Nach Forderung
 
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Nach Forderung

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(@homer66)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
ich bin mit dem Jugendamt über ein gekommen das ich für die Kinder nur 580,- zahlen muss. Da ich so wenig verdiene.
Jetzt ist eine neue Sachbearbeiterin da und die will das ich das Nach zahle!

Dürfen die das? Leider haben wir nichts schriftliches gemacht. Sie will auch das ich die Forderung ins Grundbuchamt eintragen lasse.Auf meinem kleinen Hau 60qm sind schon so Viele Schulden. Ich weiss nicht wie ich das alles noch bezahlen soll.
Dürfen die das muss ich das?

Vielen dank.

Gruß Frank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2013 21:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Wie wurde diese "Übereinkunft" denn dokumentiert?

Gibt es einen Titel?
Wie lautet der?

Viele JA ziehen die "Schuldigen" über den Tisch, indem sie "großzügig" auf einen Teil der Forderung verzichten, in Wirklichkeit aber nur eine Stundung gewähren.

Hier kommt es auf den genauen Wortlaut an.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 21:53
(@homer66)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo

nein nichts Dokumentiert einfach nur abgesprochen.
Die haben einen ganz normalen Unterhalt Titel.

Was echt ärgerlich ist, NIEMAND hat je einen richtig aufgeklärt oder gesagt das brauchen Sie nicht zu unterschreiben.

Ich denke ich bin der Dumme bei der Sache.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2013 21:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die haben einen ganz normalen Unterhalt Titel.

Schlecht!
Aber was steht denn nun in deinem "normalen" Unterhaltstitel?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 22:00
(@homer66)
Schon was gesagt Registriert

Na das ich die Regelsätze bezahle.

Hat ja auch nie einer gesagt das ich das nicht Unterschreiben muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2013 22:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, damit gehörst du zu den Vielen, die vom JA belogen und betrogen werden.

Die erste Puntze ist somit noch schlimmer als die neue.
Die tritt dir wenigstens offen in den Hintern.

Ins Grundbuch eintragen musst du das allerdings nicht.
Insofern ist die Neue genauso verlogen wie die Alte.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 22:10
(@homer66)
Schon was gesagt Registriert

Also dürfen die Differenz vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 auch verlangen?

Das ist doch nicht normal

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2013 22:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich fürchte ja.

Wenn du die Schulden direkt bei deiner Ex hättest, könnte sie nach aktueller "Recht"sprechung Mühe haben, Forderungen, die älter als ein Jahr sind, durchzusetzen.
Ich weiß aber nicht, ob das auch für das JA gilt.

Du könntest dich aber mal in dieses Urteil einlesen.

Die beziehen sich da nicht so sehr darauf, dass die Mutter das Geld offenbar nicht braucht, sondern darauf, dass du darauf vertrauen durftest, dass du das Geld behalten darfst.
Das würde dann auch gegenüber dem JA gelten.
Ich würde die Forderung jedenfalls erstmal unter Hinweis auf dieses Urteil ablehnen.

Du wirst aber insgesamt gute Nerven brauchen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 22:23
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Na das ich die Regelsätze bezahle.

Wenn ein Titel über eine gewisse Summe existiert und du seit Jahren weniger zahlst, kann die Differenz prinzipiell nachgefordert werden. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass das JA eine plausible Begründung dafür haben muss, warum es die Differenz erst jetzt nachfordert. Sinngemäß wurde es mir so zumindest mal von der Sachbearbeiterin meiner Beistandschaft gesagt (ich sollte mich immer umgehend melden, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wurde, weil es Probleme gegeben hätte, die Beträge erst Monate später nachzufordern).

Es ist m.W. übrigens durchaus möglich, aufgelaufene Unterhaltsschulden als Grundschuld/Hypothek auf die Immobilie des Unterhaltsschuldners eintragen zu lassen.  

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 23:13
(@homer66)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo

1000 x Danke!!! Du hast mir echt Hoffnung gemacht! Ein kleine Lichtblick!  :knockout: :rofl2:

Ja eintragen im Grundbuch ist möglich, aber kann ich dazu verpflichtet werden?

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2013 23:20




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ins Grundbuch eintragen musst du das allerdings nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 23:28
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Ja eintragen im Grundbuch ist möglich, aber kann ich dazu verpflichtet werden?

Du, keine Ahnung. Ich denke aber schon. Es sei denn, du hättest eine andere Möglichkeit, den ausstehenden Betrag aufzubringen (sofern er denn tatsächlich nachgefordert werden kann).

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 23:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine Eintragung ins Grundbuch erlöst aber kein Geld.

Und wenn ihn überhaupt jemand dazu zwingen kann, dann allenfalls ein Gericht aber niemals das JA.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 23:40
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Frank,

Also dürfen die Differenz vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 auch verlangen?

Wie von Beppo geschildert: So man nicht regelmäßig nachweislich an Dich herangetreten ist, um die offenen Zahlungen einzufordern, sind UH-Schulden, die länger als ein Jahr zurückliegen, in der Regel nach "Treu und Glauben" verwirkt.

