Hallo Ihr Lieben.
Habe heute Post der Gegenseite bekommen.
Noch vor dem Scheidungstermin, der noch nicht einmal bekannt ist soll ich Auskunft geben für die Berechnung des "Nachehelichen Unterhalts"?
Abgesehen davon dass ich den nicht zahlen werde, hoffe ich zumindest, wäre sicher interessant in welcher Höhe sich das ganze abspielen würde.
Netto verdiene ich 2950 Euro.
Es gibt 2 Kinder, beide wohnen bei der Mutter(3 und 5)
Ich fahre täglich 63 Km zur Arbeit einfache Strecke, also rechnerisch 6864 Euro im Jahr.
Mein Auto ist mit 288 Euro monatlich finanziert, kann das mit angerechnet werden?
Meine Ex verdient knapp 650 Euro netto monatlich und wohnt zusammen mit dem neuen Freund in einer Wohnung.
Zusammen sind sie schon ne ganze Ecke.
Würde mich freuen eure Einschätzung zu lesen wie es weitergehen könnte, sollte.
Danke wie immer vorab schon einmal für Eure Mühen
Hallo @suddendeath,
Hallo Ihr Lieben.
Habe heute Post der Gegenseite bekommen.
Noch vor dem Scheidungstermin, der noch nicht einmal bekannt ist soll ich Auskunft geben für die Berechnung des "Nachehelichen Unterhalts"?
[...]
Zusammen sind sie schon ne ganze Ecke.
[...]
Fett: Was heißt das in Zahlen? Jahre/ Monate????
Zahlst Du aktuell Trennungsunterhalt?
Wie lange wart/ seid Ihr verheiratet?
Seit wann ist die offizielle) Trennung?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Offiziell seit 01/2019 zusammen.
Zahle aktuell Trennungsunterhalt, ja.
Ca 5 Jahre verheiratet.
Offizielle Trennung Anfang Mai 2018, in Mai 2019 habe ich die Scheidung eingereicht.
5 Jahre sind nicht viel. Wie sah denn die Ausbildung und berufliche Perspektive deiner Frau zu Beginn der Ehe aus und was für eine Teilzeitstelle hat sie nun?
Hi @suddendeath,
Erfahrungen in der Sache habe ich nicht wirklich..
aber soweit erinnerlich zählt eine (neue) Partnerschaft erst ab 3 Jahren als verfestigt/ eheähnlich... :exclam:
Die 5 Jahre sind schon eine ordentliche Zeit.
Vermutlich wirst Du um einen nachehelichen Unterhalt nicht ganz herumkommen.
Eine Möglichkeit, die Ich sehe, einen eventuellen Anspruch an nachehelichen Unterhalt über eine Zeit x auf 0 abzuschmelzen
Mal sehen, was andere User mit Deinen nachgelegten Angaben zu sagen (schreiben) haben....
Edith: @MaxMustermann sieht das wohl anders,
meine Scheidung liegt schon 25 Jahre zurück. ich war seinezeit gerade mal 4 Jahre verheiratet und kinderlos(!!) und ich wurde zeitlich unbegrenzt zu nachehelichen Unterhalt verurteilt.
Zweitinstanzlich gab es dann eine Einmalzahlung...an meine HEXe
PS: vielleicht hast Du ja Glück...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
für den nachehelichen Unterhalt geht es als erstes darum ob überhaupt ein Anspruch besteht. Bei 2 Vorschulkindern wird man der KM aber nicht mehr als eine Halbtagstätigkeit zumuten (auch fiktiv), so dass es um nachehelichen Unterhalt schon gehen könnte. Zwar sind 5 Jahre Ehe nicht viel, aber die Ehe endet erst mit der Scheidung, wenn das noch 2 Jahre dauert, dann sind es 7 Ehejahre.
Von Interesse wäre hier auch wie sich das Zusammenleben mit dem Neuen gestaltet. Ist es nämlich eine gefestigte Partnerschaft (z.B. nach 2-3 Jahren zusammen leben), dann entfällt die Grundlage für den nachehelichen Unterhalt (und auch so die Ehe noch nicht geschieden ist für den TU!). Hier wäre die Frage ob eine Einigung/Vergleich vielleicht sogar schädlich wäre. Kann ich so nicht beantworten.
VG Susi
5 Jahre sind nicht viel. Wie sah denn die Ausbildung und berufliche Perspektive deiner Frau zu Beginn der Ehe aus und was für eine Teilzeitstelle hat sie nun?
Erst eine Ausbildung und dann ein mies bezahlter Bürojob vor der Ehe mit nicht mal 1800 Euro Brutto bei 40 Stunden.
Jetzt andere Branche aber natürlich genauso mies bezahlt wie vorher.
Allerdings auch weniger Stunden.
Perspektive keine vor der Ehe ausser vllt. zu kündigen.
Keine Fortbildung, kein Studium, nichts.
Dann hast du wenigstens Glück, dass sie dir nicht unterstellen kann, dass das geringe Einkommen aus ehebedingten Nachteilen entstanden ist, denn dann könnte der nacheheliche Unterhalt unbefristet ausgeurteilt werden.
