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Muss ich wirklich so viel bezahlen????

 
(@wolfgang04)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe mich schon ein wenig hier im Forum durchgelesen, aber irgendwie nicht´s passendes zu meinem Fall gefunden.

Ich bin seit letztem jahr im Sommer geschieden. Ich bezahle seit Dezember 2004 192€  pro Monat Unterhalt für meine Tochter, sonst nicht´s. Im Grunde macht es mir nicht´s aus für meine Tochter zahlen zu müssen, nur kommt es mir für meine Verhältnisse viel vor. Bei mir ist beruflich einiges schief gelaufen und im Moment arbeite ich bei einer Zeitarbeitsfirma...wo ich im Monat 1000-1050€ Netto verdiene. Die 192€ gingen gerade noch so zu bezahlen...jetzt aber bekam ich vom Anwalt meiner Frau ein Schreiben, dass ich ab Juli 2006 247€ bezahlen soll, weil meine Tochter 6 jahre alt wird. Nur nochmal 50€ mehr geht einfach nicht zu zahlen. Ich muss jetzt schon kämpfen damit ich über die Runden komme. Ich hatte damals wo die verhandlung war meine Anwältin auch schon mal darauf angesprochen wie das mit dem Selbsterhalt (Existenzminimum) ist, denn ich bin ja da eigentlich schon immer darunter gekommen. Meine Anwältin meinte nur das ich den Betrag auf alle Fälle zahlen muss. Also zahlte ich den auch. Nur kann ich dem nicht so recht glauben. Man muss ja selber auch noch leben können. Ein Titel beim JA besteht nicht. Die Forderungen gingen alle von Ihrem Anwalt aus.

Kann mir da mal wer Tips geben was ich da machen könnte??? Oder muss ich jetzt wirklich nochmal 50€ mehr bezahlen???

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2006 18:42
(@docsteal)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Wolfgang,

leider ist es so ähnlich. Du müsstest bezahlen aber nur wenn du kannst. Dein Selbstbehalt muss aber 890,00 € sein.
Falls du darunter liegst ist es so dass das Jugendamt vorübergehend für deine Kinder bezahlt. Dieses Geld musst du früher oder später aber zurück bezahlen. Dh. eine Art Darlehn!
Grundsätzlich solltest Du Dich von Deinem Anwalt noch mal beraten lassen.

Übrigens die Kindesunterhaltssätze stehen in der Düsseldorfer-Tabelle und dürften so richtig sein.
Bei mir war das die gleiche Steigerung.

Liebe Grüsse und viel Glück

Dominic

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2006 19:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das JA stockt nicht die Differenz von UHV und DT auf!

Ob du die Erhöhung wegen neuer Altersstufe mitziehen musst, ergibt sich aus dem Titel. Ist kein Titel vorhanden, so kann Klage erhoben werden. Beim Mindestunterhalt sind die Gerichte immer etwas empfindlich. Dir kann ggf. ein Nebenjob zugemutet bzw. fiktiv angerechnet werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2006 19:14
 elwu
(@elwu)

Ich hatte damals wo die verhandlung war meine Anwältin auch schon mal darauf angesprochen wie das mit dem Selbsterhalt (Existenzminimum) ist, denn ich bin ja da eigentlich schon immer darunter gekommen. Meine Anwältin meinte nur das ich den Betrag auf alle Fälle zahlen muss. Also zahlte ich den auch. Nur kann ich dem nicht so recht glauben. Man muss ja selber auch noch leben können. Ein Titel beim JA besteht nicht. Die Forderungen gingen alle von Ihrem Anwalt aus.

