Hallo zusammen,
kurz eine Zusammenfassung meiner derzeitigen Situation.
Trennung vor 6 Monaten, 2 Kinder 14 Jahre und 11 Jahre. Beide Söhne haben den Aufenthalt bei mir dem Vater. Ich bin selbstständig, kann dadurch meine Arbeitszeit recht gut regeln und meine Söhne gut betreuen. Nun das eigentliche. KM bekam bisher 250 € Unterhalt. Das wird sich nun aber zum Neujahr ändern, da wir ja eine neue Steuerklasseneinteilung bekommen. Ich werde ab 2012 Stkl. 2 und die KM Stkl.1 sein.
KM arbeitet lediglich Halbtags und sieht auch nicht ein eine Vollzeitstelle zu suchen, Wortlaut KM, warum soll ich mir eine Vollzeitstelle suchen das Geld das ich da mehr verdiene muss ich eh blos als Unterhalt bezahlen also arbeite ich lieber nicht !!!!!
Nun erfolgt aber eine Neuberechnung über meinen Anwalt für das neue Jahr um bis zur anstehenden Scheidung im April eine Unterhaltsberechnung vorzunehmen. Seither muss ich mir die größten Vorwürfe und Beleidigungen anhören was ich doch für ein Unmensch wäre und es wagen kann den Unterhalt zu fordern ich wüsste doch genau das KM nicht in der Lage ist ihrer finanziellen Verpflichtung nach zukommen. Wie seht ihr das A.) moralisch und B.) Gesetzlich
Die ganze Sache ist natürlich für mich ein kleines Luxusproblem, ich bin finanziell nicht unbedingt auf KU angewiesen. Ich denke aber das die KM sich nicht komplett aus der finanziellen Verantwortung stehlen darf, es ist in diesem Fall eh schon schlimm genug das das Wohl ihrer Kinder und auch die Umgangsrechtwahrnehmung durch die KM sehr vernachlässigt wird.
Für eure Meinungen wäre ich dankbar.
Bis dann
Hallo !
Ich sehe da keinerlei moralische Bedenken.
Du bist vollzeit Berufstätig UND betreust die Kinder. Das ist etwas das per Definition (nicht Gesetz !) der Gerichte einer Frau niemals zugemutet werden kann.
Warum sollten deine Kinder denn auf KU verzichten, nur weil Mami keinen Bock hat ??? Sie soll froh sein das Sie an DICH keinen Unterhalt wegen Kinderbetreuung zahlen muss.
Gruß
Habakuk
Guten Morgen Guddis,
gratuliere dir erstmal selbst zu der Tatsache, dass du deine Kinder ohne Gezerre der KM bei dir haben kannst. Das ist schon mal sowas wie ein Hauptgewinn, finde ich.
Der KU, den deine Ex schuldet, ist ja nicht für dich, sondern für deine Kinder. Wenn du aktuell nicht drauf angewiesen bist (d.h. das Geld nicht für den heutigen Lebensunterhalt bräuchtest, so versteh ich das), kannst du das Geld ja in eine Ausbildungsversicherung oder für ähnliche sinnvolle Dinge aufwenden. Nur als Beispiel. Das solltest du die KM auch ruhig wissen lassen, dann plagt sie dich vielleicht weniger mit der Tränendrüse, wie schlecht es ihr doch geht.
Und: Das hat ja wohl überhaupt nix mit Moral zu tun. Das siehst du spätestens an Aussagen wie
warum soll ich mir eine Vollzeitstelle suchen das Geld das ich da mehr verdiene muss ich eh blos als Unterhalt bezahlen also arbeite ich lieber nicht
. (War die wirklich so blöd, das laut zu sagen? :puzz:)
Nach sowas würde ich postwendend jegliche Zweifel oder gar Skrupel über Bord werfen: Die Dame hat gefälligst zu zahlen, und zwar besser mehr als weniger. Punkt.
Meine Meinung.
Gruß von lima
moin Guddis,
wie wäre es den im umgekehrten Fall?
