Hallo an alle,
Ich habe eine Frage zur Unterhaltspflicht, weil wir unsicher sind, ob sich der Gang zum Anwalt lohnt.
Der Sohn von meinem Mann ist gerade zu uns gezogen. Seine Mutter arbeitet nur stundenweise und hat ein weiteres, eheliches Kind mit dem neuen Mann (3,5 Jahren).
Ich vermute, dass sie mit ihrer einfachen Ausbildung auch Vollzeit kaum genug verdienen würde, um Unterhalt zahlen zu können, da ja zwei Kinder berücksichtigt werden. Ob sie ihre Pflicht überhaupt kennt und sich eine Vollzeitstelle sucht ist sowieso unklar.
Wir würden uns die Kosten für den Anwalt gerne sparen, wenn dies der einzige Rechenweg ist. Könnte es jedoch sein, dass das Einkommen ihres Mannes für ihre eigenen Lebenskosten mit angerechnet wird, der Selbstbehalt reduziert und sie doch leistungsfähig wird? Er wird nicht Unmengen verdienen, aber dann könnte man es im Sinne des Sohnes zumindest mal prüfen. Wir sind zum Glück auf keinen Cent angewiesen, aber dann könnte man den Führerschein oder die Ausbildung später gut unterfüttern.
Vielen Dank im Voraus für eure Erfahrungswerte!
Hallo,
wenn ihr Geld von der KM sehen wollt, dann wird das kaum ohne Gericht gehen und in Unterhaltsfragen besteht Anwaltszwang.
Prinzipiell könnte zumindest eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit gefordert werden. Dabei kann eine größere Erwerbstätigkeit auch fiktiv angenommen werden.
Die Heranziehung des Ehemanns ist nicht so einfach, da man der KM nicht die Hälfte des gemeinsamen Einkommens sondern nur ein "Taschengeld" seitens des Ehemanns anrechnen kann.
VG Susi
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Eben darum geht es - Anwalt, Gericht etc. finanzieren, wenn zu erwarten ist, dass sie nie genug verdient...
Trotzdem müsste man sich das gut überlegen, da man als Verwalter des Geldes in der Pflicht steht es für den jungen Mann einzutreiben. Zudem würde es natürlich das Verhältnis NOCH schlechter machen. Aber das können wir nun die ersten Wochen abwarten, da sich abzeichnet, dass er zu ihr auf Distanz geht, weil sie ihn emotional malträtiert.
Hallo HighlandLove,
nur der Sicherheit halber nachgefragt:
Der Sohn von meinem Mann ist gerade zu uns gezogen (...)
... und das Kindergeld landet inzwischen hoffentlich bei deinem Mann und nicht mehr bei der Frau Mama, oder?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Trotzdem müsste man sich das gut überlegen, da man als Verwalter des Geldes in der Pflicht steht es für den jungen Mann einzutreiben.
Das ist übrigens ein Irrtum. Dein Partner darf nicht für die Zukunft auf den Unterhalt verzichten. Aber er darf darauf verzichten, ihn aktiv einzutreiben und sich dafür entscheiden, den Unterhalt selbst zu leisten.
Die kostensparende Variante wäre eine Beistandschaft beim Jugendamt. Dann wäre wenigstens der Versuch es einzutreiben dokumentiert.
Übrigens dürft ihr auch nicht vergessen, dass die Ex zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet ist. Alles was an Leistungsfähigkeit vorhanden wäre, ginge dann vereinfacht gesprochen "durch 2".
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Mein Mann hat erst am 25.06. einen Termin beim Bürgeramt für die Ummeldung (Dank Corona). Erst dann werden wir das KG beantragen, ob sie sich dort "abmeldet" steht in den Sternen. Seit Beginn der Coronakrise wohnt er bei uns, sprich 14 Wochen, in denen sie weiter das KG und KU kassiert hat.