Hi,

vo was für einer Verhandlung redest du? Davon abgesehen erzählt deine Anwältin offenbar Unfug, die würde ich u.U. belangen (sofern sie dir das schriftlich gegeben hatte, dass die Zahlung mindestens in dieser Höhe sein müsse). Zu der neuen Forderung: schick' dem Anwalt der Gegenseite Kopien deiner letzten zwölf Lohnabrechnungen bzw. Gehaltsmitteilungen. Dazu einen Zweizeiler

--
Sehr geehrter Herr Sowieso,

anbei Kopien meiner letzten zwölf Lohnabrechnungen.Sie werden höflich gebeten, ihre Unterhaltsbemessung unter Berücksichtigung meines Einkommens und des Selbstbehalts neu aufzusetzen.

Mit freundlichem Gruß,

Wolfgang Soundso
----

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2006 19:15
(@wolfgang04)
Schon was gesagt Registriert

Ich werde da morgen mal meine Anwältin anrufen.

Denke aber die Idee mit dem Brief an den Anwalt ist schon mal nicht schlecht. Denke nur nicht das der so einfach nachgibt. Aber es muss da was passieren.

Ein Nebenjob kommt auch nicht in Frage, weil ich eh schon 3 Schichtig arbeite. Etwas anderes zu suchen habe ich schon aufgegeben, da ich von meinem eigentlichen Beruf (Hotelbetriebswirt) schon zu lange weg bin. Habe schon weit über 100 Bewerbungen hinter mir. Sieht eben allgemein nicht gut aus und mit 38 ist man schon oft zu alt. Außerdem möchte mich der Betrieb in dem ich arbeite fest übernehmen, also ohne Zeitarbeit, dann verdiene ich auch wesentlich mehr und werde dann natürlich auch meinen Anteil bezahlen. Nur das mit dem übernehmen kann sich noch bis nächstes Jahr hinziehen, denn da werden erst wieder Stellen frei.

Ich denke mal keiner kann von mir verlangen mich in Schulden zu stürzen, nur um Unterhalt zu bezahlen. Das kann es auch wieder nicht sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2006 22:13
(@wolfsfrau)
Rege dabei Registriert

@Wolfgang,

wenn ich das hier lese, stellen sich mir die Nackenhaare ganz gewaltig auf:

Ich denke mal keiner kann von mir verlangen mich in Schulden zu stürzen, nur um Unterhalt zu bezahlen. Das kann es auch wieder nicht sein.

Die KM soll sich aber schon in Schulden stürzen, denn sonst bleibt dein Kind hungrig... oder wie?

Ist dir bewusst, dass Unterhalt eine beidseitige Geschichte ist? JEDER muss seinen Anteil daran leisten. Die Mutter, die momentan sogar einen Teil deines Anteils mitfinanziert (weil du nicht mehr zahlen kannst) und du, der in seinem Rahmen das Mögliche leistet und irgendwann vielleicht einen größeren Anteil zahlst.

Hast du dir schon mal überlegt, wie viel Kinder kosten? Mit 384,00 Euro kommst du da nicht weit (zur Erklärung: 2*192,00 Euro), wenn davon KiGa, Essen, Miete Klamotten und sonstiges bezahlt werden muss. Ich stell mir grad vor, dass ein Betreuungselternteil alle Ausgaben fürs Kind stoppt, wenn der Unterhaltsbetrag erreicht wurde...  :knockout:

Ich kann ja verstehen, dass dir 50,00 Euro mehr weh tun. Dennoch: es ist schließlich für dein KIND, nicht für irgendwas anderes. Ich kenne Männer, die würden alles Geld auf der Erde hergeben, nur um ihre Kinder wiedersehen zu dürfen.

BTW: Wie sieht es denn mit deinem Kontakt zum Kind aus?

Grüße
Wolfsfrau

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 17:50
 elwu
(@elwu)

Hast du dir schon mal überlegt, wie viel Kinder kosten? Mit 384,00 Euro kommst du da nicht weit (zur Erklärung: 2*192,00 Euro),

Hi,

ist das so zu verstehend dass du den Geldwert der Betreuung 1:1 dem Zahlbetrag des KU gleichsetzt? Grotesker Ansatz, der leider auch von den obersten Richtern gepflegt wird. Damit ist nämlich die Betreuungsleistung der Mutter eines Kindes dessen Vater gut verdient höher als die einer Mutter, deren Kids einen weniger finanziell leistungsfähigen Vater haben. Wenn icha ber sehe was meine Ex so an betreuung leistet (nahzu Null), and was Frauen leisten, die keinen oder nur geringen KU erhalten, scheint mir die Realität eher die umgekehrte Annahme zu stützen.

