Muss Unterhalt wirk...
 
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Muss Unterhalt wirklich neu berechnet werden?

 
(@sim-f)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr Lieben!
Heute möchte ich euch unseren Fall schildern. Wir wissen nämlich nicht , wie wir uns am besten verhalten sollen. Und jedes Mal zum Anwalt rennen ist auch gant schön teuer  :exclam:
Also: Das Jugendamt hat den Unterhalt für das Kind(12 J) meines Mannes aus erster Ehe berechnen wollen. Dazu hat uns die Kindesmutter Anfang dieses Jahres aufgefordert, von Erhalt des Briefes an, die Lohnscheine für eine Berechnung zu senden. Dies haben wir auch getan. Und das Jugendamt hat berechnet. Da wir weiter weg wohnen, wurden uns vom Jugendamt die Unterlagen geschickt, die wir beim hiesigen Jugendamt titulieren liesen. Also die Urkunde wurde erstellt und danach wurde von uns der Unterhalt gezahlt. Soweit so gut.
Allerdings hat der Kindesmutter die Unterhaltshöhe nicht zugesagt. Sie fordert eine Neuberechnung. Ihr war aufgefallen, was ja auch für das Jugendamt offensichtlich war, dass mein Mann seinen Arbeitgeber gewechselt hat. Dies hat sie dem Jugendamt mitgeteilt. Diese schrieben uns, dass sie deshalb den Unterhalt noch mal neu berechnet haben. Auf Grundlage der letzten drei Lohnscheine. Die neue Höhe teilten sie uns in diesem Brief gleich mit und die Aufforderung, nun diese Summe zu zahlen.
Darauf hin schrieb mein Mann dem Jugendamt, dass als Grundlage zur Berechnung ja ein Jahr genommen wird. Und wir haben zum aufgeforderten Zeitpunkt die da vorhandenen Unterlagen geschickt.
Antwort des Jugendamtes: Eine Aufforderung ab JETZT Lohnscheine rückwirkend für ein Jahr zu schicken.
Ist das okay? Wir haben doch nichts falsch gemacht, als wir bei der allerersten Aufforderung der Kindesmutter geschickt haben, was verlangt wurde, oder?!

Ja, und noch eine Frage: Das Jugendamt verlangt von mir (neuer Ehefrau) einen Nachweis, dass ich kein Einkommen habe. Wie funktioniert denn sowas?
Ich hab ja auch kein Einkommen, wir haben ja zwei kleine Kinder.

Schon einmal vielen Dank für Antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2015 14:29
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sim-f,

so wie ich es verstehe, waren 9 Bescheinigungen vom alten Arbeitgeber und 3 Bescheinigungen vom neuen.
Eine Berechnung auf Basis des neuen Einkommens halte ich für legitim (den Wunsch nach weiteren Unterlagen allerdings nicht, es sei denn auch bei Sonder-/Einmalzahlungen hätte sich etwas geändert).

Ja, und noch eine Frage: Das Jugendamt verlangt von mir (neuer Ehefrau) einen Nachweis, dass ich kein Einkommen habe. Wie funktioniert denn sowas?
Ich hab ja auch kein Einkommen, wir haben ja zwei kleine Kinder.

Bei diesem Hinweis wiederum wird man hellhörig ... wurdest Du (und Eure beiden gemeinsamen (?) Kinder) bei der Einstufung berücksichtigt ?

Du kannst gerne mal (in Abstimmung mit Deinem Männe) die Berechnung und das Ergebnis des JA hier anonymisiert einstellen.
Die verrechnen sich "total versehentlich" ganz gerne.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2015 14:42
(@sim-f)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United,

