Hallo,
ich und meine Ex (eine Tochter 4 Jahre alt) haben uns 2,5 Jahre getrennt.
Bei der Trennung verdiene ich 2700 eur netto und sie 0 eur daher zahle ich monatlich Unterhalt 1300 Euro (300 Kinderunterhalt und 1000 fuer sie)
Nach der Berechnung fuer den nachehelichen Unterhalt verdiene ich 2900 eur netto (wegen Gehaltserhoehung) und sie 500 eur (Teilzeit 10h bis 15h/Woche) sollte ich nach der Scheidung monatlich 1250 Euro (350 fuer Kind und Sie 900)
Meine Tochter ist nun 4 Jahre alt und der Kita ist bereits sie von 8:00 bis 16:00 Uhr zu betreuen.
Wir sind gerade im Scheidungsverlauf und warten nur noch auf die Termine.
Ich moechte gern fragen nach eurer Erfahrungen wie lange ungefaehr muss ich den nachehelichen Unterhalt zahlen?
Ich habe schon meinen Anwalt gefragt. Er sagt ich muss zahlen bis sie ist faehig wieder Vollzeit zu arbeiten und behauptet dass ich zukuenftig weniger zahlen werde wenn sie zur Arbeit geht. Aber eine ungefaehre Zahl von Jahre will er nicht ausgeben.
Ich bin nun erschoepft weil je mehr ich verdiene, muss ich sie mehr zahlen. Wie ich oben genannte habe, bei der Trennung verdient sie 0 und nun bei der Scheidung verdient sie 500 und ich zahle nur 50 Eur weniger :(. Ich glaube zukuenftig weniger zu zahlen ist nur eine Fantasie.
Ich weiss nicht wie lange dieser Albtraum noch dauert. Kennt jemand von euch wie lange nachehelichen Unterhalt wegen der Kinderbetreuung dauern kann? Muss ich noch vielleicht 10 Jahre zahlen bis meine Tochter 14 Jahre alt ist? Somit geht mein Leben auch am Ende. 🙁
Servus sophiedad und willkommen im Forum!
Bei der Trennung verdiene ich 2700 eur netto und sie 0 eur daher zahle ich monatlich Unterhalt 1300 Euro (300 Kinderunterhalt und 1000 fuer sie)
Wie wurden diese Beträge festgelegt? Einvernehmlich oder gibt es zu dem Trennungsunterhalt irgendwelche (rechtlich verbindliche) Urkunden?
Wenn "nur" vereinbart, kannst Du eine Reduzierung/Einstellung des TU (an Scheidung EU) ankündigen, z.B. zur Einschulung Kind (da könnte Madame mindestens Halbtags arbeiten, genau genommen jetzt schon, da Kind im KiGa).
Zur Not könnest Du auch versuchen, im Scheidungsverfahren eine stufenweise Reduzierung des EU zu fixieren.
Den KU würde ich unabhängig davon nach Düsseldorfer Tabelle errechnen und zahlen (der geht nämlich vor TU oder EU), dann hast Du Dir nix vorzuwerfen...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@82Marco: Vielen Dank fuer Deine Antwort.
Bei der Trennung vor 2 Jahren hat die Anwaltin von Ex die Zahl durch unseren Einkommen berechnet. Meine Anwaltin hat noch mal zugeschaut und sagt OK. Ich bekam einen Brief von der Berechnung und eine Foerderung zu zahlen. Den Trennungsunterhalt habe ich schon bis heute bezahlt.
Den KU haben wir durch Duesseldorfer Tabelle berechnet.
Wie gesagt, wir vorbereiten gerade fuer die Scheidung am Gericht. Die Anwaltin von Ex hat den nachehelichen Unterhalt durch unseren aktuellen Einkommen berechnet. Es ist nur 50 Euro fuer mich weniger in Vergleich zu Trennungsunterhalt, trotz Ex hat nun 500 Euro mehr verdient (weil ich auch hoheren Gehalt habe)
Meine Ex, wie andere Ex, bringt die Tochters Kinderwohls immer zur Begruendung. :). Damit will sie nur Minijob machen.
Ich werde mit meinen Anwalt sprechen ob er fuer mich irgendwas machen kann. Ich denke ich habe auch keinen guten Anwahlt. Ich weiss nicht was noch bei dem Scheidungsverfahren vorkommt, aber meine Anwalt machen keinen "starken" Wort gegen dem Gegner. 🙂
Ich moechte nur wissen ,von eurer Erfahrungen her, wie lange konnte der nacheheliche Unterhalt noch dauern. Ich habe in Foren ein paar Themen gelesen, der nachehelichen Unterhalt konnte noch bis Kind 13, 14 Jahre alt wegen Kinderbetreuung gehen.
