Hallo,
seit längerer Zeit bin ich mal wieder hier.
Mein Sohn (20) hat mir nun mitgeteilt, dass er sich zu einem Studium entschlossen hat.
Die letzten 4 Jahre hat er sich nicht mehr bei mir gemeldet... auch nicht auf Mails und Karten etc. meinerseits geantwortet.
Nun frage ich mich ernsthaft, ob es wirklich so ist, dass ich sein Studium finanzieren MUSS?
Mir kamen folgende Gedanken hierzu:
Wenn in einer intakten Familie ein Kind studieren will und die Eltern (oder einer der Eltern) dies nicht möchte, dann hat das Kind Pech gehabt.
Niemand würde dieser Familie rechtlich vorschreiben, das Kind unterstützen zu müssen.
Ist man jedoch (wie in meinem Fall) geschiedener Vater, dann muss man das Studium des Kindes finanzieren (so jedenfalls meine bisherigen Infos).
Egal ob Kontakt zum Kind besteht oder nicht...
Daher frage ich mich... Wie kann es sein, dass das Kind quasi bestimmt, was der geschiedene Vater zu zahlen hat?
Ich hoffe, Ihr versteht, wie ich das meine...
Daraus ergibt sich mein nächster Gedanke:
Kann ich verlangen, dass mein Sohn einen Studenten-Job annimmt, um einen Teil seines Studiums selbst zu finanzieren?
Immerhin wäre meine finanzielle Belastung dann nicht ganz so hoch.
Übrigens:
Die Mutter hat keine Lust zu arbeiten, redet sich heraus mit "ich bekomme keine Stelle" und ich bin seit fast 20 Jahren der alleinige Zahlvater.
Würde mich über ein paar Tipps sehr freuen, die mich vielleicht entlasten könnten.
Danke und Gruss,
M.
Hallo Bonner,
Eltern müssen dem Kind ermöglichen, eine erste Ausbildung abzuschließen und es dabei durch Unterhalt zu unterstützen. Das gilt unabhängig davon, ob man als Eltern getrennt ist oder in "intakter" Familie zusammen lebt. Das Kind hat den Anspruch, diese Unterstützung zur Not gerichtlich durchzusetzen.
Der Pflicht der Eltern steht die Pflicht des Kindes gegenüber, die Ausbildung zielstrebig zu verfolgen. Du wirst also keine 42 Semester Sozialpädagogik finanzieren müssen, wohl aber ein Regelstudium von 6-9 Semestern.
Unterhalt müssen beide Elternteile entsprechend ihrer Einkünfte zahlen. Wenn die Mutter nichts hat, dann kannst Du das nicht ändern, es gibt keine Erwerbsobliegenheit. Allerdings müssen beide Elternteile ihr Einkommen offen legen und der Sohn muss euch Wechselseitig Auskunft erteilen und er muss versuchen, Bafög zu bekommen.
Vorrangig im Unterhalt sind minderjährige weitere Kinder und ggf. vorhandene Ehefrauen.
Wenn er außer Haus wohnt, hat er einen Anspruch auf 670 Euro - Kindergeld 184 Euro = 486 Euro ggf. abzüglich Bafög ggf. zuzüglich Krankenversicherung und Studiengebühren. Ansonsten gilt Spalte 4 der DDT.
Damit bestimmt nicht das Kind, was gezahlt wird, sondern es orientiert sich auch hier nach der Düsseldorfer Tabelle.
Begrenzt durch Deinen Selbstbehalt i. H. v. 1.300 Euro.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Eltern schulden Kindern Unterstützung bis zum Abschluß einer ersten Ausbildung. Dabei ist es dem Gesetzgeber völlig egal, ob die Kinder in einer intakten Familie oder als Scheidungskind leben, er schreibt einfach vor, dass Eltern Unterhalt schulden bis das Kind durch eine Ausbildung auf eigenen Beinen steht. Mit Pech gehabt täuscht du dich da sehr.
