Hallo in die Runde der wahrscheinlich ( wie ich) zahlender Mitglieder !!
Meine Frage zielt auf den nachehelichen Unterhalt für die EX.
Sie arbeitet Vollzeit -generell gut-.Da sie unseren Sohn hat (10 Jahre) muß sie nicht Vollzeit arbeiten .. das ist ,so heißt es wohl überobligatorisch
wird das Gehalt nun voll angerechnet oder nicht ??... darf sie ihre Arbeit kürzen ... auch wenn sie schon seit der Trennung Vollzeit arbeitet ( Seit fast 1 Jahr.. und das war auch schon vorher besprochen ..d.h. ihre Vollzeitstelle hat nichts mit der Trennung zu tun !!) Kann mit meiner EX nicht mehr reden, sie hat Vorstellungen über den Zugewinn :gunman:... nicht nachvollziehbar und sie kann es mir nicht erklären ..??!!... habe deshalb die Befürchtung sie würde eventuell ihren Job schmeißen ... um von mir dann mehr zu bekommen .. was ja nicht heißt , das sie mehr in der Tasche hat ... nur ich weniger :exclam: Ihr Anwalt macht sie heiß und sie zieht einen Joker ( Streitwert) nach dem anderen ... wenn das bei uns so weiter geht werden wir wohl den Zugewinn durch das Gericht feststellen lassen müßen .... der Streitwert, den Ihr Anwalt mal eben festgelegt hat ..so 120.000€ ..toll??... es sollte dann wohl auch für mich so viel da sein ..oder???... kann ich für mich leider nicht behaupten ... und nun befürchte ich, da ich ein eigenes Haus habe - mitgebracht in die Ehe und schuldenfrei-wird mir momentan angerechnet mit 350€...auch auf die Nummer mit dem Austockungsunterhalt. z.Z zahle ich ca .175€ für sie und 294€ für meinen Sohn , der hier aber kein Grund zur Diskussion sein soll !!!. Ihr Anwalt hat mir schon angedroht , das dort Forderungen in Höhe von über 30.000€ auf mich zukämen ... das kann doch wohl nicht wahr sein :question:
..wie lange muß ich für meine :knockout: zahlen ... nach dem neuen Scheidungsrecht ??.. doch so max. ca. 3-5 Jahre.. oder ??
..meine EX ist mit nichts gekommen - ist ja auch nicht schlimm- aber nun die Taschen voll machen mit 13 Jahren Ehe ..das darf doch wohl nicht wahr sein
Wer kann mir seine Erfahrungen mitteilen .. oder wer weiß Rat ??.. mein Anwalt hält sich sehr bedeckt und sagt , mein Haus würde nachehelich mit 650€ angerechnet - was aber immer von den Richtern abhängt !!!! werde so langsam hier wahnsinnig :puzz:
Gruss von jemandem , der die Welt nicht so recht versteht
Hallo Sukram,
Versuche mal ein bisschen Ordnung in deine Fragen zu bringen, denn du schmeisst hier einiges durcheinander und das macht es etwas mühsam.
wir hatten deine Geschichte ja hier schon mal kurz am Wickel.
http://vatersein.de/Forum-topic-11556-start-msg117522.html#msg117522
Du fragst zwar eigentlich nach dem EU, siehst deine Verhandlungsposition aber eher durch den Zugewinnausgleich bedroht.
Dass deine Zugewinnausgleichsangst nicht ganz unbegründet ist, hatten wir dir ja schon gesagt.
Du sagst, du hast das Haus gebaut und es ist schuldenfrei.
Die Frage ist, war es schon fertig und schuldenfrei, als ihr geheiratet habt?
Hat es während der Ehe an Wert gewonnen? Z.B. durch Um- und Ausbauten?
An allen Wertsteigerungen und nur daran, hätte sie nämlich Anteil.
Die Frage ist also, hast du während der Ehe 60.000,-€ mehr dazu gewonnen als sie?
Kannst du beweisen, dass dein Endvermögen weniger als 60.000,-€ über deinem Anfangsvermögen liegt?
Vielleicht hast du hierzu noch ein paar Details.
Zur Berufstätigkeit deiner Ex kommen wir noch mehr ins spekulative.
