Mutwilliger Verlust...
 
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Mutwilliger Verlust Arbeitsplatz bei KM ?

 
(@jlangenk)
Schon was gesagt Registriert

So, noch mal ich - ein zweiter delikater Fall, wie ich ihn bisher nicht hier im Forum finden konnte. Auch hier meine Bitte: Sollte ich einfach nicht richtig gesucht haben, bitte Info an mich => dann mach ich mich noch mal weiter auf die Suche !

Jetzt aber zum Fall:
Tochter geboren Jun 02, KM war bis dahin Vollzeit-beschäftigt, 3 Jahre Elternzeit hat sie voll ausgeschöpft.
Während der Elternzeit erging seitens der Fa. Antrag beim Amtsgericht auf Zulassung einer Sonderkündigung, welcher abgelehnt wurde. Antrag der Firma beim Lagesgericht auf Zulässigkeit der Sonderkündigung wurde dort auch abgelehnt. Begründung: Nach 3 Jahren Elternzeit sei sicherlich noch ein Arbeitsplatz in der Firma.
Gegen Ende der Elternzeit wurde meiner Ex (nach unserer Trennung) eine Vollzeitstelle in der Fa. angeboten, sie wurde von ihr jedoch grundlegend abgelehnt (P.S: Ich hätte angenommen und dann auf Teilzeit plädiert, dann wäre alles ok gewesen).
Am Ende der Elternzeit hat sie sich dann die Abfindung auszahlen lassen und auf ihren zweimal geltend gemachten Anspruch auf eine Arbeitsstelle nach Elternzeit verzichtet.

Meine Frage hierzu:
Eine Gehaltserhöhung bei mir nach der Trennung würde den Unterhalt erhöhen, da die berufliche Laufbahn bereits in der Ehe vorauszusehen war.
Ein Verlust meiner Arbeitstelle würde mir als mutwillig ausgelegt werden - ich könnte das ja nur getan haben, um der Unterhaltspflicht zu entgehen
Aber:
Der mutwillige Verlust eines Arbeitsplatzanspruchs seitens meiner Ex wird als gegeben hingenommen, obwohl die ehelichen Verhätnisse darauf ausgelegt waren, dass sie zumindest eine Teilzeitstelle nach der Elternzeit annehmen wollte ?
Bekam die Tage von ihrer Anwältnin dann auch noch einen Brief, dass sie jetzt einem Stunden-Job (2 St. pro Woche) nachkommt, das Einkommen daraus jedoch als nciht unterhaltsmindernd angenommen werden darf, da es überobligatorisch sei !
Wenn man 2 Stunden von 20 geplanten als überobligatorisch bezeignet, dann wird diese Anwältin wohl recht haben ! 😡 :gunman:

Hat jemand darin Erfahrung, ob hier ein fiktives Einkommen auf Seite meiner Ex angenommen werden kann, um meine eigene Unterhaltsschuld zu mindern ?

Merci schon jetzt für Infos oder Links

Greetz
jlangenk

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2006 17:21
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Sorry..aber soo "delikat" finde ich den Fall wahrlich nicht!

Denkst du denn wirklich das wenn die Firma schon zweimla in der Elterzeit versucht eine Sonderkündigung auszusprechen, das man da ihr entgegengekommen wäre wenn sie dann jetzt nach der Elternzeit eine Vollzeitstelle angenommen hätte u drauf plediert hätte diese doch in eine Teilzeitstelle umzuwandeln?!

Wohl eher nicht..

Euer Kind ist demnach auch erstmal grad 3 Jahre alt u wird von der KM überwiedend alleinerzogen.
Wie soll da eine Vollzeitstelle machbar sein???

Und die Betreuung eueres Kindes geht nunmal eindeutig vor.

Wobei jetzt noch die Frage wäre welche Unterhaltsbelastung du eigentlich gern mindern möchtest? Die für euer Kind???

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist hier wohl eher wahrlich nicht mutwillig herbeigeführt worden von der KM.. und es ist da auch völlig egal was während der Ehezeit gedacht war wie es laufen soll..die Geschichte ist nunmal jetzt anders..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2006 17:41
(@jlangenk)
Schon was gesagt Registriert

Ok, habe mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt oder falsch angekommen.

Keinesfalls will ich den Kindesunterhalt drücken - eher für die Kleine ein wenig mehr Geld übrig haben.
Es geht mir vielmehr darum, dass die KM auch nach der Trennung schriftlich bestätiogt hat, auf jeden Fall nach den 3 Jahren wieder arbeiten zu wollen, u.a. um auch mir Geld zu sparen und lt. ihren Schreiben auch bereits während der Trennung einen Job suchen wollte.
Beides ist nicht passiert.