Dabei haben die Eltern kein Mitspracherecht, ob ein Kind studiert oder eine Lehre absolviert. Das Kind kann frei wählen, nur muss der angestrebte Beruf eben seinen Fähigkeiten entsprechen und zügig absolviert werden.
Ein studierendes Kind muss vorrangig Bafög beantragen (dazu musst du aber dann auch dein Einkommenm offenlegen), dann erst sind die Eltern in der Pflicht. Wenn die Mutter kein Einkommen hat und du entprechend verdienst und es deshalb kein Bafög gibt, wirst du weiterhin alleine zahlen.
Nein, er muss keinen Studentenjob annehmen, denn der Gesetzgeber geht auch da davon aus, dass Studium eine Fulltimebeschäftigung ist und der junge Erwachsene diese strebsam und in der Regelstudienzeit absolvieren soll. Er muss dir nur halbjährlich nachweisen, dass er studiert.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin.
Wenn in einer intakten Familie ein Kind studieren will und die Eltern (oder einer der Eltern) dies nicht möchte, dann hat das Kind Pech gehabt.
Das ist vom Grundsatz her nicht so. Unter gewissen Rahmenbedingungen hat mE auch das Kind aus sog. "intakten Familien" einen Unterhaltsanspruch gegen die Hauhaltskasse seiner Eltern. Nur dass das dann idR nicht mit DDT und schon gar nicht getrennt gg Vater und Mutter berechnet wird, sondern man sich meist einigt, was machbar ist und wieviel der Student selbst hinzuverdienen muss.
Und dementsprechend wäre in Deinem Fall zu prüfen, ob der Jg Student einen Unterhaltsanspruch hat, den dann gg KV und KM. Wenn letztere nicht leistungsfähig ist, dann bleibt der Großteil leider bei Dir hängen. Und wenn dem Student der Unterhalt nicht ausreicht, dann kann er arbeiten gehen...
Konkret würde ich tats. mal mit ihm reden, was und wieviel er sich denn vorstellt. Je nach Deiner pers. Situation findet sich da ja vielleicht sogar eine Lösung abseits von DDT. Und vielleicht ist er ja offen für nen Nebenjob, wenn ihr so vernünftig drüber redet und Du nicht bloß dies "verlangst"... Ihr seid doch beide erwachsene Menschen...
Gruss, Toto
Vielen Dank für die schnellen und zahlreichen Tipps.
Alle 3 Antworten stimmen ja überein, sodass ich nun weiß, was mich erwartet.
Es ist halt immer ärgerlich, wenn halt - aufgrund jahrelanger Beeinflussung durch die Mutter - kein Kontakt zum Kind besteht und man nur noch Zahlvater ist...
Da ärgert man sich natürlich, wenn dann durch ein Studium wieder 100,- oder an die 200,- Euro mehr an Unterhalt fällig werden und man sich deshalb selbst wieder mehr einschränken muss.
Das war der Grund meiner Nachfrage hier und im Grunde hatte ich schon im Gefühl, dass es sich rechtlich genau so verhalten wird, wie Ihr erklärt habt.
Also... mindestens 3 weitere Jahre zahlen und einschränken ;(
Aber 2 Fragen hätte ich noch:
1) "Lausebackesmama" hat folgendes geschrieben:
"Vorrangig im Unterhalt sind minderjährige weitere Kinder und ggf. vorhandene Ehefrauen."
Wie genau ist das zu verstehen?
Wenn ich wieder verheiratet bin und meine neue Frau keine Arbeitsstelle hat, dann muss ich nicht... oder weniger zahlen?
2) Es wurde geschrieben "6 - 9 Semester"...
Ich habe erfahren, dass man nur bis zum 1. Studienabschluss zahlen muss. Das wäre doch bis zum Bachelor... also ca. 6 Semester.
Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Danke und Gruss,
M.
zu 1.