Wenn du an einen Richter geraten solltest, der der alten Vollkaskoregelung für Ehefrauen anhängt, könnte er ihr alles durchgehen lassen.
Andererseits ist ihr Risiko, dass es nicht so ist seit diesem Jahr etwas höher geworden.
Ich würde spekulieren, wenn sie jetzt ein Jahr Vollzeit arbeiten konnte, gibt es keinen Grund, das nicht auch nach der Scheidung zu können und ich würde dir wünschen, dass der Richter sie fragt, warum sie den Job aufgegeben hat.
Auf dieses Risiko kannst du sie ja mal dezent hinweisen. Job hinschmeissen ist leicht. Einen neuen zu finden, wenn ihr Plan nicht aufgeht, ist schwieriger.
Meine Erfahrungen sind ansonsten ähnlich wie deine:
Mein Haus ist schon weg und ich habe meiner Ex 33.000,- plus 2 Autos lassen müssen.
Über die Frage des EU mache ich mir auch dauernd Gedanken und meine Lage ist deutlich schwieriger als deine:
Die 3 Kinder mit meiner Ex sind jünger als deine (7, 9, 10) und sie hat keinen Job.
Ich wäre froh, wenn ich in deiner Situation wäre.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo
1)Haus war vorher fertig und bezahlt :thumbup:
2) wir haben umgebaut bzw angebaut .... sie soll ja auch davon etwas mithaben...
es gibt viel Geld meiner Eltern
3) große Ungewissheit vor dem Gutachter ... es gibt solche und solche .. muß ich hier wohl nicht weiter erläutern
...Gebäude verliert normalerweise an Wert .. aber das Grundstück???????
4) SIE fordert von mir 120.000€ durch Anwalt ( gnädigerweise will sie nur 90.000€) kann ich nicht so recht nachvollziehen
... Gutachter richten sich nicht immer nach dem Marktwert.. im Moment sind Immobilienpreise nicht so weit oben.. wäre evt. von
Vorteil für mich ... aber wie sieht das ein Gutachter ???? ... zieht man Gebäude, die verkauft wurden zum Vergleich heran ?
... kann man ein Gutachten was vom Gericht veranlasst worden ist anzweifeln ???
5) für den EU momentan 350€ geldwerter Vorteil und nachehelich .. wie sieht das ein Richter .. habe gehört der übliche Marktwert.. aber
es wäre Ermessenssache des Richters .. was kann ich dafür, das mein Haus nun zu groß ist für mich ..???
... meine EX ist doch ausgezogen und das Haus war vorher da !!!!!!!
... hat da schon jemand Erfahrungen sammeln können ?? bzgl. geldwerter Vorteil durch "Mietfreies Wohnen"
Gruß von dem der "ausgezogen" werden soll
Hallo Sukram,
Hallo Beppo
1)Haus war vorher fertig und bezahlt :thumbup:
Gut2) wir haben umgebaut bzw angebaut .... sie soll ja auch davon etwas mithaben...
es gibt viel Geld meiner Eltern
Woher das Geld kommt ist wurscht, das ist ehelicher Zugewinn an dem sie partizipiert.
Hier gäbe es vielleicht eine hauchdünne Chance wenn das "Geschenk" deiner Eltern ausdrücklich als Solches ausschlieslich an dich deklariert wurde und nicht allgemein im Haus verbaut wurde aber dass ist mit Sicherheit schwierig.3) große Ungewissheit vor dem Gutachter ... es gibt solche und solche .. muß ich hier wohl nicht weiter erläutern
...Gebäude verliert normalerweise an Wert .. aber das Grundstück???????
Wessen Gutachter? wenn er dir nicht gefällt such dir einen Anderen.4) SIE fordert von mir 120.000€ durch Anwalt (gnädigerweise will sie nur 90.000€) kann ich nicht so recht nachvollziehen.
Zunächst mal muss sie die Forderung begründen. Wenn das nicht nachvollziehbar ist, nachfordern oder besser, eine Gegenrechnung aufmachen und gut begründen. Du solltest den Takt vorgeben und nicht der gegnerische RA.... Gutachter richten sich nicht immer nach dem Marktwert.. im Moment sind Immobilienpreise nicht so weit oben.. wäre evt. von
Vorteil für mich ... aber wie sieht das ein Gutachter ???? ... zieht man Gebäude, die verkauft wurden zum Vergleich heran ?