[...]Seit Beginn der Coronakrise wohnt er bei uns, sprich 14 Wochen, in denen sie weiter das KG und KU kassiert hat.
KU = Kindesunterhalt (??) für ein Kind, was seit mehr als 2 Monaten bei Euch wohnt? Wieso? Existiert hier ein Unterhaltstitel?
Wenn ja, müste der sofort auf 0 abgeändert werden, ansonsten (sofort) Zahlung einstellen...
Zum Rest:
Da das hier (fett):
Hallo an alle,
[...]
Ob sie ihre Pflicht überhaupt kennt und sich eine Vollzeitstelle sucht ist sowieso unklar.
[...]
wohl der Stand der Dinge ist, sollte man die KM umgehend auf ihre Unterhaltspflicht hinweisen und die Einkommenssituation abklopfen (beleghafte vollumfängliche Offenlegung der Einkommenssituation der letzten 12 Monate einfordern!)
Wie man das macht (also welche Ton an anschlägt/ wählt) hängt nicht unwesentlich vom Verhältnis zur KM ab....
Auf jeden Fall schriftlich und Zusendung per Einschreiben (Rückschein),sowas mündlich; WhatsApp; eMail oder sonstiges - im Nachgang nur schwer belegbare Kanäle - sind da keinesfalls empfehlenswert.
Wie alt ist das Kind/ Sohn überhaupt, und was macht es derzeit?
Ist es noch minderjährig, oder volljährig in schulischer Ausbildung? Dann wäre es priveligiert und die KM wäre zu einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit verpflichtet...
Da deren 2. Kind über 3,5 Jahre ist dürfte dem (eigentlich) nichts im Wege stehen..
Das mit dem Antrag der KG-Überweisung hätte man sicherlich auch schon frühzeitig telefonisch/ schriftlich/ online mit den betreffenden Stellen abklären und erledigen können, aber das ist jetzt die berühmte "vergossene Milch"
Das JA kann man sicherlich auch mit einbinden (-> Beistandschaft, siehe auch # @Lausebackesmama).
Falls das nichts fruchtet, bliebe dann tatsächlich nur noch der Gang zum Gericht. Dort könnte man aber bei der Vorgehensweise eben auch belegen, dass man es außergerichtlich bereits versucht hat aber erfolglos geblieben ist, sodass es durchaus möglich ist, dass die Kosten der (unterhaltsunwilligen) KM aufgebrummt werden
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Also...KU darf bei längerem Verbleib über die regulären Umgänge hinaus nicht einfach einbehalten werden, da die KM trotzdem den Wohnraum etc. weiterhin zur Verfügung stellt, als ob er dauerhaft dort wohnt. Die anrechenbare Versorgungspauschale haben wir monatlich abgezogen, mehr war nicht möglich. Das KG beantragen wir erst jetzt, da nicht klar war, wie schnell sie dem Umzug zustimmt, da ein Krieg zu befürchten war. Und so lange er nicht offiziell umgemeldet ist bestehen die Ansprüche nicht.
Der junge Mann ist 13 und geht regulär zur Schule. Er selbst hat seinen Standpunkt beim Gespräch im Jugendamt klar gemacht, woraufhin sie erstaunlicherweise die Ummeldung unterschrieben hat. Natürlich begleitet von Vorwürfen, Anfeindungen ihm gegenüber und vor der Tür erfolgte erneut einer der bekannten vorgetäuschten Zusammenbrüche. Wir vermuten, dass die Finanzierung ihres Alltags auf dem KG und dem KU basiert und sie deshalb so reagiert.
Eine Beistandschaft betrachte ich nur "als Nachweis dass man es versucht hat", so langsam wie da der Apparat läuft wird es nie zu Erfolg führen!
Hallo,
Seid ihr verheiratet?
Falls Nein könnte dein Partner UnterhaltVorschuss beantragen.
