Hallo,
folgende Situation:
Geschieden, 2 minderj. Kinder 9 und 13 leben bei der Mutter, ich zahle Unterhalt - soweit OK
Ein vollj. Kind 20, lebt bei mir, geht nach 2 Jahren voller Schulabbrüche und " rummgammels", wieder zur Schule. Er trägt auch nichts zu seinem eigene Unterhalt bei, weder Job, Minijob, etc.
Die Mutter hat vor kurzem eine Ausbildung als Kusffrau abeschlossen, ist aber an MS erkrankt. Sie macht keine Anstalten sich am Unterhalt für den 20 jährigen zu beteiligen. Vielleicht kann sie auch nicht arbeiten, ich will da jetzt nichts unterstellen.
Meine Fragen:
Muss ich alleine für den Unterhalt des 20 jährigen aufkommen wenn die Mutter AU ist?
Oder zahle ich nur einen anteil abz. eines fiktiven Einkommens?
Kann ich überhaupt für ihn Unterhalt einfordern?
Erweiterte Situation:
Der 20 jährige benimmt sich mir gegenüber, meiner jetztigen Frau und seinen Geschistern, wenn dies zu Besuch sind absolut assozial. Ich möchte darauf jetzt auch nicht wieter eingehen.
Ich bin kurz dafor ihn "rauszuwerfen", da er mir sämtliche Lebensenergien, seinen Geschwistern psychisch und physisch schadet, und sich zudem ein schönes Leben macht.
Was ist wenn ich ihn vor die Tür setze? Hat ermir gegenüber überhaupt Ansprüche, außer dem KG wenn er weiter zur Schule gehen sollte?
Sämtliche Vorschläge bez. therapeutischer Hilfe hat er abgelehnt. Sämtliche Vermittlungsversuche zwecks Ausbildung, Bufi etc. auch...
Ich merke es sind 2 Themen auf einmal, aber vielleicht kann jemend in ähnlicher Situation etwas dazu beitragen?
Andreas
Hallo Andreas.
Unterhalt von der Mutter kann nur er fordern und das wäre, nach deiner Beschreibung kaum von Erfolg gekrönt.
Zu fiktivem Einkommen würde sie nicht verdonnert und das Gericht wäre zufrieden, dass mit dir ja jemand da wäre, der bezahlt.
Auf der anderen Seite hätte er sowieso keinen Unterhaltsanspruch, solange er keine Ausbildung macht.
Auch von dir nicht.
Da du seinen Allüren offenbar auch nicht gewachsen bist, erscheint mir der Rauswurf auch als sinnvollste Lösung.
Sonst lernt er nie auf eigenen Füßen zu stehen.
Du solltest natürlich versuchen, dass so zu gestalten, dass es nicht zu einem völligen Zerwürfnis zwischen euch führt aber tun solltest du es.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin ANdreas,
ganz grundsätzlich gilt auch für unterhaltsberechtigte Volljährige, dass sie sich nicht benehmen können wie eine offene Hose. In Deinem Haushalt gelten Deine Regeln; wer sich nicht daran hält, den kannst Du vor die Tür setzen. Aber klar ist auch: Du bist der einzige, der das tun kann; es gibt keine Behörde, die das für Dich erledigt.
Dein Weg könnte also sein, schriftlich eine Art "Hausordnung" mit den wichtigsten Punkten aufzusetzen, Deinem Sohn zu überreichen und klar zu kommunizieren, dass Du ohne weitere Diskussion und Ankündigung von Deinem Hausrecht Gebrauch machen wirst, wenn er sich nicht daran hält. Im Zweifelsfall musst Du dann eben Schlösser austauschen und seine Habe in ein paar Umzugskisten packen, die er sich irgendwann abholen kann.
Wie es mit seiner Unterhaltsberechtigung weitergeht, hängt davon ab, was er tut: Nur wenn er zielgerichtet eine Ausbildung verfolgt oder eine Allgemeinbildende Schule mit dem Ziel eines bestimmten Abschlusses besucht, ist er überhaupt unterhaltsberechtigt. Und auch in diesem Fall ist vorrangig BaFÖG zu beantragen - von ihm, nicht von Dir. Ansonsten hält der Arbeitsmarkt oder die Welt der Sozialbehörden die eine oder andere Überraschung für ihn bereit.
