Hallo ich brauch mal Eure Hilfe .. Ihr habt mir damals auch geholfen und ich hoffe auch konstruktive Hilfe ohne irgendwelche Seitenbemerkungen bitte, ich kann da schliesslich nix für und mache das ja nicht extra oder aus Faulheit etc etc
also kurz in Tabellenform, am Schluss meine Fragen:
trennung und auszug 2006
Scheidung 2008
Noch vor dem auszug bin ich krank geworden..verschiedene operationen folgten bis 2009
Das heisst ich war bis auf kurze eingliederungsversuche durchgehend krank vor , während und nach
Der scheidung bzw trennung.
Dann arbeitsantritt 2009 mit anschliessender Betriebsbedingter kündigung weil mein job ende 2006
Wegrationalisiert wurde, wurde mir gesagt ist also kein scherz.
Jetzt hartz4, weil alg krankengeld ausgelaufen ist.
Ich habe immer noch zu kämpfen, meine krankheit, genauer gesagt mein bein, und 2010 kam noch herzinfarkt
Dazu. Ich bin mittlerweile schwerbehindert. Trotzdem konnte das meinen job nicht mehr retten.
Fakt ist jetzt ich hatte nach auszug kindesunterhalt gezahlt, solange arbeitslosengeld und krankengeld
Die letzten jahre lief.
Jetzt liege ich unterm satz unter 700 euronen.
Meine ex hat damals genau berechnet, was sie bekam, was mir damals blieb, naja ist alles vergangenheit.
Nur jetzt sieht es anders aus.
Und ich habe irgendwo gelesen, wenn man nach dem scheidungstermin durchgehend krank ist, kann man
Nachehelichen unterhalt beantragen.
Meine ex hat die kinder, und bekommt unterhaltsvorschuss.
Sie besitzt ein haus, wo ihre eltern wohnrecht haben, ihr freund scheint nicht zu arbeiten, ist dort aber
Gemeldet.
Meine tochter beginnt vorraussichtlich im august 2012 ihre ausbildung ist dann über 18.
Ich selber habe ein gebrauchtes altes auto, ich bin als eigentümer meines elternhauses eingetragen,
Jedoch hat meine mutter niessbrauchrecht, selbst die arge konnte mirda nix, solange meine mutter
Hoffentlich lange lebt.
Nun meine fragen:
1.wo beantrage ich den nachehelichen unterhalt, ich habe zwar eine rechtschutzversicherung aber
Vielleicht gehts auch anders.
2. Brauche ich dazu unbedingt einen anwalt? Oder geht das über prozesskostenhilfe?
3.ich habe schon bei der arge einen UH antrag eingereicht, sie haben auch vor monaten von mir
Die scheidungsurkunde angefordert, aber sagen tun die garnichts, also kein plan, ob die was machen, hat man da ein recht drauf, was zu erfahren und wenn wie?
Also das sind erstmal meine wichtigsten fragen, damit nicht zu viel hier wird, hoffe ich hab nix vergessen.
Komisch ist nur das seid 3 monaten der umgangsbesuch abgebrochen ist, kein plan, es ist kein kontakt mehr
Wenn ich frage kommt keine antwort, wenn meine freundin fragt auch keine, also mir ist das ein rätsel.
Naja aber mir gehts erstmal um die obigen fragen.
Ich wäre auch dankbar, wenn ihr mir links kopiert, wo was steht, also ihr braucht euch nicht die finger wund schreiben,
Und bitte keine kommentare, ich kann da nix für, das ich solange krank war, dem krankenhaus war schwer was zu beweisen.. Unterlagen verschwunden etcetc.. Aber dasvwäre ein anderes thema.
Vielen dank schonmal im vorraus.
Lg
Mantakchia
Hallo,
ich würde mal vermuten, dass du keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hast, da du seit der Scheidung 3 Jahre ohne Unterhalt ausgekommen bist.
Der Unterhaltsvorschuss (den gibt es doch nur bis 12 Jahre?) und das Kindergeld ist Einkommen der Kinder und nicht deiner Ex.