Würde sie Dir auch eventuell aus moralischen Gründen "erlauben" keinen KU zu zahlen?
Letztlich denke ich, musst Du es mit Dir vereinbaren. Aus meinen Bekanntenkreis ist auch ein KV der ein Kind bei ihm hat, das kleinere "noch" bei der KM.
Er bezahlt KU für den kleineren erhält aber nix für den älteren. (Er hat einfach keinen Bock mehr auf dieses Gezerre (und er kanns finanziell auch wuppen)
Wie allerdings schon geschrieben, Das Geld steht ja nicht Dir sondern den Kindern zu.
mmmh....... und nach dem Ausspruch, den sie getan hat....tja.....
Ich würde mich wohl für mein Bauchgefühl entscheiden.....
Allerdings weiss ich ja nicht, was Dir DEIN Bauchgefühl sagt...
Nun das eigentliche. KM bekam bisher 250 € Unterhalt.
ääähhh.... moment mal... die gute hat von Dir EU erhalten, "will" aber keinen KU zahlen????????
Vergiss was ich oben geschrieben habe.......
Die soll ihren allerwertesten bewegen..ganztägig!!!
grüße
jo
Moin Guddis.
Ich schließe mich da meinen Vorschreibern an. Insbesondere den Hinweis von Lima bzgl des Ansparens für eine Ausbildung könnte eine Brücke sein, über die KM geht. Unbestreitbar klar ist, dass KM KU-pflichtig ist.
Zwei Anmerkungen hierzu:
- Treib' es nicht soweit, dass KM sich dass mit den Kindern bei Dir noch anders überlegt. Ich weiß nicht, wie gefestigt die Situation ist. Aber Diskussionen bis hin zu einem gerichtlichen Streit wer zukünftig die Kinder betreut können ärgerlich (und auch teuer) werden
- Und natürlich solltest Du beachten, solange Du auskommst, von KM auch auch nur das fordern, zu dem sie auch leistungsfähig ist. Denn das ist ja ein Vorwurf, den wir hier den betreuenden Exen häufig machen, dass sie die Umgangsväter finanziell an den Abgrund drängen, obwohl sie selbst genug haben. Wobei die EInstellung Deiner Ex bzgl der Aufnahme einer Vollzeitarbeit so was von überhaupt nicht geht...
Ich finde, Du bist schon auf einem guten, reflektierten Weg. Einfach ist das nicht. Ich würde mit Augenmaß den Druck auf KM erhöhen, es aber nicht aus Prinzip auf die Spitze treiben.Und vielleicht ist ein Wm zum Wohle der Kinder ja auch eine Lösung?
Gruß, toto
Moin Leute, ui kaum vom PC für ne halbe Stunde weg und schon mehrere Einträge. Ja Habakuk sie sollte wirklich froh sein das ich keine Betreuungskosten geltend mache. Mein AE Leben sieht momentan wirklich so aus das mein Tag in etwa aus 18 Std. Arbeit besteht. Morgens um 6.00 klingelt der Wecker , den Tag vorbereiten, Vorkochen fürs Mittagessen , Frühstück machen , Kinder in die Schule und ab ins Geschäft. Mittagspause heimrasen Essen machen, Kinder in die Schule und ab ins Geschäft. Feierabend ne gibts nicht . mit Kinder lernen Hausaufgaben machen Abendessen zubereiten. Naja dann kommen noch so Kleinigkeiten wie der Haushalt und Wäsche usw. Ist sehr stressig aber meine Kinder sind das wert.
@Lima - Ja sie ist wirklich so blöd und trifft solche Aussagen wie beschrieben. Von diesen Aussagen weis sie natürlich wenn das zur Sprache kommt nichts mehr.
