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Nacheheliche Vereinbarung

 
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

ich weiß nicht ob das Thema hier paßt,

ich bin nun seit dem 18.10.2010 rechtskräftig geschieden. Meine Exfrau und ich praktizieren mit unseren Kindern das Wechselmodell. Der nacheheliche Unterhalt sowie der Kindesunterhalt sind nicht geklärt und sollten als Folgesache geklärt werden.
Wir hatten uns darauf geeinigt, dass ich den mindestunterhalt für die Kinder zahle (trotz Wechselmodell) und meine Ex im Zuge dessen auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet (auch im Falle der Not).
Notar beauftragt, Vertrag wurde aufgesetzt. Nun gefällt der Entwurf Ex aber nicht mehr. Sie möchte nichts von den Kindern im Vetrag stehen haben, weder das Wechselmodell noch die Höhe des Unterhalts noch das ich überhaupt bereit bin Unterhalt zu zahlen(trotz Wechselmodell).
Sie ist aber mit dem Unterhaltsverzicht (nachehelichen) einverstanden.
Was würdet ihr mir raten?
Soll ich das alles so unterschreiben und beim Jugendamt eine beurkundung des ganzen durchführen(Unterhalt titulieren und Wechselmodell hinterlegen)?
Soll ich alles so weiterlaufen lassen wie jetzt= Ich zahle ihr nichts, und für die beiden Kinder (6 und9) gesamt 400 Euro Unterhalt? Muss ich dann evtl. mit einer Nachzahlung rechen?
Ich weiß echt nicht was ich jetzt tun soll.

Vielen Dank
Peter

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 12:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Peter!
Ich würde das WM und die Unterhaltsvereinbarung bzw. Zahlbeträge beurkunden lassen wollen, alleine aus Günden der Rechtssicherheit für die Kids (und für mich).
Wenn KM dies nicht haben möchte (hat sie dies begründet?) wäre es für mich ein Zeichen, dass sie womöglich nicht bereit ist, sich unbedingt an die mündliche Vereinbarung zu halten.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 12:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

üblicherweise kann auf Kindesunterhalt oder auf Teile davon nicht rechtswirksam verzichtet werden. Ob ein UH-Verzicht durch Deine Ex-Ehefrau möglich ist, hängt vor allem von ihrer eigenen Einkommenssituation ab: Wenn sie in Gefahr ist, dem Steuerzahler zur Last zu fallen, wäre der Verzicht hier sittenwidrig und ebenfalls widerrufbar.

Bei mir würden angesichts der jetzigen Vorstellungen der Ex allerdings ein paar rote Lämpchen aufleuchten: Warum will die Dame Euer Wechselmodell nicht im Vertrag stehen haben? Einzige Erklärung für mich: Die Kinder sollen eine wirtschaftliche Absicherung darstellen nach dem Motto "wenn's finanziell eng für mich wird, erkläre ich das Wechselmodell für beendet und ziehe mich auf den Unterhaltsbezug zurück."

Beim JA kannst Du das WM gar nicht beurkunden; nur den Unterhalt. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung hätt es - wenngleich rechtlich nicht existent - zumindest eine starke Indizwirkung, falls Madame es widerrufen möchte. In Summe beinhaltet das beschriebene Konstrukt eine ganze Menge Vorteile für Deine Ex - und keinen einzigen für Dich. So etwas würde ich keinesfalls unterschreiben...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 12:46
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo nochmal, 

vielen Dank für Eure schnellen Antworten, das Wechselmodell existiert bereits seit einem Jahr. Dies haben wir auch in einem Vertrag, welchen wir beide (Ex und ich) unterschrieben haben soweit festgelegt.
Ich hab auch ganz genau dokumentiert wann die Kinder bei mir waren und wann bei ihr. Weiterhin hab ich auch Rechnungen über 800 Euro für Kinderkleidung die ich bezahlt hab.
Wie sieht das ausß Wenn ich mich jetzt auch stur stelle und weiterhin die 400 Euro bezahle, sie dann irgendwann klagt, muss ich dann rückwirkend den unterhalt nachzahlen?? kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt?

Viele Grüße
Peter68

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 12:56
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

@Brille, für mich hätte es den Vorteil, das sie auf den nachehelichen Ehegattenunterhalt verzichtet.