Ein guter Gutachter tut das.... kann man ein Gutachten was vom Gericht veranlasst worden ist anzweifeln ???
Bestimmt schwierig. Du musst eben die besseren Argumente haben.
Ich habe fast die gleichen Fragen hier schon mal für einen Freund gestellt und bin auch darauf verwiesen worden, dass es ein reines Pokerspiel ist.5) für den EU momentan 350€ geldwerter Vorteil und nachehelich .. wie sieht das ein Richter .. habe gehört der übliche Marktwert.. aber
es wäre Ermessenssache des Richters
Ja. Je nach Grösse und Wohnlage wird es bei den 350,- sicher nicht bleiben.. was kann ich dafür, das mein Haus nun zu groß ist für mich ..???
Was können deine Kinder dafür?... meine EX ist doch ausgezogen und das Haus war vorher da !!!!!!!
... hat da schon jemand Erfahrungen sammeln können ?? bzgl. geldwerter Vorteil durch "Mietfreies Wohnen"
Für den Unterhalt hast du eben alle Einkommensmöglichkeiten auszuschöpfen, also auch den Kapitalertrag. Dazu gehört auch eine Immobilie.
Im Zweifelsfalle wird das als fiktives Einkommen draufgeschlagen. Anderenfalls musst du eben ganz oder in teilen vermieten.
Wir hatten das ja schon. Wenn es nicht so wäre, könnte sich jemand ganz auf seinem Besitz ausruhen, könnte aufhören zu arbeiten und seine Kinder müssten verhungern. Das kann es auch nicht sein.Gruß von dem der "ausgezogen" werden soll
Vielleicht schaffst du es ja wenigstens die Unterhose zu behalten, ansonsten könntest du in deinem Haus ja immer noch eine Männerstripbar aufmachen 😉
Versuch dir am besten selbst eine Meinung zu bilden, was angemessen wäre. Nicht als Verhandlungsbasis aber als mögliches Verhandlungsziel.
Versuche herraus zu bekommen, was ihr am wichtigsten ist:
Regelmässiger Unterhalt, hoher Sofortbetrag, Polster für das Alter, Erbe für die Kinder etc.
Mache ihr ein Angebot, welches ihr das bietet, was ihr am wichtigsten ist.
Mache es freundlich und nicht provokativ und klagend.
Ich habe am meisten erreicht, als ich sie angerufen habe und die Kapitulation angeboten habe.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Sukram,
mal paar Gedanken von mir dazu, in zufälliger Reihenfolge (@Uli: sorry, lang, aber dafür spell-checked 🙂 ).
Wenn Sie 120k Zugewinn-AUSGLEICH haben will unterstellt sie einen Zugewinn von 240k.
Der Verdacht liegt nahe, dass sie damit einfach den Wert des Hauses meint. Den Zahn musst Du ihr ziehen. Nur den Wert der Um- und Anbauten zugrunde zu legen ist das andere Extrem und wahrscheinlich genauso falsch - ich vermute, möglicherweise fällt auch eine normale Marktwertsteigerung eines Hauses, in das nicht investiert wird, zum Zugewinn.
350 Euro "angemessener Wohnwert" bis zur Scheidung klingt in Ordnung, allerdings darfst Du davon die verbrauchsunabhängigen Kosten abziehen, wie Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, etc.
Dasselbe gilt auch für den Wohnwert, der nach der Scheidung zugrunde gelegt wird. Hier ist in der Tat üblich, vom Mietwert auszugehen, natürlich auch wieder abzüglich der Kosten, und in dem Fall kommen ja auch Kreditkosten dazu, denn irgendwo muss der Zugewinnausgleich ja herkommen, nämlich aus einer Hypothek aufs Haus.
Eine Faustformel für den Zusammenhang zwischen Mietwert und Wert ist z.B., dass der Kaufpreis 20 Jahreskaltmieten entspricht. Wenn ich mal bei den 240k bleibe für den angenommenen Wert des Hauses, kämen da 240k/12/20 = 1000 Euro raus. Hypothekenzinsen für einen Kredit über 90k sind ungefähr 350 Euro. Kann mir vorstellen, dass die Zahl von 650 Euro, die da im Raum steht, so zustande kommt (1000 Euro Mietwert - 350 Euro Hypothek). Aber auch hier gehen natürlich noch die verbrauchsunabhängigen Kosten ab.