Mal rechnen. Ich zahle für meine zwölfjährige Tochter 418€ KU. Dazu noch den nach deiner Theorie 418€ geldwerten Betreuungsbetrag (ohne tatsächliche Betreuung) meiner Ex, macht mal eben 836€. Und so teuer soll das Kind sein? Gehts noch mit dir?

Ach ja, du hast oben den typischen Ausblendfehler nahezu aller (mehr oder weniger) betreuuenden Mütter begangen, nämlich die 154€ Kindergeld unterschlagen, tja...

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 18:13
(@wolfsfrau)
Rege dabei Registriert

Hi,

:ironie: ooooh, werd ich jetzt von dir gesteinigt, weil ich das Kindergeld vergessen hab? Wird doch eh vom zahlenden Elternteil eh in Abzug gebracht, also warum die Rechnung unnötig verkomplizieren... ?  [Ende Ironie]

Stimmt, du hast es erkannt, elwu  :applaus1: ich habe die finanzielle Leistung durch die Mutter tatsächlich dem Zahlbetrag durch den Vater gleichgesetzt, denn davon geht die Rechtssprechung heutzutage nun mal aus! Und, stell dir vor: es gibt tatsächlich Betreuungselternteile, die finanzieren die Anteile der Umgangselternteile MIT, weil die Umgangselternteile ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen wollen/können, wie auch immer.

Nur mit einem kleinen, aber feinen Unterschied zu deiner These: ich stelle nicht die Rechnung der Bezahlung der Betreuungsleistung durch den KU an, hierfür ist der EU/TU zuständig. KU kommt dem Kind zugute und nicht der Mutter, den Fehler machst du jetzt, wie alle (mehr oder weniger) unterhaltszahlende Väter.

Und, ein Kind, welches ein leistungsfähigeren Vater hat, hat durchaus auch einen höheren Lebensstandard, zu dem die Mutter beizutragen hat und es meist auch tut!

Für dich noch mal zum Mitschreiben:
KU bezahlt nicht die Betreuungsleistung durch den Betreuungelternteil!

Grüße
Wolfsfrau

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 18:25
 elwu
(@elwu)

Stimmt, du hast es erkannt, ich habe die finanzielle Leistung durch die Mutter tatsächlich dem Zahlbetrag durch den Vater gleichgesetzt, denn davon geht die Rechtssprechung heutzutage nun mal aus!

Hi,

Nur weil die Rechtsprechung davon ausgeht bedeutet das ja nicht, dass der Ansatz nicht schwachsinnig ist (ist er). Davon ab zeugt (nicht nur) dieses Posting von dir von einem erstaunlichen Maß an Überheblichkeit bei äußerst geringer Sachkenntnis. Eine detaillierte Kommentierung erübrigt sich daher.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 18:34
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

@wolfsfrau:
der Urspungsposter verdient 1000 - 1050 € im Monat netto. Er hat davon laut Text weder Fahrtkosten noch sonstiges abgezogen.
Wie niedrig soll der Selbstbehalt bei Vollzeittätigen liegen, so daß sie grade nicht verhungern? Vor allem so hoch, daß die bloß nicht auf die Idee kommen, mit Hartz-IV vielleicht doch besser zu fahren, weil sie für ihre Vollzeittätigkeit vielleicht auch noch bestraft werden?

