Hallo,
Wir hatten in 2011 das finanzielle per anwalt geregelt und das ganze tituliert. Ich habe ein festgehalt sowie schwankende bonuszahlungen. Wenn ich jetzt die letzten 2 jahre mehr verdient haben sollte durch Bonuszahlungen, bin ich dann rückwirkend zur Nachzahlung für die letzten 2 Jahre verpflichtet?
Ich freue mich über Antworten.
nein,
Das was Du jetzt mehr verdienst wirkt sich dann nur auf Berechnungen für den nächsten Unterhaltszeitraum aus, also wenn Deine Ex nach 2 Jahren neue Einkommensinformationen fordert!
Umwas für einen Unterhalt dreht es sich denn? Kind? Ex?
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Es geht um Unterhaltszahlungen für mein Kind.
Dann wird sich Dein Mehrverdienst erst im nächsten Berechnungsturnus für die Zukunft auswirken, nicht im Nachhinein!
Diskutiere nicht mit Idioten -
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Hallo Pluto,
keine Panik. Wenn es um Unterhaltszahlungen für ein einziges Kind geht, dann ist sogar die drohende Unterhalts-Mehrbelastung für die Zukunft vergleichsweise übersichtlich. Die Einkommensstufen der Düsseldorfer Tabelle umfassen eine Spanne von jeweils 400 Euro, und du musst schon in die nächsthöhere Stufe kommen, bevor sich der Unterhalt überhaupt erhöht. Es kommt natürlich darauf an, wo genau du in der Tabelle verortet bist, aber rechne üblicherweise mal, dass "eine Einkommensstufe rauf" ca. zwanzig bis dreißig Euro mehr Unterhalt bedeutet.
Der Vollständigkeit halber, meine übliche Predigt: Bei einer Neuberechnung ja nichts voreilig zu unterschreiben, und bei den geringsten Zweifeln an der Redlichkeit der Berechnung diese in anonymisierter Form hier zwecks Kontrolle einzustellen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.