Trotzdem stehen diese 1000 Euro im Raum, und wie schlimm sie Dir auf Gemüt drücken hängt jetzt vom Rest ab. Im EU-Mangelfall brechen sie Dir das Genick, dann kannst Du nur verkaufen, und genau das wird dann auch von Dir erwartet.
Im Nicht-Mangelfall, d.h. wenn Du nicht die 1000 Euro Selbstbehalt berührst, bleibst Du auf 3/7 der Differenz zu einer "normalen" Miete sitzen, also etwa 3/7*(1000-400) = 257 Euro, und das Realsplitting spendiert auch noch was dazu, also unterm Strich kostet Dich dann der Spass etwa 200 Euro im Monat, und deswegen verkauft man keine Häuser.
Es sei denn, Du willst Schwung in die Verhandlungen bringen, dann würdest Du mal einen realen Preis auf den Tisch werfen und eine Verkaufsabsicht andeuten, dann habt ihr für die Zugewinndiskussion mal was konkretes und Ex kann sich ausrechnen, was dann, nach Abzug von Zugewinn, Maklergebühren und "Notverkaufsabschlag" noch übrig bleibt an Kapitalerträgen, und das würde ich dann statt dem Wohnwert anbieten in den EU-Gesprächen.
Ansonsten würde ich mir wegen der Vollzeiterwerbsobliegenheit eher weniger Gedanken machen, dieser Spuk ist, wenn nicht sofort, dann zumindest bald vorbei. Dein Gegner ist eher der drohende Aufstockungsunterhalt nach §1573, und zwar lebenslang. Und dafür lohnt es sich, über diese Wohnwertnummer mal 5 Minuten länger nachzudenken.
Hi,
Zugewinn und EU mußt du trennen...klar ... oder !?
also ich seh´s so ähnlich wie Schmusepapa.
...und erstmal was die EX will und dann noch "großzügig" auf 30000 verzichtet :rofl2: :rofl2:
Da gibts normal nicht. Da ist was oberfaul.
Die Hütte vor dem Umbau ist also dir gewesen, also Anfangsvermögen.
Dann setze mal da einen Betrag ein, den du für realistisch hältst.
Dann setzte einen Betrag ein, wieviel der Umbau wert ist.
Das ist dann (in etwa), das gemeinschaftl. erwirtschaftete Vermögen.
Davon die Hälfte ist für jeden der zugewinn.
Hier mal ´ne fiktive Rechnung:
Anf.Vermögen Mann: 150K (Das geerbte Haus inkl. Grundstück)
Anf.Vermögen Frau: 0 (da mit Plastiktüte gekommen 😉 )
Hauswert des Anbaus: 100K
Dies wird durch 2 geteilt:
Also, hat deine Frau einen Zugewinn von 50 K
Du hast einen Zugewinn 50K - 100K. Also -50K, dieser wird auf NULL gesetzt :puzz: ;(
Jetzt muß derjenige den Zugewinnausgleich zahlen, der mehr aus der Ehe hinzugewonnen hat.
Nämlich das EXelchen...nämlich 25K an dich , sprich die Hälfte des Zugewinns. Du hattest ja keinen 😉
Ich wünsche dir die Zahlen sehen so aus.
So nun zum EU:
Da müßtest du schon mit dem normalen Mietpreis rechnen, daß dir draufgehauen wird.
Fazit:
Wenn die Zahlen s.ä. aussehen, dann kannst du die Hütte halten, und vielleicht einen Teil vermieten !?
Meine EX wollte auch erst 90 K ... jetzt kriegt sie nix :rofl2:
Vielleicht kannst du dich noch gütlich einigen, und zahlst sie anhand der obigen Zahlen mit 25 K aus.
Evtl. EU-Forderungen stehen dann aber immer noch im Raum :gunman:
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
....sieht nicht gut aus 😡
. Haus wahrscheinlich Anfangsvermögen ca 230.000€.... Endvermögen evt 260.000€ ...egal.....!!!!
für mich sehr wichtig :note: hat jemand von Euch die Erfahrung gemacht , wie mir die Hütte eventuell angerechnet wird ?? im EU...
