Hallo ich grüße euch.
Ich bin neu hier und hab so einige Fragen, wo ich hoffe das jemand mir helfen kann.
Ich habe seit 2003 eine Tochter, musste dann auch immer Unterhalt zahlen, da ich nicht mit der Kindesmutter verheiratet war und auch nicht zusammen gelebt habe.
Sie ist dann mit dem Kind nach 1 Jahr 300km weg gezogen und ich musste natürlich weiter zahlen.
Als Sie noch in der nähe gewohnt hat, hab ich das Kind 2 mal gesehen, wobei dies dann auch nachgelassen hat.
Ich habe dann versucht über das Jugendamt Besuchsrecht zu bekommen, jedoch konnten diese nur dummer Vorschläge wie zb.: das Kind bei Toys R us oder Mc Donalds treffen um dort mit der kleinen zu spielen.
Ich habe dann nach 1 JAhr aufgehört zu zahlen, da ich der MEinung war das ich das Kind nicht sehen kann, dann zahle ich auch nicht.
Dies sah das Gesetz anders und prompt schaltete sich das Jugendamt ein und gab der Mutter recht auf Unterhaltsvorschuss.
Sie ist aber mitlerweile wieder verheiratet und nun meine Frage, steht Ihr der Unterhaltsvorschuss dann noch zu?
Was kann ich tun ausser klagen, denn dafür fehlt mir das Geld?
Ich habe versucht wenigstens Bilder zu bekommen und jemanden beim Jugendamt gebeten sich darum zu kümmern.
Jedoch kam dann nur ein Schreiben, das die Kindesmutter das nicht entscheiden will, sondern das Kind entscheiden soll wenn es alt genug ist.
So langsam hab ich es echt satt, die Frauen können machen was Sie wollen und die Männer sind die dummen die nur zahlen dürfen.
Ich hoffe jemand kann helfen, da ich zur Zeit satte 300€ zahlen darf, da ich auch einen Teil vom Unterhaltsvorschuss zurückzahle, alles auf einmal wäre zu viel.
Ich danke schon mal für Eure Zeit.
Servus Nachdenklich123 und willkommen im Forum!
Sie ist aber mitlerweile wieder verheiratet und nun meine Frage, steht Ihr der Unterhaltsvorschuss dann noch zu?
Eindeutig ja, DU bist der Vater des Kindes, ergo auch verpflichtet, KU für Euer Kind zu zahlen. Euer Kind hat ein Recht auf KU und KM hat die Möglichkeit, die KU-Forderung zu vergessen, wenn sie das will.
Du darfst nicht den Fehler machen, Umgangsrecht und Kindesunterhalt zu vermengen, das eine hat ,mit dem anderen nicht zu tun.
Was kann ich tun ausser klagen, denn dafür fehlt mir das Geld?
Du kannst definitv Dein und Euer Kind Recht auf Umgang einklagen.
Wie alt ist Euer Kind und seit wann hast Du es nicht mehr gesehen?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Unterhaltsvorschuß steht ihr nicht mehr zu. Der wird nur gezahlt, wenn a, der KV nicht zahlt und b, die KM nicht verheiratet ist.
Das ändert aber nichts an deiner Unterhaltspflicht. Das bedeutet nichts anderes, als dasss du weiterhin KU zahlen mußt, bis das Kind eine Ausbildung absolviert hat und das du eben auch die Schulden, die du beim JA hast zurückzahlen mußt. Diese sidn ja entstanden, weil du nciht zahlen woltlest, obwohl du leistungsfähig warst.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Seit Anfang 2004 als Sie weg gezogen ist, seit dem hab ich die kleine nicht gesehen.
Sie ist 8 Jahre alt.
Ich meinte nur, ich habe mal gehört das der Mutter kein Unterhaltsvorschuss zusteht, wenn Sie verheiratet ist.
Die Frage ist wie bekomme ich raus seit wann Sie verheiratet ist, da ich das erst seit heute weiß, als ich ein Schrieben bekam.
Moin
Ob sie verheiratet ist oder nicht, sollte eigentlich nicht Dein Problem sein. Wenn Du jetzt Unterhalt zahlst, warum sollte sie dann noch UHV bekommen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ne, das ist falsch rüber gekommen, ich zahle ja seit August wieder, da das Jugendamt fänden wollte und dies war mir zu doof.
