Mutter zieht Beista...
 
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Mutter zieht Beistandschaft beim Jugendamt ohne Titulierungsversuch zurück und k

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(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

@Andreas

Stell doch bitte mal den genauen Text der Schreiben des gegn. Anwalts ein, damit man das hier endlich mal schwarz auf weiß hat. Und deine Anwort (Mail?) an ihn auch.

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Geschrieben : 06.12.2016 19:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wieso sendest Du dem gegn. RA nicht eine Kopie der Unterlagen, welche Du dem JA überreicht hast? Dann ist es ein und die gleiche Auskunft und dem § 1615 Abs. 2 BGB ist genüge getan. Dem RA dabei einen Hinweis geben, dass seine Mandantin bereits am TT.MM.JJJJ Auskunft per Verlangen vom TT.MM.JJJJ, vertreten durch das JA, erhalten hat und Du gerne diese Auskunft ihr, vertreten durch RA, zukommen lässt.

Wo ist das Problem? Den ganzen anderen Kram hast Du m.E. selber "provoziert". Dann, wenn die gegn. Seite Dir mitteilt, wieviel UH sie von Dir erwartet, erst dann weißt Du, was Du zahlen sollst und hast die von Dir verlangten konkreten Angaben.
Das, was Dir vorschwebt, kann m.E. so nicht funktionieren.

Gruss oldie

PS: Das, was ein RA irgendwo von sich gibt, ist vielleicht interessant zu lesen, allerdings nicht maßgeblich. Und wenn schon, dann müssen auch die dort enthaltenen Bedingungen (mit)gelesen werden.
Wer sagt denn, dass das JA verständig ist/war? Das kann nur vermutet werden. Deine Auffassung kannst Du allerdings bei Deiner Stellungnahme zum PKH-Antrag einfließen lassen und hoffen, dass das Gericht es so sieht wie Du.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2016 20:07
(@andreaseisenach)
Schon was gesagt Registriert

genau das habe ich getan: ihn darauf aufmerksam gemacht, dass die Unterlagen beim JA abgegeben wurden und er Einsicht nehmen kann

leider weiß ich nicht wie man hier pdf - Dateien hochladen kann

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2016 20:35
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

leider weiß ich nicht wie man hier pdf - Dateien hochladen kann

Es gibt wohl auch die Möglichkeit, PDF-Dateien anderswo hochzuladen und darauf zu verlinken.
Persönliche Daten sollten dringend anonymisiert werden!

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Geschrieben : 06.12.2016 22:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

genau das habe ich getan: ihn darauf aufmerksam gemacht, dass die Unterlagen beim JA abgegeben wurden und er Einsicht nehmen kann

Du sollst ihn nicht darauf aufmerksam machen sondern ihm eine Kopie schicken.

Mach es doch nicht so kompliziert.

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 07.12.2016 11:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... sondern ihm eine Kopie schicken.

und unter den gegebenen Umständen würde ich dies per Einschreiben tun.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 07.12.2016 12:12
(@andreaseisenach)
Schon was gesagt Registriert

ich habe es nicht kompliziert gemacht, ich hatte es ihm geschickt!

Da Belege vom Jugendamt nicht abgefordert wurden und auch von ihm nicht eingefordert wurden habe ich diese Belege auch nicht vorgelegt.
Vom Jugendamt wurde ich lediglich aufgefordert Angaben zu machen, auf die geht der RA aber nicht ein.
Ich kenne derzeit auch keine Offenlegung von ihm wie er auf 423 EUR pro Kind kommt. - Das hat er nur vom Gericht gefordert, wie er darauf kommt hat er mir nicht mitgeteilt, auch nicht dass jetzt plötzlich nach den Unterlagen beim Gericht anstatt 355 EUR Forderung mir gegenüber plötzlich 423 EUR Einforderung beim Gericht gefordert werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2016 12:24
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

ich hatte es ihm geschickt!

Da Belege vom Jugendamt nicht abgefordert wurden und auch von ihm nicht eingefordert wurden habe ich diese Belege auch nicht vorgelegt.
Vom Jugendamt wurde ich lediglich aufgefordert Angaben zu machen, auf die geht der RA aber nicht ein.