Ja sie würde im Unterhaltsanspruch vorgehen. Es würde dann ihr Anspruch (ergibt sich dann aus deinem Verdienst) ermitteln und zu deinem SB addiert. Bleibt dann noch was würde das an das nachrangige Kind gehen.
zu 2.
Das ist jetzt eine gute Frage, die IMO noch nich zu Ende geklärt ist. Vor der Einführung des Bachelors war es einfacher. Z.B. ein Dipl.-Ing. bekam gut eine Stelle, auch ohne Dr. Titel. Wenn nun in dem gewählten Studiengang mit dem bachelor nichts zu kriegen ist, weil nur Master eingestellt werden, dann wäre wohl bis zu Master zu zahlen. Wie das derzeit in der Praxis gehandhabt wird kann ich mangels mir bekannten Urteilen nicht sagen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo M.,
halten wir mal fest: Die Mutter des zukünftigen Studenten "hat keine Lust zu arbeiten" (lebt also von Hartz IV, oder was?); ausweislich deiner älteren Beiträge gehörst du selber nicht zu den Topverdienern. Das lässt eine gewisse Hoffnung aufkeimen, dass der zu zahlende Unterhalt durch gewährtes Bafög und/oder durch Kappung an deinem Selbstbehalt gemindert wird. Wenn du deine Einkommensdaten einstellst, können wir da gerne mal rechnen.
Wie ist die Situation hinsichtlich des zweiten Kindes? Wenn ich's richtig sehe, müsste die Tochter inzwischen auch (fast) volljährig sein, da könnte sich also auch noch das ein oder andere ändern.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
vielen Dank für Deine Mühe...
Meine Exfrau hat sich damals einen Mann gesucht und dann geheiratet, der sehr gut verdient.
Daher geht es ihr finanziell bestens.
Sie haben noch ein weiteres Kind bekommen, das aber jetzt auch schon 12 Jahre alt ist.
Meine Tochter ist in Ausbildung und jetzt schon 22 Jahre...
Sie bekommt während ihrer Ausbildung auch 100,- Euro Ausbildungsbeihilfe. Daher hoffe ich, dass mein Sohn auch wenigstens einen Teil Bafög bekommen wird.
Wenn es schon wenigstens 100,- Euro wären, wäre ich schon froh, denn dann müßte ich nur ca. 70 - 80,- Euro mehr zahlen, als bisher...
Kannst Du vielleicht noch etwas zur Dauer sagen?
Wie ja weiter unten schon geschrieben, hatte ich die Info, dass man nur bis zum 1. Studienabschluss (Bachelor) zahlen MUSS.
Danke und schöne Grüße,
imebro
Hallo imebro,
weder zum Bafög, noch zur Dauer der Unterhaltspflicht bei einem Bachelor-Studiengang, kann ich viel sagen. (Sorry, das Thema interessiert mich selbst nur am Rande, denn meine beiden Burschen werden einen Hörsaal wohl niemals von innen sehen, wenn auch aus durchaus unterschiedlichen Gründen.)
Zum Bafög kannst du aber mal einen Bafög-Rechner befragen, z.B. diesen hier: https://www.bafoeg-rechner.de/ - da die Mutter nix verdient, und da das Einkommen ihres neuen Ehemannes anscheinend keine oder allenfalls eine geringe Rolle spielt (es ist ja schließlich nicht sein Kind), ist die wesentliche Einflussgröße auf Sohnemanns Bafög-Höhe dein eigenes Einkommen. Daher, spiele die Sache mal mit euren konkreten Daten durch, am besten in den zwei Varianten "Sohn bleibt bei Mutti wohnen" und "Sohn nimmt sich eine eigene Studentenbude", denn diese Entscheidung wirkt sich deutlich aus, sowohl auf die Höhe seines Unterhaltsanspruchs als auch auf die Höhe des Bafögs.