Klar geht die Erziehung des Kindes vor - und eine Vollzeitstelle will auch auch keinem Erziehendem zumuten ... doch geht es bei der Unterhaltsberechnung um die Weiterführung der zumindest finanziellen ehelichen Verhältnisse oder Planungen.
Alles, was aktuell berechnet wird, ist die Aufteilung der Abfindung auf die nächsten 5 (!) Jahre als monatliches Einkommen - man kann sich vorstellen, was da nach Abzug des "Arbeitnehmerbonus" noch in die Unterhaltsbrechnung einfließt.

Ich dachte da eher an eine Möglichkeit, beide ehemaligen Eheteile zur Fortführung ihrer in der Ehe und auch nach der Trennung kommunizierten Lebensplanung zu zwingen.

Übrigens: Nach §218a MuSchG ist es sehr wohl möglich, nach der Elternzeit auf eine Teilzeitstelle zu plädieren - hier besteht Anspruch ! Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, eine Vollzeit anzunehmen und direkt auf Teilzeit zu plädieren ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2006 17:57
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Ich glaub aber das du doch etwas im falschen Film bist!

Es geht mir vielmehr darum, dass die KM auch nach der Trennung schriftlich bestätiogt hat, auf jeden Fall nach den 3 Jahren wieder arbeiten zu wollen

Schön... nur das das Papier auf das das steht nicht viel wert ist..

Und zwischen wollen und können, liegen manchmal Welten...

doch geht es bei der Unterhaltsberechnung um die Weiterführung der zumindest finanziellen ehelichen Verhältnisse oder Planungen.

Ihr seit getrennt und bald gescheiden..da ist es völligst egal was ihr für eheliche Planungen hattet.

Ich dachte da eher an eine Möglichkeit, beide ehemaligen Eheteile zur Fortführung ihrer in der Ehe und auch nach der Trennung kommunizierten Lebensplanung zu zwingen.

Interessante Idee..aber wohl etwas weltfremd...oder willst du dir nun von deiner Ex vorschreiben lassen wie du dein Leben hast zu führen?
Davon mal abgesehen ist die Situation jetzt völlig anders..damals wart ihr Eheleute, heute getrennt/geschieden...

Und hier ist ein Kind das erstmal betreut werden muß...

Und mehr als eine Teilzeit wäre da wenn überhaupt eh nicht drin..

Übrigens: Nach §218a MuSchG ist es sehr wohl möglich, nach der Elternzeit auf eine Teilzeitstelle zu plädieren - hier besteht Anspruch ! Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, eine Vollzeit anzunehmen und direkt auf Teilzeit zu plädieren ...

Äh..hier gehts ums Familienrecht..nicht um Mutterschutz u arbeitsrechtliche Dinge ..schmeise da mal nicht einige dinge durcheinander..

Hier geht es um Unterhalt um die Betreuung eines Kindes und um Scheidung/Trennung .. nicht darum was das Mutterschutzgesetz hergibt!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2006 18:18
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo jlangenk,

Übrigens: Nach §218a MuSchG ist es sehr wohl möglich, nach der Elternzeit auf eine Teilzeitstelle zu plädieren - hier besteht Anspruch ! Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, eine Vollzeit anzunehmen und direkt auf Teilzeit zu plädieren ...

Papier ist bekanntlich geduldig und selbst das, auf dem sogenannte Gesetze geschrieben sind.

Plädiert auf eine Teilzeitstelle habe ich seinerzeit auch. Blöd bloss, dass es keine gab. Eine Stelle in Vollzeit wollte eine damalige Kollegin nach der Erziehungszeit. Die Personaler sind erst mal aus allen erdenklichen Wolken gefallen, dass diese Frau überhaupt die Frechheit besitzt, nach drei Jahren auf das Recht zu bestehen, das ihr zusteht. Ihre Stelle war nämlich inzwischen wegrationalisiert, da ohnehin keiner mehr damit gerechnet hat, dass sie wieder kommt. Ende vom Lied: Ihr wurde eine Stelle in einer ganz anderen Filiale weit weg von ihrem Wohnort und unter ganz anderen Bedingungen als vorher angeboten, die sie aus verschiedenen Gründen nicht annehmen konnte.

So viel nur zum Unterschied zwischen Theorie und Praxis 😡

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2006 00:28