........ trifft das hier auf niemanden zu???..sollte nur ich betroffen sein :knockout: :knockout:
so ein :gunman: :gunman:.. und nach neuen Scheidungsrecht löhne ich für die EX doch nur bis zu 5 Jahren ...bis Sohnemann so 15-16 Jahre alt ist .. dann sollte sie doch wohl für sich selber sorgen können ..Oder?? :crash:
Grtuss in die Runde Gleichgesinnter
Hallo babbedeckel,
also ich seh´s so ähnlich wie Schmusepapa.
Bist du Hellseher? Ich hatte doch in diesem Topic noch nix geschrieben. Aber dennoch danke für deine vorauseilende Zustimmung :rofl2:
Hier mal ´ne fiktive Rechnung:
Anf.Vermögen Mann: 150K (Das geerbte Haus inkl. Grundstück)
Anf.Vermögen Frau: 0 (da mit Plastiktüte gekommen 😉 )
Hauswert des Anbaus: 100K
Dies wird durch 2 geteilt:Also, hat deine Frau einen Zugewinn von 50 K
Du hast einen Zugewinn 50K - 100K. Also -50K, dieser wird auf NULL gesetzt :puzz: ;(
Jetzt muß derjenige den Zugewinnausgleich zahlen, der mehr aus der Ehe hinzugewonnen hat.
Nämlich das EXelchen...nämlich 25K an dich , sprich die Hälfte des Zugewinns. Du hattest ja keinen 😉
Ich wünsche dir die Zahlen sehen so aus.
Prinzipiell richtig, aber wenn das Haus Sukram alleine gehört, hat er alleine die 100 k€ Zugewinn und muss dann 50 k€ an seine "Ex" bezahlen.
Wenn Geldfluss der Eltern von Sukram während der Ehezeit zwecks Hausausbau nachweisbar ist, so kann dies als Geschenk deklariert werden, welches das Anfangsvermögen erhöht und somit den Zugewinn drückt.
Gruß
Martin
Bist du Hellseher? Ich hatte doch in diesem Topic noch nix geschrieben. Aber dennoch danke für deine vorauseilende Zustimmung
Ich fühlte mich einfach mal angesprochen, die Nicks sind ja zum verwechseln...
Ich stimme zu, babbedeckel hat wohl übersehen, dass das Haus in dem Fall ihm gehört. Ich hab' von diesem Taschenspielertrick gehört mit dem nicht-negativen Zugewinn, und das war wohl auch die Kröte, die Beppo schlucken musste, aber in diesem Fall besteht keine Gefahr, er hat einen positiven Zugewinn und sie garkeinen. Also einfach aktueller Wert des Hauses, minus historischer Wert zum Zeitpunkt der Hochzeit mal diesen Index-Faktor für die Kaufkraft. Davon die Hälfte drückt er ab.
Ich gehe einfach mal mit Dir mit dass es ca 50k sind. Und da hab' ich nämlich was wichtiges vergessen: Das ist ein richtiges Vermögen, was auch Kapitalerträge bringt. Die sind genauso zu berücksichtigen wie der Wohnwert, d.h. es hebt sich zum Teil auf. Im Grenzfall, dass sie beide mit dem gleichen Vermögen aus dem Zugewinnausgleich rausgehen (was die Ex wohl anstrebt), ist es ja direkt klar, dass nicht dem einem Kapitalerträge angelastet werden können und dem anderen nicht. Das relativiert die Wohnwertbetrachtung nochmal erheblich.
Hi,
...huch stimmt ihr beiden Papas habt recht. Sukram steht ja alleinen im Grundbuch. :redhead:
Wenn du deine EX mit den 50K ausbezahlst, solltest du einen Kredit (privat ?) aufnehmen.
Die monatlichen Abzahlungen werden (sehr wahrscheinlich) auch angerechnet, zumindest solltest du
sie geltend machen.
Weiter wie pappasorglos schon sagt, werden (in der Regel)4% von den 50K/Jahr , die deine EX bekommt,
als Einkommen gerechnet.
Schenkungen sind auch Anfangsvermögen.
TROTZDEM auf eine EU-Verhandlung würde ichs ankommen lassen. Das Kind ist 10. Betreuungsmöglichkeiten
sollten ausgelotet werden.
