Nachehelicher Unter...
 
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Nachehelicher Unterhalt § 1570 vs. § 1573

 
(@pabloc)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin es mal wieder. Mich würde eure Meinung interessieren. Meine Ex und ich besprechen gerade im Rahmen einer Mediation die Scheidungsfolgevereinbarung. Darin würde ich gerne einen nachehelichen Unterhalt für 2 Jahre auf Basis des Aufstockungsunterhaltes festlegen. Wir haben eine 6-jährige Tochter die nächste Woche in die Schule kommt, sie hat einen Ganz-Tages-Hort Platz. Die derzeitige Betreuungsaufteilung ist 40/60 wobei Ziel ist nach 2 Jahren ab Scheidung phasenweise auf das Wechselmodell zu gehen (40-45-50). Da der Schulbeginn herausfordernd genug für die Kleine wird. Wir wohnen im gleichen Stadtteil. Der Anwalt meiner Ex will die nachehelichen Unterhalt aber auf Basis des Betreuungsunterhaltes. Nach meinem Verständnis ist dieser aber an Bedingungen geknüpft. Meine Ex geht 25h arbeiten. Ich zahle Ihr derzeit ca. 900 € Trennungsunterhalt und habe Ihr gesagt, dass Sie normalerweise nach dem 1. Trennungsjahr Vollzeit arbeiten gehen müsste (Kita+Ganztagsbetreuung). Das berücksichtige ich derzeit nicht beim Trennungsunterhalt. Wir sind seit über 2 Jahren getrennt. Scheidung läuft. Unsere Tochter ist weder chronisch krank noch hat Sie andere gebrechen um in § 1570 zu fallen. Ohne Wertend zu klingen, aber meine Ex hat während der Mediation gesagt, dass sie schon erwartet, dass ich sie finanziell unterstütze solange sie keinen neuen Partner hat, der das übernehmen kann...

Was meint Ihr dazu?

Danke für eure Meinung.
Pabloc

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2020 22:46
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

1. Betreuungsunterhalt sehe ich nicht. Das gibt die Situation nicht her. Zu den anderen Unterhaltstatbeständen fehlen Infos.

2. Im 2. Trennungsjahr muss die demnächst Ex halbschichtig arbeiten und nicht vollschichtig. Zumindest ist das bei mir so. Liegt aber aber vielleicht auch daran, dass meine zukünftige Ex während der Ehe gar nicht gearbeitet hat.

Ohne Wertend zu klingen, aber meine Ex hat während der Mediation gesagt, dass sie schon erwartet, dass ich sie finanziell unterstütze solange sie keinen neuen Partner hat, der das übernehmen kann...

Frau kann ja viel erwarten. Letztendlich ist das irrelevant. Dafür gibts gesetzliche Regelungen und auch eine Rechtsprechung. Wenn sie sich stur stellt, dann platzt halt die Mediation und diese Regelungen greifen. Bei "meiner" Richterin würde sie mit dieser Anspruchshaltung ganz alt aussehen. Manchmal habe ich das Gefühl, dass gerade Karrierefrauen, wie so eine Richterin oder auch Kolleginnen von mir, solche Tussis verachten, die glauben ihr Leben auf Kosten eines Mannes gestalten zu können und das ganz naiv auch noch offen zugeben.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2020 00:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

. Manchmal habe ich das Gefühl, dass gerade Karrierefrauen, wie so eine Richterin oder auch Kolleginnen von mir, solche Tussis verachten, die glauben ihr Leben auf Kosten eines Mannes gestalten zu können und das ganz naiv auch noch offen zugeben.

Da stimme ich zu. Denn solche Weibchen versauen ja allen selbständigen Frauen, die keinen Ernährer brauchen, die Preise, weil man sie mit solchen einfach über einen Kamm schert. Ich habe den Kommentar gestern schon veratmet. Den armen "Next" kann man heute schon bedauern. Allerdings suchen sich manche Männer auch gerne solche Frauen. Ob es aus der Hoffnung ist, mit leidigem Haushaltskram verschont zu bleiben oder weil man sich neben so einer Püppi männlicher fühlt, ich weiß es nicht. Da wird jedenfalls auf beiden Seiten viel Arbeit nötig.
Ich habe gerade im Kollegenkreis einen Fall, da wollte ER unbedingt das Kind und sie arbeiten. Sie war kreuzunglücklich, natürlich MUSS sie die Elternzeit nehmen, weil sie stillen MUSS. Und er kann bei seiner Arbeit nicht aussetzen, weil er so wichtig ist (er ist Handwerker). Da fasst du dir annen Kopp!!
Das Beziehungsgeflecht ist jedenfalls auch heute noch vielseitig und oft von beiden Seiten altmodisch.

