Hallo Zusammen,
kurz zur Situatuion:
Ich bin 34, habe 2 Kinder ( 2 und 5 Jahre) und bald eine Ex-Frau 😉
Mein Sohn (2) wird im Januar 2016 3 Jahre.
Ab August 2015 sind sowohl mein Sohn (also U2) als auch meine Tochter in der Kita von 0730 - 1430 (inkl. Mittagessen)
Meine zukünftige Ex-Frau hat in der Ehe breits gearbeitet und davor natürlich auch.
Muss Sie arbeiten?
Welche Nachweise muss sie bringen ?
Wieviel Stunden sind ihr laut Gesetz zuzumuten?
Danke
Hallo,
wann habt ihr euch getrennt? Im Trennungsjahr muss sie ihre Berufstätigkeit nicht ausweiten/aufnehmen.
Sie kann in der Zeit arbeiten, in der die Kinder betreut werden können; bei euch 7:30 - 14:30 Uhr. Je nach dem wo ihr wohnt, musst du die Fahrzeit noch abrechnen, also geschätzter Beginn 8:30 bis 13:30 Uhr - max. 5 Stunden.
Gibt es Kitas die länger geöffnet haben oder auch eine Schulbetreuung für die Große?
Sophie
Hallo,
Trennung erfolgte bereits 2013, also das Trennungsjahr ist definitiv durch.
Sie hat die Kinder nur bis 1430 angemeldet, die Kita hätte auch bis 1730 geöffnet.
Meine große geht ein Jahr später in die Schule, somit haben beide noch Kita bis August 2016.
Die Frage ist, kann Sie mich mit einem 450 Euro Job abspeisen?
Leider ist Ihre Motivation, dass Leben alleine stemmen zu wollen sehr gering.
Damit wir uns nicht falsch verstehen, ich zahle gerne für meine Kinder und sehe Sie so oft ich nur kann.
Die mangelnde Motivation arbeiten gehen zu wollen erzürnt mich allerdings etwas :gunman:
THX
Die Frage ist, kann Sie mich mit einem 450 Euro Job abspeisen?
Solange der Jüngste unter drei ist, ist sie nicht einmal dazu verpflichtet.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
ich zahle gerne für meine Kinder
An der Höhe des KU macht es - wenn Kinder älter als 3 J. - auch keinen Unterschied, ob KM mehr oder weniger Arbeit.
Die Frage ist, kann Sie mich mit einem 450 Euro Job abspeisen?
Verlangt KM denn mehr als einen nach DDT errechneten KU?
Ggf. noch (quotale) Beteiligung an den Kita-Kosten wäre gerechtfertigt (und ja, hier spielt aufgrund der Quotelung dann ihr Einkommen eine gewisse Rolle).
Leider ist Ihre Motivation, dass Leben alleine stemmen zu wollen sehr gering.
Ihre Motivation sollte nicht Dein Thema sein. Wenn KM denn Betreuungsunterhalt verlangt, dann müssen Gründe in der Person Kinder dafür vorliegen, dass KM aufgrund eines erhöhten Betreuungsbedarfs nicht/ nicht ausreichend arbeiten kann. Die kann ich auf Basis Deiner (kurzen) Beschreibung nicht erkennen, sobald das jüngere Kind 3 J alt ist.
Gruß, toto
Moin Ace,
ein gerne kolportiertes Missverständins besagt, dass die Mutter maximal Unterhalt bekommt, bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist und dann schauen muss, wo sie bleibt, weil sie angeblich nach dem 3. Geburtstag keinene Unterhalt mehr bekommt.
Das ist falsch. Das Gesetz sagt
"Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes".
D.h. Die Mutter bekommt nicht höchsens bis zum 3. Geburtstag sondern mindestens bis zum 3. Geburtstag Geld. Ich nehme an, dass ihr schon getrennt lebt, wenn das Trennungsjahr um ist.