@Papajo Sie würde alle Hebel in Bewegung setzen im umgekehrten Fall um mich finanziell zu ruinieren. Aber das ist für mich moralisch keine Messlatte
@Toto Die Kinder sind leider soweit das sie nicht und nur recht wenig Kontakt zur KM suchen und haben. Ich bin bemüht das irgend wie hin zu bekommen das meine zwei den Kontakt zur KM nicht vollständig verlieren. Nun kommen aber wieder Argumente meiner Ex , Zitat : Wie soll ich denn die Kinder sehen wenn ich soviel arbeiten muss das ich Unterhalt bezahlen kann. Du Böser Mann nimmst mir durch deine Unterhaltsforderung ja jede Möglichkeit dazu Zitat Ende.
Naja meine EX kann damit leider nicht aufhören mir immer wieder ein schlechtes Gewissen zu machen und das Blöde ist sie weis genau welche Knöpfe sie drücken muss um mich bei meinem Weg etwas zweifeln zu lassen
Es ist eine ganz tolle Sache, dass die Kinder bei dir sind und das du das so gut hinbekommst.
Ich sehe keinen Grund, moralische Bedenken zu haben. Es ist zumutbar und moralisch richtig, dass die KM finanziell etwas zum Unterhalt der Kinder beisteuert. Sind ja schliesslich auch ihre Kinder. Und selbst wenn du das Geld nur für schlechte Zeiten zurücklegst, spielt ja keine Rolle, es kommt ja dem Nachwuchs zugute!
Also, nur Mut :thumbup:
@Toto Zitat : Ich finde, Du bist schon auf einem guten, reflektierten Weg. Einfach ist das nicht. Ich würde mit Augenmaß den Druck auf KM erhöhen, es aber nicht aus Prinzip auf die Spitze treiben.Und vielleicht ist ein Wm zum Wohle der Kinder ja auch eine Lösung?
Nein ein Wm geht auf garkeinen Fall. Mein Großer lehnt seine Mutter eigentlich gänzlich ab. Es sind da sehr viele schlimme Sachen bei der Erziehung in den letzten Jahren vorgefallen die meinem Großen Liebe , Vertrauen usw. zur Mutter total verlieren ließen. Auch der Kleinere will nicht wirklich noch großartigen Kontakt zu seiner Mutter haben. Das ist eine meiner vorrangigen zukünftigen Aufgaben, meine zwei soweit zu bringen das sie wieder etwas mehr Bezug zu ihrer Mutter bekommen. Aus diesem Grund ist ein Wm momentan ausgeschlossen. Die zwei würden das nicht verstehen.
Hey Guddis,
Mein AE Leben sieht momentan wirklich so aus das mein Tag in etwa aus 18 Std. Arbeit besteht. Morgens um 6.00 klingelt der Wecker , den Tag vorbereiten, Vorkochen fürs Mittagessen , Frühstück machen , Kinder in die Schule und ab ins Geschäft. Mittagspause heimrasen Essen machen, Kinder in die Schule und ab ins Geschäft. Feierabend ne gibts nicht . mit Kinder lernen Hausaufgaben machen Abendessen zubereiten. Naja dann kommen noch so Kleinigkeiten wie der Haushalt und Wäsche usw.
Haaach, mir geht das Herz auf... ohne Scheiß - ich würde sofort mit dir tauschen!!!
Das ist eine meiner vorrangigen zukünftigen Aufgaben, meine zwei soweit zu bringen das sie wieder etwas mehr Bezug zu ihrer Mutter bekommen.
Und jetzt schlage ich dich für den Friedensnobelpreis vor 🙂
Im Ernst: mach weiter so, du bist auf jeden Fall auf der Sonnenseite gelandet.