Ich verstehe es immer noch nicht... aber offenkundig willst Du ihm keinen Belege schicken, wenn er sie nicht explizit fordert. Dies hat er nicht getan. Nun denn, bleibt es spannend, wie er auf seinen Betrag kommt. Du könntest ihn fragen... Oder Belege schicken, auf deren Basis er neu rechnen möge...
(btw: was meinst Du denn ist Dein realistischer Zahlbetrag?)

Ich kenne derzeit auch keine Offenlegung von ihm wie er auf 423 EUR pro Kind kommt. - Das hat er nur vom Gericht gefordert, wie er darauf kommt hat er mir nicht mitgeteilt, auch nicht dass jetzt plötzlich nach den Unterlagen beim Gericht anstatt 355 EUR Forderung mir gegenüber plötzlich 423 EUR Einforderung beim Gericht gefordert werden.

Auch das verstehe ich nicht. M.E. muss er Dir aber auch nicht offenlegen, wie  er seinen Betrag errechnet. Wenn Du auf nen anderen BEtrag kommst, zahlst (und titulierst) Du diesen und wenn er fragt, legst Du ihm offen, warum Dein Betrag stimmt und nicht seiner... Meint er seine Rechnung stimmt und nicht Deine, dann kann er ja klagen...

Warum er dies nun so unvermittelt tut, wundert mich... Kannst Du ausschließen, dass Du nicht irgendwelche Fristen versäumt hast, sodass er zu diesem Mittel greift?

Nochmal: Zahle was Du für richtig hälst, tituliere dies und dann warte ab.

Toto

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Geschrieben : 07.12.2016 12:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Ich kenne derzeit auch keine Offenlegung von ihm wie er auf 423 EUR pro Kind kommt. - Das hat er nur vom Gericht gefordert, wie er darauf kommt hat er mir nicht mitgeteilt, auch nicht dass jetzt plötzlich nach den Unterlagen beim Gericht anstatt 355 EUR Forderung mir gegenüber plötzlich 423 EUR Einforderung beim Gericht gefordert werden.

Auch wenn Du ihn höflich um seine Berechnung gebeten hast (wovon ich ausgehe), ist er nicht verpflichtet, Dir diese vorzulegen.

Unabhängig davon würde ich -wie Dir schon weiter oben empfohlen- zum Notar oder JA Deines Vertrauens gehen und den für Dich unstrittigen Unterhaltsbetrag schnellstens titulieren lassen, dann wird vor Gericht bestenfalls noch ums Delta gestritten...wenn überhaupt.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2016 12:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde mal "spekulieren"

423 € entspricht dem Unterhalt für ein 12-17 jähriges Kind bei einer Eingruppierung in Stufe 4 (also ber. Nettoeinkommen von 2.301 - 2.700, bzw. Stufe 3 und Höherstufung, weil nur ein Kind Unterhaltsberechtigt ist).

Wenn du nur deine Lohnzettel eingereicht hats, aber keine Nachweise über priv. Altersvorsorge, Kreditverpflichtungen, Fahrtkosten (wenn das zuständige OLG dies verlant), etc., wird der RA anhand deines Einkommens ohne Abzüge bzw. nur Abzug der berufsbedingten Aufwendungen gerechnet haben und so auf den Betrag  gekommen sein.

Dein RA kommt auf einen Mangelfall. Womit begründet er/sie dies? Im Mangelfall werden z.B. Kredite kaum anerkannt. Sollte auf deiner Seite noch eine Ehefrau unterhaltsberechtigt sind, dann geht der Mindestunterhalt für das Kind erstmal vor bzw. wird diese auch nicht berücksichtigt, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie bedürftig/berechtigt ist.

Ich denke du bist ziemlich sauer, weil das WM nicht mehr besteht und versuchst nun möglichst alles zu verzögern bzw. zu verhindern. Allerdigns dürfte dein Weg auf Dauer nicht erfolgversprechend sein. Wenn du zwar deinem Ra alle Unterlagen gibst, diese dem gegnerischen aber verweigerst, dann kannst du auch nicht verlangen, dass der RA den Berechnungen deines RA sich anschließen wird.