Gruß
Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 12:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

@Brille, für mich hätte es den Vorteil, das sie auf den nachehelichen Ehegattenunterhalt verzichtet.

dieser Vorteil gilt im Zweifelsfall genau so lange wie sie nicht in öffentliche Töpfe greift. An dem Tag, an dem sie es tut, wird man sich gerne an Dich erinnern und sie ggf. auffordern, nachehelichen Unterhalt bei Dir einzuklagen.

Deshalb ist weniger der Vertrag bedeutsam als die Frage, wovon sie lebt und wie sicher (und wie hoch) ihr eigenes Einkommen ist. Denn nur, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erkennbar und dauerhaft für sich selbst sorgen kann, bietet dieser Schutz vor späteren EU-Forderungen.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 13:10
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
zur Zeit hat sie eine unbefristete Stelle (20 Std die Woche).

Aber wie ist das mit der Nachzahlung des Unterhalts wenn ich einfach so weiterzahle wie bisher (freiwillig 400 Euro trotz Wechselmodel?) und sie dann klagt? Und ihr dann auch noch recht gegeben wird? Zhal ich dann ab Klagedatum nach oder ab wann?

Hat es nicht auch Indizwirkung mit dem Wechselmodell, durch den Schrieb den wir (Ex und Ich) aufgestzt haben un den wir beide unterschrieben haben, bzw. durch das bereits vergangene Jahr und das es den Kindern sehr gut damit geht?

Grüße
Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 13:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine Nachzahlung ist ab dem Zeitpunkt fällif, ab dem du wirksam in Verzug gesetzt wurdest.

Schreibt sie dir also heute einen Brief und fordert dich auf ab sofort monatlich 10.000 € KU und EU an sie zu überweisen und entscheidet in 2 Jahren ein Gericht, das du zumindest 1.000 € hättest zahlen müssen, mußt du diese 2 Jahre nachzahlen in Höhe dessen was das Gericht für richtig hält.

Aber ich würde dir trotzdem dazu raten, die 400 € sauber zu trennen und immer mit dem Vermerk KU für Kind x Monat yy und KU für Kind y Monat yy zu überweisen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 13:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

einen Vertrag setzt man auf, um über bestimmte Dinge nicht streiten zu müssen. Wenn Dir jemand in einem Kfz-Kaufvertrag nicht die Unfallfreiheit des von Dir zu kaufenden Fahrzeuges bestätigen möchte, gehen bei Dir ja auch ein paar rote Lampen an.

Ein privater Schrieb über Euer Betreuungmodell hat im Zweifelsfall wenig bis kein Gewicht. Ein mütterliches "damals hielt ich das für ok, aber aufgrund der schulischen Leistungen der Kinder / der fehlenden Hausaufgabenbetreuung / der falschen Ernährung beim Vater kann ich es heute nicht mehr gutheissen" hebelt eine Menge aus; dann kannst Du Dir Eure Vereinbarung an die Klotüre nageln.

Ein Wechselmodell hat viele Vorteile; auch für die Erwachsenen (beispielsweise mehr planbare Zeit für Beruf, Hobby, Freunde etc.) Aber eben auch den Nachteil wirtschaftlicher Eigenverantwortung. "Gute Freundinnen" bringen manche Frauen da durchaus auf entsprechende Ideen. Angesichts der hier

ja der Unterschied ist schon nichtnerheblichbei Steuerklasse 3 un 5 verdien ich ca. 3000 Euro netto und meine Frau bei 20 Std 700 Euro.

beschriebenen Verhältnisse kommt man als alleinerziehende Mutter mit einem >>>Unterhaltsrechner<<< ohne weiteres auf 690 EUR Kindesunterhalt plus 626 nachehelichen Unterhalt plus 368 Kindergeld plus 700 eigenes Einkommen - macht in Summe 2.384 EUR pro Monat (im Vergleich zu 700 Einkommen plus 400 KU + 1x Kindergeld von 184 = 1.284 EUR nach Eurem jetzigen Modell).