Aber davor hat Sie einige Jahre UHV bekommen, wenn Sie also vor August schon verheiratet war, dürften die mir den UHV nicht berechnen oder?
Servus!
Ihre Heirat hat mit Deiner Unterhalstpflicht oder dem UH-Vorschuss nix zu tun!
Grüßng
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi
Ich vermute mal, Du bist von der UHV-Kasse bzw. der JA-Beistandschaft in Verzug gesetzt worden, und jährlich hast Du ein Schreiben von denen bekommen. Damit bist Du automatisch einklagbarer UH-Schuldner und es spielt keine Rolle, ob an die UHV-Kasse oder die KM das geschuldete Geld fliesst. UHV ist übrigens geringer (immer 92€) als der Zahlbetrag für den Mindestunterhalt. Denkst Du, Du kannst so ein paar Euros sparen? Da vermute ich mal, Du bist auf dem Holzweg. Zumindest dann, wenn die jeweilige Gegenpartei die Spielregeln kennt.
Falls Du aber nachweisbar nicht leistungsfähig warst, wäre es möglich, dass keine Schulden bei der UHV-Kasse auflaufen. Dem scheint aber nicht so zu sein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ihr wurde der UHV bewilligt am 01.11.2007 in Höhe von 125€, da ich nicht zahlen konnte.
Es lag daran, das ich Schulden hatte und somit kein Geld mehr über blieb.
Dies ist nun vorbei uns ich verdiene wieder regelmäßig Geld.
Ich habe aber nicht jedes Jahr einen Bescheid bekommen, nur vor kurzem, mit der aufgestauten Höhe des UHV den ich zurück zahlen soll.
Wenn Sie aber doch verheiratet war, stand Ihr dieser doch nicht zu und somit durfte der mir ja nicht aufgerechnet werden oder?
Was kann ich denn anderes tun, außer Anwalt, wenn ich mal Bilder von der kleinen haben möchte, schließlich ist es ja meine Tochter?
Hi Nachdenklich,
Jedoch kam dann nur ein Schreiben, das die Kindesmutter das nicht entscheiden will, sondern das Kind entscheiden soll wenn es alt genug ist.
Der Brief der KM ist ja absolut der Knaller und passt ins typische Exen-Schema. Auf der anderen Seite hast Du dich auch nicht mit Ruhm bekleckert. Das KU zu zahlen ist sollte klar sein und so Entscheidungen wie "ach, jetzt stell ich das mal ein, wird schon okay sein" kann ich persönlich nicht nachvollziehen.
Die "dummen Vorschläge" des JA hätten Dir ermöglicht, Dein Kind zu sehen. Wirklich tiefreifendes Verlangen kann ich aus Deinen Worten nicht erkennen - insbesondere da das nach typischen Maßnahmen des begleiteten Umgang klingt- der auch irgendwann geendet hätte.
Und sorry, ja, ist halt blöd wenn man KU nicht zahlt. Es kann im Extremfall sogar ein Strafverfahren draus werden. Das Du die aufgestauten Schulden jetzt zurückzahlen musst, ist doch auch logisch.
Welches JA hast Du denn bisher kontaktiert? Das am Wohnort des Kindes oder Deins vor Ort? Vielleicht ergibt sich hier noch mal eine Möglichkeit. Ansonsten bleibt nur noch der Rechtsweg. Gruß Ingo
Oh das hast du falsch verstanden, die Vorschläge musste ich ja annehmen, da es das einzigste war was ich hatte um das Kind zu sehen.
Jedoch wußte ich von vorn herein, das die Mutter mit dem Kind nicht kommt, da zu der Uhrzeit kein Bus dorthin fuhr, dies habe ich gleich dem Jugendamt mitgeteilt.
Trotzdem bin ich darauf eingegangen und wie ich natürlich wieder recht behalten habe, kam an dem Tag wo ich das Kind hätte sehen soll, eine SmS, sorry schaffe es nicht, es fährt kein Bus.
Ich war aber schon am Treffpunkt, so ging das ein paart mal, das Kind hab ich nicht einmal gesehen.
Den Unterhalt konnte ich nicht zahlen, ich hatte die Wahl Unterhalt oder Schulden, also hatte ich mich aus Wut für die Schulden entschieden, da ich das Kind nicht sehen konnte.