Ich sehe auch keinen Grund für Betreuungsunterhalt und ich würde die Mediation auch dazu nutzen ihr vorsichtig beizubringen, dass sie ihre eigene Arbeitskraft voll einbringen darf und die Zeit, dass Frau sich einen Ernährer sucht, vorbei ist.

Ich schäme mich gerade fremd.

LG LBM

PS: Rat an meinen Sohn: Achte darauf, dass deine Partnerin gerne arbeitet.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2020 07:47
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten morgen an alle
@Lausebackenmama, ich gebe Dir völlig recht, solche Dämchen sind wirklich zum fremdschämen. Und wie Slam schon sagt, sehe ich auch keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt bei der Konstellation. Ich würde Pabloc aber Raten in der Scheidungsfolgenvereinbarung, direkt auf dem Wechselmodell zu bestehen und zwar 50 / 50. Denn ich sehe die Gefahr des Versuches die 40 /60  Situation zu zementieren.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2020 08:50
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo zusammen,

ich stimme Frosch zu: du zementierst eine 40/60-Konstellation. Die Absichtserklärung ist erstmal ein ABSICHTserklärung, mehr nicht. Wenn sie ihre Meinung ändert, dann ist die nichts mehr Wert. Deine Ex wird wissen, dass das Wechselmodell sie auf Dauer viel Geld kostet. Biete ihr lieber folgendes an: sofort 50/50-Modell, dafür 2 Jahre lang höherer Unterhalt (pack denn Kindesunterhalt, den du wahrscheinlich auch bei 45/55 zahlen müsstest auf den nachehelichen Unterhalt drauf). Dan siehst du ja wo lang der Hase läuft. Willigt sie nicht ein, dann ist zu vermuten, dass die Absicht ein Wechselmodell einzuführen nur eine Nebelkerze ist.

Betreuungsunterhalt steht ihr für ein Schulkind sicher nicht zu. Aber vielleicht meint sie Betreuungsunterhalt für sich, also du betreust sie durch deine finanzielle Zuwendung?

p.s. meine Söhne kriegen ihre Sparverträge erst ausgezahlt, wenn mir mitgeteilt wird wie die Familienplanung laufen soll. Sollte eine meiner Töchter versuchen sich komplett abhängig von einem Mann zu machen, wird sie enterbt. Ich investiere doch nicht einen  großen Teil meines Lebens, um sie zu mündigen Wesen zu erziehen und finanziere die Ausbildung, damit die dann in die Tonne werfen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2020 11:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

meine Söhne kriegen ihre Sparverträge erst ausgezahlt, wenn mir mitgeteilt wird wie die Familienplanung laufen soll

Was bedeutet das? Wollen sie Kinder bekommen sie diese nicht?
Wenn die Sparverträge allerdings auf den Namen der Kinder laufen, dürfte es auf Dauer nicht rechtens sein, wenn du das Geld einbehälst.

Ich hätte mir übrigens als erwachsenes Kind nicht in meine Familienplanung und/oder meinen Lebensstil reinreden lassen. Da wäre mir alles Geld egal gewesen, das mir dadurch evtl. nicht geschenkt worden wäre. Kinder sind nicht dazu da die Wünsche und Vorstellungen der Eltern zu erfüllen 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2020 13:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@LBM:
Ist zwar offtopic, aber

Ich habe gerade im Kollegenkreis einen Fall, da wollte ER unbedingt das Kind und sie arbeiten. Sie war kreuzunglücklich, natürlich MUSS sie die Elternzeit nehmen, weil sie stillen MUSS. Und er kann bei seiner Arbeit nicht aussetzen, weil er so wichtig ist (er ist Handwerker). Da fasst du dir annen Kopp!!

unter den Vorraussetzungen hätte ich kein Kind bekommen. Wenn er nicht bereit ist auch Elternzeit zu nehmen, hätte das meine Bereitschaft sehr verringert. Aber wahrscheinlich arbeite ich dafür einfach zu gerne

