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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

abgesehen von den zutreffenden Einwänden ist der Versuch, die Absicherung einer Unterhaltsforderung per Sicherungshypothek eh Stuss: Eine private Immobilie gehört zum Privatvermögen, und als UH-Schuldner unterwirft man sich üblicherweise ja sowieso der Zwangsvollstreckung ins gesamte Privatvermögen. Ich wüsste nicht, was - ausser dem Prinzip "Gürtel UND Hosenträger" - das für einen Sinn haben sollte. Allerdings kann es ein ziemlicher Aufwand sein, so einen Blödsinn wieder loszuwerden, auch wenn die UH-Pflicht ausgelaufen ist.

Abgesehen davon besichert man auch einen Autokredit nicht mit einer Sicherungshypothek auf ein Haus; da passen einfach die Relationen nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 18.08.2013 14:07
(@homer66)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

ich habe 1490,- Netto

Der Titel wird die nie für ungültig erklären.

Sie sagte mir bei einer Pfändung kann man auch weit unter dem Selbsbehalt von 950,- gepfändet werden.
Da würden mir in etwa maximal 700,- bleiben.

Die frage bei der Grundbuch Eintragung ist ja auch, es sind Schulden auf dem Haus.
Da würden die eh nichts bekommen.

Gruß Frank

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Themenstarter Geschrieben : 18.08.2013 14:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Homer,

Der Titel wird die nie für ungültig erklären.

braucht sie auch nicht; die Selbstzerstörung steht ja drin: "...bis zur Volljährigkeit des(r( Kinder". Danach ist das Ding nix mehr wert.

Sie sagte mir bei einer Pfändung kann man auch weit unter dem Selbsbehalt von 950,- gepfändet werden.

der liegt mittlerweile bei 1.000 €

Die frage bei der Grundbuch Eintragung ist ja auch, es sind Schulden auf dem Haus.
Da würden die eh nichts bekommen.

doch, man kann auch eine Immobilie verwerten, auf der noch Hypothekenschulden liegen (was bei den meisten Immobilien der Fall ist, die zur Zwangsversteigerung anstehen; von denen sind die allerwenigsten bereits bezahlt).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 18.08.2013 14:18
(@homer66)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure vielen Antworten. :thumbup:

Was soll ich tun? Unterschreiben?

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Themenstarter Geschrieben : 18.08.2013 14:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was soll ich tun? Unterschreiben?

nö, eine Gegenrechnung aufmachen und den resultierenden Betrag dort eintragen, wo bislang "334 EUR pro Kind" steht.

Wenn Du belegbar ein Netto von 1.490 EUR hast (und das auch nicht erst vor kurzem vorsätzlich vermindert wurde) stehen für KU zur Wahrung Deines Selbstbehaltes 490 EUR für KU zur Verfügung. Die würde ich - aufgeteilt auf zweimal 245 EUR bei namentlicher Nennung des jeweiligen Kindes - da reinschreiben. Wer mehr möchte, soll klagen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 18.08.2013 14:28
(@homer66)
Schon was gesagt Registriert

Ja Klagen werden die nicht. Hat sie schon gesagt. Sondern sofort Pfänden.
Weil Sie haben ja einen Titel.
Und dann bleiben mir nach Ihrer Aussage nur noch 700,-

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Themenstarter Geschrieben : 18.08.2013 15:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Homer,

es ist angesichts Deiner lückenlosen Infos ziemlich schwierig, Dir einen guten Rat zu geben. Wie alt Deine Kinder sind, kann man nur raten (aufgrund der heute geposteten Unterhaltsbeiträge), was in Deinem bisherigen Titel steht, weiss niemand, was mit wem in welcher Form vereinbart wurde, bleibt nebulös.

Dass es da Irritationen und Durcheinander gibt, ist nicht wirklich verwunderlich. Und Deine Position verbessert sich nicht, wenn Du nur das mitteilst, was Du für vorteilhaft hältst.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 18.08.2013 15:28
(@homer66)
Schon was gesagt Registriert

Also
Die Kinder sind nun 17 Jahre. 1490,- Netto.
Haus ist nicht abbezahlt wie auch, Monatlich zahle ich 250,- an Zinsen ab.

Was müsst Ihr noch wissen?

