Hallo,
könnte nicht mal jemand oder mehrer die schon eine Urkunde haben, seinen Text zur Verfügung stellen, natürlich ohne Daten.
Hab am Montag einen Notar Termin und bereite gerade eine Vorlage vor.
Ich weiss, dass der Notar so eine selbe hat, aber ich möchte mich trotzdem gerne Vorbereiten, denn auch der Notar kann ja mal was vergessen.
Vorsichtig ist die Mutter in der Porzellankiste.
Will nicht ohne Vorahnung unterschreiben.....denn dann ist es zu spät......
Servus Hoschy-AA!
Ich gehe davon aus, dass Du KU titulieren lassen möchtest.
Soll es ein dynamischer oder statischer Titel werden?
Wichtig wäre in jedem Fall, den Titel erst mal bis zum 18. Geburtstag des Kindes zu begrenzen.
Musterschreiben ist insofern schwierig, da grundsätzlich das tituliert wird, was Du im Titel stehen haben möchtest...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
ist es nicht sinnvoller den Titel beim Jugendamt ausstellen zu lassen ? Ist zumindest kostenlos.
Gruß
Peter
Hallo,
du kannst einmal hier http://www.derbeistand.de/ schauen unter Downloads, da sind Musterurkunden für die Verfahren der Jugendämter hinterlegt.
Nimm Dir so ein Muster und passe es entsprechend deinen Bedürfnissen an, was wichtig ist wenn du nur den Unterhalt für dein Kind titulieren lassen möchtest ist.
Kein Unterhalt nach §1615l für die EX, die soll klagen oder die ARGE, oder EX selbst
Keine sofortige Vollstreckbarkeit von aufgelaufenen Unterhaltsschulden
Begrenzung des Titels auf die volljährigkeit dass heisst bis zum 18. Lebensjahr
Auf keinen Fall Meh- sowie Sonderbedarf, das ist ein ansonsten ein Freifahrtsschein zur Vollstreckung für jeglichen Mist den die EX will für das Kind durch das Jugendamt, wenn es EX wünscht. Da sind zeitliche Begrenzungen z.B. nachhilfe oder Tagesbetreuung ansonsten ein fass ohne Boden und können dich arm machen auch andere Dinge wie brillen oder zahnspangen, Förderungen für musische Dinge wie reiten Klavier ..... also da schon Vorsorge treffen und wenn dann soll das JA dich anschreiben was sie will und wie lange.
Überleg dir auch genau welchen Betrag du titulieren lässt, dass heisst berechne den Unterhalt für das Kind und auch deinen Selbstbehalt, notfalls stelle die Zahlen rein zur Berechnung.
@Peter
Einer Titulierung bei einen Jugendamt ist auch möglich, da diese verpflichtet sind dazu, man kann den eigenen text denen vorlegen oder auch deren Urkunde nehmen und abändern. Nur leider bekommt man immer die Ausreden.... "ist so vorgegeben im Verfahren" "weiss ned ob das zulässig ist" oder andere Ausreden.
Auch ist das Jugendamt und die Beistandschaft stehts darauf bedacht generell alles zu bekommen, dass heisst Unterhalt für die Mutter und das Kind in einer Urkunde, was die spätere Anfechtung weitaus erschwert und Kosten mit sich bringt.. Auch ist das Risiko grösser das die EX wenn sie keine Lust zur Arbeit hat dir auf der Tasche liegen bleibt wenn Unterhalt für sie mittituliert worden ist.
Neu ist, das seid Oktober 2009 vermehrt die Pauschale Vollstreckbarkeit von Sonder- und Mehrbedarf in den Urkunden des Jugendamtes aufgenommen worden ist, was zusätzlich ein Kostenrisiko und auch eine Prozessführung erschwert, besonders wenn es zu einer Abänderung des Titels kommen sollte.
Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.