Gruß von lima
Trennung vor 6 Monaten
... auch wenn man es vielleicht nicht gerne hört... im trennungsjahr ist madame nicht verpflichtet, mehr zu arbeiten. das dürfte im kindesunterhalt nicht anders sein als im trennungsunterhalt.
ich gehe mal davon aus du verdienst als selbständiger wesentlich mehr als deine zukünftige ex. demnach müsstest du ihr doch trennungsunterhalt zahlen. das bedeutet:
einkommen aus halbtags + unterhalt von dir = bemessungsgrundlage für kindesunterhalt.
wenn das nicht für den bedarf reicht, dürfte aber dennoch vor ablauf des trennungsjahres eine erhöhung auf vollzeit ausgeschlossen sein...
sieht das jemand anders?
grüße
jürgen
@Lima
Ja für die meisten hier , denk ich mal ist das was ich erreicht habe ein Wunschtraum, auch wenn es alles andere als einfach war und ist. Aber es geht auch ordentlich an die Substanz. Freunde und Privatleben bleiben momentan etwas auf der Strecke aber das war mir vorher schon voll und Ganz bewusst.
@dalli67
Ja du hast recht im Trennungsjahr wird das so berechnet, aus diesem Grund habe ich bisher ja Unterhalt bezahlt. Nun beginnt aber ein neues Jahr und eine Neuberechnung des Unterhalts wird notwendig aufgrund des Steuerklassenwechsels. Im April ist dann die Scheidung und um die geht es ja da dann die Ausnahmeregelung - Trennungsjahr nicht mehr gilt.
Ich habe meiner Ex nunmehr mitgeteilt das ich in Sachen Unterhalt keine Kompromisse eingehen werde. Der Unterhalt der festgelegt wird muss auch bezahlt werden. Meine Frage an euch. Wie ist der Unterhalt zu berechnen ? 2 Kinder bei der Scheidung im Alter von 12 und 15 Jahren. lt Anwalt wird ein Schätzwert des Nettoeinkommens der Unterhaltspflichtigen Person genommen wenn kein Einkommensbescheid vorliegt. Wie oben erwähnt glaubt sich ja die KM im Recht nicht mehr arbeiten zu müssen als notwendig da ja eh alles als Unterhaltszahlung draufgeht. Wie sieht das aus, wird mein Einkommen auch als Basis zur Errechnung des Unterhalts genommen oder bezieht sich die Unterhaltsleistung lediglich auf das Einkommen der Pflichtigen Person.
Wäre euch für Hilfe dankbar
Bis dann
... auch wenn man es vielleicht nicht gerne hört... im trennungsjahr ist madame nicht verpflichtet, mehr zu arbeiten. das dürfte im kindesunterhalt nicht anders sein als im trennungsunterhalt.
Doch. Das ist bei KU anders.
Zumindest, sofern der Pflichtige ein Vater ist.
Die korrekte Berechnung wäre, Bruttoeinkommen der Ex durch Anzahl der Wochenarbeitsarbeitsstunden mal 40.
Aus diesem Brutto das Netto errechnen und damit in die DT schauen.
Bei Vätern wird das Netto dann immer noch so aufgerundet, dass es zufällig gerade für den MindestKU der DT1 reicht, bei Müttern geschieht das meistens nicht.
Ich würde auf solche Mätzchen auch verzichten aber die Basisrechnung würde ich schon anstellen.
Gerade wegen ihrer Aussage, dass sich die Vollzeitarbeit für sie nicht lohnt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Guddis,
Wie oben erwähnt glaubt sich ja die KM im Recht nicht mehr arbeiten zu müssen als notwendig da ja eh alles als Unterhaltszahlung draufgeht. Wie sieht das aus, wird mein Einkommen auch als Basis zur Errechnung des Unterhalts genommen oder bezieht sich die Unterhaltsleistung lediglich auf das Einkommen der Pflichtigen Person.
da die Kinder minderjährig sind, besteht für Deine Ex eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Ob das das angerufene Gericht allerdings auch so sieht, steht in den Sternen; viele Richter scheuen sich, hier mit derselben Härte gegen unterhaltspflichtige Mütter vorzugehen wie sie das bei Vätern tun - Motto "jetzt hat die arme Frau schon ihre Kinder verloren; da kann sie unmöglich auch noch den ganzen Tag arbeiten!"