1. normalerweise trägt eine REchtsschutzversicherung keine Kosten für Familienstreitigkeiten.
2. Du benötigst einen Anwalt, das kann aber über pkh laufen
3. die Arge kann da gar nichts machen, du müsstest Klage einreichen.
Was hat deine Ex denn Netto?
Wenn das Haus was sie besitzt genauso mit Nießbrauch belegt ist wie deins dürfte da auch nichts zu holen sein.
Wieviel Kinder habt ihr und welches Alter?
Sophie
Hallo !
Wenn ich alles richtig verstanden habe leben alle Kinder bei der Mutter.
Ich sehe da überhaupt keinen Ansatz für einen Unterhaltsanspruch.
Alleine die Tatsache das jemand mal verheiratet war bedeutet nicht einmal in unserem verqueren Unterhaltsrechtssystem automatisch einen lebenslangen Unterhaltsanspruch.
Glaube mir, da du ja Hartz4 bekommst hätte sich die Arge schon längst gekümmert wenn es da auch nur den hauch einen Ansatzes für eine Unterhaltspflicht gäbe.
So oder so würde dir das nix bringen, denn ich gehe mal davon aus das deine Ex nicht soviel verdient das am Ende für dich mehr als der Hartz4 Satz rauskäme, denn alle Unterhaltsansprüche werden direkt auf Hartz4 angerechnet.
@mantchia
ich habe nur nach den Kindern gefragt weil die im 1. Rang stehen. Wenn diese nur Unterhaltsvorschuss bekommen und du die Mutter auf nachehelichen Unterhalt verklagst kann die Mutter - da kein kompletter Kindesunterhalt gezahlt wird - die Differenz zum regulären Kindesunterhalt von ihrem Netto abziehen. Entsprechend dürfte da kein Geld mehr für dich sein, denn du stehst im 3. Rang, da du keine gemeinsamen Kinder betreust.
Sophie
Moin,
ganz unabhängig vom Einkommen oder Immobilienbesitz der Ex sehe auch ich hier keinen Raum für nachehelichen Unterhalt - zum einen, weil Einkommens- und Rollenverteilung zu Ehezeiten wohl eine andere war; zum zweiten, weil die so genannte "Unterhaltskette" gerissen ist.
Krankheit ist ein persönliches Schicksal, zu dessen Abfederung man Jahre nach der Scheidung nicht mehr die nacheheliche Solidarität bemühen kann. Was ich auch richtig finde: Irgendwann muss jeder sein Leben wieder planen können.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Erstmal vielen dank für die antworten
Also in meinen augen ist die unterhaltskette lt 1569 nicht gerissen weil es da neuerdings einschränkungen gibt, die den unterhalt rechtfertigen
1569 bgb besagt:
Der Ehegatte kann nicht arbeiten, weil er krank ist. In diesem Fall hat er Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit,
Der Ehegatte findet keine Arbeit. In diesem Fall hat er Anspruch auf Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit
Der Ehegatte hat zwar eine Arbeitsstelle, verdient aber nicht genug, um seinen früheren Lebensstandard fortzuführen. In diesem Fall hat er einen Anspruch auf Aufstockungsunterhalt.
Also bezüglich rollenverteilung hat sie auch gearbeitet halbtags, ich hatte meine arbeitszeit so gelegt, bzw konnte sie legen das das so ging, also sie war nicht nur hausfrau.
Da ich schon vor der scheidung, während und jetzt ununterbrochen krank bin bzw war, ist in meinen die kette nicht gerissen, hätte ich während der zeit nur einen monat normal gearbeitet, dann wäre sie gerissen.
In der tat kann es sein das ich bei der berücksichtigung an 3ter stelle stehe, das hatte ich noch garnicht bedacht, also ob sich die ganze sache lohnt .
Wo beantragt man unterhalt, ich meine vorm normalen amtsgericht oder sozialgericht, also ich möchte eine unabhängige meinung , deswegen poste ich auch hier, ihr habt mir damals u.a. Auch brille damals sehr geholfen und unterstützt.
