zur Ausbildung enorm sinken.
Wenn auf der Überwisung explizit KU für xy steht kann imo nichts passieren, da er sichdann ja mit seiner Mutter auseinandersetzen muß, da sie das GEld ja sozusagen für ihn entgegengenommen hat.
Trotzdem würde ich einen Brief schreiben und ihn um eine Kontoverbindung zu bitten auf die das GEld gehen soll bzw. wenn es weiter auf das Konto der Mutter gehen soll, das er durch Unterschrift sich damit einverstanden erklärt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
Versteh ich nicht so ganz. Denn eigentlich habt ihr ja dieselbe Arbeti damit, egal wann.
Unsere Gedanken gehen in die Richtung: wenn mein Mann jetzt Sohn auffordert, seine Bedürftigkeit nachzuweisen, dann wird von der Ex im Gegenzug eine Überprüfung des Unterhalts für die anderen Kinder kommen. Zudem ist die Situation bei Sohn etwas unklar, da er offiziell Schüler ist, aber seit sechs Monaten ein Praktikum macht. Bleibt die Frage, ob das noch als privilegiert zählt.
Und im Sommer müßte mein Mann dann wieder eine Bedürftigkeitsüberprüfung von Tochter starten, da die Große schon im 1. Ausbildungsjahr durch die hohe Ausbildungsvergütung nicht mehr bedürftig war und Tochter 2 die gleiche Ausbildung anstrebt.
Also wären wir ganz froh, wenn wir im Sommer alles auf einmal machen können, da wir ansonsten doppelte Arbeit hätten. Im besten Fall ist dann nur noch für die beiden Jüngsten (5. und 7. Klasse) Unterhalt zu zahlen.
Last not least haben wir zum Juli 2006 unsere Steuerklassen in III/IV geändert und würden bei einer erneuten Überprüfung meines Göga gern 12 Monate in einer Steuerklasse rechnen, ansonsten ist es alles noch schwerer nachzuvollziehen.
Ich denke, dass ich mal einen Brief an Sohn vorbereite.
eskima
Ok, so gesehen ist das wohl vernünftig. Obwohl sich dann ja am Zahlbetrag wohl eh nix ändern würde, nur an den jeweiligen Empfängern.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo eskima,
ich würde bis zum Sommer warten, wenn dann auch die Tochter (hoffentlich!) einen Ausbildungsplatz hat.
Da sich derzeit am Zahlbetrag eh nix ändert, habt ihr den Stress dann nur einmal.
Wenn jetzt eine Abänderungsklage oder eine Herausgabe der Titel beantragt wird, entscheidet das ein Deutsches Gericht mit Glück noch vor den Sommerferien. Und wenn die Tochter mit der Ausbildung anfängt, geht es wieder von vorne los.
Gruß
Martin
Hi Schmusepapa,
endlich mal einer, der unsere Gedanken nachvollziehen kann 😉
Ich hab jetzt ein Anschreiben für Sohn gemacht und zwei Erklärungen (Möglichkeit Konto Mutter und eigenes Konto). Davon soll er sich eine aussuchen und unterschrieben zurücksenden, die andere kann er wegwerfen.
Einfacher kann ich es nun wirklich nicht mehr machen. Und auf eine Erklärung können wir nicht verzichten, da wir schon so unsere Erfahrungen mit ungerechtfertigten Pfändungen haben und kein Risiko eingehen können.
@ sky: das meinte ich mit Fallstricken :puzz:
Danke euch allen,
Gruß
eskima
Hallo eskima,
naja, dass der Unterhalt nun an Kind direkt, bzw. an Mutter mit Vollmacht geht, ist klar.
Fallstricke sehe eigentlich nur, WENN ihr JETZT um den Unterhalt für die Kinder 'ne riesen Welle macht. Oder hab ich da was falsch verstanden?
Grüsse
sky
PS: Squaw, was ist denn das für 'ne neue Signatur? Ahem, also ehrlich.
Frage: Was macht der ungeduldige Indianer?
Antwort: Erst schießen, dann fragen!
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
rehi sky,
OT: du hast schon Recht. Momentan bin ich mehr der Bettvorleger als der Tiger 😉
Gruß
eskima
PS: falls jemand den Spruch nicht kennt: als Tiger in den Kampf gesprungen und als Bettvorleger gelandet.
Moin,
hier noch ein Feedback für alle, die unsere Geschichte verfolgen:
Wir haben eine Vollmacht bekommen, dass der KU weiterhin auf das Konto der Mutter eingezahlt werden soll.
In dem Brief war auch unser Geburtstagsglückwunsch zum 18., also retour. Der Glückwunsch war aber ohne den Umschlag zurückgeschickt worden, dementsprechend geöffnet und retour 😡
Gruß
eskima