Ich würde an deiner Stelle auch aufpassen, dass der Unterhalt nicht im vereinfachten Verfahren erstmal festgesetzt wird.

Bockigkeit wird dich nicht weiterbringen. Schick dem RA alle Unterlagen, auch die, die du gerne in Abzug bringen willst, geh zum JA und lass dort einen dynamischen Titel über den von dir unstreitigen Betrag erstellen (Begrenzung auf das 18. Lebenjahr verlangen) oder für ein paar Euro bei einem Notar deines Vertrauens und gut is.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2016 13:49




(@andreaseisenach)
Schon was gesagt Registriert

ich bin da nicht bockig.

Ich habe meine Unterlagen fristgerecht beim JA abgegeben und auf eine Bearbeitung gewartet.
Nachdem die KM keinen Unterhalt hat berechnen lassen und einem RA übergab habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht dass ich meine Unterlagen bereits vollständig dem JA übergeben habe.

Der fordert die nicht ab, setzt mich unter Verzug ohne zu wissen was ich verdiene und macht ohne konkrete Einforderung des Unterhalts Klage. - Aber darum geht es eigentlich erst einmal nicht.
Die Klage wird erst einmal nur wirksam wenn die KM PKH bekommt, die sie beantragt hat.

Der Gesetzgeber hat aber vorgesehen, dass PKH erst bewilligt werden kann, wenn kostengünstigere Verfahren ausgeschöpft sind.
Eine Berechnung vor Gericht ist zwar statthaft, jedoch in Familienangelegenheiten durch kostenlose Berechnung durch Jugendamt oder Notar kostenfrei. Insofern dieser Weg nicht gegangen worden ist sei auch keine PKH zu bewilligen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2016 14:09
(@andreaseisenach)
Schon was gesagt Registriert

... anders ausgedrückt: solange ich nicht weiß was ich zahlen soll und muss was mir in einem kostenfreien Verfahren wie JA und Notar gewährleistet wird, kann ich auch nicht wissen wieviel ich zu zahlen habe.

Sicherlich ist die Gier des RA, schnell handeln zu wollen um auf möglichst hohe Gegenstandswerte zu kommen bevor Einwände oder korrekte Zahlungen erfolgen verständlich, jedoch ohne kostenfreie Berechnung, die der Gesetzgeber vorgibt, mehr zu zahlen und mir am Ende vorrechnen lassen, dass ich weniger zahlen müsse, dies aber nicht mehr rückfordern kann, kann ich auch nicht akzeptieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2016 14:13
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich spekuliere auch mal:
- Anwalt fordert konkret Mindestunterhalt 355 EUR und Auskunft
- TO stellt seine Rechtsauslegung dar und ermöglicht Zugang zu Unterlagen
- Anwalt rechnet, kommt auf 423 EUR
- Anwalt interpretiert TO´s Rechtsauslegung als gescheiterte außergerichtliche Einigung und reicht Klage ein

Der wiederholte Foren-Hinweis, zumindest den unstrittigen Teil zu titulieren, wird hartnäckig ignoriert und es wird sich lieber auf einen Trugschluß verlassen:

Insoweit überwies ich nur den Betrag den meine RAin errechnete um höchstens Gegenstandswerte gegenüber der Gegenseite nur des Differenzbetrages riskieren zu müssen.

... solange das nicht tituliert ist, ändert das am Streitwert nix.

Mein Eindruck ist, dass es Dir um ein Beharren auf Positionen und nicht um eine Lösung geht.

Volle Zustimmung.

Vor diesem Hintergrund ist keine Foren-Hilfe möglich.

Lösung (Hellseherei):
Es wird VKH für 423 EUR gewährt.
Man vergleicht sich auf Mindest-KU (oder irgendetwas knapp darunter).
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
D.h. KM zahlt nix, TO seinen Anwalt und hälftiges Gericht).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2016 14:14
(@inselreif)
Moderator

Eine Berechnung vor Gericht ist zwar statthaft, jedoch in Familienangelegenheiten durch kostenlose Berechnung durch Jugendamt oder Notar kostenfrei. Insofern dieser Weg nicht gegangen worden ist sei auch keine PKH zu bewilligen.

