Mutter zahlt nicht....
 
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Mutter zahlt nicht...wie weiter vorghen

 
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen!

Mein Sohn lebt seit Juli bei mir. Bis dahin hat er bei seiner Mutter und seinen beiden Schwestern gelebt.
Seine Mutter sträubt sich jedoch mit Händen und Füßen Unterhalt für ihn zu zahlen. Im Gegenzug erwartet sie natürlich, dass ich meinen Verpflichtungen der Mädchen gegenüber nachkomme.....

Es ist so, dass sie seit Oktober (meines Wissens nach) eine neue Arbeitsstelle hat und auch vorher eine Teilzeitstelle hatte.

Da ich dachte ein Anwalt würde in dieser Sache mit dem entsprechenden Nachruck vorgehen, hatte ich meine RA ins Rennen geschickt. Leider zieht sich die ganze Sache doch stark in die Länge. Und als ich letzte Woche die RA-Rechnung erhielt, bekam ich das K......

Nun ja, ich habe den gerichtlichen Weg vorerst auf Eis gelegt. Denn das wären auch mal eben ca. 1.300 €, die ich NICHT übrig habe.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie soll ich weiter vorgehen. Am liebsten wäre mir eine Einigung mit der Ex, aber auf meine Bemühungen dies in die Wege zu leiten, reagiert sie nicht.

Nun stelle ich mir die Frage, wer zahlt denn überhaupt die Gerichtskosten, bei einem Gerichtsverfahren? Da konnte mir meine RA aber nun auch keine sichere Auskunft geben, da dies scheinbar auch im Ermessen des Richters liegt. So habe ich es zumindest verstanden. Die Chancen, dass die Ex die Kosten tragen müsste, stehen wohl "gut", aber sicher ist nichts.

Eine andere Alternative wäre vlt. noch das Jugendamt und zumindest Unterhaltsvorschuss beantragen (mein Sohn ist 13)? Soll(te) ich doch diesen Weg nehmen? Aber ab welchem Zeitpunkt würde das JA die Unterhaltszahlungen als rückständig ansehen? Ab dem Zeitpunkt, den bereits die RA angemahnt hat oder erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ich zum JA gehen würde....

Viele Fragen und viel Verwirrung...zumindest für mich.

Vielleicht hat jemand von euch Vorschläge, Erfahrungen bzw. Ratschläge für mich.

Freue mich auf eure Antworten.

Viele Grüße,
Rohga

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2016 11:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

für einen 13jährigen gibt es keinen Unterhaltsvorschuss. Praktisch hast Du die KM mit dem Schreiben des Anwalts in Verzug gesetzt. Trotzdem bringt das im Moment nicht viel.

Du solltest zum JA gehen und eine Beistandschaft für den Sohn einrichten lassen, das ist für Dich kostenlos und weniger als beim Anwalt bisher herausgekommen ist kann dabei gar nicht heraus kommen.
Das JA wird (und soll) die KM zur Einkommensauskunft (nochmals) auffordern und dann den KU berechnen und auf einer Erstellung eines Titels bestehen.
Letzlich könnt ihr euch immer auch privat einigen, aber ich hoffe, dass das JA hier zumindest genügend Druck ausübt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2016 11:39
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du hast bis Sommer Unterhalt für Sohni gezahlt.
Wie sieht das aus, warst du da schon an der Grenze zum Mangelfall weil du für drei Kids unterhaltsberechtigt warst?

Eine Beistandsschaft ist eine gute Idee.
Es gibt wohl noch die Alternative eines vereinfachten Verfahrens, wo du selbst den Antrag stellen kannst. https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Kindesunterhalt++Festsetzung+im+vereinfachten+Verfahren+beantragen-1384-leistung-0
Antragsformular beim Jugendamt bzw. beim Gericht.
Ist wohl immer dann möglich, wenn nicht mehr als das 1,2 fache des Mindestunterhaltes gefordert wird.

Die Mutter ist hier gesteigert erwerbspflichtig, da Sohni noch minderjährig. Wie alt sind die anderen Kinder?
Gibt es Unterhaltstitel für die Kinder? Für Sohni müsste die KM diesen herausgeben. Zumindest solltest du sie auffordern dir diesen Titel zu übergeben.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2016 12:07
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hallo Susi,
danke für deine Antwort.

für einen 13jährigen gibt es keinen Unterhaltsvorschuss.

Aber ich dachte, dass sich dies zukünftig (ab 01.01.2017) ändert!?

LG,
Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2016 12:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Projekt "UHV bis 18" wurde wieder beerdigt, siehe den entsprechenden Topic (von Kapsper(?)).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2016 12:12
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich schließe mich der Frage nach Unterhaltstitel zu Deinen Lasten an!

Sollte es gar (noch) einen Titel für den Jungen geben, müsstest Du den asap herausfordern. Rückt sie ihn nicht heraus, dann musst Du eh klagen und dann kannst Du auch gleich selbst auf Unterhalt/ einen Titel zu Deinen Gunsten klagen.

Sollte es keine Titel für den Unterhalt der Mädchen geben, würde ich an Deiner Stelle großzügige Annahmen über ihr Einkommen treffen und Deine Unterhaltsforderung mit Deinen Unterhaltspflichten verrechnen. Ja, ich weiß das darf man nicht. Aber nur wenn KM eine gute Chance sieht, durch ein Mitwirken ihrerseits zwar überhaupt Unterhalt abdrücken zu müssen, aber eben die Chance hat etwas mehr zu bekommen als aufgrund Deiner "freihändigen Kürzung", wird sie einigungsbereit sein - und wie...  :phantom:.

gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2016 12:12
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Es gibt KEINE Titel, weder für die Mädchen (15 und 10 Jahre alt) noch für meinen Sohn!