Falls nicht, kann das Gericht bei Deiner Ex ein fiktives Einkommen zugrundelegen, das sie bei Vollzeit erreichen könnte; das bringt Madame dann möglicherweise recht schnell auf Trab. Ein Selbstläufer wird das allerdings nicht; versuchen musst Du es trotzdem. Und ja: Es zählt nur IHR Einkommen; es sei denn, Deines wäre mindestens dreimal so hoch wie das, was Deine Ex bei Vollzeit-Erwerbstätigkeit erreichen könnte.
Falls Unterhalt ausgeurteilt wird, kannst Du Dir ja überlegen, ein AuPair oder stundenweise eine Haushaltshilfe zu engagieren, die sich beispielsweise um das Mittagessen oder die Nachmittagsbetreuung kümmert.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
sie muss Auskunft erteilen. Zur Not im Rahmen einer Stufenklage (Auskunft / Unterhaltsberechnung und Festsetzung). Wenn beide Kinder über 12 sind, ist der Mindest-KU 334 Euro pro Kind. Das heißt, sie müsste 664 Euro zahlen. Man kann ihr die Einkünfte fiktiv auf Vollzeit hochrechnen, wenn sie sich weigert oder der Richter verdonnert sie ggf. zu einem Nebenjob.
Die Frage ist, ob er das tut. Ich würde da aber grundsätzlich auch nicht von ablassen, wenn sie nur aus "Bockigkeit" nicht mehr arbeiten will. Sie muss ja irgendwie einsehen, dass es ja auch IHRE Kinder sind, die sie versorgen muss.
Hat sie denn nicht im Rahmen ihrer Unterhaltsberechnung Auskunft gegeben? Der TU ist übrigens ebenfalls Einkommen, das bei der KU-Berechnung berücksichtigt wird.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Guddis,
das Trennungsjahr dauert aber an bis zur Scheidung. Das heisst - bis die Scheidung vor Gericht vollzogen wurde. Dir ist klar, dass die liebe Exe hier durch Verzögerung das Trennungsjahr auf bis zu 3 Jahre nach Trennung ausdehnen kann? Und dann läuft der Trennungsunterhalt so weiter! Deshalb immer vorsichtig mit dem "ich gehe keine Kompromisse ein". Selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung sind von beiden Seiten immer Kompromisse zu machen, sonst geht es meist nicht.
Richtig ist, dass dann ab 01.01.12 nach LSK 2 zu berechnen ist. Das macht im Normalfall der Anwalt automatisch für Dich bzw. frag noch mal nach.
In vielen Augen haben immer nur die Väter zu zahlen. Folgende "Argumente" könnten noch kommen: "Und Du nimmst einer armen, armen KM die jetzt schon auf ihre Kinder noch verzichten muss, das letzte Geld. Dabei hat die Mutter doch sogar noch höhrere Kosten für die seltenen Umgänge - das muss doch angerechnet werden." Gruß Ingo
Mensch Ingo , mach mir keine Angst, das geht nicht so einfach mit der Verschleppung der Scheidung oder ? Ich möchte endlich Klar Schiff machen und mit meinen Jungs wissen woran ich bin. Was könnte sie denn für Gründe aufführen um eine Scheidung auf 3 Jahre zu verlängern ?
hallo guddis,
über die trennungsjahrmodalitäten sind wir uns ja einig... also es geht um "danach"... nun, da stellen sich fragen:
als was arbeitet deine zukünftige ex-holde eigentlich? hat sie eine ausbildung? wie lange seit ihr verheiratet gewesen?
denn das beeinflusst den "schätzwert" den dein anwalt meint nämlich erheblich.
ich mache mal ein beispiel und das ganz simpel um es einfach zu verstehen ohne das es 1000%ig genau ist:
- du verdienst netto 2000,00 euronen
- sie verdient netto 800,00 euro im erlenten beruf bei 50 % tz
- weiter nehmen wir an das diese beträge "bereinigte einkommen" sind. also berufsbedingtes und altersvorsorge und solch ein kram ist ab...
dann wird man sie -vielleicht kommt noch eine karrenzzeit dazu (anderen arbeitgeber finden oder so) das doppelte gehalt unterstellt. aber das ist natürlich brutto. nehmen wir weiter an, bei dem doppelten brutto (also fiktivem einkommen) bleiben bereinigt
- netto 1.250 euro über.
dann bedeutet das:
1. du verdienst also 750 euro mehr. es könnte also sein, dass du ihr 3/7 als Unterhalt abdrücken musst. wären also 322 euro.