Ursprünglich einvernehmliche Wechselmodelle sind schon wegen viel kleinerer Beträge gekippt worden.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 22.11.2010 13:51
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo nochmal,

nur noch mal zur klarstellung, ich bin damit einverstanden den vollen Kindesunterhalt zu zahlen, obwohl die Kinder die Hälfte der Woche bei mir wohnen, leben essen und trinken und ich sie auch einkleide, aber:

ich möchte keinen Unterhalt für meine ExFrau zahlen dewegen will ich diese notarielle Vereinbarung und

ich möchte mich weitesgehend absichern das sie das Wechselmodell nicht so einfach kippen kann deswegen die Frage nach der indizwirkung des anderen Vetrages den wir vor einem Jahr aufgesetzt haben und der von uns beiden unterschrieben wurde und den wir auch schon seitdem "leben".
Den Kindern geht es übrigens sehr gut dabei!!
@brille: mein bereinigtes Netto beläuft sich auf 1700 Euro und ihr Netto auf ca 900 Euro pro monat, so haben es die Anwälte errechnet. Wenn ich ihr dann noch den vollen KU in den rachen werfe bleibt eh nicht mehr viel für ihren Unterhalt.

Grüße
Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 13:51




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

ich möchte mich weitesgehend absichern das sie das Wechselmodell nicht so einfach kippen kann deswegen die Frage nach der indizwirkung des anderen Vetrages den wir vor einem Jahr aufgesetzt haben und der von uns beiden unterschrieben wurde und den wir auch schon seitdem "leben".

wie ich Dir hier schrieb

Ein privater Schrieb über Euer Betreuungmodell hat im Zweifelsfall wenig bis kein Gewicht. Ein mütterliches "damals hielt ich das für ok, aber aufgrund der schulischen Leistungen der Kinder / der fehlenden Hausaufgabenbetreuung / der falschen Ernährung beim Vater kann ich es heute nicht mehr gutheissen" hebelt eine Menge aus; dann kannst Du Dir Eure Vereinbarung an die Klotüre nageln.

kann man so ein privates Papier leicht kippen und das mit "mütterlicher Sorge" oder "veränderten Gegebenheiten" begründen. Und sei es nur, weil Du plötzlich eine neue Partnerin hast, die Deiner Ex nicht passt. "Sicherheit" bietet es genau so lange wie Ihr Euch beide daran halten wollt; einklagbar ist sein Inhalt nicht.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 22.11.2010 14:06
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Brille,

aber dann bringt doch die notarielle Vereinbarung auch nicht wesentlich mehr "Sicherheit" bei der ganzne Geschichte, oder wie sieht das aus?

Grüße (und Danke)
Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 14:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

absolute Sicherheit gibt es in dieser Frage nicht, da das Wechselmodell juristisch nicht existiert. Die Indizwirkung über den erklärten Willen der Ex-Ehepartner, sich die Kinderbetreuung hälftig zu teilen, ist allerdings in einer notariellen SFV deutlich höher: Einerseits hat hier eine Belehrung stattgefunden und es wurden auch keine juristisch fragwürdigen Formulierungen verwendet; andererseits sind dort auch die finanziellen und sonstigen Rahmenbedingungen des Deals festgehalten. Wer einseitig aus einem solchen Vertrag aussteigen möchte, hat also erheblich mehr Erklärungsbedarf als bei einem privaten "Fresszettel", von dem man leicht behaupten kann, er sei "unter Druck" oder "in Unkenntnis der Folgen" unterschrieben worden.

Sicher ist im Familienrecht nur, dass nichts sicher ist. Eine Vollkaskoversicherung oder irgendwelche Garantien gibt es nicht.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 22.11.2010 14:32
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Erstmal vielen Dank,

jetzt bleibt für mich also abzuwägen: notarielle Vereinbarung in der Ex auf "nachehelichen Unterhalt auch im Falle der Not" verzichtet und Zhalung des Kindesunterhalts trotz Wechselmodell. Oder Klage seitens Ex, wahrscheinlich inklusiv Klage über den Verbleib der kinder (zum Kotzen, die beiden sind doch keine Möbel) . Junge junge was für ein Mist. ich will auf keine Fall die Gefahr eingehen meine Kinder weniger zu sehen, allein schon weil es die Kinder nicht verkraftenb würden.