Volljährig zu sein umfasst einiges mehr als nur dicke Backen zu machen. Wenn er das bisher nicht gelernt hat, muss er es eben durch die Realität des Lebens lernen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Andreas,
erst mal, volle Zustimmung zu den beiden Vorschreibern. Von mir noch eine Ergänzung:
Geschieden, 2 minderj. Kinder 9 und 13 leben bei der Mutter, ich zahle Unterhalt - soweit OK
Für den Fall, dass du ihn rauswirfst, er dann auch nicht wieder bei Mutti einzieht, und er wg. schulischer Ausbildung dem Grunde nach unterhaltsberechtigt ist, so stehen die beiden Minderjährigen in der "Nahrungskette" vor ihm; d.h. erst wenn der Mindestunterhalt für die beiden jüngeren Kinder gedeckt ist (d.h. 272 Euro für das neunjährige, und 334 Euro für das dreizehnjährige Kind), kommen Unterhaltszahlungen an ihn überhaupt erst in Betracht. Dein Selbstbehalt ihm gegenüber würde dann 1.200 Euro betragen; somit müsstest du jedenfalls deutlich mehr als 1.800 Euro durchschnittliches Nettoeinkommen haben, damit er bei dir nennenswerte Beute abgreifen kann.
Falls er (nach dem Rauswurf durch dich) wieder bei Mutti einzieht, dann gilt er zunächst als "privilegiertes" Kind und stünde damit den Minderjährigen gleich, d.h. dann würde die Rechnung deutlich anders aussehen. Allerdings, ab seinem 21. Geburtstag ist so oder so Schluss mit seiner Privilegierung.
Aber damit wir hier die "richtige" Diskussion für deine Situation führen: Gib uns doch bitte einen Hinweis, wie dein Einkommen ungefähr aussieht.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Aber damit wir hier die "richtige" Diskussion für deine Situation führen: Gib uns doch bitte einen Hinweis, wie dein Einkommen ungefähr aussieht.
...und was für eine Schule er derzeit mit welchem Ziel und welchen absehbaren Ergebnissen besucht.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke für Eure Antworten.
Also.. ich verdiene ca. 2500 netto, und er geht auf ein Berufsgrundschuljahr um die Mittlere Reife zu erlangen.
Hallo Andreas,
Also.. ich verdiene ca. 2500 netto, und er geht auf ein Berufsgrundschuljahr um die Mittlere Reife zu erlangen.
Herzlichen "Glückwunsch" - ich fürchte, du hast die A.rschkarte gezogen, denn du verdienst exakt so viel, dass du den stinkfaulen Sohn nahezu vollumfänglich alimentieren dürftest, während du selbst am Selbstbehalt herumkrebsen würdest.
Zunächst: Mittlere Reife ist ein allgemeiner Schulabschluss, und wahrscheinlich wird sich kein Richter finden, der einem Zwanzigjährigen die vorangegangene Schulverweigerung all zu negativ ankreidet.
Bei 2.500 Euro netto werden es nach der Einkommensbereinigung (berufsbedingte Kosten, zusätzliche Altersvorsorge) bei dir vielleicht noch 2.350 Euro sein, das wäre Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle. Wenn du magst, liefere deine konkreten Zahlen für eine genauere Rechnung, vielleicht landest du ja noch unter 2.300 Euro, das wäre dann eine Zeile niedriger.
Bei drei Unterhaltsempfängern wirst du i.d.R. um eine Zeile heruntergestuft werden, hier also von Zeile 4 nach Zeile 3, was einen Unterhaltsbetrag von 309 Euro und 377 Euro für die minderjährigen Kinder bedeuten würde. Stimmt das überein mit dem, was du derzeit für die beiden Kleinen zahlst?
Jedenfalls, von den 2.350 Euro bleiben nach Abzug der 309 und 377 Euro noch 1.664 Euro übrig. Als auswärtig untergebrachtes Kind hätte der Große Anspruch auf 670 Euro Unterhalt (siehe Anmerkung 7 in der Düsseldorfer Tabelle), und wenn bei Muttern, wie du befürchtest, nichts zu holen ist, dann bleibt die ganze Unterhaltspflicht an dir hängen. Das Kindergeld, das der Große erhält, kannst du allerdings noch abziehen, dann sind an und für sich zu zahlen: 486 Euro.
Dein Selbstbehalt von 1.200 Euro ist damit leicht unterschritten (denn 1.664 Euro minus 486 Euro sind 1.178 Euro), also kannst du den Zahlbetrag noch auf 464 Euro kürzen. Keine angenehme Geschichte ...
Bitte beachte unbedingt Martins Hinweis, dass der Junior sich vorrangig vor deinen Unterhaltszahlungen um (Schüler-)Bafög zu bemühen hat.
Wie lange geht der Sohnemann denn noch zur Schule - d.h. ist das laufende Schuljahr bereits das Abschlussjahr für die Mittlere Reife, und hast du 'ne Ahnung, was er anschließend machen will?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.