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2020 13:37
(@maxmustermann1234)
Registriert

@midnightwish:

Erstens: nein, ich spare natürlich unter meinem Namen und nehme auch die Steuerabgaben dafür hin.
Zweitens: wenn mir einer meiner Söhne erzählen sollte, dass er sich auf seine Karriere konzentriert und die Frau mit Kindern zu Hause bleiben soll, dann wird er sicher alleine genug verdienen und braucht keinen Zuschuss. Ich gebe es dann lieber denen, die beide auf Teilzeit gehen oder beide Vollzeit machen, um sich davon anderweitige Entlastung zu besorgen. Ich will denen nicht reinreden. Ich werde ihnen meine Meinung nennen, entscheiden müssen sie selbst, aber auch mit den Konsequenzen leben.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2020 14:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Tina: Ja ich auch. Aus dem Grund gab es in meiner Beziehung keine Nummer 2. Ich wollte (Mutterschutz + EZ)/2. Er nicht. Also blieb das Häuschen unbewohnt. *g*
Sie war nicht so weit. Und er hat gedrängelt. Und verlieren wollte sie ihn nicht. Ich hätte jetzt Wut. Auf ihn, auf mich. So. @LBM: Back to topic!

LG

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2020 15:11
(@pabloc)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr Lieben,

ich hatte nun ein Gespräch mit der KM. Ihrer Begründung bzw. des Anwaltes nach §1570 ist, die KM betreut mehrheitlich das Kind (aktuell ~60%), daher steht Ihr Betreuungsunterhalt nach §1570 zu. 
Ist das haltbar, ist das eurer Meinung haltbar nach §1570 einen nachehelicher Unterhalt zu verlangen.

Danke für euer Feedback

LG Pabloc

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2020 18:18




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Beteuungsunterhalt steht der KM bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes zu und verlängert sich nur dann, wenn es kindbezogene Gründe gibt.
--> Das ist nicht der Fall.

Der zweite Fall ist der, dass während der Ehe ein Rollenmodell gepflegt wurde, dass die Ehefrau sich um Kind und Haus sorgt und nicht voll berufstätig ist.

In diesem Fall geht es dann darum ob die KM die Arbeitszeit ausdehnen kann (??) und ob es eine Kinderbetreuung gibt. Kinderbetreuung ist gegeben, Ausweitung der Arbeitszeit? Wie sieht es damit aus?

Im Prinzip ist es schon ein Entgegenkommen, wenn ein Stufenmodell vereinbart wird, dass nachehelicher Unterhalt gezahlt wird. Stufenmodell bedeutet, dass der Unterhalt abgeschmolzen wird und nach 2-4 Jahren auf Null sinkt.
Sollte nachehelicher Unterhalt als Betreuungsunterhalt beschlossen/ausgeurteilt werden, dann ist dieser immer unbefristet und Du musst praktisch ein Gericht bemühen um ihn einzustellen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2020 22:57
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Sollte nachehelicher Unterhalt als Betreuungsunterhalt beschlossen/ausgeurteilt werden, dann ist dieser immer unbefristet und Du musst praktisch ein Gericht bemühen um ihn einzustellen.

Ja. Das dürfte auch der Grund sein, warum er quasi immer verlangt wird, auch wenn der Antrag prima facie völlig absurd erscheint, weil die Kinder älter als 6 Jahre sind, in einer Vollzeitbetreuung verwahrt werden, in eine Ganztagsschule gehen etc. Motto, man kanns ja mal probieren, vielleicht hat Frau ja einen Richter oder eine Richterin, der/die da mitmacht.

Ist bei mir auch so. Der Anwalt probierts halt.

In einer Mediation würde ich den in der Situation des TE ablehnen. Warum sollte er sich auch mit etwas einverstanden erklären, was das Gericht vermutlich nicht ausurteilen würde ?

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2020 00:02
(@maxmustermann1234)
Registriert

Nochmal: geh SOFORT auf 5050. Ich kenne mindestens 2 Fälle, wo es auch so vereinbart wurde nach 2 Jahren ein WM einzuführen. Date mal, was die Mutter dann nach 2 Jahren angeboten hat: 🖕
Und man kann nichts dagegen machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2020 01:04