Es kann dir aber keiner sagen, wie das ausgeht.
Mal was anderes...könntest du die Kleine betreuen ? Sie wird schließlich aus der gewohnten Umgebung gerisssen 😡
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
....sieht nicht gut aus ... Haus wahrscheinlich Anfangsvermögen ca 230.000€.... Endvermögen evt 260.000€ ...egal.....!!!!
... für mich sehr wichtig ... hat jemand von Euch die Erfahrung gemacht , wie mir die Hütte eventuell angerechnet wird ?? im EU...
Also nochmal zum Mitschreiben: Die Hütte hat durchaus einen Wohnwert von 1000/Monat. Minus verbrauchsunabhängige Kosten = 900/Monat. Wenn Du aber z.B. 50k an Zugewinn abdrücken musst, kostet Dich das 208/Monat und bringt ihr 167/Monat, d.h. in Summe ist Dein Wohnvorteil noch 900-208-167 = 525,-
Unter der Annahme, dass Deine Ex vollzeit arbeitet und hier kein Mangelfall vorliegt, bedeutet das für Dich gegenüber der vermögenlosen Vergleichssituation also ca (525-360)*3/7*80% (Realsplitting) = ca 56 Euro/Monat Einbussen. Mein Mitleid hält sich also in Grenzen.
Sieh einfach zu, dass Du beim Zugewinnausgleich DIch nicht über'n Tisch ziehen lässt.
für mich sehr wichtig :note: hat jemand von Euch die Erfahrung gemacht , wie mir die Hütte eventuell angerechnet wird ?? im EU...
........ trifft das hier auf niemanden zu???..sollte nur ich betroffen sein :knockout: :knockout:
Du solltest die Antworten auf deine Fragen schon mal lesen, sonst fühlt man sich bei solchen Aussagen leicht etwas vera...
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
.. o. K. .. Beppo.. ich bin nicht alleine :redhead:....aber es haben sonst keine weiteren geschrieben.....hätte gerne mehrere dazu gehört :question:
... erst einmal herzlichen Dank an alle ... zu meinem Kleinen .. Ich würd ihn sehr gerne nehmen.. will aber keinen weitern Streitpunkt..!!! erst recht nicht mit ihm ... er hat bestimmt genug daran zu knacken ... wenn der Papa nicht immer da ist ;(... will ihn auf keinen Fall noch mehr belasten .. bin foh, das er in der Schule nicht absackt !!!
...es kommt bestimmt der Zeitpunkt , wo er sieht das die EX sich schon vor der Trennung dem NEUEN zugewendet hat ( wobei für die Gründe natürlich beide Elternteile verantwortlich sind !!!)... aber das sieht SIE natürlich ganz anders :gewalt006:
Gruss in die Gemeinde
... gibt es solche bescheuerten Gestze eigentlich nur in D... vonwegen die EX geht fremd und macht den Kassensturz ??
Hi,
.... gibt es solche bescheuerten Gestze eigentlich nur in D... vonwegen die EX geht fremd und macht den Kassensturz ??
erster Fehler Zugewinngemeinschaft == Standard
zweiter Denkfehler == Schuldprinzip ist abgeschafft
Ob das nur in D so ist, kann ich nicht sagen. Aber hier ist es schon extrem, speziell was den EU betrifft.
Das gibt´s so nirgends.
...und ich denke der Kleine hat -wenn frisch getrennt- mehr daran zu knacken, wenn er mit deiner EX und dem LG auskommen muß.
Es kommt aber auch darauf an, wie sich die Turteltäubchen vor dem Kleinen verhalten.
Knutschen und Händchenhalten wird dem Kleinen seeehr weh tun.
Nur mal so....
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Also, soweit ich gehört habe, sind wir hier unteres Mittelfeld.
Das Väterstrafrecht in D ist zwar extrem besch.. aber in vielen anderen Ländern auch z.B. Österreich, Neuseeland und die USA. Wir sind da nicht allein.
Es soll zwar auch Länder geben wo es besser sein soll, z.B. Schweden, wo es angebelich gar keinen EU mehr gibt aber Andere die noch schlechter sein sollen (Schweiz?).