Meine Exfrau hat sich damals einen Mann gesucht und dann geheiratet, der sehr gut verdient.
Das ist zwar jetzt völlig off-topic, aber dabei fällt mir natürlich mal wieder diese alte Lebensweisheit ein:
Ein erfolgreicher Mann ist ein Mann, der mehr Geld verdient, als seine Frau ausgeben kann.
Eine erfolgreiche Frau ist eine Frau, die sich einen solchen Mann geangelt hat.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
Wie ja weiter unten schon geschrieben, hatte ich die Info, dass man nur bis zum 1. Studienabschluss (Bachelor) zahlen MUSS.
Leider ist es nicht so einfach. Eine detaillierte Darstellung findest Du z.B. hier:
http://www.123recht.net/Unterhalt-fuer-Studierende-bis-zum-Master-oder-nur-fuer-den-Bachelor-__a94448.html
Bei uns (naturwissenschaftliches Institut) zeichnet sich ab, dass hier alle den Master machen. Wie das in Zukunft von den Gerichten
bewertet wird, bleibt abzuwarten, und wird fachspezifisch anders ausfallen.
LG,
Mux
Hallo Bonner,
da sich der 20jährige Student nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung befindet steht er im 4. Rang der Unterhaltsberechnung.
Rangfolge gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1609.html>§" 1609 BGB</a>:
1. Rang: minderjährige Kinder (bei Dir das 12jährige Kind) und privilegierte Volljährige (bei Dir nicht vorhanden)
2. Rang: Elternteile, die wegen Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt (Betreuungsunterhalt) sind oder im Falle einer Scheidung wären. (sehe ich bei Dir nicht)
3. Rang: Hierunter fallen die Ehegatten, die nicht der 2. Rangstufe zuzuordnen sind. (Deine Ehefrau ?)
4. Rang: alle Kinder, die nicht unter 1. fallen (also der 20 jahrige Student und die 22 jährige Tochter).
Bei der Unterhaltsberechnung ist also zuerst der Unterhalt für das 12jährige Kind abzuziehen und auch der Unterhalt für Deine Ehefrau, erst dann kommen die anderen Kinder zum Zug wenn noch Geld zum Verteilen vorhanden ist. Außerdem hast Du gegenüber den volljährigen Kindern einen Selbstbehalt von 1300 Euro.
Vom Bedarf 670 Euro des Studenten, wenn er nicht mehr bei einem Elternteil wohnt, ist das volle Kindergeld anzurechnen (also abzuziehen), ggf. sind Kranken- und Pflegeversicherung zusätzlich zu zahlen, vermutlich ist der Student aber erst einmal familienversichert. D.h. zur Diskussion stehen 670 - 184 Euro = 486 Euro. Wohnt er noch zu Hause gilt die DDT (aber das volle Kindergeld ist anzurechnen). Einen Bafög-Antrag muss er stellen, ansonsten könnte ihm Bafög fiktiv angerechnet werden. Da die KM kein einkommen hat und Du weitere unterhaltsberchtigte Personen sollte zumindest etwas Bafög dabei rauskommen.
VG Susi
Hallo Susi und vielen Dank.
Das war von mir wohl etwas missverständlich ausgedrückt.
Die 12-jährige Tochter ist die Tochter meiner Exfrau mit ihrem neuen Ehemann.
Und ich bin nicht verheiratet. Habe zwar eine Lebensgefährtin, aber sie wohnt nicht bei mir.
Also muss er in jedem Fall zunächst Bafög beantragen.
Wie schätzt Du (bzw. Ihr) das denn ein, wenn man bedenkt, dass meine Tochter, die ja eine Ausbildung macht, ja diese Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) erhält (100,- monatlich).
Daraus könnte man doch schließen, dass mein Sohn auch Bafög erhalten könnte... jedenfalls einen Teil.