Man hört Geplärre von zwei Seiten, die einen meinen, der UH ist zu hoch, weil ihnen von ihrem Gehalt kaum was bleibt - nachvollziehbar. Die anderen meinen, es ist zu wenig, weil man davon kein Kind ernähren kann, insbesondere hier auch wegen der Teuerung - nachvollziehbar. Also gibt es nur einen Ausweg: eine Balance finden. Wenn in einer Ehe nur ein Verdiener da ist, der aber trotz Vollzeit keine ausreichende Grundlage für Vater, Mutter, Kind erwirtschaftet, hilft Plärren auch nichts. Vielen Menschen in nachfolgenden Ehen geht es genau so, so daß für viele Kinder ein Traum bleibt, der schlicht nicht finanzierbar ist.

Der Ursprungsposter hat Anspruch auf einen Mindestselbstbehalt. Reicht der zu zahlende Unterhalt nicht aus, weil zuwenig Verteilungsmasse da ist und ein weiterer Nebenjob nicht machbar ist, weil es den Haupterwerb in Gefahr bringt oder Schichtarbeit zurunde liegt, ist die Verteilungsmasse nicht erhöhbar. Auch ein Kind hat in diesem Fall, in dem die erwirtschaftete Menge an Geld nichgt ausreicht, Anspruch auf UVG bzw. Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, die im Kern dazu da sind, selbst unverschuldete Not auszugleichen. Vorwürfe helfen da nicht weiter.

Gruß, Xe

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 18:36




 Xe
(@_xe_)
Registriert

Stimmt, du hast es erkannt, elwu  :applaus1: ich habe die finanzielle Leistung durch die Mutter tatsächlich dem Zahlbetrag durch den Vater gleichgesetzt, denn davon geht die Rechtssprechung heutzutage nun mal aus! Und, stell dir vor: es gibt tatsächlich Betreuungselternteile, die finanzieren die Anteile der Umgangselternteile MIT, weil die Umgangselternteile ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen wollen/können, wie auch immer.

Wenn sie nicht können, ist daran nichts zu machen, im Gegenzug dazu: wenn sie nicht wollen, gibt es § 170 StGB. Die INstrumente sind also da, es kommt wie immer auf die richtige Nutzung an.

Nur mit einem kleinen, aber feinen Unterschied zu deiner These: ich stelle nicht die Rechnung der Bezahlung der Betreuungsleistung durch den KU an, hierfür ist der EU/TU zuständig. KU kommt dem Kind zugute und nicht der Mutter, den Fehler machst du jetzt, wie alle (mehr oder weniger) unterhaltszahlende Väter.

Trotzdem ist die Hinterfragung der Höhe legitim, auch wenn die Verlagerung vom EU/TU/BU auf KU als "Motivationsinstrument" in der "Reform" ab 04/07 praktisch degardiert wird.

Und, ein Kind, welches ein leistungsfähigeren Vater hat, hat durchaus auch einen höheren Lebensstandard, zu dem die Mutter beizutragen hat und es meist auch tut!

Sprich, ein Kind eines Bankers ist wertvoller als eines eines Maurers.

KU bezahlt nicht die Betreuungsleistung durch den Betreuungelternteil!

Dafür ist, wie oben angeführt, EU/TU/BU zuständig. Wenn es keinen gibt, ist entweder etwas falsch gemacht worden, es ist keine Verteilunsgmasse da oder aber es liegen andere Gründe vor.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 18:42
(@bengel)
Registriert

hallo elwu und wolfsfrau,

ich hab dieses forum seit fast 2 jahren als eine heimat empfunden, in der man sachgerechte tipps bekommt, mal in den arm genommen wird, wenn man sehnsucht nach kids/ex oder sonst was hat. ausserdem lebt es von den verschiedenen sichtweisen der mitglieder und deren wahrnehmung des jeweils fragenden.

lasst doch bitte nicht dieses forum zu einem familiengericht werden, in dem die  anwälte sich scharfe formulierungen (und nacher ein bier trinken)  um die ohren hauen und die mandanten sitzen da und wundern sich.

ein bisschen mehr einfühlungsvermögen und weniger selbstdarstellung, die niemandem dient, wäre klasse. dass ist meine bitte an euch.

danke.