Wenn die Mutter nun jetzt schon arbeitet, kann ein Teil ihrer Einkünfte angerechnet werden, (ungefähr 1/3), der Rest ist überobligatorisch und hat keinen Einfluss auf die Höhe des Unterhaltes.
Innerhalb der ZEit, bis das Kindd 3 Jahre als ist, kann sie die Erwerbstätigkeit auch ohne Angabe von Gründen einstellen. Bei 2 Kindern wird kein GEricht sie verurteiln VZ zu arbeiten.
Sie kann Dich mit einem 450 € job abspeisen, und muss, je nach Richter, auch noch nicht mal substantiiert darlegen, warum sie nicht mehr arbeiten kann (bei meiner Verhandlung hat die Exenanwältin ähnliches vorgebracht, der Richter hat das dann zunächst auch abgenickt).
Glücklich schätzen kannst Du Dich, wenn Sie einem sozialversicherungspflichtigen Job nachgeht, den sie nach und nach ausbauen kann.
Dann muss Dein Ziel sein, eine Abstufung des Unterhaltes auszuhandeln, im gleichen Maße, wie die Ex die Erwerbstätigkeit ausbaut.
Lass Dich schnell scheiden, am Ende trittst Du sonst noch in die Falle der "langen Ehedauer".
Vergiss nicht: Grundsätzlich kann auch heute noch der Unterhaltsanspruch in bestimmten Konstellationen unbegrenzt bis zum Lebensende der Ex bestehen bleiben.
Gruß, PP
Hallo @ all,
die Scheidung läuft bereits und der Termin vor Gericht kommt hoffentlich so schnell wie möglich.
Ich danke Euch für die Antworten, mal sehen wo die Reise hingeht.
Laut meinem RA gibt es keinen Grund, warum Sie nicht auf min. 80 Stunden arbeiten gehen kann.
Das Sie keiner VZ Tätigkeit nachgehen kann, dafür habe ich Verständnis aber 80-120 Stunden sind schon drin.
Also was soll ich sagen!
Weitermachen/Durchhalten usw. 🙂
THX
Hallo,
80 Stunden wären 20 pro Woche; 4 pro Tag
120 Stunden wären 30 pro Woche, 6 pro Tag.
Das zweite Modell kommt aufgrund der jetzigen Betreuung nicht hin.
Und hier stellt sich die Frage, ob es für einen dann 3jährigen sinnvoll ist mindestens 8 Stunden pro Tag in der Kita zu sein.
Und ab August 2016 ist noch die Schule und die Betreuung zu berücksichtigen.
Im Zweifelsfall heisst es dann: Kind in Kita und anschließend Kind in Schule (oder umgekehrt) und dann evtl. erst um 9:00 Uhr beginnen zu arbeiten, bei 6 Stunden plus Essen für die Mutter, sprich 6,5 - auch wenn bei 6 Stunden keine Mittagspause vorgesehen ist wäre Arbeitsschluss 15:30 Uhr, Fahrzeit plus Kinder abholen 17:00 Uhr zu Hause.
Wenn das zu Kitazeiten noch klappt, bei Schulkindern um 17:00 Uhr Hausaufgaben zu machen, während das Abendbrot vorbereitet wird, das jüngere Kind auch seine Aufmerksamkeit von Mama fordert, ist schon nicht ganz einfach. Und die meisten Betreuungseinrichtungen für Schulkinder haben keine verpflichtende Hausaufgabenzeit oder eine entsprechende pädagogische Betreuungsperson die bei Problemen hilft. Bei meinen Kindern war das freiwillig und wer das nicht wollte hatte die Sachen zu Hause zu erledigen. Auch hat kein Erzieher darauf geachtet ob die Hausis vollständig waren oder ob das Kind in der maximalen Zeit nicht fertig geworden ist, weil es getrödelt hat.
Kannst du einen Teil der Betreuung übernehmen?
Sophie
Moin.