Sie will auch das ich die Forderung ins Grundbuchamt eintragen lasse. [...]
Dürfen die das muss ich das?

Hört sich an, als hätte die Dame Dir großzügig ein Darlehen in Höhe der Forderung angeboten und dafür eine Sicherheit haben möchte.

Für die Zukunft:

ich bin mit dem Jugendamt über ein gekommen das ich für die Kinder nur 580,- zahlen muss. Da ich so wenig verdiene.

Wie ist der Titel zustande gekommen ?
Waren Deine Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Titelerstellung anders als heute ?
Wie sind Deine EK-Verhältnisse ? Wie hoch die Belastungen zum Haus ?
Sind andere UH-Berechtigte hinzugekommen ?
Lebst Du alleine ?

Hintergrund der Fragerei: Je nach Beantwortung könnte eine Chance auf Abänderung des Titels bestehen oder die Möglichkeit, Ansprüche auf "Ergänzendes Hartz IV" geltend machen zu können.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2013 10:43
(@homer66)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Hallo Beppo
1000 x danke! Wenn Du mal in der nähe von Mayen bist melde dich, bekommst einen Kaffee. Danke für die Hilfe!!!!

Heute Termin Jugendamt.
Also Eintrag im Grundbuch oder Pfändung.
Es sind ja auch seit 2010 über 3000,- Aufgelaufen.
Ich kennen Sie dieses Urteil? Ja kennen wir.

Und auf einmal war von den Schulden keine Rede mehr  :knockout:

Wir haben uns dahin gehend geeinigt das ich die 668,- ab jetzt jeden Monat bezahle, bis nächstes Jahr da sind die Kinder 18.
Ich soll das Unterschreiben.
Eine Niederschrift.

Ist das ok?

Gruß Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2013 16:14
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Frank,

zunächst mal Glückwunsch zum Ergebnis.

Ich soll das Unterschreiben.
Eine Niederschrift.
Ist das ok?

Da Du zum Inhalt der Niederschrift nicht viel niedergeschrieben hast, ist das eher schwierig zu beantworten.
Bestätigt man Dir darin auch den Verzicht auf die ausstehenden UH-Schulden (bis jetzt).

Zumindest eine Antwort auf diese Fragen solltest Du nachholen:

Waren Deine Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Titelerstellung anders als heute ?
Wie sind Deine EK-Verhältnisse ? Wie hoch die Belastungen zum Haus ?
Sind andere UH-Berechtigte hinzugekommen ?

Da es grundsätzlich schwierig ist, mit weniger als dem Mindest-UH davon zu kommen, ist das Angebot des JA vermutlich ok.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2013 16:29
(@homer66)
Schon was gesagt Registriert

Niederschrift

Am heutigen Tag erschien der Kindesvater, xxxxxx, und erklärte zur Niederschrift, dass er
der Eintragung einer Sicherungshypothek auf sein Hausgrundstück zur Absicherung des Unterhaltsrückstandes seiner beiden Töchter seiner Zeit (27.12.2011 bist 07.02.2012) nicht zugestimmt hat
und
auch heute dazu nicht bereit ist.

Herr xxxx erklärte ab dem August 2013 bis zu Volljährigkeit der Kinder den Mindestunterhalt (100%) von zur Zeit 334,- pro Kind insgesamt 668,- zahlen zu wollen.

Der Kindesvater wurde darüber belehrt dass wenn Zahlungen ausbleiben diese im Wege der Zwangsvollstreckung bei getrieben werden müssen.

Hört sich erst mal gut an.

Was meint Ihr?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2013 20:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Frank,

zu Deinem EK sagst Du immer noch nichts.

Ich denke es existiert ein Titel ? Wieso sollst Du denen die 100% nochmal unterschreiben ?

Wieviel ist denn da für den Zeitraum (27.12.2011 - 07.02.2012) noch offen ?
Hast Du tageweise gezahlt ?
Desweiteren liegen auch diese Rückstände weiter als ein Jahr zurück ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2013 13:31
(@homer66)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

an meinem Einkommen hat sich nicht geändert.
Die Nachzahlungen gehen ab 01.01.2010 bis heute ca 3500,-

Soll ich das nicht Unterschreiben?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2013 13:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

die Frage ist doch, wieviel Du verdienst? Wenn Du die 668 Euro gezahlt hast, liegst Du dann noch über dem Selbstbehalt? Welche Zahlen wurden für die Berechnung mit einbezogen?

In dieses Schriftstück gehört vor allem noch rein, dass der Titel für X vom zz.zz.zzzz und für Y vom zz.zz.zzzz mit dieser Vereinbarung ihre Gültigkeit verlieren. DANN ist die Vereinbarung u. U. gut, denn titulierter Mindestunterhalt bis zur Volljährigkeit ist eigentlich das Minimum dessen, was geht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2013 13:59




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