Hallo,
ich bin neu hier und hoffe die richtige Rubrik genommen zu haben. 🙂
Wenn die Mutter ihren Titel (die Dokumente) nicht mehr, bin ich dann "frei"? Das Kind wird in ungefähr 1 Jahr 18.
Sie fragte ob ich da noch was habe, weil ein anderes Amt, von dem sie Unterstützung bekommt danach fragte - nicht das Jugendamt. Mit dem hat sie und ich keine Probleme, bis jetzt.
Ich befürchte nur, wenn ich den Titel finden sollte, dass ich dann Probleme bekommen könnte. Dass die dann noch auf dumme Ideen kommen, die mir evtl. nicht gefallen könnten.
Weiß hier jemand Bescheid, ob der Titel evtl. beim Jugendamt hinterlegt ist? Sollte ich ihn lieber finden oder ggf. die Ämter untersich austauschen lassen?
Hat sie ohne den Dokumenten noch was gegen mich in der Hand? Könnte sie jetzt einen neuen machen lassen, das wäre dann sicher auch zu meinem Nachteil oder?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und bedanke mich schonmal im voraus für Eure mühe!!:)
Beste Grüße
Hallo Paule,
und willkommen im Forum.
Das für dich "gefährliche" Dokument ist die vollstreckbare Ausfertigung des Titels, d.h. jenes Schriftstück, mit dem die Mutter den Gerichtsvollzieher in Marsch setzen kann, siehe z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungstitel_(Deutschland)
Üblicherweise gibt es nur eine einzige vollstreckbare Ausfertigung, und wenn sie dieses Dokument nicht mehr hat, dann ist eine sofortige Zwangsvollstreckung bei dir erst mal nicht mehr möglich, falls du mit dem Unterhalt in Rückstand geraten solltest. Allerdings, um Missverständnisse zu vermeiden - "frei" bist du keineswegs, denn deine Unterhaltspflicht besteht unabhängig von dem Titel. Der Titel sorgt "nur" dafür, dass die Mutter bei ausbleibender Zahlung mit Hilfe des Gerichtsvollziehers recht kurzfristig den ausstehenden Unterhalt bei dir eintreiben kann (z.B. per Gehaltspfändung), während sie ohne den Titel erst mal gegen dich vor Gericht ziehen muss (wobei sie dieses Verfahren mit ziemlicher Sicherheit gewinnen wird, während du zusätzlich zum nachzuzahlenden Unterhalt auch noch auf den Kosten des Verfahrens sitzen bleibst).
Daher: Wenn du noch eine einfache, d.h. nicht-vollstreckbare Ausfertigung des Titels oder irgendwelche anderen Unterlagen hast, aus denen die benötigten Daten hervorgehen, dann glaube ich nicht, dass es dir in irgendeiner Weise schaden würde, wenn du freundlich bist und ihr diese Unterlagen zur Verfügung stellst. Ob sie sich in der Vergangenheit so verhalten hat, dass du jetzt freundlich sein möchtest, ist eine andere Frage, aber die musst du dir selbst beantworten.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@malachit Hallo und vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ich zahle Unterhalt und will den auch nicht nicht mehr zahlen. Ich zahle nur zu wenig, die Mutter weiß das aber wir sind uns damit auch einig. Ich unterstütze dafür anderweitig ab und an.
Weißt Du ob das andere Amt mich dazu verdonnern kann mehr zu zahlen, wenn denen der Titel vorliegt? Oder die Mutter dazu, dass meine Einkommensverhältnisse geprüft werden?
Beste Grüße
Paule
Hallo Paule,
Weißt Du ob das andere Amt mich dazu verdonnern kann mehr zu zahlen, wenn denen der Titel vorliegt? Oder die Mutter dazu, dass meine Einkommensverhältnisse geprüft werden?
Kommt darauf an, um welchen Sachverhalt es dabei geht. Da müsstest du also schon etwas genauer werden, welches Amt das ist, und welche Sache da gerade zwischen deiner Ex und diesem Amt verhandelt wird.
Allgemein gesprochen kann ich dazu lediglich sagen: Wenn die Mutter irgendwelche Sozialleistungen bekommt oder haben möchte, und wenn etwaige erhaltene Unterhaltsleistungen typischerweise auf diese Art von Sozialleistungen angerechnet werden - ja, allerdings, dann kann so etwas passieren.
Ein klassisches Beispiel war die Bedarfsgemeinschaft bei Hartz IV, wo Unterhalt für das Kind in das Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft eingeflossen ist. Oder so ähnlich, mit diesen Dingen kenne ich mich nicht sonderlich gut aus. Wie es beim Bürgergeld läuft, weiß ich erst recht nicht, aber ich vermute, dass es auch dort so ähnlich laufen dürfte wie es schon zu Zeiten von Hartz IV war: Wenn das Amt meint, der aktuell gezahlte Unterhalt sei zu niedrig, dann kann das Amt aus eigenem Recht eine Neufestsetzung des Unterhalts anleiern, um seine eigenen Leistungen an die Mutter zu mindern, falls der Unterhalt durch die Neufestsetzung tatsächlich höher ausfällt als bisher. (Und nebenbei bemerkt, aus meiner Sicht als Steuerzahler ist das auch korrekt, denn es kann nicht sein, dass die Eltern den Unterhalt künstlich niedrig halten und dann die Allgemeinheit dafür aufkommen muss.)
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Weiß hier jemand Bescheid, ob der Titel evtl. beim Jugendamt hinterlegt ist?
Es handelt sich beim Titel offenbar um eine Jugendamtsurkunde. Selbstverständlich ist dann im Jugendamt etwas hinterlegt.
Eine vollstreckbare Ausfertigung kann schon mal verlustig gehen. Dann lässt sich der Gläubiger(vertreter) eben eine weitere Ausfertigung erteilen. Damit können die Zahlungsrückstände vollstreckt werden! Mit Eintritt der Volljährigkeit kann nur noch das Kind vollstrecken. Das gilt auch für Zahlungsrückstände aus Zeiten seiner Minderjährigkeit.
@tacheles Danke, dann ist es so wie ich es vermutet habe.
@malachit Vielen Dank nochmal für die ausführliche Antwort!
Nur um kein falsches Bild entstehen zu lassen, wir gehen beide Arbeiten und zahlen selbstverständlich auch unsere Steuern. 😉 und ich möchte auch kein Steuerbetrug oder ähnliches begehen. Wie das auf der anderen Seite ist, dazu möchte ich mich nicht äußern.
Ich ging nur in der Annahme, wenn sich die Eltern über das zu Zahlende einig sind und Absprachen getroffen haben, dann sollte das zählen und diese Tabellen nur Richtwerte seien.
Ich ging nur in der Annahme, wenn sich die Eltern über das zu Zahlende einig sind und Absprachen getroffen haben, dann sollte das zählen und diese Tabellen nur Richtwerte seien.
Meiner Meinung nach sind diese "privaten" Vereinbarungen, sobald ein Amt involviert ist, nichtig, da zu Lasten Dritter!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!