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Themenstarter Geschrieben : 18.08.2013 15:56
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Frank,

an meinem Einkommen hat sich nicht geändert.
Die Nachzahlungen gehen ab 01.01.2010 bis heute ca 3500,-

Da ich davon ausgehen würde, dass Du aufgrund des noch nicht betrachteten Wohnvorteils (Du wohnst im Eigenheim mit vergleichsweise niedrigen Zinsen; Frage wäre noch, wie ein Mietwert für die Wohnung anzusetzen wäre) und der unveränderten EK-Situation, schätze ich die Chancen für eine Absenkung des Zahlbetrags für eher gering (und den Weg der Abänderung in Anbetracht des kurzen Zeitraums bis zur Volljährigkeit für verzichtbar).

Nichts desto trotz verwirren mich nach wie vor die 3.500 EUR Rückstände, verglichen mit dem Zeitraum 27.12.11-07.02.2012.
Wie kommen die Damen und Herren des JA darauf, dass sie für diese (40 ?) Tage noch einen potenziellen Unterhaltsrückstand in der Niederschrift aufführen müssen ?
Frage mal nach, welchen UH-Rückstand sie denn mit diesem Zeitraum verbinden ... was hast Du denn Dez/Jan/Feb bezahlt ?

Gruß
United

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Geschrieben : 19.08.2013 10:22
(@homer66)
Schon was gesagt Registriert

Moin

Nichts desto trotz verwirren mich nach wie vor die 3.500 EUR Rückstände, verglichen mit dem Zeitraum 27.12.11-07.02.2012.

Ja Stimmt! Wieso ist der Zeitraum so kurz????
Die hat sich bestimmt verschrieben!

Ich weiß das eine Absenkung fast unmöglich ist, für die 12 Monate ist mir das auch zu viel Arbeit und Geld.

Ich denke ich kann das so unterschreiben ohne das ich da wieder üben Tisch gezogen werde?

Gruß Frank

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Themenstarter Geschrieben : 19.08.2013 10:36




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

da diese "Niederschrift" lediglich den Titel bestätigt (und m.E. nicht mit einem Titel gleichzusetzen ist), kann ich ein "Über-den-Tisch"-Ziehen nicht erkennen.

Dennoch würde ich nach dem Punkt "auch heute nicht dazu bereit ist" einen erläuternden Nachsatz einfügen lassen:
"Der Kindsvater beruft sich dabei auf die Verwirkung der Forderungen nach Treu und Glauben."

Nicht das sie das als Einverständnis-Erklärung betrachten, die potenziellen Rückstände später zu pfänden.

Gruß
United

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Geschrieben : 19.08.2013 10:49
(@homer66)
Schon was gesagt Registriert

Das ist gut!!!
"Der Kindsvater beruft sich dabei auf die Verwirkung der Forderungen nach Treu und Glauben."
:thumbup:

DANKE für den Tip!!! 😉

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Themenstarter Geschrieben : 19.08.2013 13:21
(@Inselreif)

abgesehen von den zutreffenden Einwänden ist der Versuch, die Absicherung einer Unterhaltsforderung per Sicherungshypothek

durchaus für beide Seiten sinnvoll, wenn man nicht sofort vollstrecken möchte.

Für den Gläubiger: der möchte nicht wegen der paar Euronen die Hütte gleich versteigern. Ohnehin nicht, wenn vielleicht zukünftig weitere Schulden auflaufen und der Schuldner kein anderes Vermögen mehr hat. Gleichzeitig ist er wegen drohender Verwirkung in enormem Zugzwang, muss also jedes Jahr irgend etwas tun, wenn die Forderung nicht gesichert wird und er nicht auf seinen Unterhalt verzichten möchte.
Für den Schuldner: der möchte seine Hütte nicht verlieren und freut sich an einem zinslosen Darlehen. Und die freiwillige Eintragung einer Sicherungshypothek ist für ihn etwas günstiger als die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek, die ja ebenso möglich wäre.

Das gibt aber nur dann einen Sinn, wenn man sich über die Forderung selbst und ihre Vollstreckbarkeit einig ist!

Zur "Niederschrift": Der schon vorgeschlagene Satz ist ausgesprochen wichtig. Die Unterschrift unter dem Teil schützt aber nicht vor einer Vollstreckung der Rückstände und Fehlbeträge. Sollte das JA damit hinterrücks ankommen (was ich mir durchaus vorstellen kann), müsste man gegen Vollstreckung und Titel gesondert vorgehen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2013 11:57
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