Was die Anmeldung angeht, Evtl. Geht das auch rückwirkend, da ihr ja an der fristgemäßen Anmeldung bedingt durch corona gehindert wart.
Sophie
Ja, wir sind verheiratet. Letztendlich geht auch alles ohne KG und KU, wir sind dann ja schon um den bisher gezahlten KU reicher als vorher und die letzten 14 Wochen waren auch keine Belastung. Aber trotz des Wunsches, dass Ruhe einkehrt ist irgendwo eine Grenze erreicht und wir sind der Dame weiß Gott nichts schuldig. Die letzten Jahre haben WIR ständig Ausstattung gekauft, weil Sachen zu klein, alt oder nicht vorhanden waren, aber sie hätte regelmäßig gemachte Fingernägel und das neue Kind einen halben Spielwarenladen.
Es ist echt schwierig, im Sinne des Sohnes die gegenseitige Verachtung auszublenden...
Es ist echt schwierig, im Sinne des Sohnes die gegenseitige Verachtung auszublenden...
Wenn man sich darüber bewusst ist und reflektiert, ist schon viel gewonnen. Das KG würde ich ab Umzug des Kindes bei der Kindergeldstelle beantragen. Und das mit der Beistandschaft ggf. trotzdem tun, damit KM ein Bewusstsein für ihre Pflichten entwickelt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Schon mal vielen Dank für die vielen tollen Rückmeldungen! Natürlich steht der junge Mann im Fokus und das Verhältnis zur Mutter ist schon sch*** genug, da müssen wir nicht noch einen drauf setzen.
Aaaaaaber...viele Väter werden es verstehen - fiktive Berechnung während der dritten Berufsausbildung, jahrelang Unterhaltsvorschuss an das Amt zurückgezahlt und PARALLEL vollen Unterhalt nach dem Gesellenbrief - und trotzdem fehlte alles an allen Ecken und ihre beste Idee war noch ein Kind...ihr wisst, was ich meine, oder?!
Habt ein sonniges Wochenende 🙂
Hi @HighlandLove,
Also...KU darf bei längerem Verbleib über die regulären Umgänge hinaus nicht einfach einbehalten werden, da die KM trotzdem den Wohnraum etc. weiterhin zur Verfügung stellt, als ob er dauerhaft dort wohnt. Die anrechenbare Versorgungspauschale haben wir monatlich abgezogen, mehr war nicht möglich. [...]
wo hast Du das her?
Nach Deine Darstellung ist der Sohn ja nicht mal eben einfach nur über längere Zeit bei Euch, sondern es scheint (so zumindest lese ich es heraus) eine lebensmittelpunktveränderung stattgefunden zu haben.
Daraus ergibt sich eben auch eine Rollenverteilung (ausgehend vom Residenzmodell): Der KV ist BET und die KM wird zur UET. Beides geht einher mit deen wechselnden Verpflichtungen.
Nochmal: wenn keine Titilierung des Unterhaltes existiert (danach hatte ich übrigens gefragt..(?), besteht überhaupt kein rechtliches Hindernis, die Unterhaltszahlungen an die KM (komplett) einzustellen.
Vielmehr ist die KM einerseits zu KU dem KV gegenüber verpflichtet und anderseits - auf Grund der Privilegierung - gesteigert erwerbspflichtig...
Ansonsten (bei Titulierten Unterhalt die KM zur Herausgabe der volstreckbaren Ausfertigung des Titels auffordern oder aber eine schriftlliche erklärung, dass aus diesem Titel nicht mehr vollstreckt wird... anderfalls hilft nur noch ein Gang zum Gericht...(um den Titel loszuwerden (abzuändern)
Falls Ihr ein Wechselmodell pflegt ist die Betrachtung natürlich eine andere...
PS: Falls der Sohnemann bei der KM gelebt hat, gab es da ähnliche (finanz.) "Zurückbehaltungsrechte" für Euch, weil Ihr ein eigenes Zimmer vorgehalten habt?????