2. dann hätte ex 1.250 euro + 321 euro = 1.551 euro
würde also für deine beiden kiddis grds. stufe 2 der dd-tabelle bedeuten. da nur 2 unterhaltsberechtigte vorhanden.
macht für die 11-jährige = 291 euro
für die 14 jährige sind = 356 euro
wären zusammen also zusammen 647 euro. hier wird aber der bedarfskontrollbetrag unterschritten. also runterstufen auf stufe 1.
hier werden dann fällig 272 euro und 334 euro. gesamt also 606 euro.
1.551 euro einkommen- 606 euro unterhalt bleiben 945 euro über. also auch stufe 1 knapp gerissen... das wird ein mangelfall.
dennoch... in dem beispiel kommst du fast auf die tabellenbeträge der stufe 1. natürlich... es kommt auf die reellen zahlen an...
grüße
jürgen
Hey Leute danke für euer reges Interesse an meinen Sorgen, und natürlich auch Danke für eure Meinungen. Ich muss leider nun off , meine Jungs warten.
ich hoffe wir können morgen weiterplauschen.
Bis dann
Hi Guddis,
das Trennungsjahr dauert aber an bis zur Scheidung. Das heisst - bis die Scheidung vor Gericht vollzogen wurde. Dir ist klar, dass die liebe Exe hier durch Verzögerung das Trennungsjahr auf bis zu 3 Jahre nach Trennung ausdehnen kann? Und dann läuft der Trennungsunterhalt so weiter! Deshalb immer vorsichtig mit dem "ich gehe keine Kompromisse ein". Selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung sind von beiden Seiten immer Kompromisse zu machen, sonst geht es meist nicht.
hier sind äpfel und birnen zusammengeschmissen.
es ist falsch, dassauf das trennungsjahr "auf bis zu 3 jahre nach trennung ausdehen" kann.
unterhaltsleitlinien olg ffm 17.2:
In der Regel besteht für den Berechtigten im ersten Jahr nach der Trennung keine Obliegenheit zur
Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit.
ein trennungsjahr dauert genau 1 zeitjahr nach trennung. also dem tag, an dem du die scheidung beantragen kannst. mal von härtefällen abgesehen.
richtig ist, dass die scheidung einvernehmlich vorgenommen werden muss. d. h. erst nach 3 jahren kann gegen den willen des anderen partners vom gericht die scheidung ausgesprochen werden. insofern wird dieser unterhalt weiterhin trennungsunterhalt genannt. hat aber nix mit trennungsjahr zu tun.
grüße
jürgen
das Trennungsjahr dauert aber an bis zur Scheidung. Das heisst - bis die Scheidung vor Gericht vollzogen wurde. Dir ist klar, dass die liebe Exe hier durch Verzögerung das Trennungsjahr auf bis zu 3 Jahre nach Trennung ausdehnen kann? Und dann läuft der Trennungsunterhalt so weiter! Deshalb immer vorsichtig mit dem "ich gehe keine Kompromisse ein".
Ganz so ist nicht (immer).
Die meisten Regeln, die sich auf die Trennungszeit beziehen, besagen: "Im ersten Jahr, nach der Trennung..."
Also gelten ab dem Tag danach andere Regeln.
Z.B. bei der Verpflichtung des Berechtigten, ggf. seine Arbeitszeiten auszudehnen oder sich für die nun mit weniger Personen bewohnte Eigenimmobilie einen höheren Wohnvorteil anrechnen zu lassen.
Richtig ist allerdings, dass ein TU-Titel bis zur Scheidung bedient werden muss, wenn er nicht zwischendurch geändert wird.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.