Danke und Gruss,
Bonner
Äh Susi,
das 12-järhige Kind ist das Kind seiner Exfrau mit deren aktuellem Ehemann. Bonner hat damit nix zu tun 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
...danke @ midnightwish.
Kurze Ergänzung zu meinem letzten Post:
Habe eben mal den Bafög-Rechner bemüht.
Da wird seltsamer Weise auch das Einkommen des neuen Mannes meiner Ex-Frau abgefragt.
Das kann ich naütlich nur ganz grob schätzen.
Daher weiß ich ja jetzt überhaupt nicht, inwieweit ich dem Ergebnis trauen kann...
Bei diesem Versuch kamen 176,- Euro Anspruch raus.
Falls das stimmen würde, wäre ich natürlich happy 🙂 denn dann müßte ich lediglich 310,- Euro zahlen... 10,- Euro mehr als jetzt...
LG
Bonner
Hallo,
danke midnightwish, dass mit Kind und Ehefrau habe ich falsch verstanden.
Das Einkommen des neuen Ehepartners wird meiner Meinung nach nur deshalb abgefragt um zu prüfen ob hier Unterhaltspflichten bestehen. Du kannst das testen indem Du ein sehr hohes Einkommen des Ehemanns in den Bafög-Rechner eingibst. Bei der Bafäg-Berechnung sollte das Kind der Ex aber auch eine Rolle spielen.
Hinsichtlich des Einkommens des Ehemanns der KM heißt es "Wenn das monatliche Brutto-Einkommen (deutlich) höher als der vorgegebene Betrag von 675 Euro ist, hat es keine Auswirkungen auf das BAföG. Es ist dann auch im BAföG-Antrag unnötig, nähere Angaben dazu zu machen. Wenn das Einkommen jedoch niedrig oder gleich 0 ist, sollte der Stiefvater von der Mutter in den Zeilen 33 ff. des Formblatts 3 angegeben werden." (<a href="https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/index.php>Bafög-Rechner" </a>).
VG Susi
Danke Dir Susi,
habe jetzt einfach mal das Einkommen des neuen Mannes meiner Exfrau mit NULL eingetragen.
Darüber hinaus habe ich mein Jahreseinkommen noch um 3.000,- Euro erhöht (da ich jetzt nicht ganz genau die Summe im Kopf habe)
Zusätzlich fiel mir auf, dass ich keinen Betrag bei meiner Einkommenssteuer und Soli eingetragen hatte...
Nun kommen am Ende 262,- Euro Anspruch raus.
Diese bleiben auch, wenn ich das Einkommen des neuen Mannes meiner Exfrau auf z.B. 1000,- Euro setze.
Wenn das tatsächlich so wäre, dann müßte ich ja lediglich 224,- Euro zahlen :thumbup:
Also 670 - 184 - 262 = 224
Das wäre allerdings für den Fall, dass mein Sohn nicht mehr bei seiner Mutter leben könnte.
Wenn er dort weiterhin wohnen kann, würde sich der Betrag ja verändern. Keine Ahnung, ob mehr oder weniger :redhead:
Schöne Grüße,
Bonner
Moin,
Es ist halt immer ärgerlich, wenn halt - aufgrund jahrelanger Beeinflussung durch die Mutter - kein Kontakt zum Kind besteht und man nur noch Zahlvater ist...
Ja, das ist ärgerlich, aber Schnee von gestern.
Klag nicht über die verschüttete Milch, sondern sieh hier eine Chance.
Ich würde meinem Filius in einem solchen Fall klipp und klar sagen:
"Meldest Du Dich nur aus rein monetären Beweggründen, dann bekommst Du genau das was Dir zusteht. Sehe ich Anstalten Deinerseits hier wieder in Richtung Vater-Sohn-Verhältnis zu arbeiten, kann man auch über zusätzliche Unterstützung reden!"
Nenn es Erpressung, ich nenn es "Leben"!