Ich finde das eine Frechheit, das die Mutter so handeln kann, ich da einfach der dummer zahlende Vater bin.
Ich muss alles einklagen, dies kostet wieder unmengen an Geld, das kann doch nicht sein.
Zudem wohnt Sie ja ca. 350 km von mir entfernt und wenn es dann wieder so ist, das ich den weg fahre und SIe kurz vorher absagt, ist der weg auch wieder umsonst gewesen.
Das Du die aufgestauten Schulden jetzt zurückzahlen musst, ist doch auch logisch.
Das ist richtig. Aber nur bis zur Eheschließung der Mutter. Ab da wäre es ihre Pflicht gewesen, die Änderung dem JA mitzuteilen. Hat sie das versäumt, muss sie den UHV ab Eheschließung selbst zurück bezahlen.
Gruß pk
Moin,
Jedoch wußte ich von vorn herein, das die Mutter mit dem Kind nicht kommt, da zu der Uhrzeit kein Bus dorthin fuhr, dies habe ich gleich dem Jugendamt mitgeteilt.
Trotzdem bin ich darauf eingegangen und wie ich natürlich wieder recht behalten habe, kam an dem Tag wo ich das Kind hätte sehen soll, eine SmS, sorry schaffe es nicht, es fährt kein Bus.
Ich war aber schon am Treffpunkt, so ging das ein paart mal, das Kind hab ich nicht einmal gesehen.
ist klar; da hatte es in den folgenden acht Jahren sicher keinen Sinn, es noch einmal zu versuchen - wenn die Mutter einem das Kind nicht hinterherträgt...
Den Unterhalt konnte ich nicht zahlen, ich hatte die Wahl Unterhalt oder Schulden, also hatte ich mich aus Wut für die Schulden entschieden, da ich das Kind nicht sehen konnte.
offenbar hast Du in dieser Wut Deinen Schuldenberg noch vergrössert, denn auch UHV ist kein Geschenk des Steuerzahlers an nichtzahlende Unterhaltspflichtige, sondern eben ein VORSCHUSS, der zurückgefordert werden kann.
Ich finde das eine Frechheit, das die Mutter so handeln kann, ich da einfach der dummer zahlende Vater bin.
sagen wir: Sehr schwer hast Du es ihr mit Deiner Untätigkeit ja nicht gemacht, so zu handeln.
Ich muss alles einklagen, dies kostet wieder unmengen an Geld, das kann doch nicht sein.
was musst Du denn einklagen? Die Frage, wann sie geheiratet hat, ist für Dich doch ohne Belang.
Zudem wohnt Sie ja ca. 350 km von mir entfernt und wenn es dann wieder so ist, das ich den weg fahre und SIe kurz vorher absagt, ist der weg auch wieder umsonst gewesen.
vielleicht solltest Du erst einmal den Versuch einer vernünftigen Kontaktanbahnung machen anstatt gleich zu sagen "das klappt ja sowieso nicht, und dann habe ich Geld für Sprit verfahren."
Vaterschaft ist tatsächlich mehr als das Abliefern von Geld.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Du stellst mich hier hin als sei ich nur darauf aus nicht zu zahlen.
Ich habe immer gezahlt wenn ich konnte, aber sehen durfte ich das Kind nicht.
Ich habe es in den acht Jahren immer wieder versucht, jedoch kam immer nur das gleiche, unzwar will Sie warten bis das Kind selbst entscheiden kann.
Also, was bitte kann ich das tun ausser klagen, das ist aber nicht möglich da ich mir das nicht leisten kann.
Moin,
Ich habe immer gezahlt wenn ich konnte, aber sehen durfte ich das Kind nicht.
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn Umgang tatsächlich boykottiert wird, muss man ggf. eben den gerichtlichen Weg gehen.
Das hier
Also, was bitte kann ich das tun ausser klagen, das ist aber nicht möglich da ich mir das nicht leisten kann.
ist vor diesem Hintergrund eine Ausrede; jeder Bürger kann zur Durchsetzung eines berechtigten Anliegens >>>Verfahrenskostenhilfe<<< bekommen. Aber in Bewegung setzen muss er sich dafür natürlich schon selbst; hinterhergetragen bekommt man sie nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.