Andererseits, wie seht ihr den folgende Idee? ich mache das so, wie Ex es wünscht. ich zahle den Unterhalt trotz Wechselmodell, ich unterschreibe dafür einen Titel beim Jugendamt. Wechselmodell wird fortgeführt, in zwie jahren oder so könnte ich doch auch mal ein Gericht prüfen lassen ob ich denn überhaupt Unterhalt zahlen muss, dann ist eine Tochter zwölf und wird doch schon mal gehört was sie möchte oder? und 2. hab ich ja nirgends unterschriebn das ich den Unterhalt für die Kinder trotz Wechselmodell bezahle oder???
Würde das sorum nicht auch funktionieren?

Mann das wäre es
Grüße
Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 14:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn Du Deine Bereitschaft zur Zahlung eines bestimmten Unterhaltsbetrages in eine SFV reinschreiben lässt, brauchst Du keinen Jugendamtstitel; man kann ggf. auch aus einem notariellen Vergleich pfänden.

Wenn Du allerdings von Deiner Seite aus bereits das Kippen des Wechselmodells zu Deinen Gunsten erwägst, darfst Du Dich weder wundern noch beschweren, wenn Deine Ex zu gegebener Zeit dasselbe tut - und dabei womöglich erfolgreicher ist als Du: Sie ist eine Frau.

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AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 14:48
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Peter!

Andererseits, wie seht ihr den folgende Idee? ich mache das so, wie Ex es wünscht. ich zahle den Unterhalt trotz Wechselmodell, ich unterschreibe dafür einen Titel beim Jugendamt. Wechselmodell wird fortgeführt, in zwie jahren oder so könnte ich doch auch mal ein Gericht prüfen lassen ob ich denn überhaupt Unterhalt zahlen muss, dann ist eine Tochter zwölf und wird doch schon mal gehört was sie möchte oder?

Naja, bei der Variante müsstest Du eine (mit Kosten verbundene) Abänderungsklage anstrengen.
Wie Martin schon schrieb, im Familienrecht ist sicher, dass nichts sicher ist.
Soll heissen, dass auch hier keine Garantie existiert, dass Du eine Abänderung erreichst...und dass mehr Kontinuität im WM herrscht.

Grüßung
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 14:49
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich will das Wechselmodell auf keinen Fall kippen, ich find es den Umständen entsprechend für alle Beteiligten die beste Lösung. Und ja ich wollte ja den Betrag in der notariellen Vereinbarung, wollte sie ja alles nicht. Sie möchte eigentlich das da nur ihr Unterhaltsverzicht drinsteht. Den Rest will sie beim Jugendamt geregelt haben, so wie wir es auch im letzten Jahr gemacht haben, dass hat ja auch gut geklappt. Also im klartext ich erkaufe mir das Wechselmodell.

Für mich stellt sich halt immer nur die Frage was das ganze für Vor- und Nachteile für mich hat wenn ich das nach ihren Wünschen mache. das schlimme bei ihr ist, das sie sich von vielen leuten beraten läßt die echt keinen Schimmer haben und Scheißhausparolen von sich geben und sie sich selbst auch nicht informiert. Ihr Anwalt, der dies ganze mit meiner Anwältin verhandelt hat, hat übrigens auch keine Ahnung (Zitat von Ex über ihren Anwalt). ihr Next hat dagegen "Ahnung" 2mal geschieden 2 Kinder aus jeder Ehe eins. das scheint der Berater mit Ahnung zu sein, nur das wir immer mehr in Streit geraten und auch die Kinder dann zwangsläufig darunter leiden (weil sie es ja auch mal mitbekommen, auch wenn man sich noch so zusammenreist) interessiert die liebende Mama nicht.

Alles irgendwie traurig
Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 15:03
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

mir ist grad noch eingefallen, das Wechselmodell ist auch im Scheidungsantrag erwähnt und wurde im Scheidungsurteil bestätigt.

Grüße an alle
Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 15:23
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

... das Wechselmodell ist auch im Scheidungsantrag erwähnt und wurde im Scheidungsurteil bestätigt.

Kannst Du bitte mal den genauen Wortlaut des Urteils abtippen??

Grüßung
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 15:57
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
der Wortlaut: die Parteien sind sich darüber einig das die Kinder weiterhin wie bisher im "Wechselmodell" betreut werden, eine diesbezügliche schriftliche Vereinbarung befindet sich in der Anlage zu diesem Antrag (da ist dann unsere Vereinbarung angehämgt worden).
Gruß
Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 16:03