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 18:46
(@wolfsfrau)
Rege dabei Registriert

Hallo Bengel,

ok.

Herzliche Grüße
Wolfsfrau

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 19:15
(@bengel)
Registriert

merci 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 20:18
(@wolfgang04)
Schon was gesagt Registriert

Wow... das haut aber rein. Wenn ich das so lese, stellen sich mir die Nackenhaare hoch. Ich habe nie etwas davon geschrieben das ich nicht mehr zahlen möchte, sondern schlicht und einfach nicht kann. Wer schonmal mit 1050€ im Monat leben musste wo davon noch die 200€ für das Kind weggehen weiss wovon ich rede. Dann bleiben 850€ wo du Miete, Auto und alles zu bezahlen hast. Dann braucht man aber auch noch was zu essen...da bleibt dann schon fast nicht´s mehr übrig. Dann hat man aber auch noch ein Kind. Dem will man natürlich auch etwas bieten können, wenn man es schon nur alle 2 Wochen mal hat. Ach ja..da fällt mir ja noch ein....Privat sollte man für seine Rente vorsorgen....meine private Rentenversicherung habe ich anfang des jahres Kündigen müssen, weil es einfach nicht mehr tragbar war. Ich bekomme bestimmt wieder mal eine Arbeit wie früher wo dieses Thema dann eh erledigt ist. Nur wer sich ein wenig am Arbeitsmarkt auskennt, der weiss das es nicht einfach ist etwas zu finden, schon gar nicht wenn man mal Führungsperson war und schon 4 Jahre vom beruf weg ist. Und warum bin ich weg? nur weil meine EX nicht mehr für das Kind zuhause bleiben mochte. Die hat depressionen geschoben, ist laufend zum psychologen gelaufen und meinte ihr falle hier die Decke auf den Kopf...sie muss unbedingt wieder arbeiten. Damals war unsere Kleine gerade mal 2 jahre alt. ich habe mir das lange überlegt. Dann blieb ich von der Arbeit zu hause, und kümmerte mich um das Kind. Mir war das damals schon bewußt das es nicht leicht werden würde...später wieder so einen Job zu finden den ich mal hatte. Als die kleine dann im Kindergarten war suchte ich eine Arbeit die zeitlich so war dass ich mich um das Kind kümmern konnte. Also nahm ich einen Job bei einer Leiharbeitsfirma an die mich bei uns in der Stadt in einem betrieb unterbrachten. Ich arbeitete hier nur Nachtschicht um tagsüber für meine kleine da zu sein. Schlafen tat ich wo sie im Kindergarten war. Alles funktionierte und mit 2 Einkommen lebten wie auch ganz gut. Als die kleine dann 11/2 jahre war (Dezember 2004) eine Woche vor Weihnachten...zog meine EX dann von mir weg und ich saß da. Seitdem suche ich ja einen anderen Job, nur erst mal finden. Und solange ich nicht´s anders habe bin ich froh das ich den Job habe und nicht abreitslos bin. Mittlerweile arbeite ich nicht mehr nur Nachtschicht sondern 3 Schichten. Ein nebenjob kommt also nicht in Frage.

Also....Wolfsfrau (vor allem du) du kannst nicht einfach über wem richten von dem du überhaupt nicht´s weißt und auch die Hintergründe nicht kennst. Glaube mir...ich wäre gerne für meine Tochter da und die wäre gerne bei mir. Denn ein Kindergerechtes Leben hat sie da...wo sie jetzt ist ganz bestimmt nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2006 21:21
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

warum hast du damals deine Frau mit Kind ausziehen lassen?
Bzw. warum hast du nicht den Antrag gestellt, das das Kind bei dir bleibt (Du hast dich ja auch drum gekümmert!)?