Noch andere sind auch schlecht aber in die andere Richtung: z.B. Afganistan, Saudi Arabien, Sudan, Nigeria, etc.
Vielleicht sollten wir RTL mal eine Sendung vorschlagen: Die 100 besten (schlechtesten) Scheidungsländer.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo in die Runde der Gleichgesinnten...
...es wird nun langsam ernst .. mein Anwalt hat meinen Zugewinn ausgerechnet ..O !! .. und nun fordert Ihr Anwalt Unterhaltsleistungen in immenser Höhe .
Netto Mann ca 1750€ -wohnwerter Vorteil eigener Immobilie 350€ (im Trennungsjahr) (Verbrauchskosten Haus 69€) Ex verdient ca 1200€ .. KU 4. Stufe 294€.. - Kind wird in 2008 -11 Jahre alt
...hat jemand schon Erfahrungen gemacht wie lange "Mann" nach neuem Recht Unterhalt zahlen muß????
.. gibt es irgendwelche Sauereien :note:für die man zahlen soll...wie z.B überobligatorische Arbeit ..Kind erst 11 usw. habe leider nicht so richtig das Vertrauen in meinen Anwalt... SCHEI... :question:
... mein Anwalt vertritt leider nicht so richtig meinen Standpunkt... hilft eher meiner Ex - so habe ich das Gefühl.!!!
.. habe gehört .. Unterhalt begrenzt auf ca 1-2 Jahre ?? :thumbup:.. und dann ??... kauft " Mann" sich frei oder läßt man es darauf ankommen Unterhalt zu zahlen...bis der Tot uns scheidet ...wie es schon einmal hieß...nur an einem anderen Ort und zu einem damals schöneren Ereignis
...wer kann dazu etwas posten ??
Vorab besten Dank
Hi sukram
(Verbrauchskosten Haus 69€)
und
... mein Anwalt vertritt leider nicht so richtig meinen Standpunkt... hilft eher meiner Ex - so habe ich das Gefühl.!!!
Mein Tip - wechsel den Anwalt, Dein Gefühl dürfte sich nicht täuschen.
Ansonsten ist sowit ich weiss noch kein Urteil nach den neuen Regeln gesprochen worden, und es wird wohl auch noch eine Weile dauern.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
*** Themen zusammengeführt
@ sukram,
es bringt nichts, zu einem Thema innerhalb kurzer Zeit verschiedene Threads zu starten - die Antworten werden dadurch weder häufiger noch besser...
Greetz
martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Sukram,
ich habe von deinem letzten Post ehrlich gesagt nicht viel verstanden.
Vielleicht könntest du deine Worte nochmal zu Sätzen zusammenfügen, das würde das lesen und verstehen möglicherweise erleichtern.
Hat dein Anwalt dem gegnerischen RA wirklich Zahlen gegeben, die Diesem Anlass gegeben haben seine Forderungen massiv zu erhöhen?
Ist der wirklich so blöd oder habe ich deine Worte nur falsch zusammengesetzt?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Sukram,
kannst Du Deine Gedanken etwas besser ordnen?
Was fordert der Gegenanwalt genau? TU oder geht es schon um den nachehelichen Unterhalt (EU)? Sind die 1750 bzw. 1200 Netto bei Steuerklasse I/II ? Oder noch III/V ? Fordert er nach wie vor die 90 k€ Zugewinnausgleich? Oder hat er da nachgegeben? Gehört das Haus Dir alleine, nach Grundbuch? Hat er Realsplitting mitgerechnet?
Zu Deiner Frage der Erwerbsobliegenheit: In den neuen Leitlinien des OLG-FFM steht sowas wie ein neues Altersphasenmodell, statt wie bisher "0/8/15" steht das jetzt "0/3/10". Dieser Standpunkt dürfte aber schon die extremste Auslegung der Unterhaltsreform sein, im Sinne von "wir retten die Hausfrauenehe", soll heissen, wenn das Kind 11 Jahre alt ist gibt es keinen Zweifel, dass Vollzeiterwerbsobliegenheit besteht.
Bring mal bessere Zahlen zu dem gesamten "Package", was da nachehelich diskutiert wird, also EU + Zugewinn, dann können wir das ungefähr abschätzen, was da bloss Säbelrasseln ist und was ein ernsthafter Standpunkt wäre.