Fuer meinen Fall es wird 10 Jahre dauern bis meine Tochter 14 Jahre alt.
Hab keine Motivation mehr fuer Karriere. Je mehr verdient, desto mehr bezahlt. Trotz aller Muehe, strebe ich langsam in Armut (wegen der extremen hohen Miete, teuere Stadt ).
Hallo,
die juristische Seite hat sich auch gewandelt.
Zur Zeit zahlst Du Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt kann es erst nach der Ehe geben. Der typische Grund dafür sind ehebedingte Nachteile. Eine Altersstufenmodell gibt es nicht mehr und die Frage, die im Raum steht ist inwieweit der KM eine berufliche Tätigkeit zugemutet werden kann.
§ 1574 BGB verpflichtet den geschiedenen Ehepartner eine "angemessene" Erwerbstätigkeit auszuüben.
So kann von Deiner DEF (Demnächstexfrau) durchaus eine Halbtagstätigkeit erwartet werden, wenn sie ihre Tätigkeit problemlos ausbauen kann. Mit Schuleintritt könnte man auf 6 Stunden pro Tag aufstocken und ab der 5. Klasse auf Vollzeit.
Das bedeutet auch, dass Du Dir das Gesamteinkommen zu Ehezeiten/Trennungszeiten vornimmst, den KU abziehst und dann halbierst, das ist der Ausgangspunkt und sollte dem TU in etwa entsprechen.
Dann machst Du Stufen wie sie ihre Tätigkeit erhöhen kann und ziehst das von dem errechneten TU ab. Auf diese Weise ergibt sich ein Abschmelzen des nachehelichen Unterhalts.
Sollte ein nachehelicher Unterhalt ausgeurteilt werden, dann ist er immer unbefristet! Deshalb ist es sinnvoll eine Einigung über das Abschmelzen des nacheheliche Unterhalts zu erreichen.
Du solltest das detaillierter mit Deinem Anwalt besprechen. Ja, vermutlich musst Du noch eine ganze Weile nachehelichen Unterhalt zahlen, aber Du kannst auch die Höhe gestalten.
VG Susi
Hallo,
das hängt zum Teil von Deinem Verhandlungsgeschick ab und ob Deine DEF tatsächlich meint, dass der Versorgungsausgleich für ihre spätere Rente reicht. Dazu kommt noch, dass Dir auch niemand sagen kann ob Sie nicht mal zukünftig mit jemandem zusammenziehen wird. Denn da kann, nach längerer Zeit (ca. 2 Jahre), auch ein fiktives Einkommen für Haushaltsführung oder so angerechnet werden.
Grüße
Pegasus
Ich moechte nur wissen ,von eurer Erfahrungen her, wie lange konnte der nacheheliche Unterhalt noch dauern. Ich habe in Foren ein paar Themen gelesen, der nachehelichen Unterhalt konnte noch bis Kind 13, 14 Jahre alt wegen Kinderbetreuung gehen.
Hallo Sophiedad,
also ein Freund von uns würde im Rahmen seiner Scheidung zu unbefristetem nachehelichen Unterhalt verpflichtet. Sein Rechtsanwalt meinte, es sei frühestens sinnvoll, dagegen zu klagen, wenn das jüngste Kind 14 ist.
Von daher wäre es sinnvoll, wenn Du Dich mit Deiner Noch Frau außergerichtlich einigen könntest. Lieber etwas mehr zahlen und dafür eine Befristung vereinbaren.
Hallo,
Hat die KM eine Ausbildung ? Will sie sich nicht irgendwie, ausser über das Kind, selbstverwirklichen ? Was ausser dem "Kindeswohl" spricht dagegen, dass sie Vollzeit arbeitet ?
Ich würde mit ihr ein Gespräch über Armut im Alter und Emanzipation der Frauen führen. Will sie nie auf eigenen Füssen stehen ? Ist das ihr Lebensplan, welchen sie ihrer Tochter vorlebt bis diese 14 ist ?
Schlage ihr ein Betreuungsmodell vor, welches dem Kindeswohl entspricht, d.h. fast hälftige Betreuung von Vater und Mutter, damit sie ohne schlechtes Gewissen arbeiten gehen "kann". Kind wird vom Vater gut versorgt. Du würdest sie natürlich noch einige Zeit finanziell unterstützen. Du arbeitest weniger und sie mehr.
Du solltest ihr so eine Lösung vorschlagen und sie davon überzeugen.
VG,
Tsubame
@Susi: Vielen Dank fuer Deine ausfuehrliche Antwort. Das ist genau was ich vorstelle. Meine Anwalt beruhigt mich immer dass ich nicht 10 Jahre lang und weniger zahlen werde. Aber ich weiss die Realitaet zeigt immer anders. Trotzdem danke Dir, ich kann jetzt schon ein bisschen fuer meine traurige Zukunft plannen. Erstmal in eine andere billige Stadt umziehen weil die Miete in der aktuellen Stadt jaehrlich waechst. Allein die Miete von 1 Zimmer Wohnung fresst schon die Haelfte von was bei mir noch uebrig bleibt.