Also schliesslich ist da noch ihr freund, wird das nicht auch berücksichtigt, und meine ex schwiegereltern haben kein niessbrauch, das weiss ich, sie zahlen miete.
Und noch eine frage, meine tochter beginnt eventue
Ll im august eine ausbildung, ich falle ja momentan unter dem satz, also unterhalt läuft da eh nicht, das jugendamt lässt mich da auch in ruhe, weil sie vernetzt sind, und sehen das ich alg2 bekomme.
Also ich habe gegen meine ex nichts, ist ja schon paar jahre her, und ich geniesse meine freiheit, nur bin ich ja verpflichtet den antrag UH auszufüllen, ich will da keinen ärger mit dem amt, wegen nicht angegeben.
Wäre nett wenn ihr nochmal was wegen dem 1569 und der ausbildung schreiben könntet, das heisst muss ich dann noch antrag UH für meine tochter ausfüllen bzw habe ich zu befürchten, das meine tochter unterhalt direkt einklagen könnte, weil sie 18 ist dann, ich habe ein gutes verhältnis mit ihr aber trotzdem interessiert mich das.
Vielen einweilen.
Lg
Mantakchia
Hallo,
die Kette ist gerissen, da du anscheinend nach der Scheidung bisher keinen Unterhalt bekommen hast. Insofern warst du in der Lage dich selbst zu unterhalten.
Unterhalt musst du beim Amtsgericht - Familiengericht - einklagen, dort besteht Anwaltspflicht.
Wenn deine Tochter dich auffordert deine Gehaltszahlen/dein Einkommen offen zu legen, dann machst du das. Solange du unter dem Selbstbehalt liegst (770 € für Arbeitslose/950 für Erwerbstätige) ist da auch nicht groß was aufgrund deiner Krankheit zu befürchten.
Kannst du belegen, dass deine Ex-Schwiegereltern Miete zahlen bzw. gibt es Mietverträge? Wobei sich auch hier die Frage stellt ob da unter dem Strich was bei rauskommt, denn wenn deine Exfrau Mieteinnahmen hat kann sie auch Hausausgaben dagegen rechnen.
Was ihren Freund angeht, der hat doch mit dir nichts zu tun.
Sophie
Moin Mantakchia,
ich weiss nicht, welche Fassung des § 1569 BGB Du hast; die >>>aktuelle<<< besagt jedenfalls lediglich:
§ 1569
Grundsatz der Eigenverantwortung
Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften.
Auch in den nachfolgenden Paragraphen wird immer auf den Zeitpunkt der Scheidung abgestellt. Ein Unterhaltsanspruch, der zu diesem Zeitpunkt nicht eingeklagt wurde (oder aufgrund der damaligen Einkommensverhältnisse nicht realisierbar gewesen wäre) besteht nicht. Du kannst Dir das nicht Jahre später anders überlegen und auch nicht die heutigen Verhältnisse (Krankheit, Miete zahlende Eltern, neuer Freund etc.) als Bemessungsgrundlage heranziehen.
Es steht Dir ja frei, auch einen sachkundigen Anwalt für Familienrecht zum Thema zu befragen, aber auch der wird Dir (wenn er ehrlich ist) dasselbe sagen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ja jetzt wird mir klar, man hâtte damals beim scheidungstermin vorsorglich unterhalt beantragen sollen, dann sähe es jetzt anders aus, also ist es verwirkt, weil ich es damals nicht beantragt habe.
Und mit dem freund meinte ich nur weil er doch miete dort zahlen muss, wenn er da gemeldet ist.
Naj ich werde das noch hinterfragen, ich habe hin und wieder noch mit meiner anwältin zu tun, weil sie mich gegen die firma vertritt wegen abfindung.
Vielen dank für eure Gedanken
Lg
Selbst der BGH, der sonst keine Gelegenheit auslässt, Unterhalt zu rechtfertigen hat gesagt, dass Krankheit, die nicht in der Ehe begründet ist, keinen Grund für dauerhaften Unterhalt ist.
Nichtmal für Frauen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.