vielen Dank für deine Antwort. Bei den Lohnscheinen war es fifty fifty ungefähr. Es waren nicht nur drei Lohnscheine vom neuen Arbeitgeber dabei. Es waren mindestens sechs. Das Jugendamt hat sich nur die letzten drei Lohnscheine des neuen Arbeitgebers "ausgesucht" um daraus neu zu berechnen. Denn auf denen war sein Lohn schon gestiegen (nicht übermässig). Denn auf den drei Lohnscheinen davor (also die ersten drei Monate beim neuen AG) hatte er ca 100 € mehr netto als beim alten AG, die haben sie nicht in die Berechnung mit einbezogen.
Ich versteh die Kindesmutter ja, aber das Vorgehen des Jugendamtes nicht wirklich. Schliesslich ist der Titel ja da, den das Jugendamt wollte. Fällt der jetzt einfach unter den Tisch?
Einmalzahlungen und dergleichen gibt es nicht.
Für uns ist nun die Frage: schicken wir dem Jugendamt die gewünschten Lohnscheine oder nicht?
Dann würden wir ja eigentlich der anderen Seite zuarbeiten, denn diese müsste doch, wenn sie eine Abänderungklage anstrebt (wurde uns im Brief auch angedroht) Nachweise bringen, oder?

Bei der Unterhaltsberechnung wurden unsere Kinder mitberücksichtigt. Man mußte meinem Mann sogar einen höheren Freibetrag einräumen, da sein Arbeitsweg sehr lang und nicht abänderbar ist. Ist also eine Mangelfallberechnung herausgekommen. Ich hab mir auch die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgericht angeschaut. Also da hat man uns nicht über´s Ohr hauen wollen (was die Berechnung anbelangte, die beurkundet wurde).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2015 15:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus sim-f und willkommen!

Für uns ist nun die Frage: schicken wir dem Jugendamt die gewünschten Lohnscheine oder nicht?

ich würde dem JA unter Hinweis auf Zeitpunkt der letzten Einkommenseinkunft um die rechtliche Grundlage ihres Ansinnens bitten. Sofern das Einkommen nicht um 10% nach oben geschnellt ist, besteht Auskunftsanspruch alle 2 Jahre, soviel ich weiss.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2015 15:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

warum das JA jetzt wieder Lohnabrechnungen haben will verstehe ich auch nicht.

Ansonsten ist die Berechnung aufgrund des aktuellen Einkommens legitim, weil es nicht um den Durchschnitt der letzten 12 Monate sondern um das regelmäßige Einkommen geht, darauf beruht der Unterhaltsanspruch und dieser ist zu bedienen. Ein Titel ändert daran gar nichts. Ein Titel dient nur der sofortigen Vollstreckbarkeit der titulierten Unterhaltsforderung.

Da es sich um eine Mangelfallberechnung handelt spielt es eine Rolle ob Du Einkommen hast oder nicht, da im Falle des Einkommens der Selbstbehalt gesenkt werden könnte. Ob Du Einkommen hast oder nicht sollte aus der Steuerklärung hervorgehen, die sowieso abgefragt werden müsste.
Das Urteil des BGH vom 02.06.2010, Aktenzeichen: XII ZR 124/08 <a href= BGH vom 02.06.2010
Aktenzeichen: XII ZR 124/08>Rechtslupe</a> bestätigt den Anspruch auf Auskunft, allerdings gegen über dem Unterhaltsschuldner (KV) und Nachweise sind nicht gefordert.

Bei einem Mangelfall gilt vieles nicht, was im Normalfall gelten würde. In diesem Fall könnte die Abänderungsklage auch aufgrund der letzten Lohnabrechnung erfolgen, da davon auszugehen ist, dass das Einkommen regelmäßig diesem entspricht.

Was im Fall einer Klage herauskommt kann keiner wirklich sagen, ich würde aber davon ausgehen, dass eine Abänderungsklage Erfolg haben würde.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2015 17:37
(@sim-f)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für eure Auskünfte. Es ist schön, dass es euch gibt. Aber auf der anderen Seite auch wieder traurig, dass es euch geben muss.
Aber auch ich trau den Jugendämtern nicht über den Weg. Ich hab den Eindruck, die agieren wie sie lustig sind. Denn was soll man davon halten, wenn´s JA den Unterhalt ausrechnet und einen Brief später verkündet: TRARA, die Kindesmutter ist mit unserer Berechnung nicht einverstanden, da rechnen wir doch glatt noch mal!  Mein Mann hat beim hiesige Jugendamtgefragt, ob die auch den Unterhalt für sein Kind ausrechnen könnte, Antwortet: Verbindliche Auskünfte nur in Gegenwart
der Kindesmutter.

VG sim-f

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2015 17:57