Die Rechtssprechung mit 2-3 Jahren für eine verfestigte Partnerschaft ist schon älter, ggf. kommt man auch früher zu dem Schluss: wichtige Frage wäre hier: ist es seine Wohnung oder hat er eine neue für die beiden gemietet?
Sie hat die Wohnung offenbar gemeinsam mit ihm angemietet.
Wenn das so offenbar ist, was ich nicht beurteilen kann, kann solltest du normalerweise Glück haben, denn dann spricht man in der neueren Rechtssprechung oft von einer verfestigten Lebensgemeinschaft. Aber dabei spielen auch andere Dinge eine Rolle: gehen sie gemeinsam zu Familienfeiern, stehen sie gemeinsam an der Klingel... Das Bild in der Öffentlichkeit.
Hast du denn schon einen Rechtsanwalt? Der wird ja mit ihrem Anwalt verhandeln müssen.
Würde mich freuen eure Einschätzung zu lesen wie es weitergehen könnte, sollte.
Hi,
unter der Berücksichtigung der Infos, die Du gegeben hast (kurze Ehe; Kinder > 3 Jahre, neue Beziehung seit fast 1 Jahr) empfehle ich folgendes:
- Du antwortest erstmal NICHT auf das Schreiben der Gegenseite!....das ist "Gerassel"..die wollen Dich verunsichern! (und wissen, dass ihre Forderung auf nachehelichen Unterhalt auf wackeligen Füßen steht)
-Bleib hier im Forum aktiv und frage nach Rat!
- Du besorgst Dir zeitnah einen Fachanwalt für Familienrecht und besprichst alle weiteren Schritte
- Gibt es Beweise für die Beziehung (Zeugen?, große Feste, wo sie auftauchen, Kindergarten, gemeinsame Urlaube, gemeinsame Nutzung Kfz => zu allem Fotos?)...das wirst Du brauchen, wenn Du in Richtung "verfestigte" Beziehung argumentieren willst (Hinweis: das Zusammenwohnen ist bereits ein starkes Indiz)
=> Fange an, hierzu ein Protokoll mit Bilder etc. zu führen
Frage: auf welcher Basis zahlst Du aktuell Trennungsunterhalt? Wer hat den festgelegt/entschieden?
Ich würde versuchen, eine Strategie der "maximalen Abwehr" zu fahren, die aber nicht "agressiv" ausgelegt ist, sondern: "Liebe Mutter meiner Kinder, Du hast Dich getrennt und für einen neuen Mann entschieden, hierfür wünsche ich Dir alles Gute. Bitte wende Dich zukünftig bzgl. aller finanzieller Wünsche, die Dich betreffen, ausschließlich an ihn. Für unsere Kinder werde ich selbstverständlich weiterhin sorgen. Herzliche Grüße!"
Gruß
WNV
Ja für das ganze gibt es eindeutige Beweise, Bilder, Facebook Status, gemeinsame Urlaube etc.
Einen guten Anwalt habe ich bereits, zwangsläufig da ich die Scheidung eingeleitet habe, da meine Frau dazu nicht gewillt war da sie "das Geld brauche".
Trennungsunterhalt haben wir damals noch zusammen mit ihrer Anwältin geregelt, da hatte ich keine große Lust mich zu streiten, und im groben ist es ok für das Trennungsjahr.
Das Jahr ist allerdings schon 19 Monate lang.
Einen Termin mit meinem Anwalt habe ich bereits wieder, dem werde ich das so mitteilen wie oben.
Moin,
Abgesehen davon dass ich den nicht zahlen werde, hoffe ich zumindest, wäre sicher interessant in welcher Höhe sich das ganze abspielen würde.
Netto verdiene ich 2950 Euro.
Es gibt 2 Kinder, beide wohnen bei der Mutter(3 und 5)
Ich fahre täglich 63 Km zur Arbeit einfache Strecke, also rechnerisch 6864 Euro im Jahr.
Mein Auto ist mit 288 Euro monatlich finanziert, kann das mit angerechnet werden?
Meine Ex verdient knapp 650 Euro netto monatlich und wohnt zusammen mit dem neuen Freund in einer Wohnung.
Es gilt der Halbteilungsgrundsatz:
Es wird geguckt, was jeder am Ende des Tages hat und die Hälfte der Differenz entspricht dem Unterhalt.
Dabei bleibt ein Anteil als Erwerbsanreiz unberücksichtigt.
Zum Ermitteln dessen, was jeder hat, empfiehlt sich ein Blick in die "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien" des zuständigen Oberlandesgerichts.
Da gibt es teils kleine Unterschiede, aber grundsätzliche Abzugspositionen: Vorrangiger (Kindes-)Unterhalt, Werbungskosten, Altersvorsorge.
Ggf. wird ein Wohnvorteil für selbstgenutztes Wohneigentum ermittelt.
Autokredit ist mit KM-Pauschale abgedeckt.
Da im Familienrecht immer einzelfallbezogen geprüft wird (das gilt in Deinem Fall insbesondere z.B. für das Vorliegen von Verwirkungsgründen und das vollständige Berücksichtigen des Gehalts Deiner Ex), ist sehr vieles Verhandlungssache (also: Höhe und Dauer).
Randfrage: Deine Gehaltsangabe basiert auf Steuerklasse 4 ?
Gruß
United