Oder mußtet Ihr da immer den vollen Tabellenunterhalt - gemäß DDT -zahlen?
Das hier (fett):
[...]Letztendlich geht auch alles ohne KG und KU, wir sind dann ja schon um den bisher gezahlten KU reicher als vorher und die letzten 14 Wochen waren auch keine Belastung. Aber trotz des Wunsches, dass Ruhe einkehrt ist irgendwo eine Grenze erreicht...
[...]
Es ist echt schwierig, im Sinne des Sohnes die gegenseitige Verachtung auszublenden...
verstehe ich in dem Zusammenhang nicht...
Zahlt ihr nun noch Unterhalt an die KM, oder nicht?
zum Rest des Zitates:
Einen Tod muß man sterben. Deswegen schrieb ich ja: je nach Situation muß man den Schriftwechsel formulieren...In diesem Fall sachlich, feundlich mit ausreichender Distanz, aber eben auch bestimmend (-> Fristsetzung) und immer das Ziel auch der KM gegnüber äußernd, dass die Darlegungen und "Forderungen" auschließlich im Interesse und zum Wohl des gemeinsamen Kindes sind.
Edith: vielleicht noch ein Tip "am Rande" (und nichts für ungut): es wäre u.U. zielführender, wenn sich der KV hier selbst einbringen würde...
Abschließend: man kann bei solcher "Forderungen" ja auch mit etwas Geschick an die - nicht nur moralische -Verantwortung der KM (die diese ja ganz bestimmt hat :wink:) apellieren...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Also...es gibt einen alten Titel auf Basis der fiktiven Berechnung, mein Mann zählt aber seit Jahren mehr, sprich den Satz gemäß DDT.
Mit der "Belastung" war gemeint - auch ohne KG, KU und PARALLEL eigenen Zahlungen von KU hätten wir finanziell keine Nöte, uns geht es gut!
Und ja - vom KV wird angemessener Wohnraum verlangt, ohne dass er dafür Unterstützung oder Entlastung erhält, der betreuende Elternteil hat genau für das gleiche aber Anspruch auf KU...deutsche Rechtsprechung.
Und dass ich hier schreibe liegt daran, dass mein Mann etwas schreibfaul ist und ich die Thematik schneller überblicke.
Hallo,
als erstes müsst ihr aktiv werden, d.h. die KM auf die veränderte Situation hinweisen und zur Herausgabe des Titels auffordern. Förmlich, ohne Vorwürfe, am besten wie Kakadu es beschrieben hat.
KU-Zahlungen einstellen. Prinzipiell kann die KM das Kind nicht mehr vertreten, da es sich nicht mehr in ihrer Obhut befindet. Trotzdem könnte sie natürlich den Gerichtsvollzieher losschicken oder noch schlimmer eine Gehaltspfändung in Gang setzen, deshalb ist die Herausgabe des Titels notwendig. Wenn das nicht passiert, dann muss das vor Gericht erstritten werden.
Wenn es ohne Gericht gehen soll, dann geht es nur über das JA. Selbst wenn da kein KU für euch rumkommt so sollte doch zumindest die KU-Zahlungen des KV rechtlich einwandfrei einstellbar werden.
Dann könnt ihr euch immer noch überlegen die Dinge wieder selbst in die Hand zu nehmen.
VG Susi
Ich muss meinen Mann nochmal fragen, da ein paar Dinge vor meiner Zeit waren, aber wenn ich mich richtig erinnere hat nur das JA einen Titel in Höhe des UV erwirkt, die KM hat keinen, weiß auch gar nicht wie das geht und hat nie ein Wort über den KU verloren, weder über Erhöhungen, noch über Kürzungen wie jetzt. Sogar als mein Mann mit ihr beim Amt saß, um gem. ES zu erklären hatte sie keinen Plan und hat grundlos geheult...