Und hier stellt sich die Frage, ob es für einen dann 3jährigen sinnvoll ist mindestens 8 Stunden pro Tag in der Kita zu sein.
Die Frage darf nicht sein, was sinnvoll ist, denn dann stellt sich die Frage aus wessen Sicht?! Sondern vielmehr was notwendig ist und - letztlich noch wichtiger - was überhaupt möglich ist (welche Betreuungsangebote gibt es überhaupt?!)
Und dann kommen wir zu der Frage
Kannst du einen Teil der Betreuung übernehmen?
Lässt KM dies zu?
Und will er das? (ansonsten wird es natürlich schwer, die KM zu mehr Arbeit zu verdonnern...)
Und die meisten Betreuungseinrichtungen für Schulkinder haben keine verpflichtende Hausaufgabenzeit oder eine entsprechende pädagogische Betreuungsperson die bei Problemen hilft.
Das sehe ich nicht so - Nachmittagsbetreuung ("Hort") bzw. Ganztagsschule sollten dies leisten - nur dann stellen sie eine sinnvolle Ergänzung/ Entlastung für arbeitende ETs dar.
Aber bis zur Schule ist noch ein wenig Zeit - der TO sollte versuchen, KM asap zu nachhaltiger Erwerbstätigkeit zu motivieren, um dann ab dem 3. Geburtstag des Kindes dies fordern zu können....
Gruß, toto
Hi Toto,
mag sein dass du das nicht so siehst: aber es gibt so gut wie keine Schule die beim Thema Hausaufgabenbetreuung sinnvoll arbeitet - wenn sie es tut kostet das Geld!
Somit funktioniert diese Hausaufgabenbetreuung in der Schule nur dann, wenn dein Kind problemlos mitkommt und relativ schnell arbeiteten kann, klappt das nicht hast du abends ein Kind das müde ist und noch Hausaufgaben zu erledigen hat. Was dann, sorry weder einem Kind noch einer Erziehungsperson noch zumutbar ist.
ACE02
Warum ist es für dich wichtig wieviel deine Ex arbeitet? Wie hättet ihr das denn geregelt wenn ihr euch nicht getrennt hättet?
Sorry, ich habe alleinerziehend mit nem Kind unter 2 auch nur einen 450€ Job plus paar Nachhilfeschüler gehabt, anders ging nicht. War für mich finanziell bescheiden, ich hab in diesem Jahr ziemlich miese gemacht, aber ist zum Glück lang vorbei.
Bekommt deine Ex von dir Unterhalt? Und wenn ja wieviel? Was bekommt sie für die KInder?
LG
Nadda
Meine zukünftige Ex-Frau hat in der Ehe breits gearbeitet und davor natürlich auch.
Ich möchte einmal das Schlagwort "Eheprägend" einbringen ...
Wichtig wäre jetzt zu wissen, in weiweit sie auch wärend er Ehe gearbeitet hat. Geschah dieses auch bereits nach der Geburt des Jüngsten Kindes und wieviel hat sie gearbeitet. Wie wurde in dieser Zeit die Betreuung geregelt, wie hoch war Dein Anteil und kannst Du diesen Anteil weiterführen.
Wenn sie erst mit der Trennung die Arbeitsreduziert hat, dann würde ich erstens auf die Ehesituation hionweisen und gleichzeitig persönlich die Betreuung anbieten, aber die Sichtweisen sind recht unterschiedlich ...
Nach BGH, Az. XII ZR 102/08 darf eine KM innerhalb der 3 Jahre selbstentscheiden, ob sie den Beruf wieder aufgibt.
Nach den drei Jahren und wenn eine Betreuung auch Hausaufgabenbetreuung anbietet, dann kann nach BGH, Az. XII ZR 102/08 eine Arbeitstätigkeit verlangt werden. Interessant wird es dann nach BGH, Az. XII ZR 20/09, wenn der Vater eine Betreuung anbietet, und der KM eine Arbeitstätigkeit somit ermöglicht, auch dann kann die KM sich nciht verweigern ... bei letzteren würde ich versuchen den Hebel anzusetzen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Und dann kommen wir zu der Frage Lässt KM dies zu?