Kann es sein, dass Du kostenlose Berechnung und kostenfreie Titulierung verwechselst?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2016 14:58
(@andreaseisenach)
Schon was gesagt Registriert

vor einer Titulierung muss ich wissen und berechnet bekommen was ich titulieren muss oder kann. Das liegt aber nicht vor.

Das hat damit auch nichts zu tun, PKH -Antrag ist mutwillig, wenn ein Gerichtsverfahren in einem kostengünstigeren Verfahren nicht angestrebt wurde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2016 15:07
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo AndreasEisenach,

ich sage  mal nicht zu den rechtlichen Fragen, aber hätte es nicht sinn gemacht die von dir aufgebrachte Zeit zu nutzen um deine Daten hier rein zu stellen alles auszurechnen und das dann stumpf titulieren zu lassen ?? 
Das hätte dich notfalls die Notarkosten (sofern du das dort machst) gekostet und gut. Wenn dann noch wer wegen 3,50€ klagen möchte bitte schön.

Nur mal so

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2016 15:25
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

vor einer Titulierung muss ich wissen und berechnet bekommen was ich titulieren muss oder kann. Das liegt aber nicht vor.

Hast Du denn noch nicht berechnet (bzw. berechnen lassen)?
Das eine ist, was die Gegenseite fordert, DU solltest aber in der Lage sein zu überprüfen, ob die geforderte Höhe in etwa stimmt...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2016 15:26
(@inselreif)
Moderator

vor einer Titulierung muss ich wissen und berechnet bekommen was ich titulieren muss oder kann. Das liegt aber nicht vor.

Ich fürchte, da liegt Dein Irrtum. Es muss Dir niemand vorgerichtlich etwas vorrechnen (und vielleicht noch so lange erläutern, bis Du es verstehst). Ein Notar beispielsweise rechnet gar nichts, der tituliert nur, was einer fordert und der andere akzeptiert.
Erst wenn Du mit der Forderung nicht einverstanden bist, muss die Forderung ggf. einem Dritten (dem Richter) plausibel gemacht werden. Stellt sich die Forderung dann als korrekt heraus, warst Du in Verzug und hast die Kosten an der Backe.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2016 15:44
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

vielleicht hilft dieser Leitsatz aus (OLG Hamm 2 WF 213/13):

Erklärt der von seinem minderjährigen Kind auf Zahlung des Mindestunterhalts in Anspruch genommene Elternteil, nur in Höhe eines Teilbetrages leistungsfähig zu sein, handelt das minderjährige Kind nicht mutwillig, wenn es von einer Aufforderung zur Erstellung einer kostenfreien Jugendamtsurkunde absieht, sondern sogleich den Elternteil in voller Höhe auf gerichtlichem Wege in Anspruch nimmt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2016 15:55
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

aber hätte es nicht sinn gemacht die von dir aufgebrachte Zeit zu nutzen um deine Daten hier rein zu stellen alles auszurechnen und das dann stumpf titulieren zu lassen ??

:thumbup: :thumbup: :thumbup:

PKH -Antrag ist mutwillig, wenn ein Gerichtsverfahren in einem kostengünstigeren Verfahren nicht angestrebt wurde.

Innerhalb der Frist zur Stellungnahme zum VKH-Gesuch kannst du das ja dem Gericht versuchen klarzumachen. Oder ist die Frist schon abgelaufen?

Falls du der Meinung bist, man hat dich auf die Möglichkeit einer kostenfreien Titulierung beim Jugendamt hinzuweisen:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2016/2_WF_199_15_Beschluss_20160120.html

Für die Titulierungsaufforderung ist auch ausreichend, dass Unterhaltsschuldner zur Vorlage einer vollstreckbaren Urkunde aufgefordert wird. Die Titulierungsaufforderung muss dem Unterhaltsschuldner nicht den kostengünstigsten Weg zur Errichtung eines Titels aufzeigen. Sie muss den Unterhaltsschuldner insbesondere nicht auf die Möglichkeit einer kostenfreien Titulierung durch das Jugendamt hinweisen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2016 15:58




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