Ich gehe erst einmal davon aus, das pkh nicht gegeben wird weil pkh nur gegeben wird wenn es keine günstigere soziale Feststellung zur unterhltsberechnung gibt.
Sie kann ja immer noch klagen, dann habe ich aber den mindestunterhalt gezahlt und vor Gericht kommt man dann bei Anrechnung der Kredite doch auf eine wesentlich geringeren Betrag.
Zur Zeit habe ich sie jedenfalls klaglos gestellt Weil ich die Forderungen erfüllt habe.
Ich bin gespannt wie sie verfahren wird wenn pkh abgelehnt wird.
Wie hoch ist eigentlich die vermögensgrenze der Kinder für pkh ?
Daraufhin reichte der RA der Mutter Klage beim Amtsgericht ein unter der Angabe, dass die Klage nur dann zugestellt werden soll wenn das Gericht Prozesskostenhilfe für die Mutter bewilligt hat.
Der Antrag wurde also im eigenem Namen der Mutter (Prozessstandschaft) und nicht im Namen des Kindes/der Kinder (Mutter als gesetzliche Vertreterin) gestellt?
Der Antrag wurde im Namen der Kinder gestellt
Servus AE!
Ich persönlich habe so meine Zweifel. ob diese Deine Vorgehensweise (welche ich als "Bestrafung" des Kinder-Undanks sehe) soo zielführend ist; Du wirst an den Unterhaltszahlungen eh´ nicht drum rum kommen, insofern kann ich diese Scharmützel -á la Bewilligung PKH oder auch nicht- nicht nachvollziehen.
Ich bleibe bei meinem weiter oben geschriebenem Vorschlag: lass Du den aus Deiner Sicht unstrittigen KU-Betrag titulieren (egal ob aufgefordert oder nicht) und lass die Gegenseite wegen dem Delta vor Gericht ziehen....
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
momentan mache ich gar nichts, ich bin ja bisher in einem einzigen Schreiben nur auf DT Stufe1 zur Zahlung aufgefordert worden sowie Auskunfterteilung aufgefordert worden.
... ergo sind die Beträge komplett der Klägerin zugegangen.
Eine Aufforderung auf Titulierung habe ich nicht bekommen, muss ich auch nicht tun ohne Aufforderung - wenn ich aufgefordert werde werde ich den KU vorher unter Zugrundelegung der Rechnungslegung des gegnerischen RA und Rs. meiner RA das titulieren was meine RA mir dann rät, das mache ich allerdings beim JA - vorher mache ich gar nichts.
Ich gehe davon aus, dass aufgrund der Mutwilligkeit der Nichtberechnung des Unterhaltes seitens der KM auch keine PKH gewährt wird, denn PKH wird nur gewährt wenn es kein anderes günstigeres Verfahren zur Ermittlung gibt.
... ich erwarte deshalb Post vom Gericht (Zusage PKH mit Klageantragszustellung oder Ablehnung PKH-Mitteilung der Gegenseite) ... dann wird der RA wahrscheinlich seine Berechnung offenlegen müssen und mich anschreiben. bis dato hat er erst einmal das Geforderte ... und wegen der 4 Monate die ich zahlen muss und dann sowieso alles neu berechnet wird weil die KM auch Barunterhalt zahlen muss mach ich mich nicht heiß und schone meine Nerven. Für mich ist das jetzt nur Lehrstoff für das was in 5 Monaten kommt.
... und das was den Kindern von meinen Eltern mal zum Studium in Aussicht gestellt wurde damit sie es leichter haben, das Geld werde ich dafür nehmen - die Kinder schaden sich selbst, zu der Erkenntnis kommen die in dem Alter noch nicht - sie betrügen sich selbst. Und dann haben sie so einen Vertrauensbruch zu mir, dass ich mein Angespartes nicht mehr für sie und deren Zukunft verwende, die sollen jetzt selber sehen wie sie zurecht kommen, das müssen sie jetzt ohne mein Geld - und heftig wird's wenn sie studieren ... dann gibt's nix obendrauf. ... und passiert mir etwas wie meinem Kollegen durch Todesfall haben sie nicht mal etwas als Erbe ... aber egal, sie haben ja dann ihre KM, die mit leeren Taschen dasteht. Wenn man getreten wird muss man nicht erwarten dass man dafür noch einen Dank erhält.