Und will er das? (ansonsten wird es natürlich schwer, die KM zu mehr Arbeit zu verdonnern...)
Ja, lässt Sie, nach meiner Schicht werde ich die Kinder holen/betreuen.
Ja, wer will (oh nein, nicht schon wieder :))
Wichtig wäre jetzt zu wissen, in weiweit sie auch wärend er Ehe gearbeitet hat. Geschah dieses auch bereits nach der Geburt des Jüngsten Kindes und wieviel hat sie gearbeitet. Wie wurde in dieser Zeit die Betreuung geregelt, wie hoch war Dein Anteil und kannst Du diesen Anteil weiterführen.
80 Stunden Teilzeit
Bekommt deine Ex von dir Unterhalt? Und wenn ja wieviel? Was bekommt sie für die KInder?
Ja, meine Ex bekommt Unterhalt (ca. 600 euro)
Die Kinder liegen bei (ca. 500 euro)
Hallo ACE,
Du breschst ein bisschen zu schnell vor.
Solange, das jüngste Kind noch nicht 3 ist, muss sie überhaupt nicht arbeiten. Da sie aber 20 Stunden pro Woche arbeitet ist dagegen erst einmal überhaupt nichts einzuwenden.
Sicher wird sie ihre Berufstätigkeit ausbauen müssen bzw. kannst Du den nachehelichen Unterhalt reduzieren, wenn die Kinder älter werden. Du wirst nicht für Deine Ex Unterhalt zahlen müssen, wenn die Kinder zur Schule gehen, aber es gibt überhaupt keinen Anlass eine volle Berufstätigkeit zu fordern.
Hier wäre es sinnvoll sich zu einigen, z.B. auf von Jahr zu Jahr reduziertem Unterhalt. Was ein Gericht/Richter entscheidet kann Dir keiner wikrlich sagen.
Hier ein bunter Strauss von Entscheidungen:
"Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 17.02.2009 unter dem Az.: 2 UF 102/08 zur Frage der Erwerbsobliegenheit trotz Kind entschieden, dass einer erwerbstätigen Ehefrau nach einer Übergangszeit trotz der Betreuung einer 11-jährigen Tochter eine Berufstätigkeit mit 30 Wochenstunden zugemutet werden kann."
"Mit Urteil vom 16. Juli 2008 unter dem Az. XII ZR 109/05 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Stellung der geschiedenen, kindererziehenden Mütter gestärkt und entschieden, dass sich der nacheheliche Unterhalt grundsätzlich nach den "fortgeschriebenen ehelichen Verhältnissen" richtet."
"Hinsichtlich der Dauer des nachehelichen Unterhalts hat der BGH mit Urteil vom 18. März 2009 unter dem Az. XII ZR 74/08 entschieden, dass nachehelicher Unterhalt wegen Kinderbetreuung entfallen kann, wenn im Einzelfall ausreichende Betreuungsmöglichkeiten für das gemeinsame Kind zur Verfügung stehen. "
"Der BGH betonte, dass die Antwort auf die Frage, wie schnell eine geschiedene Mutter wieder ganztags arbeiten muss, von den Umständen des Einzelfalls abhänge."
(<a href="http://www.familienrecht-heute.de/unterhalt/pflege-erziehung-kind.html>Quelle</a>)."
VG Susi
Moin,
Du breschst ein bisschen zu schnell vor.
Finde ich gar nicht. Die Scheidung steht vor der Tür.
Es macht durchaus Sinn, sich jetzt mit dem Thema zu befassen, um abzuklären, ob eine einvernehmliche Einigung möglich ist.