Ich hatte mich gar nicht getraut, darüber laut nachzudenken  :redhead:

Sollte es keine Titel für den Unterhalt der Mädchen geben, würde ich an Deiner Stelle großzügige Annahmen über ihr Einkommen treffen und Deine Unterhaltsforderung mit Deinen Unterhaltspflichten verrechnen. Ja, ich weiß das darf man nicht. Aber nur wenn KM eine gute Chance sieht, durch ein Mitwirken ihrerseits zwar überhaupt Unterhalt abdrücken zu müssen, aber eben die Chance hat etwas mehr zu bekommen als aufgrund Deiner "freihändigen Kürzung", wird sie einigungsbereit sein - und wie...  :phantom:.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2016 12:45
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nachdenken, auch laut, darf man immer  :rofl2:
(das manche UserInnen hierzu dann Zeter und Mordio schreiben halten wir aus, oder?  :wink:)

Aber mal im Ernst: Keine Titel ist doch super!

Und Du drehst einfach mal den Spieß um!

Statt brav nach Vorschrift zu bezahlen und dem ausbleibenden KU für den Sohn (erfolglos) hinterherzulaufen, ist es dann an der KM ihrem Geld (wenn sie meint, ihr stünde mehr zu), hinterherzulaufen. Und dazu gehört dann eben, ihren Verdienst offenzulegen. Ob sie dann leistungsfähig ist, steht auf einem anderen Blatt, aber Du scheinst ja gewisse Kenntnisse zu haben. Welche Stelle auch immer sich damit befassen muss, ich kann mir nicht vorstellen, dass man Dich zu Unterhalt und Offenlegung verdonnert und KM einfach alles verweigern kann.

Du solltest natürlich den KU nicht vollständig einstellen. Einfach nur plausibel Deine Rechnung darlegen und durch großzügige Annahmen ihrer Einkünfte den Saldo halt etwas zu klein rechnen.

Das am Ende evtl. auch ein Titel zu Deinen Lasten enstehen kann, solltest Du bedenken. Im Klartext: wenn Du erwartest, dass Dein Einkommen zukünftig sinkt, kann das ein Eigentor werden.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2016 13:54
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Aber mal im Ernst: Keine Titel ist doch super!

....ja und ich wäre froh, wenn es so bliebe!

Du solltest natürlich den KU nicht vollständig einstellen. Einfach nur plausibel Deine Rechnung darlegen und durch großzügige Annahmen ihrer Einkünfte den Saldo halt etwas zu klein rechnen.
toto

Eine Vollständige Einstellung meinerseits war auch nie geplant. Allerdings jetzt sieht es schon so aus, wenn ich "nur" vom Mindestunterhalt ihrerseits ausgehe (für meinen Sohn), dass ich erst im April wieder für die Mädchen zahlen müsste, um ihre bisher aufgelaufenen "Nichtzahlungen" auszugleichen.... :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2016 14:23
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Sohni ist 13 und die eine Tochter 14 (= gleiche Altersstufe). Damit könntest du doch einfach nur den Unterhalt für die jüngere Tochter überweisen und erklären, dass du den Unterhalt für Sohni mit dem Unterhalt für die 14jährige verrechnest. Damit würde dann die Hin- und Herüberweisere entfallen.
Sollte KM der Meinung sein, sie müsse nicht so hohen Unterhalt für Sohni überweisen möge sie das belegen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2016 14:24




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich erst im April wieder für die Mädchen zahlen müsste, um ihre bisher aufgelaufenen "Nichtzahlungen" auszugleichen....

genauso NICHT!

Ich würde nicht rückwirkend verrechnen... das hättest Du Dir früher überlegen sollen. Weil damit stellst Du sie natürlich finanziell komplett an die Wand.

Sohni ist 13 und die eine Tochter 14 (= gleiche Altersstufe). Damit könntest du doch einfach nur den Unterhalt für die jüngere Tochter überweisen und erklären, dass du den Unterhalt für Sohni mit dem Unterhalt für die 14jährige verrechnest. Damit würde dann die Hin- und Herüberweisere entfallen.
Sollte KM der Meinung sein, sie müsse nicht so hohen Unterhalt für Sohni überweisen möge sie das belegen.

In etwa so!  :thumbup:

Vielleicht lässt sie es - weil sie die Aussichtslosigkeit erkennt.

Wenn sie aber ihre Einkünfte offenlegt, dann hast Du zum einen was Du wolltest und zum anderen kannst Du daraus ja die ausstehenden Posten sauber ableiten und fordern (wenn KM nachweisbar im Verzug ist). Und wieder hat KM die Wahl Dir in irgendeiner Form entgegen zu kommen oder eine gerichtliche Klärung der Rückstände (auf Basis der mittlerweile ja offengelegten Zahlen) zu riskieren.

Je länger ich drüber nachdenke, desto besser gefällt mir die Idee!

....ja und ich wäre froh, wenn es so bliebe!

Das ist Dein Risiko in dem Spiel - denn wenn KM es (aus Unwissen oder weil sie sich leistungsunfähig macht) einen gerichtliche Klärung anstrebt, dann wirst Du anschl. einen Titel an der Backe haben...

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2016 14:36