Mutter will Beistan...
 
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Mutter will Beistandschaft durch das Jugendamt

 
(@pluto09)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

hätte mal wieder eine Frage bezüglich Unterhaltszahlung. Letzte Woche ist ein Brief per Einschreiben bei mir eingeflattert vom Landratsamt.
Meine Exfrau macht eine Beistandschaft für die Unterhaltszahlungen für die Tochter geltend. Ich soll ab sofort den Unterhalt an die Kreiskasse zahlen.

Jetzt bin ich bisher meiner Unterhaltspflicht bisher zuverlässig nachgekommen, steht sogar in dem Schreiben vom Landratsamt so drin. Muß ich das trotzdem unterschreiben? Was soll das Ganze? Mehr als zuverlässig zahlen kann ich schließlich nicht und ich habe ehrlich gesagt keine große Lust sämtliche Lohnabrechnungen, Mietverträge, Kontoauszüge, Steuerbescheide usw. rauszusuchen obwohl ich ja in der Vergangenheit nichts falsch gemacht habe.
Soll und muß ich das tatsächlich unterschreiben?

Danke schon mal und schöne Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2022 17:46
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wann erfolgte die letzte Berechnung des Unterhaltes? Sind die 2 Jahre schon wieder um?
Zur Berechnung sind nur die letzten 12 Gehaltszettel, Steuerbescheid und sonstige Einkommensnachweise erforderlich.
Mietverträge, Kontoauszüge u.ä. Angaben sind in der Regel nicht erforderlich.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2022 19:02
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus,
Wenn die KM die Beistandschaft beim JA eingerichtet hat kannst du daran nichts ändern.

Dein Ansprechpartner in Unterhaltssachen ist ab jetzt das JA.

Aber die Verlangen oft mehr Auskünfte als ihnen zustehen.

Was du mitteilen musst ist dein Einkommen der letzten 12 Monate incl Steuererstattung. Das ganze natürlich mit Nachweisen.
Aber auch nur wenn die letzte Auskunft mehr als 2 Jahre zurück liegt.

Was du mitteilen solltest sind deine Abzugsposten. Wie Berufsbedingte Aufwendungen und Altersvorsorge usw.

Was sie nichts angeht wie Arbeitgeber, Kontonummer, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, kannst du Schwärzen

Vermögen, Miete und solche Sachen brauchst du keine Auskunft geben.

Grüsse Gerhard

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2022 19:52
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Vermögen, Miete und solche Sachen brauchst du keine Auskunft geben.

Bedingt.
Wenn aus dem Vermögen Gewinne generiert werden, gehören diese Einnahmen mit zur Auskunft. Miete "kann" u.u. in einem höheren Rahmen berücksichtigt werden, wenn mehr Platz für Kinder benötigt werden bzw. aufgrund der bekannten Situation keine günstigere Wohnung zu finden ist.
Allerdings geschieht dies meist nur im Rahmen dessen, dass der Mindestunterhalt sichergestellt ist. Auch neigen Beistandschaften gerne dazu, selbst nicht genau zu wissen, was wie berechnet wird. Vor allem wenn es um die Väter geht.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2022 20:35
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Gibt es den eine Pflicht an die Kreiskasse zu zahlen?

Ich konnte mir damals aussuchen ob KM oder JC...
Nur bei einer nachzahlung wurde verlangt das ich diese an das JC direkt zurück zahlen muss.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2022 22:33
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus

Ja. Solange die Beistandschaft besteht darfst du nur noch an die Kreiskasse zahlen.

Grüsse Gerhard

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2022 00:52