@Pegasus: Sie will schon einen Versorgungsausgleich bei der Scheidung. Sie will die Haelfte meiner bisheren Rente wegnehmen. Ob sie eine neue Partnerschaft schon gruendet, weiss ich auch nicht. Das wird sie auch von mir geheim halten damit sie den Unterhalt weiter bekommt. Wir wohnen mehr als 60km entfernt. Sie wohnt sei der Trennung bei ihrer Bekannte in einem riesigen Haus. Ob jemand bei ihr einzieht, kann ich nicht sagen.
@Celine: Vielen Dank fuer Deine Hinweise. Sie will nicht mit mir persoenlich einigen, alles wird durch Anwalt gemacht.
@Tsubame: Sie hat ihr Studium nicht geschafft und seit dem einfach zu Hause bleiben. Wir kommen nach Deutschland fuer Studium. Ich habe abgeschlossen und sie nicht. Aus der Liebe (vielleicht nur aus meiner Seite) und Solidaeritaet schliessen wir uns den Heirat. Sei dem Heirat moechtete sie nur zu Hause bleiben, foerderte Geld von mir und beschwerte ueber das niedrige Lebenstandard weil ich der einzige Verdiener bin.
Bis zum einem Zeitpunkt kann ich nicht mehr und muss unbedingt scheiden. Sonst jeden Tag nach der Arbeit werde ich unter ihrer Beschwerung und Beleidigung leiden.
Ex kennt die Familienrecht in Deutschland aus und sie wird es ausnutzen. Ich habe versucht mit ihr zu reden und sie behauptet dass ich den Unterhalt ohne Frage zahlen soll, damit sie mehr Zeit fuer unsere Tochter hat.
Der Umgang mit meiner Tochter ist auch schlecht. Meine Tochter ,4 Jahre alt, will nicht mehr mit Papa umgehen. Ex behauptet das hat mit ihr nicht zu tun. 🙂
Ich habe nun alles verloren: meine Tochter, meine Kariere, mein Leben. Das Familienrecht in Deutschland gibt den Vater bei der Scheidung, in der Realitaet kein Recht.
Hallo,
auch beim Versorgungsausgleich ist eine Teilung der Rentenansprüche vorgesehen, dabei geht es aber nur um die Rentenpunkte, die Du in der Ehe erworben hast, alles, was davor und danach liegt wird nicht geteilt. Hier gibt es keinen Spielraum.
VG Susi
Hallo,
Du solltest sofort das Problem der Papazeiten in Angriff nehmen. Unterbreite der KM einen Vorschlag, wie du dir diese vorstellst (Einschreiben mit Fristsetzung). Dann stellst du dich beim Jugendamt vor und erklärst die Situation (Vermische nicht "Umgang" und "Unterhalt") Es gibt nicht : ein vierjähriges Kind , will nicht. Die Mutter manipuliert hier. Per Gesetz, muss die Mutter die Papazeiten unterstützen. Mach heute noch einen Termin beim Jugendamt aus. Man muss in der Regel warten.
Frage nach einer Mediation bei einer Beratungsstelle. Zeige dich kooperativ. Wenn die Mutter nicht will oder die Sache sich hinzieht, dann gehe vor Gericht.
Nimm dir einen Anwalt, welcher arbeitet für sein Geld und nicht nur die Dokumente der Gegenseite einfach abwinkt.
Wie lange hast du das Kind nicht gesehen ? Wie lange seid ihr verheiratet ? Die Dauer der Ehe könnte auch wichtig sein.
Die Kindesmutter muss ihre Bedürftigkeit beweisen, bei einem vierjährigen Kind. Warum kann sie nicht mehr arbeiten ? Es gibt hier nicht, weil sie nicht will. Nach einer Scheidung sind die Eheleute in ertster Linie für sich selbst verantwortlich.
Schlage vor, dass du in die selbe Stadt wie sie ziehst und du sie so entlasten kannst. Schlage das vorm Jugendamt, vorm Gericht etc vor.
Ich verstehe sehr gut, wie du dich fühlst. Aber du solltest aktiv werden und nicht nur alles hinnehmen. Du musst intelligent und immer freundlich verhandeln, Vorschläge unterbreiten etc.
Die KM will nicht mit dir dirket verhandeln, dann mach es über den Anwalt. Die Termine beim Jugendamt müsste sie wahrnehmen, sonst könnte ihr das negativ ausgelegt werden.
VG,
Tsubame