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 23:52
 elwu
(@elwu)

warum hast du damals deine Frau mit Kind ausziehen lassen?
Bzw. warum hast du nicht den Antrag gestellt, das das Kind bei dir bleibt (Du hast dich ja auch drum gekümmert!)?

Hi,

wie soll Mann denn das verhindern?!? Meine unwerte Ex ist samt meiner Tochter und den wichtigsten Wertsachen verduftet während ich auf einer Motorradtour war. Wenn einer gehen will, kann man ihn nicht halten, und wenn das eine Frau ist, kann man auch die Kinder nicht halten. Antrag stellen, vergiß es. In 99% alle Fälle wird er eh abschlägig beschieden da das sogenannte Familienrecht hierzulande im Grunde streng mütterzentriert ist. Es stammt ja im wesentlichen noch aus der Mütterfixierung der braunen Massenmörder zwischen '33 und '45 (falls du mir das nicht glaubst, informiere ich mal über die Geschichte und die Änderungen im Familienrecht seit der Einführung des bürgerlichen Gesetzbuches). Die sogenannte Emanzipation, die letztlich die Einführung einer Femidiktatur war, hat diesen Ursprung stets unter den Teppich gekehrt, aber natürlich die Pfründe (Hoheit über die Kids und somit auch über das Geld) mit Vehemenz verteidigt.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2006 00:22
(@wolfgang04)
Schon was gesagt Registriert

Tja...verhindert hätte ich es auch gerne. Meine Ex hatte einen anderen kennen gelernt und als ich eines Tages von der Arbeit heim kam, war die Wohnung leer. Ich suchte nach einem Brief, oder Nachricht...nicht´s...als ich dann auf´s handy schaute war da nur eine kurze SMS. Und das eine Woche vor Weihnachten. Nicht mal ein letztes gemeinsames Weihnachten hatte sie dem Kind gegönnt.

Ich hätte die kleine gerne zu mir genommen, nur meinte der Richter wo er dann alles von uns wußte, das er einen leichten Vorteil bei der Mutter sehe, denn sie habe den neuen Freund (ist selbstständig und Zuhause), der sich um die Kleine kümmern konnte und ich habe keinen, außer die Oma. Nur sehe er es nicht so gerne, wenn Kinder bei der Oma sind. Es existiert diesbezüglich noch kein Urteil, weil wir uns dann so geeinigt haben. Mir blieb ja auch nicht´s anderes übrig, weil wenn der Richter schon so redet, dann konnte ich mir denken wie das ganze ausgegangen wäre und so habe ich wenigstens guten Willen gezeigt. Kann ja sein das mir das auch mal etwas nützt. Nur wenn ich das so sehe wie das läuft, veerstehe ich die Welt nicht mehr. Denn um das Kind wird sich ja fast nicht gekümmert. Keiner geht mit ihr raus, oder so. Den ganzen Tag sitzt sie in der Wohnung rum. Mir war eigentlich immer wichtig das die Kleine viel raus kommt und mit anderen Kindern zusammen ist. Letzten Winter habe ich ihr das Schwimmen gelernt und in den Pfingsferien das Fahradfahren (ohne Stützen). Besonders letzteres finde ich schon traurig und ein Armutszeugnis für die Mutter. Mein Kind hat bei ihrer Mutter auch ein Fahrrad, nur was nützt ihr das, wenn keiner mit ihr raus geht. Jetzt ist das Ganze schon 11/2 Jahre her und die Kleine weint fast jedesmal wenn ich sie wieder zurück bringe. Ich denke mir mal, wenn die so weiter machen wird sie eines tages von ihrer Mutter weglaufen. Denn sie wird ja auch größer und irgend wann kommt die Zeit wo sie sich nicht mehr alles so gefallen lassen muss. Was micht traurig stimmt ist die Tatsache, das unsere Ämter und Gerichte scheinbar immer noch so eingestellt sind und meinen das die Kinder bei der Mutter am besten aufgehoben sind.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2006 14:08