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Hallo,
wenn der Student weiter bei der Mutter wohnt, dann berechnet sich der Unterhaltsanspruch nach der Düsseldorfer Tabelle, dabei werden das Einkommen von Dir und der KM addiert, daraus ergibt sich der Anspruch gemäß DDT, für die Haftungsanteile wird zunächst der Selbstbehalt 1300 Euro abgezogen und dann gequotelt. Wenn die KM keine Einkommen hat, dann zahlst Du sowieso alleine.
Zusätzlich ist zu beachten, dass niemand mehr Unterhalt zahlen muss als er alleine zahlen müßte. Für Dich heißt das Unterhaltsanspruch gemäß DDT abzüglich volles Kindergeld und abzüglich BAfög. Auch damit solltest Du weniger als bisher zahlen.
Wenn Dein Sohn zügig studiert solltest Du Dich ihm ein Masterstudium auch gönnen (Schlechte Studenten studieren 5 Jahre im Bachelor, gute studieren in 5 Jahren Bachelor und Master.)
Ansonsten würde ich jensB zustimmen, teile Deinem Sohn mit, dass Du mit ihm über seine Zukunft reden möchtest. Drohen würde ich nicht, aber es natürlich auch klar, wenn die Beziehung besser ist, dann zahlst Du zumindest mit mehr Motivation und vielleicht auch mal ein Extra.
VG Susi
Hallo JB und danke...
Ja, da hast Du absolut Recht. Ist Schnee von gestern :thumbup:
Der Vorschlag hat mich jetzt grinsen lassen.
Denn ich habe vor ca. 1 Jahr einen ähnlichen Deal mit meiner Tochter gemacht.
Wenn sie sich bemüht, den Kontakt zwischen uns wieder zu verbessern, dann gibt´s jeden Monat einen hohen 2-stelligen Betrag als Taschengeld.
Als dann - innerhalb der nächsten 4 Monate - lediglich EINE einzige SMS kam mit "Hi wie gehts...?", habe ich mich dazu entschlossen ihr zu schreiben, dass unser Deal wohl mächtig in die Hose gegangen ist und dass ich daher auch von meiner Seite her diesen Deal beenden werde. Kurz: Ich habe die Zahlung eingestellt.
Was war das Ergebnis? NICHTS... habe seit dem nichts mehr von ihr gehört/gelesen.
Das zum Thema "Verbesserung des Verhältnisses" :redhead:
Aber ähnliches werde ich auch meinem Sohn vorschlagen.
Ich hatte ihn jedoch am Mittwoch schon angeschrieben und ihn gebeten, mir doch auch mal mitzuteilen, was er denn studieren wolle und was er für die Zukunft plant.
Bis heute habe ich (wieder mal) keine Antwort erhalten.
Die einzige Antwort, die ich erhalten hatte, war die, die er machen musste... nämlich mir mitteilen, was er überhaupt plant (Ausbildung oder Studium).
Aber ich habe ihn heute erneut angeschrieben und bin jetzt gespannt, ob er antwortet...
Hoffe sehr, dass meine Bafög-Berechnung so einigermaßen stimmt, denn das würde meine momentane Stimmung erheblich steigern :thumbup:
Schöne Grüße,
Bonner
Oh, da haben sich wohl unsere Post´s überschnitten.
Auch Dir danke - Susi,
Interessant finde ich Deine folgende Bemerkung:
"Für Dich heißt das Unterhaltsanspruch gemäß DDT abzüglich volles Kindergeld und abzüglich BAfög."
Das wäre also in dem Fall, wo er weiterhin bei seiner Mutter wohnen würde... so wie jetzt.
Ich zahle im Moment 300,- Euro monatlich. Da ist das KG ja schon abgezogen.
Wenn man nun das Bafög noch abziehen würde mit den eben ausgerechneten 262,- Euro, dann blieben ja nur noch knappe 40,- Euro für mich zu zahlen.
Kann das tatsächlich so sein?
Danke und schöne Grüße,
Bonner