Muß ich, trotz Beis...
 
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Muß ich, trotz Beistandschaft, einen Titel selbst einklagen?

 
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
seit nunmehr 1 1/2 Jahren habe ich das große Glück, meine beiden Kinder bei mir zu haben.
Will heißen: meine Kleine (11) lebt seitdem auch bei mir.

KM hat sich erst nach einem halben Jahr, durch UV und eine Beistandschaft beim JA, überreden lassen Unterhalt für die Kleine zu zahlen.
Seitdem warte ich auf einen Titel.
Auf Nachfrage beim JA bekomme ich zu hören das die KM sich weigert zu unterschreiben. Auf meine Frage, was denn nun weiterhin geschieht, wurde mir gesagt das ich den Titel selbst einklagen müße.
Etwas ungehalten erinnerte ich den guten Mann daran das die Beibringung eines Titel ebenfalls Teil der Beistandschaft ist. Daraufhin wurde mir ein Formular zur Prozesskostenhilfe zugeschickt.

Meine Frage nun: Muß ich dieses Formular ausfüllen? Und wenn ja, für wen? Meine Tochter ist 11 und hat natürlich kein eigenes Einkommen. Ich klage ja schließlich nicht, sondern das JA im Namen des Kindes, oder?

Ich überlege, wenn ich schon Geld für eine Klage in die Hand nehmen muß, lieber erstmal das JA auf Erfüllung seiner Pflicht zu verklagen und erst anschließend einen Titel anzustreben.
Allmählich reichen mir die Steine, die ich als AE-Vater in den Weg gelegt bekomme. Gehe nämlich davon aus, das eine AE-Mutter den Titel längst in ihren Händen hätte.

Was meint ihr dazu? Zu heftig? Oder liege ich mit meiner Einschätzung der Lage sogar völlig falsch?

Lieben Gruß
Thomas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2011 17:27
 Uli
(@Uli)

Hallo Thomas,

ich habe auch eine Beistandschaft laufen. Die machen bei Vätern praktisch nix. Was mich wundert, ist, dass Du klagen sollst. In meinen Unterlagen steht, dass ich mit Einrichtung der Beistandschaft all eigenen Rechte abgebe. D.h. ich kann und darf garnicht selbst tätig werden. Schau doch mal in Deine Unterlagen.

Solange Madame zahlt, brauchst Doch auch garkeinen Titel.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 19:22
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Hallo Uli,

natürlich hast du Recht.
KM zahlt ja inzwischen auch regelmäßig. Es hat aber auch ein halbes Jahr gedauert bis sie es tat und dann auch nur, weil ich Unterhalt nach dem UVG beantragt hatte.
Da wurde vom JA wohl auch entsprechend Druck gemacht, weil die ihr Geld wiederhaben wollten.
Zum Anderen will KM wohl an die Ostsee ziehen. Die Gefahr das sie gar nicht mehr zahlt ist dann groß und das Theater um einen Titel wäre dann ungleich größer.

Bei einer Klage meinerseits müßte ich die Beistandschaft kündigen, auch da hast du Recht aber momentan habe ich absolut nichts in der Hand und das Theater bisher hat mir eigentlich gereicht.
Dir brauche ich ja auch nicht zu erzählen wie viele Steine, mir als Mann, in den Weg gelegt wurden. Ich mag mich auch einfach nicht mehr so behandeln lassen.

Die Frage ist halt, ob das Einklagen des Titels Bestandteil der Beistandschaft ist, oder nicht (Gesetzestext?). Will ja auch nicht umsonst so eine Welle machen.

Lieben Gruß
Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2011 19:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich meine, dass die Beistandschaft sich nicht nur um das Eintreiben des Geldes kümmert, sondern auch um die Durchsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf einen Titel.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 21:19
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Thomas,

Die Frage ist halt, ob das Einklagen des Titels Bestandteil der Beistandschaft ist, oder nicht (Gesetzestext?).

Gem. § 1712 BGB gehört "die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen" zu den Aufgaben der Beistandschaft.

In einer Online-Publikation des Bundesministeriums für alle ausser Väter heisst es:

Der Beistand ermittelt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, errechnet die Höhe des Unterhalts und versucht, durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung herbeizuführen. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann vom Jugendamt beurkundet werden.
Ist der Unterhalt streitig, so vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist dadurch von der häufig auch psychisch belastenden Unterhaltsklage entbunden.

Explizit ist eine Pflicht der Beistandschaft zur Einholung eines Titels nicht genannt.

Schau doch mal in Deine Unterlagen.

Hast Du das gemacht ?
Gibt es evtl. ein Merkblatt Deines Jugendamts zur Beistandschaft (habe gesehen, dass diverse Jugendämter die Titel-Einholung in eben solchen als ihre Aufgabe anführen)?

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 11:25
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Nunja, meine Erfahrung besagt das die die Beistandschaft komplett vergessen kannst - und das hat nicht mal was damit zu tun das du keine Frau bist.
Deren oberstes Ziel ist ganz offensichtlich Arbeitsvermeidung. Die Beistandschaft hier in FFM hat uns erklärt das Sie ihre Mittel damit ausgeschöpft hätten dem zahlungsunwilligen Kindsvater 3 mal einen Brief mit der Aufforderung Bewerbungsbemühungen nachzuweisen zu schreiben.
Nachdem selbiger die Schreiben schlicht ignoriert hat meint die tolle Beistandschaft jetzt 'Mehr können wir nicht machen'.

Von der Illusion das die jemals irgend eine Klage betreiben solltest du dich schleunigst verabschieden. Auch das die Beistandschaft das betreuende Elternteil von irgend einem Stress entlastet ist völliger Humbug - man hat halt dann den Stress der Beistandschaft hinterherzulaufen warum nix passiert.
Geht bei uns seit mehr als 1 Jahr so ....

Gruß

Habakuk

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 15:00