Insofern würde ich drüber nachdenken, Ihr (ggf. ohne Anwalt) einen bis zur Einschulung absinkenden Unterhalt anzubieten (z.B. bis Januar 2016 weiterhin die 600 EUR und dann runter).
So es eine Einigung möglich ist, sollte das in eine Scheidungsfolgenvereinbarung getütet werden.
Wenn eine Einigung nicht möglich ist (kommt vor), dann kannst Du ebenfalls bis Januar 2016 unverändert zahlen und dann den Unterhalt einstellen.
Dann klärt das ein Richter für Euch.
Was dabei rauskommt, weiß weder Dein Anwalt noch dieses Forum.
Gruß
United
Hallo,
Du wirst nicht für Deine Ex Unterhalt zahlen müssen, wenn die Kinder zur Schule gehen...
Insofern würde ich drüber nachdenken, Ihr (ggf. ohne Anwalt) einen bis zur Einschulung absinkenden Unterhalt anzubieten (z.B. bis Januar 2016 weiterhin die 600 EUR und dann runter).
Wird es denn Großteils so gehandhabt, dass es ab Einschulung keinen Betreuungsunterhalt mehr gibt oder worauf stützt ihr Eure Aussagen?
Grüße
Chili
Moin,
Wird es denn Großteils so gehandhabt, dass es ab Einschulung keinen Betreuungsunterhalt mehr gibt oder worauf stützt ihr Eure Aussagen?
Das kann man so nicht sagen.
Aber: Bis zur Einschulung ist ein Kompromiß zwischen "gar nicht mehr" und "unbefristet".
Gruß
United
Hallo,
es ist so, dass es keine Regel gibt ab dem . ... muss die KM ..... arbeiten. Mit "vorbreschen" meinte ich, dass es nicht gut ankommt von jemandem, der z.Z. überhaupt nicht arbeiten muss, eine Vollzeittägkeit zu fordern. Weiterhin sind Betreuungsunterhalt und berufliche Tätigkeit nur bedingt mit einander gekoppelt. Wenn Ex mit einem Minijob über die Runden kommt ist das nicht Dein Problem.
Dein Problem ist der Unterhalt für Ex. Nachehelicher Unterhalt kann aus verschiedenen Gründen gewährt werden:
1. Kinderbetreuung, wenn keine Kinderbetreuung vorhanden ist (konkret nicht der Fall), oder es Gründe bei den Kindern gibt, die eine besondere Betreuung erfordern (das ist das Damoklesschwert, weil nicht klar definiert).
2. Krankheit der Ex (liegt nicht vor).
3. Lange Ehedauer (liegt auch nicht vor).
Das einzige was ich sehe worauf sich ein längerer Unterhaltsanspruch ergibt, wäre erhöhter Betreuungsbedarf der Kinder (sehr schwammig). Nun hat die Rechtsprechung ihre Tücken dahingehend, dass wenn nachehelicher Unterhalt zuerkannt wird, dieser unbefristet ist.
Deshalb wäre es sehr ratsam sich auf einen Vergleich zu einigen, der ein stufenweises Abschmelzen des Unterhalts vorsieht. Das hat für Ex den Vorteil Unterhalt zu bekommen und für Dich wird die Sache überschaubar.
Du kannst Glück haben, dass das Gericht keinen nachehelichen Unterhalt ausurteilt, weil es dafür keine Gründe gibt, Du kannst aber eben auch Pech haben und er wird unbefristet ausgeurteilt. Was ein Gericht/Richter entscheidet, kann Dir keiner sagen und eine gefestigte Rechtsprechung, nach dem Motto in der Regel (95% der Fälle) ist es so dass ...., das gibt es nicht.
VG Susi
Nachtrag: "unbefristet" bedeutet nicht, dass Du unbefristet zahlen musst, wenn die Verhältnisse sich ändern, dann musst Du u.U. nicht mehr zahlen, aber es gibt keinen Automatismus, dass es im Jahr x endet sondern muss ggf. wieder vor Gericht erstritten werden.